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   BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74   

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https://dejure.org/1976,153
BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74 (https://dejure.org/1976,153)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1976 - VIII ZR 288/74 (https://dejure.org/1976,153)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74 (https://dejure.org/1976,153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses - Einstehen müssen für die Vernichtung der Mieträume - Anforderungen an die Verteilung der Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 548 § 324

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • opus-bayern.de PDF, S. 153 (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Beweisvereitelung, wenn Beweisführer den Beweis selbst rechtzeitig hätte sichern können

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 349
  • NJW 1976, 1315
  • MDR 1976, 837
  • WM 1976, 694
  • DB 1976, 1147
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    (3) Ohne Erfolg wendet die Revision gegen eine Pflicht der Beklagten zur Beseitigung des Brandschadens ein, die im Gebrauch der Mietsache liegenden Risiken träfen - anders als die in ihrer Beschaffenheit begründeten oder gar von außen auf sie einwirkenden schädlichen Einflüsse - stets und allein den Mieter (vgl. Senatsurteil vom 14. April 1976 - VIII ZR 288/74, BGHZ 66, 349, 353).
  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 28/04

    Darlegungs- und Beweislast für eine Beschädigung der Mietwohnung durch den

    Nach Mietrecht (§ 548 BGB in der bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung, jetzt § 538 BGB) findet zwar ebenso wie nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur hinsichtlich des Verschuldens, sondern auch bezüglich der objektiven Pflichtverletzung eine Umkehr der Beweislast statt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 28/96, NJW 1998, 594; BGHZ 131, 95, 103 f.; 126, 124, 127 ff.; Senatsurteile BGHZ 116, 278, 289; 66, 349, 353 f.).
  • BGH, 10.11.2004 - XII ZR 71/01

    Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen einer vom Mieter

    Allerdings trägt der Mieter gegenüber dem Anspruch auf Zahlung des Mietzinses nur dann die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er die Zerstörung der Mietsache nicht zu vertreten hat, wenn die vermieteten Räume unstreitig infolge des Mietgebrauchs zerstört worden sind (BGHZ 66, 349, 351 f.).
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