Rechtsprechung
BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Auslegung gesellschaftsvertraglicher Nachfolgeklauseln - Umdeutung einer Nachfolgeklausel in eine Eintrittsklausel - Ansprüche der Gesellschaft gegen einen verstorbenen Gesellschafter auf Rückzahlung von Entnahmen
- Prof. Dr. Lorenz
Erbfolge in Anteile an Personengesellschaften: "Erbrechtliche" und "gesellschaftsrechtliche" Lösung, Unzulässigkeit von Nachfolgeklauseln, Umdeutung in eine Eintrittsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 139
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BGHZ 68, 225
- NJW 1977, 1339
- MDR 1977, 731
- DNotZ 1977, 550
- DB 1977, 1129
Wird zitiert von ... (75) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 22.11.1956 - II ZR 222/55
Erbrecht bei offener Handelsgesellschaft
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Läßt der Gesellschaftsvertrag die Nachfolge in den Anteil eines Gesellschafters nur für einen von mehreren Miterben zu, so erwirbt dieser den Anteil beim Tode des Gesellschafters, wenn die erbrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, unmittelbar im Ganzen (Weiterführung von BGHZ 22, 186, 195).Auch nach sorgfältiger Überprüfung des zu diesem Fragenkreis seither entstandenen Schrifttums (vgl. insbes. die Literaturhinweise und eigenen Ausführungen von Wiedemann, Die Übertragung und Vererbung von Mitglied Schafts rechten bei Handelsgesellschaften, S. 151 ff, von Peter Ulmer in ZGR 1972, 195 ff, 324 ff und Festschr. für Wolfgang Schilling, S. 79 ff sowie von Flume, Festschr. für Wolfgang Schilling, S. 24 ff) hält der erkennende Senat an der zuletzt in seinem Urteil vom 22. November 1956 (BGHZ 22, 186 ff) bestätigten Rechtsprechung fest, daß sich die Nachfolge in die Mitgliedschaft des persönlich haftenden Gesellschafters rechtlich nach Erbrecht vollziehen kann und in der Regel auch so vollzieht, sofern nur gesellschaftsvertragliche Klauseln den Weg dazu eröffnen.
Das entspricht seinen bisherigen Entscheidungen (BGHZ 22, 186, 192 f; 55, 267, 269; 58, 316, 317) und einer Rechtsentwicklung, die seit dem Urteil des Reichsgerichts RGZ 16, 40 ff von der ständigen Rechtsprechung der Gerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum getragen wird; diese kann vom Bundesgerichtshof, obwohl eine Anzahl gegenläufiger Stimmen im neueren Schrifttum (Börner, Die Erbengemeinschaft als Gesellschafter einer oHG, AcP 166, 426, 447 ff; Ebert, Die rechtsfunktionelle Kompetenzabgrenzung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht; Köbler, Erbrecht und Gesellschaftsrecht S. 99 ff; 125 ff; Stötter, DB 1970, 525, 528 ff; Kruse, Festschr. für Franz Laufke, S. 179, 184 ff) nicht zu übersehen ist, mangels zwingender gegenteiliger Argumente schon im Hinblick auf die notwendige Kontinuität einer revisionsrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr in Frage gestellt werden.
Dagegen gibt der Senat seine in BGHZ 22, 186, 195 vertretene Ansicht auf, daß in Fällen, in denen gesellschaftsrechtlich nur einer von mehreren Miterben die Nachfolge antreten kann (sog. "qualifizierte Nachfolgeklausel"), der Gesellschaftsanteil unmittelbar nur in Höhe seiner Erbquote auf diesen übergehe, der Übrige Anteil dagegen, wenn Abfindungsansprüche insoweit nicht in Frage kommen, zunächst den überlebenden Gesellschaftern als Treuhändern des Nachfolgers anwachse.
Die erbrechtlich gebotene Berücksichtigung der Interessen der anderen Nachlaß Interessenten, insbesondere der Pflichtteilsberechtigten und Nachlaß gläubiger, ist, wie schon oben angedeutet, auch bei dieser Lösung möglich; das hauptsächliche Anliegen des Senats im Urteil BGHZ 22, 186 ff höferechtlichen Tendenzen im Gesellschaftsrecht entgegenzutreten, die diese Interessen gefährden könnten (vgl. Rob. Fischer, Das Entscheidungsmaterial der höchst richterlichen Rechtsprechung in "Arbeiten zur Rechtsvergleichung" Nr. 80/1976 S. 12), bleibt daher unangefochten bestehen.
- BGH, 11.04.1957 - II ZR 182/55
Testamentsvollstreckung und Kommanditgesellschaft
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Nach dem Tode von Hermann Zi. - vor Abschluß des Prozeßvergleichs - bestand nach alledem die Kommanditgesellschaft, wenn § 13 Abs. 1 keine Möglichkeit für einen teilweisen Anteilserwerb der Söhne Sch. enthielt, nur aus dem Kläger als persönlich haftenden Gesellschafter mit seinem um den Anteil des Erblassers vermehrten Gesellschaftsanteil und der Beklagten zu 2 als Kommanditisten, an deren Beteiligung sich nichts geändert hatte, line irgendwie geartete Berechtigung des Beklagten zu 1 hinsichtlich des vererbten Gesellschaftsanteils kam von vornherein nicht in Betracht, weil sich der Machtbereich eines Testamentsvollstreckers, wie das Reichsgericht und der erkennende Senat wiederholt entschieden haben (RGZ 170, 392; BGHZ 24, 106, 113; Sen. Urt. II ZR 102/63 v. 22.11.65, WM 1966, 188), nicht auf den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (und schon gar nicht auf den nach dem Rechtsübergang nicht mehr abspaltbaren ererbten Teil des Anteils des Klägers) erstreckt.Die in BGHZ 24, 106, 113 offengelassene, im Schrifttum unterschiedlich beantwortete, vom Reichsgericht (RGZ 172, 199) verneinte Frage, ob sich die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers auch ohne eine solche Übertragung auf vererbte Kommanditanteile erstrecken kann, bedarf hier keiner näheren Erörterung.
- BGH, 22.11.1965 - II ZR 102/63
Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers - Testamentarische Verfügung …
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Nach dem Tode von Hermann Zi. - vor Abschluß des Prozeßvergleichs - bestand nach alledem die Kommanditgesellschaft, wenn § 13 Abs. 1 keine Möglichkeit für einen teilweisen Anteilserwerb der Söhne Sch. enthielt, nur aus dem Kläger als persönlich haftenden Gesellschafter mit seinem um den Anteil des Erblassers vermehrten Gesellschaftsanteil und der Beklagten zu 2 als Kommanditisten, an deren Beteiligung sich nichts geändert hatte, line irgendwie geartete Berechtigung des Beklagten zu 1 hinsichtlich des vererbten Gesellschaftsanteils kam von vornherein nicht in Betracht, weil sich der Machtbereich eines Testamentsvollstreckers, wie das Reichsgericht und der erkennende Senat wiederholt entschieden haben (RGZ 170, 392; BGHZ 24, 106, 113; Sen. Urt. II ZR 102/63 v. 22.11.65, WM 1966, 188), nicht auf den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (und schon gar nicht auf den nach dem Rechtsübergang nicht mehr abspaltbaren ererbten Teil des Anteils des Klägers) erstreckt.
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66
Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Daß der Kläger Miterbe nach Hermann Zi. ist, berührt den Erwerb von Ansprüchen gegen den Beklagten zu 1 nicht, weil ein (auch nur teilweises) Erlöschen dieses Anspruchs durch Vereinigung von Forderung und Schuld im Falle der Verwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker nicht in Betracht kommt (BGHZ 48, 214). - BGH, 21.12.1970 - II ZR 258/67
Begriff des Fehlens der gesetzlichen Vertretung; Eintragung der beschränkten …
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Das entspricht seinen bisherigen Entscheidungen (BGHZ 22, 186, 192 f; 55, 267, 269; 58, 316, 317) und einer Rechtsentwicklung, die seit dem Urteil des Reichsgerichts RGZ 16, 40 ff von der ständigen Rechtsprechung der Gerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum getragen wird; diese kann vom Bundesgerichtshof, obwohl eine Anzahl gegenläufiger Stimmen im neueren Schrifttum (Börner, Die Erbengemeinschaft als Gesellschafter einer oHG, AcP 166, 426, 447 ff; Ebert, Die rechtsfunktionelle Kompetenzabgrenzung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht; Köbler, Erbrecht und Gesellschaftsrecht S. 99 ff; 125 ff; Stötter, DB 1970, 525, 528 ff; Kruse, Festschr. für Franz Laufke, S. 179, 184 ff) nicht zu übersehen ist, mangels zwingender gegenteiliger Argumente schon im Hinblick auf die notwendige Kontinuität einer revisionsrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr in Frage gestellt werden. - BGH, 20.04.1972 - II ZR 143/69
Nießbrauch an einem Kommanditanteil
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Das entspricht seinen bisherigen Entscheidungen (BGHZ 22, 186, 192 f; 55, 267, 269; 58, 316, 317) und einer Rechtsentwicklung, die seit dem Urteil des Reichsgerichts RGZ 16, 40 ff von der ständigen Rechtsprechung der Gerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum getragen wird; diese kann vom Bundesgerichtshof, obwohl eine Anzahl gegenläufiger Stimmen im neueren Schrifttum (Börner, Die Erbengemeinschaft als Gesellschafter einer oHG, AcP 166, 426, 447 ff; Ebert, Die rechtsfunktionelle Kompetenzabgrenzung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht; Köbler, Erbrecht und Gesellschaftsrecht S. 99 ff; 125 ff; Stötter, DB 1970, 525, 528 ff; Kruse, Festschr. für Franz Laufke, S. 179, 184 ff) nicht zu übersehen ist, mangels zwingender gegenteiliger Argumente schon im Hinblick auf die notwendige Kontinuität einer revisionsrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr in Frage gestellt werden. - BGH, 29.01.1964 - V ZR 209/61
Zuwendung des Wertpapierdepots - §§ 331, 2301 BGB
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Daher scheitert der gewollte automatische Anteilsübergangen auf den außenstehenden Dritten nach der zwar im Schrifttum auf Widerstand stoßenden (…vgl. u.a. Harry Westermann, Personengesellschaftsrecht 2. Aufl. Rz. I 559 m.w.N.), bisher aber ständigen Rechtsprechung der Gerichte schon daran, daß eine Verfügung zugunsten Dritter für unzulässig gehalten wird (BGHZ 41, 95 f m.w.N.). - BGH, 29.11.1956 - II ZR 32/56
Haftung des Erwerbes aus Fortführung einer unzulässigen Firma; …
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Dem Schrifttum, das sich mit dieser Entscheidung auseinandergesetzt und (mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen) überwiegend für die unmittelbare Vollnachfolge des begünstigten Miterben ausgesprochen hat, ist im Ergebnis zu folgen (vgl. u.a. A. Hueck, JZ 1957, 222 ff; Reinicke, NJW 1957, 561 ff; Siebert, BB 1957, 18, 19 f;… Wiedemann a.a.O. S. 193 ff;… Schlegelberger/Geßler a.a.O. § 139 Anm. 25 a;… Peter Ulmer, Großkomm. z. HGB 3. Aufl. § 139 Anm. 49 ff m.w.N.). - RG, 17.03.1886 - I 12/86
Fortbestehen einer offenen Handelsgesellschaft mit den Erben eines verstorbenen …
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Das entspricht seinen bisherigen Entscheidungen (BGHZ 22, 186, 192 f; 55, 267, 269; 58, 316, 317) und einer Rechtsentwicklung, die seit dem Urteil des Reichsgerichts RGZ 16, 40 ff von der ständigen Rechtsprechung der Gerichte und der überwiegenden Meinung im Schrifttum getragen wird; diese kann vom Bundesgerichtshof, obwohl eine Anzahl gegenläufiger Stimmen im neueren Schrifttum (Börner, Die Erbengemeinschaft als Gesellschafter einer oHG, AcP 166, 426, 447 ff; Ebert, Die rechtsfunktionelle Kompetenzabgrenzung von Gesellschaftsrecht und Erbrecht; Köbler, Erbrecht und Gesellschaftsrecht S. 99 ff; 125 ff; Stötter, DB 1970, 525, 528 ff; Kruse, Festschr. für Franz Laufke, S. 179, 184 ff) nicht zu übersehen ist, mangels zwingender gegenteiliger Argumente schon im Hinblick auf die notwendige Kontinuität einer revisionsrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr in Frage gestellt werden. - RG, 10.01.1944 - II 103/43
1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben …
Auszug aus BGH, 10.02.1977 - II ZR 120/75
Die in BGHZ 24, 106, 113 offengelassene, im Schrifttum unterschiedlich beantwortete, vom Reichsgericht (RGZ 172, 199) verneinte Frage, ob sich die Befugnisse eines Testamentsvollstreckers auch ohne eine solche Übertragung auf vererbte Kommanditanteile erstrecken kann, bedarf hier keiner näheren Erörterung. - RG, 04.03.1943 - II 113/42
1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben …
- BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10
Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung …
Dieser wäre, sollte das zutreffen, kraft Gesetzes und mit derselben Berechtigung wie der Verstorbene Gesellschafter der GbR geworden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 120/75, BGHZ 68, 225, 229;… Ulmer/Schäfer, Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Partnerschaftsgesellschaft, 5. Aufl., § 727 BGB Rn. 31 f.). - BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89
Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei …
Eine solche Zustimmung ist allerdings jedenfalls erforderlich; sie kann im Gesellschaftsvertrag oder auch später erteilt werden (BGHZ 68, 225, 241;… Sen.Urt. v. 25. Februar 1985 - II ZR 130/84, WM 1985, 656, 657 = NJW 1985, 1953, 1954).Eine Besonderheit bei der Vererbung einer solchen Beteiligung (einschließlich derjenigen eines Kommanditisten) besteht aber darin, daß sie bei Vorhandensein mehrerer Erben im Wege der Einzelrechtsnachfolge unmittelbar auf den oder - entsprechend geteilt - die Erben übergeht, die nach letztwilliger Verfügung und Gesellschaftsvertrag zum Nachfolger bestimmt und geeignet sind; das entspricht gefestigter Rechtsprechung des erkennenden wie auch des für das Erbrecht zuständigen Senats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 22, 186, 191 ff.; BGHZ 68, 225, 237; BGHZ 91, 132, 135; BGHZ 98, 48, 50 f.).
Nach der ständigen, auf das Reichsgericht zurückgehenden Rechtsprechung des Senats, der die überwiegende Auffassung im Schrifttum gefolgt ist, kann ein Testamentsvollstrecker den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters nicht verwalten (RGZ 170, 392, 394 f.; BGHZ 24, 106, 112 f.; BGHZ 68, 225, 239;… für die BGB-Gesellschaft Sen.Urt. v. 24. November 1980 - II ZR 194/79 aaO; ebenso für die Nachlaßverwaltung bezüglich eines Anteils an einer offenen Handelsgesellschaft BGHZ 47, 293, 295 ff.; vgl. ferner die Nachweise bei Schmitz, ZGR 1988, 140, 144 f.).
- BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Dagegen spricht nicht nur, dass Tarifverträge in der Regel auch Pflichten des Arbeitnehmers begründen, die nicht ohne weiteres im Sinne einer Gesamtbewertung von begünstigenden und benachteiligenden Regelungen außer Acht gelassen werden können (s. auch BGH 10. Februar 1977 - II ZR 120/75 - zu I 2 b aa der Gründe, BGHZ 68, 225, 232).
- BGH, 14.02.2012 - II ZB 15/11
Dauertestamentsvollstreckung über Nachlass eines Kommanditisten: Eintragung eines …
Vielmehr erwerben die zur Nachfolge des Kommanditisten bestimmten Erben im Wege der Sonderrechtsnachfolge jeweils eigenständige Gesellschaftsanteile im Umfang ihrer Erbquoten (BGH, Urteil vom 22. November 1956 - II ZR 222/55, BGHZ 22, 186, 191 ff.; Urteil vom 10. Februar 1977 - II ZR 120/75, BGHZ 68, 225, 229 ff.; Urteil vom 4. Mai 1983 - IVa ZR 229/81, NJW 1983, 2376; Urteil vom 14. Mai 1986 - IV ZR 155/84, BGHZ 98, 48, 50 ff.). - BGH, 09.11.1998 - II ZR 213/97
Abstimmungsrecht des Gesellschafters nach Einräumung eines Nießbrauchsrechts am …
Die einem verstorbenen Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kraft seines Testaments in seine Gesellschafterstellung folgenden Erben bilden insoweit keine ungeteilte Erbengemeinschaft, sondern sind Einzelnachfolger des Erblassers (vgl. BGHZ 22, 186, 191 ff.; 68, 225, 237; 91, 132, 135; 98, 48, 50 f.; 108, 187, 192 f.; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1996 - IV ZB 21/94, NJW 1996, 1284, 1285 = WM 1996, 681, 683). - BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 155/84
Zugehörigkeit eines auf einen Gesellschafter-Erben übergegangenen …
Das ist bei einem Gesellschaftsanteil (BGHZ 22, 186, 191; 68, 225, 237) nicht anders als bei anderen Rechten, deren Vererblichkeit eingeschränkt ist.Dieser Ordnung liegt der Gedanke zugrunde, daß der Erbe (und seine Eigengläubiger) in Bezug auf den Haftungszugriff der Gläubiger des Erblassers auf dessen Vermögen nach dem Erbfall grundsätzlich nicht besser stehen darf, als vorher der Erblasser (BGHZ 68, 225, 239, 240).
Für den Testamentsvollstrecker gilt in Bezug auf die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des Nachfolger-Erben als eines persönlich haftenden Gesellschafters einer offenen Handelsgesellschaft (BGHZ 68, 225, 239) oder als eines mitgeschäftsführenden Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGH Urteil vom 24. November 1980, LM Nr. 8 zu § 730 BGB; zur Testamentsvollstreckung bei einem vererbten Kommanditanteil an einer fortgesetzten Kommanditgesellschaft: BGH Urteil vom 25. Februar 1985 - II ZR 130/84 - NJW 1985, 1953) nichts anderes.
- OLG München, 04.07.2017 - 34 Wx 123/17
Grundbuchberichtigung durch Rechtsnachfolger bezüglich eines GbR-Anteils
(3) Da der Beteiligte durch Erbschein als Alleinerbe des vorletzten Mitgesellschafters ausgewiesen ist, hätte auch eine (einfache oder qualifizierte) erbrechtliche Nachfolgeklausel, nach der die bestimmten Erben den Anteil beim Tode des Gesellschafters unmittelbar im Ganzen erwerben (BGHZ 68, 225 Leitsatz c, 229, 237 f.), hier die Vollbeendigung der Gesellschaft zur Folge.Sie sind insbesondere, aber nicht nur dann wirksam, wenn die als Nachfolger bezeichnete Person bereits Mitgesellschafter ist und deshalb an der Vereinbarung der Klausel selbst mitgewirkt hat (BGHZ 68, 225/231 ff.; BayObLG ZIP 2000, 1614/1615;… MüKo/Schäfer § 727 Rn. 51;… Große-Boymann in Burandt/Rojahn § 1922 Rn. 51).
- BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 229/81
Übertragbarkeit von Beteiligungen an Kommanditgesellschaft bei Tod - Übertragung …
Die vererblich gestellte Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft wird im Erbfall nicht gemeinschaftliches Vermögen der mehreren Nachfolger-Erben, sondern gelangt im Wege der Sondererbfolge unmittelbar und geteilt ohne weiteres Dazutun an die einzelnen Nachfolger (Übereinstimmung mit BGHZ 22, 186; 68, 225).Nicht anders ist es, wenn das Recht des Erblassers nur beschränkt vererblich ist und - wie z.B. die Mitgliedschaft in einer offenen Handelsgesellschaft bei einer in den Gesellschaftsvertrag aufgenommenen "qualifizierten Nachfolgeklausel" (vgl. BGHZ 68, 225, 237) - kraft Erbrechts nur an einen begrenzten Kreis von Nachfolgern gelangen kann.
Nach der Rechtsprechung des für Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGHZ 22, 186, 192; 68, 225, 237; Urteil vom 24.11.1980 - II ZR 194/79 = LM BGB § 730 Nr. 8 Bl. 2 R) kann eine Erbengemeinschaft nicht Mitglied einer Personengesellschaft sein.
- BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem …
Mit der Zuwendung eines Anteils an einer Personengesellschaft an einen bisherigen Nichtgesellschafter ist der Übergang eines "Bündels" von Rechten und Pflichten und nicht nur ein rechtlicher Vorteil verbunden (vgl. BGH-Urteil vom 10. Februar 1977 II ZR 120/75, BGHZ 68, 225). - BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83
Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben
Nach der schon vom Reichsgericht übernommenen und inzwischen weiter entwickelten ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (insbesondere BGHZ 22, 186; 68, 225), der sich auch der für das Erbrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofes angeschlossen hat (…Urt. v. 4. Mai 1983, IVa ZR 229/81 = LM BGB § 1922 Nr. 13), vererbt sich der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft in der Weise, daß er getrennt vom übrigen - bei mehreren Erben gesamthänderisch gebundenen - Nachlaßvermögen unmittelbar und endgültig in das Privatvermögen des Gesellschafter-Erben fällt. - BayObLG, 27.06.1980 - BReg. 1 Z 47/80
Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Nachfolgeklausel für einen …
- BGH, 03.05.1999 - II ZR 32/98
Umfang der Fehlbetragshaftung
- BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
- OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 20 W 123/08
Handelsregistereintragung: Pflicht zur Vorlage einer familiengerichtlichen …
- BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84
1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und …
- BFH, 07.04.2005 - IV R 24/03
Finanzplandarlehen als Teil des Kapitalkontos i.S. des § 15a EStG - Klagebefugnis …
- BGH, 10.01.1996 - IV ZB 21/94
Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an dem vererbten Anteil an einer BGB …
- BGH, 24.11.1994 - IX ZR 222/93
Gebührenrechtlicher Wert der Änderung eines Gesellschaftsvertrages und einer …
- BFH, 10.11.1982 - II R 85/78
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung
- BGH, 01.06.1987 - II ZR 259/86
Bewertung und Bilanzierung eines Komplementäranteils bei Eintritt der Erbfolge
- BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86
Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit
- BGH, 06.10.1992 - KVR 24/91
Verstärkung marktbeherrschender Stellung durch Zusammenschluß von …
- BFH, 18.10.1988 - VIII R 172/85
Übergang des Vermögens vom Erblasser auf den oder die Erben - Voraussetzungen für …
- OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 7 W 53/17
Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines …
- BFH, 11.05.2005 - II R 40/02
Vermächtnisnehmer; leer laufende erbrechtliche Nachfolgeklausel; BV-Freibetrag
- BFH, 14.12.1995 - II R 79/94
Schenkungsteuerliche Behandlung der Übertragung eines Anteils an einer …
- BGH, 04.11.1996 - II ZR 48/95
Schadensersatzpflicht des geschäftsführenden Gesellschafters einer OHG wegen …
- BGH, 24.11.1980 - II ZR 194/79
Rechte des Testamentsvollstreckers bei der Auseinandersetzung über das Vermögen …
- BayObLG, 14.05.1987 - BReg. 3 Z 131/86
Ermittlung des Reinnachlasswertes gemäß § 107 Abs. 2 S. 1 KostO
- BGH, 26.03.1981 - IVa ZR 154/80
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ergänzung des Pflichtteils - …
- LG Köln, 27.12.1983 - 11 T 366/83
Kenntlichmachung der Zusammengehörigkeit von Abgeschlossenheitsbescheinigung und …
- BFH, 17.06.2009 - II B 33/08
Wirksame Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung durch Einlegen in den …
- BFH, 13.12.1990 - IV R 107/89
Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher …
- BGH, 25.02.1985 - II ZR 130/84
Verwaltung eines vererbten Kommanditanteils durch den Testamentsvollstrecker
- BFH, 12.11.1980 - II R 1/78
Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag - Erbe - Gesellschafteranteil - …
- BayObLG, 21.06.2000 - 3Z BR 108/00
Erbrechtliche und rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
- OLG Rostock, 05.02.2020 - 17 Verg 4/19
Jugendbeherbergung - Begründung einer Vereinsmitgliedschaft kein vergaberechtlich …
- FG Düsseldorf, 31.10.2001 - 4 K 3929/99
Zweigliedrige GbR; Vermächtnis; Gesellschaftsvertragliche Übernahmeregelung; …
- OLG Hamm, 18.05.2018 - 15 W 65/18
Begriff des Beteiligten i.S. von § 2227 BGB
- OLG Zweibrücken, 14.01.1999 - 3 W 253/98
Grundbuchberichtigung infolge GbR-Eintritts
- BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in …
- OLG Stuttgart, 02.11.2016 - 19 U 49/16
Nachlassverfahren: Zulässigkeit der Feststellungsklage eines Miterben bei …
- LG Aachen, 21.06.1993 - 3 T 128/93
Schenkung eines Gesellschaftsanteils an ein minderjähriges Kind
- BayObLG, 13.07.1983 - BReg. 3 Z 122/82
Zur Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil und zum Nachweis der …
- OLG Düsseldorf, 23.01.1987 - 7 U 244/85
- BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 47/81
Auszahlung eins Teilgewinns aus einem Apothekenbetrieb aufgrund eines Testaments …
- FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 612/96
Erbschaftssteuerliche Abweichung von den im Erbschein festgestellten gesetzlichen …
- BFH, 28.01.1998 - VIII B 9/97
Qualifizierte Nachfolgeklausel für Gesellschaftsanteil
- BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83
Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur …
- BGH, 24.09.1982 - V ZR 188/79
Aussetzung - Tod - Komplementär - Kommanditgesellschaft - Fortsetzungsanzeige - …
- AG Krefeld, 04.04.2013 - 3 C 486/11
Zwangsverwaltung bricht nicht Miete!
- BFH, 27.07.1993 - VIII R 72/90
Schuldzinsen zur Abfindung der übrigen Miterben bei Nachfolge in eine …
- BayObLG, 13.08.1992 - 2Z BR 60/92
Vorlage eines Gesellschaftsvertrags zur Korrektur des Grundbuchs
- OLG Bremen, 24.02.1999 - 4 UF 16/99
Genehmigungsfähigkeit des entgeltlichen Erwerbs eines Kommanditanteils durch …
- BayObLG, 30.10.1990 - BReg. 2 Z 121/90
Nachlassverwaltung über Anteil an einer Personengesellschaft
- BFH, 26.03.1981 - IV R 130/77
Nachfolgeklausel - KG - Anteil
- BFH, 29.01.2003 - VIII B 33/02
Sonderrechtsnachfolge; Beiladung
- OLG Hamm, 06.11.2001 - 27 U 64/01
- BayObLG, 21.06.1983 - BReg. 1 Z 7/83
Keine Ablieferung von Erbverzichtsverträgen
- KG, 07.03.1991 - 1 W 3124/88
Anmeldung; Anmeldungsbefugnis; Testamentsvollstrecker; Handelsregister; …
- BFH, 07.02.1980 - IV R 178/76
Miterbe - Erbauseinandersetzung - Wirtschaftsgut - Mitunternehmeranteil - …
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 24/00
Anschaffungskosten bei qualifizierter Nachfolgeklausel
- OLG Hamm, 11.01.1999 - 8 U 207/97
Erwerb einer Kommanditbeteiligung durch eine nicht auseinandergesetzte …
- LG München I, 08.06.2005 - 15 S 22074/04
Keine Rückzahlungspflicht für bereits erhaltene Ausschüttung
- BayObLG, 13.05.1983 - BReg. 1 Z 116/82
Zur Anfechtung eines Erbvertrags zwischen Ehegatten
- OLG Dresden, 25.06.1998 - 7 U 461/98
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz bei neuem …
- BGH, 31.01.1980 - III ZR 83/78
Teilweise Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Bestimmtheit eines …
- KG, 14.08.2008 - 23 U 58/06
- BFH, 21.12.1977 - I R 52/76
Versorgungsrente - Steuerrechtliche Beurteilung - Erwerber eines …
- OLG Frankfurt, 02.07.1987 - 1 U 204/85
- OLG München, 25.03.1980 - 5 U 3711/79
Eintritt in Gesellschaft im Erbwege aufgrund sog. qualifizierter Nachfolgeklausel
- OLG Stuttgart, 12.10.1988 - 8 W 449/88
Voraussetzungen für die Erteilung eines Testamentsvollstrecker-Zeugnisses; …
- OLG Hamm, 25.08.1980 - 15 W 295/79
Keine Gebührennacherhebung bei Austausch gebührenbegünstigter Verwendungszwecke
- OLG Hamm, 02.06.1980 - 15 W 17/80
Gebühr für Handelsregistereintragung bei Kommanditistenwechsel im Wege der …
- LG Hamburg, 26.06.1978 - 71 T 32/78