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   BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75   

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https://dejure.org/1976,782
BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1976 - VI ZR 122/75 (https://dejure.org/1976,782)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Verhinderung der Ausführung eines Dirnenvertrages - Entgeltliche Gewährung des Geschlechtsverkehrs - Verletzungen auf Grund eines Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht)

    Sex und Obrigkeit - Wie hoch darf ein Dirnenlohn sein?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 252, 842
    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 119
  • NJW 1976, 1883
  • MDR 1977, 132
  • VersR 1976, 941
  • JR 1977, 104
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Der in Bezug genommene Bundesgerichtshof hatte bereits vier Jahre früher entschieden, dass das Unwerturteil über die Prostitution in der gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Wertordnung fundiert sei und sich auf die Ausbeutung der Triebhaftigkeit und Abenteuersucht der Freier stütze sowie auf die Unverzichtbarkeit der personalen Würde, die der Gesellschaft auch ohne Rücksicht auf den Willen ihres Trägers angelegen sein müsse (Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125; bestätigend: BGH, Urteil vom 28.4.87, JR 1988, 125, 126; ebenso schon BFH, Urteil vom 23.6.64, NJW 1965, 79 f.; BayVerfGH, Entscheidung vom 16.11.82, NJW 1983, 2188, 2190).

    Allein daraus läßt sich jedoch noch nicht der allgemeine Schluss herleiten, dass die "gewerbsähnliche geschlechtliche Hingabe gegen Bezahlung" (selbst wenn sie von Erwachsenen völlig freiwillig ausgeübt wird) "in entwürdigender Weise Intimbereiche zur Ware macht" (so aber BGH, Urteil vom 6.7.76, BGHZ 67, 119, 125), mithin schon deshalb "unsittlich" ist (so aber BVerwG, Urteil vom 15.7.80, BVerwGE 60, 284, 289 = GewArch 1981, 140, 142) und nicht in einer Gaststätte angebahnt werden darf.

    Denn zum einen ist bislang von der Rechtsprechung auch nicht ansatzweise der Versuch unternommen worden, zum Beleg des Vorwurfes der Würdelosigkeit tatsächliche Feststellungen hinsichtlich der sozialen und psychischen Situation der betroffenen Personen sowie ihrer Arbeitsbedingungen zu treffen (vgl. Gleß, a.a.O., S. 123, FN 239; mit Ausnahme der oben angeführten und heute nicht mehr nachvollziehbaren Bezugnahme auf die Forschungen von Mergen in BGHZ 67, 119, 129).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auch der Verlust einer hinreichend konkreten tatsächlichen Erwerbsaussicht ist dem Betroffenen als entgangener Gewinn zu ersetzen; denn eine solche Position gehört zum rechtlich geschützten Vermögensbereich, sofern sie nicht durch Verstoß gegen die guten Sitten oder Verletzung eines gesetzlichen Verbots, das einen solchen Gewinn verhindern soll, erlangt worden ist (vgl. BGHZ 67, 119, 122; 75, 366, 368; 79, 223, 231).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Der Wegfall oder die Minderung (MdE) der Arbeitsleistung als solcher stellen keinen schadensersatzrechtlich relevanten Schaden dar (BGHZ 54, 45 [50]; 67, 119 [128]; 90, 334 [336]; 106, 28 [31]; NJW-RR 1992, 852 = VersR 1992, 973; NJW 1993, 2673 = VersR 1993, 1284; NJW 1995, 1023 = VersR 1995, 422; 2002, 292 = VersR 2002, 188; Senat, Urt. v. 01.07.2005 - 10 U 1797/05; Hinweis v. 05.03.2007 - 10 U 5744/06; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 11. Aufl. 2013, Rz. 40; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 31 Rz. 18).
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