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   BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73   

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https://dejure.org/1975,169
BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73 (https://dejure.org/1975,169)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1975 - VII ZR 218/73 (https://dejure.org/1975,169)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1975 - VII ZR 218/73 (https://dejure.org/1975,169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Geschäftsführung ohne Auftrag: "Auch fremdes Geschäft" bei öffentlich-rechtlicher Gefahrenabwehr, Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens bei "objektiv auch-fremden Geschäft"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beseitigung von verkehrsgefährdenden Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde - Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlich rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag (GOA)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verpflichtung des Geschäftsführers kraft öffentlichem Rechts III

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 354
  • NJW 1976, 619
  • MDR 1976, 485
  • DB 1976, 957
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61

    Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
    Läßt die Straßenbaubehörde verkehrsgefährdende Straßenverschmutzungen beseitigen, die von einer an der Straße liegenden Bimsgrube herrühren, so wird vermutet, daß sie damit auch ein fremdes Geschäft fuhren will (im Anschluß an BGHZ 40, 28 und 63, 167).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zubesorgen, wenn es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31).

    Besorgte der Kläger dieses Geschäft, so kam es gerade seiner äußeren Erscheinung nach (BGHZ 40, 28, 31) auch den Beklagten zugute, deren Bimsgrube in unmittelbarer Nähe der Straße lag.

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
    Läßt die Straßenbaubehörde verkehrsgefährdende Straßenverschmutzungen beseitigen, die von einer an der Straße liegenden Bimsgrube herrühren, so wird vermutet, daß sie damit auch ein fremdes Geschäft fuhren will (im Anschluß an BGHZ 40, 28 und 63, 167).

    Das hat der Senat für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand und bei der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs bejaht (a.a.O. und BGHZ 63, 167, 169; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; BGH NJW 1969, 1205; 1971, 609, 612).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
    Das hat der Senat für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand und bei der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs bejaht (a.a.O. und BGHZ 63, 167, 169; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; BGH NJW 1969, 1205; 1971, 609, 612).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
    Das hat der Senat für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand und bei der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs bejaht (a.a.O. und BGHZ 63, 167, 169; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; BGH NJW 1969, 1205; 1971, 609, 612).
  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 04.12.1975 - VII ZR 218/73
    Das hat der Senat für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand und bei der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs bejaht (a.a.O. und BGHZ 63, 167, 169; vgl. auch BGHZ 54, 157, 160; BGH NJW 1969, 1205; 1971, 609, 612).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    Jedenfalls stände einem solchen Anspruch ggf. ein Schadensersatzanspruch der Beklagten insoweit gegenüber, als sie nicht rechtzeitig von der Übernahme der Geschäftsführung erfahren hat bzw. die Klägerin zuvor nicht ihre Entschließung zu einer solchen Geschäftsführung abgewartet hat (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1975, VII ZR 218/73, NJW 1976, 619).
  • BGH, 17.11.2023 - V ZR 192/22

    Ersatz der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten KFZ

    Eine unterlassene oder verspätete Anzeige macht die Geschäftsführung zwar nicht zu einer unberechtigten und schließt auch nicht ohne weiteres den Aufwendungsersatzanspruch nach § 683 BGB aus (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - VII ZR 218/73, BGHZ 65, 354, 357).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Das ist der Fall, wenn er das Geschäft nicht (nur) als eigenes, sondern (auch) als fremdes führt, also in dem Bewußtsein und mit dem Willen, zumindest auch im Interesse eines anderen zu handeln (BGHZ 16, 12, 13; 65, 354, 357; 114, 248, 249 f.; Senatsurteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - WM 1998, 1356, 1358).

    Dasselbe gilt für den Willen, ein fremdes Geschäft mit zu besorgen, falls es sich auch um ein objektiv fremdes Geschäft handelt, wozu genügt, daß das Geschäft seiner äußeren Erscheinung nach nicht nur dem Besorger, sondern auch einem Dritten zugute kommt (BGHZ 40, 28, 31; 65, 354, 357; 82, 323, 330 f.; 98, 235, 240; Senatsurteil vom 26. November 1998 - III ZR 223/97 - NJW 1999, 858, 860, für BGHZ 140, 102 vorgesehen).

    Das hat der Bundesgerichtshof etwa für das Eingreifen der Feuerwehr bei einem Waldbrand (BGHZ 40, 28, 30 f.) und der Bergung eines verunglückten Fahrzeugs (BGHZ 63, 167, 169 f.), der Beseitigung verkehrsgefährdender Straßenverschmutzungen durch die Straßenbaubehörde (BGHZ 65, 354, 357 f.), von Ölverunreinigungen durch den Zustandsstörer (BGHZ 98, 235, 240 f.) oder von Rückständen eingelagerten Milchpulvers durch den Grundstückseigentümer (BGHZ 110, 313, 314 ff.) angenommen oder zumindest für möglich gehalten (so im Fall BGHZ 98, 235, 240 ff.).

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