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   BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72   

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BGH, 13.11.1975 - III ZR 162/72 (https://dejure.org/1975,775)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1975 - III ZR 162/72 (https://dejure.org/1975,775)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1975 - III ZR 162/72 (https://dejure.org/1975,775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 253
  • NJW 1976, 232
  • MDR 1976, 211
  • DB 1976, 240
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.02.2012 - III ZR 226/10

    Enteignungsentschädigung: Einkommenssteuer auf einen Veräußerungsgewinn wegen

    Die anfallende Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 EStG) wegen des Verkaufs eines Grundstücks zur Vermeidung der Enteignung stellt keinen entschädigungspflichtigen Folgeschaden im Sinne des § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar (im Anschluss an Senatsurteil vom 13. November 1975, III ZR 162/72, BGHZ 65, 253).

    Für solche einkommensteuerlichen Nachteile kann unter dem Gesichtspunkt des Ausgleichs "anderer durch die Enteignung eingetretener Vermögensnachteile" (vgl. § 96 Abs. 1 Satz 1 BauGB) eine besondere Entschädigung nicht gewährt werden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 256 ff und III ZR 188/73, WM 1976, 98, 99).

    Die Beschränkung der Entschädigung auf Folgekosten, die auch durch ein sachgemäßes Verhalten des Betroffenen nicht abgewendet werden können, stellt keinen Anwendungsfall des Grundsatzes des mitwirkenden Verschuldens (vgl. § 254 BGB) dar; sie beruht darauf, dass die Entschädigung dazu bestimmt ist, nur die im Einzelfall als erzwungene Folge der Enteignung in Erscheinung getretenen Nachteile auszugleichen (vgl. Senatsurteil vom 13. November 1975 - III ZR 162/72, BGHZ 65, 253, 255 f).

    Soweit in Einzelfällen Härten auftreten können, die sich allein aus der Struktur des gegenwärtigen Einkommensteuerrechts ergeben, und hiernach bei den von der Enteignung Betroffenen ein steuerlicher Nachteil verbleibt, ist es allein Aufgabe des Steuerrechts, diese Folgen zu vermeiden (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 261 und WM 1976, 98, 99).

    bb) Gegen eine Einordnung der anfallenden Einkommensteuer aus einem Veräußerungsgeschäft bei einem Verkauf zur Vermeidung einer Enteignung als entschädigungspflichtiger Folgeschaden spricht bereits, dass der Verkauf des Grundstücks als solches nicht zum Tatbestand der Steuerpflicht gehört (vgl. Senatsurteile vom 13. November 1975 aaO, BGHZ 65, 253, 259 und WM 1976, 98, 99).

    Denn auf die Höhe der Entschädigung ist es grundsätzlich ohne Einfluss, wie der Enteignete im Einzelfall die Geldentschädigung verwendet (vgl. Senatsurteil aaO, BGHZ 65, 253, 259).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 27/94

    Bewertung einer Privatstraße

    Die Enteignungsentschädigung soll - bildhaft gesprochen - den Betroffenen in den Stand versetzen, sich eine der genommenen gleichwertige Sache wiederzubeschaffen (st.Rspr. vgl. etwa BGHZ 59, 250, 258; 65, 253, 259).
  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Über die Substanzentschädigung hinaus können Folgeschäden nach § 96 BauGB entschädigt werden, die ohne dinglichen Wertbezug durch die Enteignung unmittelbar und zwangsnotwendig begründet werden, wobei auch hier nur rechtlich geschützte konkrete Werte und nicht bloße wirtschaftliche Interessen, Erwartungen oder Chancen ausreichend sind (Senatsurteile BGHZ 55, 82, 83; 65, 253, 255; 83, 1, 3; 118, 59, 66).
  • BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84

    Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren

    Hierfür ist darauf abzustellen, wie sich ein verständiger Unternehmer in der gegebenen Lage vernünftigerweise verhalten hätte (vgl. Senatsurteil BGHZ 65, 253, 255).
  • BGH, 10.04.1979 - VI ZR 151/75

    Berücksichtigung über die Unterhaltspflicht hinausgehender Unterhaltsbeträge bei

    Damit ist der Senat der Prüfung enthoben, ob schadensrechtliche Abwicklungsschwierigkeiten, bedingt durch eventuell jährlich eintretende Änderungen der tatsächlichen Grundlagen der Einkommensteuerberechnung sowie auch der (u.U. durch sozial- und bevölkerungspolitische Erwägungen bestimmte) Änderungen der Steuergesetzgebung grundsätzlich einer Einbeziehung in die Vorteilsausgleichung entgegenständen (vgl. auch BGHZ 65, 253, 261) [BGH 13.11.1975 - III ZR 162/72].
  • BFH, 05.12.1995 - VIII R 10/91

    § 71 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes (LBG) vom 23. 2. 1957 enthält keine

    Nach der Zivil-Rechtsprechung sind einkommensteuerrechtliche Nachteile nicht als sog. Folgeschäden im Rahmen der Bemessung der Gesamtentschädigung auszugleichen (§ 19 LBG; BGH-Urteile vom 13. November 1975 III ZR 188/73, WM 1976, 98; vom 13. November 1975 III ZR 162/72, NJW 1976, 232; noch offen im Urteil vom 29. November 1965 III ZR 34/64, Der Betrieb - DB - 1966, 107; kritisch hierzu Bublitz in Betriebs-Berater - BB - 1982, 1869, 1875).
  • BGH, 30.09.1976 - III ZR 149/75

    Voraussetzungen für die Geltndmachung eines sog. Resthofschadens; Anrechnung von

    Der Eigentümer ist in der Verwendung der ihm gewährten Entschädigung frei (vgl. Senatsurteil BGHZ 65, 253 = NJW 1976, 232).
  • BGH, 26.05.1977 - III ZR 93/75

    Entschädigung für Kosten für den Erwerb des neuen Grundstücks und die Herstellung

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts gehört zu den sog. Folgeschäden einer Enteignung auch eine auf die Geldentschädigung entfallende Umsatzsteuer, wie der Senat in seinem Urteil vom 13. November 1975 (III ZR 162/72 = BGHZ 65, 253 ) eingehend dargelegt hat.
  • BGH, 13.07.1978 - III ZR 112/75

    Annahme von Ersatzland als Entschädigung

    Sollte das erneute Verfahren ergeben, daß der Klägerin noch eine weitere Entschädigung zusteht, so wird das Berufungsgericht zu beachten haben, daß eine möglicherweise durch die weitere Leistung ausgelöste Umsatzsteuer zu den sog. Folgeschäden einer Enteignung gehören kann (vgl. BGHZ 65, 253).
  • BGH, 12.01.1978 - III ZR 57/76

    Berücksichtigung eines Schadens bei der Bemessung der Entschädigung für das

    Zwar ist der Enteignungsbetroffene in der Verwendung der ihm gewährten Entschädigung frei (vgl. Senatsurteil BGHZ 65, 253, 259).
  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 188/73

    Sittenwidrigkeit der von einer Behörde übernommenen Pflicht des Nachweises eines

  • BGH, 12.06.1980 - III ZR 106/79

    Kündigungsmöglichkeit eines Vertrages - Anspruchauf Erstattung der aus Anlass der

  • BGH, 03.05.1979 - III ZR 114/77

    Kapitalentschädigung für den Entzug eines Betriebsgrundstücks - Verwendung einer

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