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   BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72   

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BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72 (https://dejure.org/1974,613)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1974 - III ZR 61/72 (https://dejure.org/1974,613)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1974 - III ZR 61/72 (https://dejure.org/1974,613)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 63, 35
  • NJW 1974, 1764
  • MDR 1974, 1002
  • VersR 1974, 1178
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.11.1968 - III ZR 73/67

    Pflicht der Baugenehmigungsbehörden zur Nichtgenehmigung gewerblicher, das Wohnen

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Soweit der Senat andererseits anerkannt hat, daß die Pflicht der Baugenehmigungsbehörden, den Bau von störenden Anlagen nicht zu genehmigen oder eine den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechende Baugenehmigung nicht zu erteilen, auch dem Bauherrn gegenüber besteht (NJW 1969, 234 = LM BGB § 839 Cb Nr. 10; BGHZ 60, 112), ist darauf abgestellt, daß die Genehmigung gerade auch dem Zweck dient, dem Bauherrn eine Vertrauensgrundlage dafür zu verschaffen, den geplanten Bau der Genehmigung gemäß durchführen zu können, ohne Gefahr zu laufen, dadurch zu (öffentlich-) rechtlichen Vorschriften in Widerspruch zu geraten.
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 256/68

    Rechtswidrige Erlaubnis - § 839 BGB, Drittgerichtetheit

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Soweit der Senat andererseits anerkannt hat, daß die Pflicht der Baugenehmigungsbehörden, den Bau von störenden Anlagen nicht zu genehmigen oder eine den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechende Baugenehmigung nicht zu erteilen, auch dem Bauherrn gegenüber besteht (NJW 1969, 234 = LM BGB § 839 Cb Nr. 10; BGHZ 60, 112), ist darauf abgestellt, daß die Genehmigung gerade auch dem Zweck dient, dem Bauherrn eine Vertrauensgrundlage dafür zu verschaffen, den geplanten Bau der Genehmigung gemäß durchführen zu können, ohne Gefahr zu laufen, dadurch zu (öffentlich-) rechtlichen Vorschriften in Widerspruch zu geraten.
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 15/66

    Einziehung eines Erbscheins

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Darüber hinaus ist dem Zeugnis gemäß § 1507 Satz 2 in Verb, mit §§ 2366, 2367 BGBöffentlicher Glaube im Rechtsverkehr beigelegt, durch den der Geschäftspartner des überlebenden Ehegatten in seinem guten Glauben an das Alleinverwaltungsrecht des ersteren über das Gesamtgut (§ 1487 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BGB) geschützt wird, solange das Zeugnis nicht (wegen Unrichtigkeit) eingezogen ist (so zum Erbschein BGHZ 47, 58, 63).
  • BGH, 12.11.1964 - III ZR 176/63
    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Dagegen ist er im Rahmen des Interesses, sich durch ordnungsmäßige Prüfung und Überwachung die ihm obliegende Verantwortung für die Sicherheit des Betriebes zu erleichtern und sich vor finanziellen Schäden, die ihm bei mangelnder Sicherheit des Bahnbetriebes drohen, zu bewahren, nicht geschützter "Dritter" (NJW 1965, 200 = LM BGB§ 839 Cb Nr. 3).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Nur wenn sich aus den die Amtspflicht begründenden und sie umreißenden Bestimmungen sowie aus der besonderen Natur des Amtsgeschäfts ergibt, daß der Geschädigte zu dem Personenkreis zählt, dessen Belange nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt oder gefördert werden sollen, besteht ihm gegenüber bei schuldhafter Pflichtverletzung eine Schadensersatzpflicht (vgl. u.a. BGHZ 56, 40, 45).
  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Er ist "Dritter" im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Anbetracht von Schäden, die er an Leben, Gesundheit und Eigentum infolge schuldhafter Verletzung der Überprüfungspflicht erleidet, dagegen gebührt ihn ein solcher Schutz nicht gegen finanzielle Risiken, die mit der Errichtung standunsicherer Bauwerke verbunden sind (BGHZ 39, 358 = NJV 1963, 1821).
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 40/70

    Amtspflicht - Aufgabenübertragen - Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Die Amtspflicht, öffentliche Straßen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten, kann sich darauf beschränken, die Verkehrsteilnehmer nur als Träger der Rechtsgüter Leben, Gesundheit und Eigentum vor Schaden zu bewahren; dann sind sie bezüglich eines erlittenen Vermögensschadens nicht "Dritte" im Sinne von § 839 Abs. 1 BGB (NJW 1973, 463, 464).
  • BGH, 05.12.1963 - III ZR 176/62

    Umfang der Amtspflichten eines mit der Untersuchung an ein katholisches Pfarramt

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Eine Amtspflicht zur richtigen Auskunft besteht gegenüber jedem Dritten, in dessen Interesse oder auf dessen Antrag die Auskunft erteilt wird oder der nach der Natur des Amtsgeschäfts durch diese Auskunft berührt wird oder über den sich die Auskunft verhält (BGH VersR 1964, 316/7).
  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Ob eine Auskunft genügend eindeutig ist, hängt davon ab, wie der Empfänger sie auffaßt und auffassen kann oder welche Vorstellungen sie erwecken konnte (BGH MDR 1964, 299 = LM BGB § 839 Fc Nr. 19).
  • BGH, 23.01.1964 - III ZR 12/63
    Auszug aus BGH, 04.07.1974 - III ZR 61/72
    Solche Auskünfte müssen sachgerecht, vollständig und unmißverständlich sein (BGH NJW 1970, 1414 = LM BGB§ 839 Ca Nr. 20; BGH VersR 1955, 580; 1964, 919; 1968, 371).
  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 176/66

    Bearbeitung von Angelegenheiten der öffentlichen Sozialversicherung als

  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 114/68

    Anspruch auf Schadensersatz - Zulassung einer Zufahrt von einem Grundstück auf

  • BGH, 15.11.1984 - III ZR 70/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Baugenehmigungsverfahren

    Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (Senatsurteile BGHZ 69, 128, 136; 65, 196, 198; 63, 35, 39; 56, 40, 45).

    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (Senatsurteile BGHZ 63, 35, 41; 65, 196, 198; vom 9. Oktober 1975 - III ZR 84/73 = NJW 1976, 103 f.).

  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 68/81

    Klage des Vermieters wegen Amtspflichtverletzung und auf Entschädigung wegen

    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (Senatsurteile BGHZ 63, 35, 41 f.; 65, 196, 198 und vom 21. Mai 1981 aaO).

    Diesem auf den Schutz der Sicherheitsbelange beschränkten Verfahrensziel entspricht es, daß die Amtspflicht der Baugenehmigungsbehörde, die statischen Berechnungen eines Bauvorhabens zu überprüfen, nicht den Zweck hat, den Bauherrn davor zu bewahren, für einen standunsicheren Bau nutzlos finanzielle Aufwendungen zu machen (Senatsurteile BGHZ 39, 358; 63, 35, 42).

    Soweit der erkennende Senat andererseits anerkannt hat, daß die Pflicht der Baugenehmigungsbehörden, eine den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften widersprechende Baugenehmigung nicht zu erteilen, auch dem Bauherrn gegenüber besteht (BGHZ 60, 112), ist darauf abgestellt, daß die Genehmigung gerade auch dem Zweck dient, dem Bauherrn eine Vertrauensgrundlage dafür zu verschaffen, den geplanten Bau gemäß der Genehmigung im Einklang mit den Vorschriften des öffentlichen Rechts durchführen und dementsprechend wirtschaftlich disponieren zu können (vgl. auch Senatsurteile BGHZ 63, 35, 42 f. und vom 8. Mai 1980 III ZR 27/78 - NJW 1980, 2587 = LM BGB § 839 [Cb] Nr. 41 = DVBl. 1981, 93).

  • OLG München, 26.05.2011 - 31 Wx 52/11

    Zeugnis über die fortgesetzte Gütergemeinschaft: Erteilung eines

    13 Im Grundbuchverfahren erbringt das Zeugnis - anders als im allgemeinen Rechtsverkehr (vgl. dazu BGHZ 63, 35/39) - den vollen Beweis für den Übergang des Gesamtguts auf die in ihm genannten Personen (Demharter GBO 27. Aufl. § 35 Rn. 54).
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 51/80

    Urkundsbeamter - Mangelhafter Vollstreckungsbefehl - Einspruchsfrist -

    Dabei braucht eine Person, der gegenüber eine Amtspflicht zu erfüllen ist, nicht in allen ihren Belangen als "Dritter" anzusehen sein (BGHZ 63, 35 (41) = NJW 1974, 1764; BGHZ 65, 196 (198) = NJW 1976, 186 m. w. Nachw.).

    Außerhalb dieses Bereichs ist der Abkömmling nicht "Dritter" i. S. von § 839 I BGB (BGHZ 63, 35 = NJW 1974, 1764).

  • BGH, 21.05.1981 - III ZR 167/79

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen einer

    Es muß mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (Senatsurteile BGHZ 69, 128, 136; 65, 196, 198; 63, 35, 39; 56, 40, 45).

    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (Senatsurteile BGHZ 63, 35, 41; 65, 196, 198; Senatsurteil vom 9. Oktober 1975 - III ZR 84/73 = NJW 1976, 103 f).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2019 - 3 Wx 86/19

    Beschwerde gegen die Nichterteilung eines Zeugnisses über die Fortsetzung einer

    Gerade im - auch hier im Hintergrund stehenden - Grundbuchverfahren erbringt das Zeugnis - anders als im allgemeinen Rechtsverkehr (vgl. BGHZ 63, 35, 39) - den vollen Beweis für den Übergang des Gesamtguts auf die im Zeugnis genannten Personen, vgl. § 35 Abs. 2 GBO (Demharter, GBO, 31. Aufl. 2018, § 35 Rn. 54).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 2b O 34/10

    Schadensersatzanspruch eines Ferkelzüchters gegen das Bundesland

    Es muss mithin eine besondere Beziehung zwischen der verletzten Amtspflicht und dem geschädigten "Dritten" bestehen (BGH NJW 1977, 1875; NJW 1976, 186; NJW 1974, 1764).

    Vielmehr ist jeweils zu prüfen, ob gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden soll (BGH NJW 1974, 1764).

  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73

    Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2008 - 4 U 675/07

    Amtshaftung: Falschauskunft in einem Hinterlegungsverfahren und dadurch bedingte

  • BGH, 26.04.1976 - III ZR 26/74

    Klage wegen Amtspflichtverletzung gegen einen Nachlassrichter - Grundlagen und

  • OLG Köln, 09.03.2000 - 7 U 136/99

    Amtspflichtverletzung einer Gemeinde durch Nichtumsetzung von im Rahmen der

  • OLG Naumburg, 14.08.2023 - 12 U 186/22

    Amtshaftung-Ansprüche nach der rechtswidrigen Versagung zweier

  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 84/73

    Erhebung der vorgeschriebenen Abgaben für die Einfuhr gerösteter Nüsse

  • OLG Frankfurt, 21.07.1989 - 25 U 96/88

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Ausübung eines

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 110/73

    Post - Ausstellung unrichtiger Bescheinigungen - Postwertzeichen

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