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   BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75   

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https://dejure.org/1977,77
BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75 (https://dejure.org/1977,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Auskunftsumfangs eines Unternehmensverkäufer hinsichtlich Angaben über die wirtschaftliche Lage des zum Verkauf angebotenen Unternehmens - Ausschluss einer Haftung wegen fahrlässig falscher Angaben über den Ertrag (Gewinn und Verlust) einer Gesellschaft ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 53
  • NJW 1977, 1536
  • MDR 1977, 924
  • WM 1977, 999
  • DB 1977, 1451
 
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Wird zitiert von ... (97)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Eine andere Beurteilung entspräche auch nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe z.B. BGHZ 69, 53, 56; 111, 75, 82; BGH, Urteil vom 4. April 2001 - VIII ZR 32/00, WM 2001, 1118, 1120 f.) im Rahmen der vorvertraglichen Verschuldenshaftung des Verkäufers entwickelten Grundsätzen, nach denen der Käufer zwischen einer angemessenen Herabsetzung des überhöhten Kaufpreises und einer Rückgängigmachung des Kaufvertrages frei wählen kann.
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Das geschieht bei einem Kaufvertrag in der Weise, dass der Geschädigte so behandelt wird, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abzuschließen (BGHZ 69, 53, 58; Urt. v. 11. Februar 1999, IX ZR 352/97, NJW 1999, 2032, 2034; Senatsurt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876).

    Da es nur um die Bemessung des verbliebenen Vertrauensschadens und nicht um die Frage einer Anpassung des Vertrags geht, braucht der Geschädigte auch nicht nachzuweisen, dass sich der Vertragspartner auf einen Vertragsschluss zu einem niedrigeren Preis eingelassen hätte (BGHZ 69, 53, 58; 114, 87, 94; Senat, Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 6. April 2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875, 2876; a. M. AnwKomm-BGB/Krebs, § 311 Rdn. 82 f.; Lorenz NJW 1999, 1001).

  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Umfang des Schadensersatzes bei einer sittenwidrige vorsätzlichen Schädigung beim

    Soweit der Bundesgerichtshof den inneren Zusammenhang zwischen den Gewinnen aus einer Beteiligung einerseits und dem schädigenden Vertragsschluss über die Beteiligung andererseits und somit eine Vorteilsausgleichung bei der Geltendmachung des Anspruchs auf kleinen Schadensersatz abgelehnt hat, sofern der Anleger die Ausschüttungen auch bei einem Erwerb der Beteiligung zu einem ihrem damaligen tatsächlichen Wert entsprechenden Anlagebetrag oder der Unternehmenskäufer den Gewinn aufgrund eigenen unternehmerischen Einsatzes erzielt hätte (BGH, Urteil vom 25. Mai 1977 - VIII ZR 186/75, BGHZ 69, 53, 59; vom 6. Februar 2018 - II ZR 17/17, NJW 2018, 1675 Rn. 21), ergibt sich hieraus für die Anrechnung von Nutzungsvorteilen nichts Gegenteiliges.
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