Rechtsprechung
   BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1197
BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,1197)
BGH, Entscheidung vom 21.03.1975 - V ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,1197)
BGH, Entscheidung vom 21. März 1975 - V ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,1197)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1197) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Ersteher eines Grundstücks wegen ungerechtfertigter Bereicherung - Bestehenbleiben einer Grundschuldforderung im Vollstreckungsversteigerungsverfahren wegen Nichtanmeldung durch den Schuldner - Ausgleichsanspruch zwischen Gesamtschuldnern einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 170
  • NJW 1975, 1126
  • MDR 1975, 566
  • DB 1975, 928
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 166/68

    Grundschuld und persönliche Forderung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74
    (Ergänzung zu BGHZ 56, 22).

    Ein solcher Anspruch könne nur dann gegen den Ersteher geltend gemacht werden, wenn der Schuldner bei einer im Vollstreckungsversteigerungsverfahren bestehen gebliebenen Grundschuld eine durch diese gesicherte persönliche Schuld nicht angemeldet habe und aus dieser Schuld vom Grundschuldgläubiger in Anspruch genommen werde (vgl. BGHZ 56, 22).

    Im Anschluß hieran hat der Senat in seinem in BGHZ 56, 22, 25 veröffentlichten Urteil dargelegt, einem Schuldner, der bei einer im Zwangsversteigerungsverfahren bestehen gebliebenen Grundschuld seine durch diese gesicherte persönliche Schuld nicht angemeldet habe, stehe gegen den Ersteher ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung zu, wenn er (Schuldner) aus dieser Schuld vom Grundschuldgläubiger in Anspruch genommen werde.

  • BGH, 20.05.2015 - XII ZB 314/14

    Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich: Wegfall des

    Wurde die persönliche Verpflichtung hingegen nicht angemeldet, stünde der Ehefrau bei Inanspruchnahme aus der persönlichen Schuld grundsätzlich ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen den Ersteher zu (BGHZ 56, 22 = WM 1971, 499; BGHZ 64, 170 = WM 1975, 451), der wiederum - wenn der Ersteher zugleich Gesamtschuldner ist - dessen Gesamtschuldnerausgleichsanspruch als eine andere Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB zu Fall bringt.
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 452/02

    Rechtsstellung des Erstehers gegenüber einer bestehengebliebenen Grundschuld

    c) Soweit früheren Entscheidungen des - damals für das Grundpfandrecht zuständigen - V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zu entnehmen ist, daß der persönliche Schuldner, der die Schuld ganz oder teilweise tilgt, gegen den Ersteher aus ungerechtfertigter Bereicherung vorgehen kann, weil dieser durch die Bezahlung der persönlichen Verbindlichkeit von seiner übernommenen dinglichen Haftung ohne Gegenleistung befreit werde und damit auf Kosten des Schuldners bereichert sei (BGHZ 56, 22, 24 f.; BGHZ 64, 170, 172; dagegen Staudinger/Wolfsteiner, aaO Rn. 196), hält der Senat daran nicht fest.
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 124/06

    Verteilung des Erlösüberschusses aus der Teilungsversteigerung eines Grundstücks

    Die Bestimmung gilt auch für die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft - Teilungsversteigerung - (§ 180 Abs. 1 ZVG; BGHZ 64, 170, 172; 133, 51, 53).
  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 291/95

    Erwerb des Grundstücks in der Zwangsversteigerung durch den Gläubiger einer

    § 53 ZVG gilt auch für die Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft - Teilungsversteigerung - (§ 180 Abs. 1 ZVG; BGHZ 64, 170, 172).

    Dementsprechend soll die Vorschrift den Schuldner, der zwangsweise sein Grundeigentum verliert, gegen eine weitere Inanspruchnahme aus seiner persönlichen Verbindlichkeit schützen (BGHZ 64, 170, 171 f; Jaeckel/Güthe, ZVG 7. Aufl. § 53 Rdnr. 1; Korintenberg/Wenz, ZVG 6. Aufl. § 53 Anm. 1; Gerhardt, aaO. § 53 Rdnr. 1; Eickmann in: Steiner u.a., aaO. § 53 Rdnr. 1; Storz/Teufel, ZVG 9. Aufl. § 53 Rdnr. 1; Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 12. Aufl. Bd. I Rdnr. 36.26 - S. 447 -).

    c) Dieses Ergebnis steht entgegen der Ansicht der Revision im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 53 Abs. 2 ZVG (BGHZ 56, 22; 64, 170).

    Dies entspricht dem Schutzzweck des § 53 ZVG und gilt auch für die Teilungsversteigerung (BGHZ 64, 170, 171 f).

  • OLG Zweibrücken, 22.07.2002 - 7 U 271/01

    Zwangsversteigerung: Ablösung der bestehen gebliebenen Grundschuld durch den

    Der Senat hat die Revision gegen das Urteil zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zugelassen, weil die Entscheidung möglicherweise von den Auffassungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 56, 22, BGHZ 64, 170, NJW 1989, 1349 und in NJW-RR 1988, 1147 abweicht:.

    a) In den Entscheidungen BGHZ 56, 22 und BGHZ 64, 170 hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, der persönliche Schuldner (und frühere Eigentümer) habe, wenn er auf die persönliche, vom Ersteigerer nicht übernommene Schuld zahle, einen Bereicherungsanspruch gegen den Ersteigerer, weil dieser nach §§ 1169, 1192 BGB im Ergebnis von seiner dinglichen Haftung aus der Grundschuld befreit werde.

  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Denn dieser wurde, da die Grundschuld bestehenblieb und einen - unbaren - Teil des Versteigerungserlöses bildete, infolge der Bezahlung der persönlichen Schuld von seiner dinglichen Haftung in Höhe des Nennbetrags der Grundschuld ohne Gegenleistung befreit und ist damit auf Kosten des Schuldners bereichert (h.M., vgl. BGHZ 56 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51], a.a.O. S. 25; BGHZ 64, 170, 172; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 245/80

    Bestellung einer Grundschuld an einem Grundstück - Formularmäßige Verpflichtung

    Mit der vom Senat entschiedenen bereicherungsrechtlichen Problematik (vgl. BGHZ 56, 22 ff [BGH 19.03.1971 - V ZR 166/68]; 64, 170 ff; Urteil vom 11. Oktober 1974, V ZR 231/73 = NJW 1974, 2279, 2280) hat das unmittelbar nichts zu tun.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht