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   BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75   

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BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75 (https://dejure.org/1977,1060)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1977 - X ZB 13/75 (https://dejure.org/1977,1060)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - X ZB 13/75 (https://dejure.org/1977,1060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 68, 156
  • NJW 1977, 1104
  • MDR 1977, 574
  • DB 1977, 1787
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1967 - Ia ZB 1/65

    Heilverfahren nicht patentierbar

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Ein Verfahren, das die Anwendung eines Stoffes zum Zwecke der Bekämpfung einer Krankheit zum Gegenstand hat, ist patentierbar, sofern es neben der therapeutischen Verwendung in der Hand des Arztes auch die Möglichkeit gewerblicher Verwertung bietet (Ergänzung zu BGHZ 48, 313 - Glatzenoperation).

    Der Hinweis auf die "Glatzenoperation"-Entscheidung (BGHZ 48, 313) gehe fehl, da es bei chirurgischen Eingriffen der dort behandelten Art ausschließlich um die ärztliche Tätigkeit gehe, der Bereich der gewerblichen Verwertung dagegen nicht betreten werde.

    Es hat sich jedoch an der Gewährung dieses Anspruchs im vorliegenden Fall durch die Rechtsprechung des Senats, die in der Entscheidung "Glatzenoperation" (BGHZ 48, 313) zum Ausdruck gekommen ist, gehindert gesehen, weil - was auch die Rechtsbeschwerde nicht anzweifelt - die Verwendung des Benzolsulfonylharnstoffs bei der Bekämpfung der Diabetes dessen therapeutische Anwendung durch den Arzt, also eine nicht gewerbliche Verwertung, umfaßt.

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat zu der in der Entscheidung "Glatzenoperation" (BGHZ 48, 313) vertretenen Ansicht nicht in Widerspruch.

  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 33/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Der Hauptantrag, der neben dem Stoff- und dem Verfahrens- (Herstellungs-)Anspruch einen Mittel- (zweckgebundenen Stoff-)Anspruch und einen weiteren Verfahrens- (Verwendungs-)Anspruch enthält, scheitert daran, daß für die "Kumulierung" der beiden sogenannten Auffangansprüche (Mittel- und Verwendungsanspruch) mit den sogenannten Grundansprüchen (Stoff- und Herstellungsanspruch) nach der Rechtsprechung des Senats das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. BGH GRUR 1972, 638, 640 - Aufhellungsmittel; BGH GRUR 1972, 646, 647 - Schreibpasten).

    Sie glaubt aber zu Unrecht, aus Ausführungen des Senats in der "Aufhellungsmittel"-Entscheidung (GRUR 1972, 638) entnehmen zu können, daß die Gewährung beider Auffangansprüche nebeneinander mit Rücksicht auf die unterschiedliche Rechtswirkung der beiden Ansprüche geboten sei.

    Der Gewährung eines Verwendungsanspruchs neben einem Stoff- und einem Herstellungsanspruch stehen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGH GRUR 1972, 638 - Aufhellungsmittel), grundsätzlich keine Bedenken entgegen.

  • BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66

    Schädlingsbekämpfungsmittel

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Ein solches Anwendungsverfahren umfaßt die Herrichtung des Stoffes zu der betreffenden Verwendung (Abweichung von BGHZ 53, 274, 282 - Schädlingsbekämpfungsmittel).

    Die Rechtsbeschwerde geht an sich zu Recht davon aus, daß der Senat neben dem Stoff- und dem Herstellungsanspruch jeweils einen der beiden Auffangansprüche für zulässig erachtet hat (vgl. BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGHZ 53, 274 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1972, 644 - gelbe Pigmente).

    Der Senat weicht damit von der in der Entscheidung "Schädlingsbekämpfungsmittel" (BGHZ 53, 274, 282) beiläufig geäußerten Auffassung, die Verwendung beginne nicht schon bei der Formulierung, ab, da die dort vorgenommene enge Abgrenzung dem Erfinder nicht den seiner erfinderischen Leistung gebührenden Schutz gewährt.

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Die Rechtsbeschwerde geht an sich zu Recht davon aus, daß der Senat neben dem Stoff- und dem Herstellungsanspruch jeweils einen der beiden Auffangansprüche für zulässig erachtet hat (vgl. BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGHZ 53, 274 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1972, 644 - gelbe Pigmente).

    Der Gewährung eines Verwendungsanspruchs neben einem Stoff- und einem Herstellungsanspruch stehen, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGH GRUR 1972, 638 - Aufhellungsmittel), grundsätzlich keine Bedenken entgegen.

  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 27/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Der Hauptantrag, der neben dem Stoff- und dem Verfahrens- (Herstellungs-)Anspruch einen Mittel- (zweckgebundenen Stoff-)Anspruch und einen weiteren Verfahrens- (Verwendungs-)Anspruch enthält, scheitert daran, daß für die "Kumulierung" der beiden sogenannten Auffangansprüche (Mittel- und Verwendungsanspruch) mit den sogenannten Grundansprüchen (Stoff- und Herstellungsanspruch) nach der Rechtsprechung des Senats das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt (vgl. BGH GRUR 1972, 638, 640 - Aufhellungsmittel; BGH GRUR 1972, 646, 647 - Schreibpasten).
  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 13/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - X ZB 13/75
    Die Rechtsbeschwerde geht an sich zu Recht davon aus, daß der Senat neben dem Stoff- und dem Herstellungsanspruch jeweils einen der beiden Auffangansprüche für zulässig erachtet hat (vgl. BGHZ 54, 181 - Fungizid; BGHZ 53, 274 - Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1972, 644 - gelbe Pigmente).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Denn auch wenn bekannte Wirkstoffe regelmäßig der augenfälligen Herrichtung bedürfen, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin), fehlt es hier doch an einem durch ein Verfahren hergestellten Erzeugnis im üblichen Sinn.

    Denn auch als solche oder als Arzneimittel bekannte Wirkstoffe bedürfen regelmäßig der augenfälligen Herrichtung im gewerblichen Bereich, ehe sie zur Behandlung von Krankheiten verwendet werden können (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; Sen.Beschl. v. 03.06.1982 - X ZR 21/81, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; BGHZ 88, 209, 216 - Hydropyridin).

  • BGH, 20.03.2001 - X ZR 177/98

    Trigonellin; Schutzwirkung eines Patents nach Beschränkung; Zugabe eines weiteren

    Eine solche sinnfällige Herrichtung hat der Senat etwa in der auf den speziellen Verwendungszweck abgestellten Formulierung und Konfektionierung eines Medikaments sowie in der Dosierung und gebrauchsfertigen Verpackung gesehen (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH, Beschl. v. 3.6.1982 - X ZB 21/81, GRUR 1982, 548 - Sitosterylglykoside).
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Der Senat hat den Gegenstand eines Patentanspruchs, der auf die Verwendung einer chemischen Substanz zur Behandlung einer Krankheit gerichtet ist, über die vom Bundespatentgericht genannten Handlungen hinaus auch in der augenfälligen Herrichtung dieser Substanz zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der Krankheit gesehen (BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside).

    In den späteren Beschlüssen, die die Patentierbarkeit der Verwendung von Substanzen zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers betrafen (BGHZ 68, 156 ff - Benzolsulfonylharnstoff und BGH GRUR 1982, 548 ff - Sitosterylglykoside), hat er deren gewerbliche Anwendbarkeit bejaht und ist darauf, daß diese Verfahren aus sozialethischen Gründen vom Patentschutz ausgeschlossen sein könnten, nicht mehr zurückgekommen.

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04

    Mikroprozessor

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).
  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 67/15

    Rabattvertrag - Mittelbare Patentverletzung: Uneingeschränkter Beitritt des

    Eine solche sinnfällige Herrichtung hat der Senat etwa in der auf den speziellen Verwendungszweck abgestellten Formulierung und Konfektionierung eines Medikaments sowie in der Dosierung und gebrauchsfertigen Verpackung gesehen (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH, GRUR 1982, 548 - Sitosterylglykoside).
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2018 - 2 U 30/17

    Dexmedetomidin

    Verwendungspatente, bei denen die Verwendung eines (vorbekannten) Stoffs oder einer (vorbekannten) Sache für einen neuen, erfinderischen Zweck unter Schutz gestellt ist, erfassen nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die Anwendung betreffen, sondern darüber hinaus auch solche Handlungen, bei denen der Stoff oder die Sache zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (vgl. BGHZ 68, 156, 161 = NJW 1977, 1104 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 101, 159 = GRUR 1987, 794 - Antivirusmittel; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung; GRUR 2001, 730 - Trigonellin; GRUR 2005, 845, 847 - Abgasreinigungsverfahren; GRUR 2016, 257 Rn. 55 - Glasfasern II; Senat, Urt. v. 11.09.2008 - 2 U 10/07; Senat, Urt. v. 31.03.2014 - I-2 U 54/11, BeckRS 2013, 11782 - Cistus Incanus; Urt. v. 07.08.2014 - I-2 U 8/14, BeckRS 2014, 21947; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 764; LG Düsseldorf, Mitt.
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    In seinem Beschluß »Benzolsulfonylharnstoff« (BGHZ 68, 156, 161) hat der erkennende Senat jedoch in Abkehr von der im »Schädlingsbekämpfüngsmittel«-Urteil enthaltenen Bemerkung entschieden, daß der Schutz eines auf die Verwendung eines bestimmten Wirkstoffs zur Bekämpfung einer bestimmten Krankheit gerichteten Anspruchs nicht erst bei der ärztlichen Verordnung und Anwendung des Arzneimittels, sondern bereits im Bereich der vorgelagerten gewerblichen Nutzung beim Herstellen des Arzneimittels, nämlich bei der Formulierung und Konfektionierung des Medikaments, seiner Dosierung und gebrauchsfertigen Verpackung beginnt.
  • BGH, 03.06.1982 - X ZB 21/81

    Voraussetzungen der Patentfähigkeit eines Arzneimittels - Möglichkeit des

    Auch der Schutz seines Patentanspruchs unterscheidet sich jedenfalls nicht wesentlich von dem eines entsprechend formulierten Verwendungsanspruchs, mit dem nicht unmittelbar die Herstellung und der Vertrieb (Feilhalten und Inverkehrbringen) der genannten Verbindungen, wohl aber die augenfällige Ausrichtung des Wirkstoffes zur Verwendung bei der therapeutischen Behandlung der genannten Krankheiten erfaßt werden kann (BGHZ 68, 156, 181 - Benzolsulfonylharnstoff).

    In der Benzolsulfonylharnstoff-Entscheidung (BGHZ 68, 156, 161) hat der beschließende Senat die Verwendung eines Stoffes zur Bekämpfung einer Krankheit, bei der die Heilwirkung des Stoffes ausgenutzt wird, als gewerblich verwertbare Lehre angesehen, weil sie regelmäßig auch vom Verwendungsanspruch erfaßte Handlungen umfasse, die nicht außerhalb des Bereichs der gewerblichen Nutzung liegen, etwa die Formulierung und die Konfektionierung des Medikaments, seine Dosierung und seine gebrauchsfertige Verpackung.

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 46/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

    Verwendungspatente, bei denen die Verwendung eines (vorbekannten) Stoffs oder einer (vorbekannten) Sache für einen neuen, erfinderischen Zweck unter Schutz gestellt ist, erfassen nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die Anwendung betreffen, sondern darüber hinaus auch solche Handlungen, bei denen der Stoff oder die Sache zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (vgl. BGHZ 68, 156, 161 = NJW 1977, 1104 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 101, 159 = GRUR 1987, 794 - Antivirusmittel; BGH, GRUR 1982, 548, 549 - Sitosterylglykoside; GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung; GRUR 2001, 730 - Trigonellin; GRUR 2005, 845, 847 - Abgasreinigungsverfahren; GRUR 2016, 257 Rn. 55 - Glasfasern II; OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.03.2018, I- 2 U 30/17; Urt. v. 11.09.2008 - I-2 U 10/07; Urt. v. 31.03.2014 - I-2 U 54/11, BeckRS 2013, 11782 - Cistus Incanus; Urt. v. 07.08.2014 - I-2 U 8/14, BeckRS 2014, 21947; OLG Karlsruhe, GRUR 2014, 764; LG Düsseldorf, Mitt.
  • BPatG, 12.03.2019 - 4 Ni 60/17

    Endoluminale Laserablationsvorrichtung - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    1.2 Insoweit kann auch nicht unberücksichtigt bleiben, dass bereits Art. 53 c Satz 2 EPÜ in Abgrenzung zum Patentierungsverbot für medizinische Verfahren nach Art. 53 c Satz 1 EPÜ ausdrücklich einen Schutz für Erzeugnisse zur Anwendung in diesen Verfahren zulässt, mithin einen Verwendungsschutz für medizinische Geräte, so dass eine Notwendigkeit einer derartigen auf Verwendungsherstellung gerichteten Anspruchsformulierung nach der geltenden Gesetzeslage nicht besteht, zumal vom Verwendungsschutz auch der vorgelagerte Bereich der Herrichtung der Vorrichtung (vgl. BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorrichtung, unter Hinweis auf BGHZ 116, 122, 128 - Heliumeinspeisung) oder die Bereitstellung des Stoffes (vgl. BGHZ 68, 156, 161 - Benzolsulfonylharnstoff; BGH GRUR 1982, 548; 549 - Sitosterylglykoside; zum Gebrauchsmuster BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster) umfasst ist (abweichend zur Vermeidung des Konflikts mit dem Patentierungsausschluss nach Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 (= Art. 53c Satz 1 EPÜ 2000) EPA G 0001/83 - Zweite medizinische Indikation, Urt. v. 5. Dezember 1984).
  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 143/15

    Vorliegen einer mittelbaren Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 140/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 10/18

    Schutzfähigkeit eines Verwendungspatents eines Stoffes mit der Bezeichnung

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 315 O 24/15

    Patentverletzungsstreit: Mittelbare Patentverletzung bei uneingeschränktem

  • LG Hamburg, 02.04.2015 - 327 O 132/15

    Mittelbare Patentverletzung durch den uneingeschränkten Beitritt der

  • BPatG, 27.09.1979 - 16 W (pat) 25/79
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