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   BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51   

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https://dejure.org/1952,110
BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1952 - II ZR 305/51 (https://dejure.org/1952,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben - Umfang einer stillschweigenden Genehmigung des Bestätigungsschreibens - Anforderungen an das Wirksamwerden einer in Geschäftsbedingungen enthaltenen Schiedsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 187
  • NJW 1952, 1369
  • MDR 1952, 739
  • DB 1952, 907
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 25.02.1919 - II 254/18

    Verpflichtung des Empfängers eines willkürlich erfundenen Bestätigungsschreiben

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    Wie das Berufungsgericht mit Recht ausführt, gilt dieser Grundsatz allerdings dann nicht, wenn sich das Bestätigungsschreiben inhaltlich so weit von dem vorher Abgesprochenen entfernt, daß der Bestätigende selbst nicht mehr mit einem Einverständnis des Empfängers rechnen kann (RG SeuffA 1922, Nr. 92; RGZ 95, 48).
  • RG, 30.04.1924 - I 540/23

    Hat bei einem Fixgeschäft der Rücktretende zur Begründung seines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts würde eine solche Vereinbarung ein Fixgeschäft darstellen (RGZ 108, 158) und die Klägerin hätte dann allerdings nicht damit rechnen können, daß die Beklagte mit der durch das Bestätigungsschreiben eingefügten Klausel "glückliche, rechtzeitige Ankunft des Importdampfers vorbehalten" sowie mit der Vis-major-Klausel der Verkaufsbedingungen einverstanden sei.
  • RG, 28.09.1934 - VII 29/34

    Hat der Prozeßrichter im Aufhebungsverfahren über eine vor dem Schiedsgericht

    Auszug aus BGH, 24.09.1952 - II ZR 305/51
    In der vom Berufungsgericht verneinten, von der Revision aber zur Nachprüfung gestellten Frage, ob die Beklagte mit den von ihr gegen einzelne Schiedsrichter geltend gemachten Ablehnungsgründen auch noch in dem vorliegenden Aufhebungsverfahren gehört werden kann, sieht der Senat keinen Anlaß, von der bewährten ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 145, 171), wonach eine Prüfung von Ablehnungsgründen im Aufhebungsverfahren nicht mehr möglich ist, abzuweichen.
  • BGH, 10.01.2007 - VIII ZR 380/04

    Zustandekommen eines Vertrages durch Schweigen auf ein kaufmännisches

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Vertrag durch Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben auch dann zustande, wenn für den Empfänger des Schreibens bei den Vertragsverhandlungen ein vollmachtloser Vertreter - wie hier der Zeuge Ku. für die Beklagte zu 1 - aufgetreten ist (BGHZ 7, 187, 189; Urteil vom 15. Juni 1964 - II ZR 129/62, WM 1964, 1951 unter II; Senatsurteil vom 28. Juni 1967 - VIII ZR 30/65, WM 1967, 898 unter B II 2 a; Senatsurteil vom 27. September 1989 - VIII ZR 245/88, WM 1990, 68 unter II 2 f).
  • BGH, 29.09.1955 - II ZR 210/54

    Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigung

    Wenn sich das Berufungsgericht zur Begründung seiner abweichenden Auffassung auf die Entscheidung des erkennenden Senats in BGHZ 7, 187 beruft, so übersieht das Berufungsgericht, daß sich diese Entscheiung nicht mit einer sogenannten "Auftragsbestätigung", also nicht mit einer modifizierten Annahme (§ 150 Abs. 2 BGB), sondern mit einem echten Bestätigungsschreiben befaßt.
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treten die regelmäßigen Folgen widerspruchsloser Entgegennahme eines Bestätigungsschreibens dann nicht ein, wenn dessen Inhalt von dem zuvor Vereinbarten so weit abweicht, daß der Absender vernünftigerweise mit einem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen kann (BGHZ 7, 187, 190; 11, 1, 4; 40, 42, 46; 54, 236, 242).
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