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   BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74   

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https://dejure.org/1977,184
BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74 (https://dejure.org/1977,184)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1977 - V ZR 236/74 (https://dejure.org/1977,184)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 (https://dejure.org/1977,184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück - Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen - Einsatz der Arbeitskraft als Architekt - Vereinbarung eines pauschalierten Verzugsschadens - Anfertigung von Bebauungsentwürfen - Die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauen auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages über ein Grundstück; Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen; Einsatz der Arbeitskraft als Architekt; Vereinbarung eines pauschalierten Verzugsschadens; Anfertigung von Bebauungsentwürfen; Die ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen: vergeblicher Einsatz der Arbeitskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 34
  • NJW 1977, 1446
  • MDR 1977, 1007
  • DB 1977, 1455
  • BauR 1978, 218
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Auszug aus BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
    Der vergebliche Einsatz der Arbeitskraft ist jedoch für sich allein betrachtet kein Vermögensschaden (vgl. BGHZ 54, 45, 50; BGB-RGRK, 12. Aufl. vor § 249 Rdn. 7; Palandt, BGB 36. Aufl. Vorbem. vor § 249, 2 b ee).
  • BAG, 24.04.1970 - 3 AZR 324/69

    Filialleiter - Auflösungsschaden - Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BGH, 29.04.1977 - V ZR 236/74
    Der hier vertretenen Auffassung steht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in JZ 71, 380 = WM 1970, 1200 entgegen.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    d) Der tatsächliche geldwerte Arbeitsaufwand, der ohne das schädigende Ereignis nicht erbracht worden wäre, ist ebenso ein Vermögensschaden wie die verhinderte geldwerte Arbeitsleistung (teilweise Aufgabe von BGHZ 69, 34).«.

    Soweit demgegenüber der Senat in seinem Urteil vom 29. April 1977 (BGHZ 69, 34, 36) den Eindruck erweckt hat, als ob in Abweichung von der in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 54, 45, 50 die Arbeitsleistung für sich allein betrachtet einen Vermögensschaden gar nicht darstellen könne, wird daran nicht festgehalten.

  • BGH, 08.12.2020 - XIII ZR 19/19

    Flüchtlingsunterkunft

    cc) Entgegen der Ansicht des Landgerichts sind Personalkosten für die Angebotserstellung auch ohne konkreten Nachweis des Bieters, dass er seine Mitarbeiter anderweitig hätte einsetzen können und dadurch Einnahmen erwirtschaftet hätte, die ihm entgangen sind, ersatzfähig, da die eingesetzte Arbeitskraft typischerweise einen Marktwert hat und bei wertender Betrachtung vom Schadensersatz nicht auszugrenzen ist (hierzu BGH, Urteil vom 24. November 1995 - V ZR 88/95, BGHZ 131, 220, 225 f. unter teilweiser Aufgabe von BGH, Urteil vom 29. April 1977, BGHZ 69, 34, 36; Urteil vom 8. Januar 2010 - V ZR 208/08, juris Rn. 9; Urteil vom 7. März 2001 - X ZR 160/99, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 28.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte

    Der Aufwand von Zeit und Arbeitskraft zur Leistung des zusätzlichen Dienstes und der damit verbundene Verlust von Freizeit als solche sind kein durch Geld zu ersetzender materieller Schaden (Urteile vom 21. Februar 1991, a.a.O. sowie vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 2.98 - Buchholz 240 § 48 BBesG Nr. 7 S. 4; ebenso BGH, Urteile vom 29. April 1977 - V ZR 236/74 - BGHZ 69, 34 und vom 22. November 1988 - VI ZR 126/88 - BGHZ 106, 28 ).
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