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   BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74   

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https://dejure.org/1975,292
BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74 (https://dejure.org/1975,292)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1975 - V ZB 22/74 (https://dejure.org/1975,292)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1975 - V ZB 22/74 (https://dejure.org/1975,292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek - Löschung einer Zwangshypothek - Gutgläubiger Erwerb eines Grundstücks - Grundbuch als Rechtsscheinsträger - Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch - Löschung einer Zwangshypothek im Wege ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 64, 194
  • NJW 1975, 1282
  • MDR 1975, 655
  • DB 1975, 1743
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 27/61
    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
    Beim Begründungsakt allerdings greift der Gutglaubensschutz nicht Platz (Senatsurteil vom 24. Oktober 1962 - V ZR 27/61 - WM 1963, 219).
  • BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57

    Widerspruch gegen Vormerkung

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
    Der Senat hält jedoch mit der herrschenden Meinung im Schrifttum die Beschwerdebeschränkung des § 71 Abs. 2 GBO nur auf diejenigen (freilich die Regel bildenden) Grundbucheintragungen für anwendbar, die unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehen; er verneint ihre Anwendbarkeit bei Eintragungen, an die sich kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (Beschluß vom 21. Juni 1957, V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 22).
  • RG, 06.04.1935 - II B 5/34

    1. Verliert die Beitrittserklärung zu einer Genossenschaft von selbst ihre

    Auszug aus BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
    Der Bundesgerichtshof hat also nach jeder Richtung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen, ob der mit der Beschwerde angegriffene Beschluß des Landgerichts auf einer Verletzung des Gesetzes beruht (BGH WM 1970, 1341; RGZ 147, 257, 261; Horber a.a.O. § 79 Anm. 5 c).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Aufgrund der zulässigen Vorlage darf der nunmehr als Rechtsbeschwerdegericht entscheidende Senat über den gesamten zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand befinden und muß sich nicht darauf beschränken, lediglich die zur Vorlage führende Rechtsfrage zu klären (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

    Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weiteren Beschwerden im Ganzen zu entscheiden (Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 21.10.2021 - V ZB 52/20

    ZPO § 866 Abs. 1 Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen,

    Sie ist nach ihrem Sinn und Zweck nur auf diejenigen Grundbucheintragungen anwendbar, die am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 198; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 59/17, ZfIR 2018, 277 Rn. 9).

    bb) Allerdings ist die Beschwerdebeschränkung des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO nach ihrem Sinn und Zweck nur auf diejenigen Grundbucheintragungen anwendbar, die am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 198; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 136/16, NJW 2017, 3715 Rn. 6; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 59/17, ZfIR 2018, 277 Rn. 9).

    Der Senat hat die Beschwerdebeschränkung aber auch in dem Fall für unanwendbar gehalten, dass eine Rechtsänderung durch gutgläubigen Erwerb zwar nicht nach der Natur des eingetragenen Rechts, aber nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, aaO, S. 198 f.; Beschluss vom 7. Dezember 2017 - V ZB 59/17, aaO).

    Insofern liegt es hier anders, als in der ebenfalls einen Antrag auf Löschung einer Zwangssicherungshypothek betreffenden Entscheidung, in welcher der Senat die Zulässigkeit der Beschwerde insoweit bejaht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 199).

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Die Zulässigkeitsbeschränkung des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO greift zudem dann nicht ein, wenn eine Eintragung berichtigt werden soll, die nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teilnimmt (BGHZ 25, 16, 22 [BGH 21.06.1957 - V ZB 6/57]; 64, 194, 196) [BGH 16.04.1975 - V ZB 22/74].
  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 59/17

    Grundbuchsache: Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines auf

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Beschwerdebeschränkung des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO nach ihrem Sinn und Zweck auf diejenigen Grundbucheintragungen anwendbar, die - wie die hier in Rede stehende Eintragung des Eigentums - unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 196 mwN).

    Allerdings hat der Senat die Beschwerdebeschränkung unter der Voraussetzung für unanwendbar gehalten, dass eine Rechtsänderung durch gutgläubigen Erwerb nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 198 ff.).

    Da die Zwangshypothek nur durch Grundbucheintragung übertragen oder verpfändet werden kann, war ein gutgläubiger Erwerb für die Vergangenheit wegen der fehlenden Eintragung einer Übertragung oder Verpfändung und für die Zukunft wegen des Amtswiderspruchs ausgeschlossen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 198 ff.).

    Im Allgemeinen greift die Beschränkung des Beschwerderechts nicht erst dann ein, wenn im Einzelfall ein gutgläubiger Erwerb stattgefunden hat oder droht, sondern schon dann, wenn eine bloß abstrakte Möglichkeit gutgläubigen Erwerbs besteht (Senat, Beschluss vom 16. April 1975 - V ZB 22/74, BGHZ 64, 194, 197 f.).

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Der Senat hat deshalb nicht nur über die streitige Rechtsfrage zu entscheiden, sondern an Stelle des vorlegenden Gerichts nach jeder Richtung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen, ob der mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochtene Beschluß des Landgerichts auf einer Verletzung des Rechts beruht (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200).
  • OLG München, 10.11.2016 - 34 Wx 275/16

    Voraussetzungen der Grundbuchberichtigung bei Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

    (1) Es bedarf keiner Beschränkung, wenn sich an die beanstandete Grundbucheintragung kein gutgläubiger Erwerb anschließen kann (BGHZ 64, 194/196).

    Die Beschwerde ist deshalb unbeschränkt zulässig, wenn ein gutgläubiger Erwerb nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs rechtlich nicht eingetreten sein kann, etwa weil ein Amtswiderspruch gegen die Eintragung einen solchen ausgeschlossen hat (BGHZ 64, 194/198).

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Ein dies klarstellender Vermerk verstößt nicht gegen den Zweck des § 71 Abs. 2 Satz 1 GBO, dem gutgläubigen Erwerb eines Dritten nicht nachträglich den Ausweis durch das Grundbuch zu entziehen (Senat, BGHZ 25, 16, 22; 64, 194, 200).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    Zu dem Ausnahmefall, in dem das Grundbuchamt zur Löschung angewiesen werden könnte, weil ein gutgläubiger Erwerb des Rechts nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs ausscheidet (vgl. BGHZ 64, 194; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205 sowie OLGZ 1981, 261), bringt der Beteiligte zu 1 keinen hinreichenden Vortrag.
  • OLG München, 15.06.2016 - 34 Wx 210/16

    Verbot der Überpfändung in der Immobiliarvollstreckung

    Daneben ist die Eintragung einer inhaltlich zulässigen Zwangshypothek ausnahmsweise gemäß § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der (berichtigenden) Löschung angreifbar, wenn die Eintragung wegen ganz gravierender Vollstreckungsmängel unheilbar nichtig ist und deshalb am öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht teilnimmt (Senat vom 15.4.2016, 34 Wx 34/16 und 34 Wx 37/16, juris; BayObLGZ 1992, 13/14; Bittmann in Wieczorek/Schütze ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 42; MüKo/Eickmann ZPO 4. Aufl. § 867 Rn. 51; Demharter § 53 Rn. 1) oder wenn nach dem konkreten Inhalt des Grundbuchs die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs der zwar eingetragenen, aber wegen heilbarer Mängel noch nicht entstandenen Hypothek sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft rechtlich ausgeschlossen ist (BGHZ 64, 194; Senat a. a. O.; OLG Frankfurt FGPrax 1998, 205 sowie OLGZ 1981, 261/262; Demharter § 71 Rz. 45; Schöner/Stöber Rn. 2199; Bittmann in Wieczorek/Schütze § 867 Rn. 57).
  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 138/18

    Zwangsvollstreckung und Angabe des Namens des Vollstreckungstitelinhabers

  • OLG Nürnberg, 15.03.2012 - 15 W 300/12

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch: Eintragung einer

  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 15 W 499/15

    "Identitätsdiebstahl" rechtfertigt Grundbuchberichtigung

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08

    Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren

  • BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01

    Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des

  • OLG Köln, 21.03.2014 - 11 U 223/12

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Titelgläubigers

  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 W 43/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren: Anspruch auf Löschung einer

  • KG, 14.11.2013 - 1 W 245/13

    Bewilligung der Löschung einer Zwangssicherungshypothek durch einen Rechtsanwalt

  • OLG Celle, 11.10.1989 - 4 W 279/89
  • OLG Nürnberg, 12.10.2017 - 15 W 1742/17

    Grundbuchbeschwerde (Eintragung von Zwangshypotheken)

  • OLG Saarbrücken, 22.07.2020 - 5 W 32/20

    Zu den Voraussetzungen der Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund eines

  • OLG Hamm, 31.03.2015 - 15 W 51/15

    Voraussetzungen der Löschung einer Zwangshypothek

  • OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Amtswiderspruch bei fehlender Zustimmung

  • KG, 26.08.1997 - 1 W 2905/97

    Grundschuldlöschung wegen Nichtexistenz des Gläubigers im Berichtigungswege

  • LG München I, 07.04.2003 - 13 T 6461/03

    Kein Rangvermerk bei Bruchteilsnießbrauchsrechten an Teilen eines

  • BayObLG, 11.03.1998 - 2Z BR 33/98

    Zessionar einer Sicherungshypothek als Berechtigter im Sinne des Grundbuchrechts

  • KG, 08.07.2010 - 1 W 249/10

    Grundbuch: Rechtsmittel gegen die Eintragung einer Zwangshypothek unter

  • OLG Brandenburg, 24.06.2002 - 8 Wx 46/01

    Zur Berichtigung der fälschlicherweise vorgenommenen Löschung einer Grundschuld

  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 20 W 117/13

    Grundbuch: Voraussetzung für die Eintragung eines Amtswiderspruchs

  • OLG Hamm, 23.02.2010 - 15 Wx 27/10

    Geltendmachung von Mängeln der Vollstreckungsklausel mit der Beschwerde gegen die

  • OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10

    Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne

  • OLG Schleswig, 24.08.2011 - 2 W 261/10

    Finanzamtsersuchen

  • BayObLG, 14.07.1983 - BReg. 2 Z 44/83

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei gemeinschaftlicher

  • OLG Nürnberg, 12.10.2017 - 15 W 1860/17

    Zustellung der volltreckbaren Ausfertigung einer notariellen Urkunde nicht an

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.1995 - 4 O 26/94

    Vollstreckungsmaßnahme; Darlehen

  • OLG Frankfurt, 16.03.1998 - 20 W 101/98

    Unbeschränkte Beschwerde gegen Zwangshypothek

  • LG Rostock, 04.06.2003 - 2 T 53/01

    Beschwerde gegen die Eintragung eines Amtswiderspruches; Voraussetzung für die

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