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BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52 |
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Voraussetzungen für den Versicherungsschutz für Haftpflichtverbindlichkeiten aus einem Autounfall - Gefahrerhöhung durch Fahren im betrunkenen Zustand - Auswirkungen des Verstoßes gegen die Führerscheinklausel auf den Versicherungsschutz - Bestimmung des Begriffes der ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 7, 311
- NJW 1952, 1291
- MDR 1952, 741
- DB 1952, 926
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50
Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht …
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (BGHZ 2, 360), ist der in § 2 Ziff 2 b AKB gewählte Ausdruck "Fahrerlaubnis" ein gesetzestechnisch in § 2 KFG und § 4 StVZO genau festgelegter Begriff und bedeutet die auf Grund des § 4 StVZO erteilte behördliche Genehmigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges der in Frage kommenden Art. Da der Kläger diese gemeinhin mit dem Ausdruck "Führerschein" zusammengefaßte Fahrerlaubnis zur Zeit des Unfalls hatte, entfällt damit die Anwendbarkeit der Führerscheinklausel des § 2 Ziff 2 b AKB.Es geht zwar im Einklang mit der vom Senat (BGHZ 2, 360 [363]) geteilten allgemeinen Rechtsansicht davon aus, daß die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung (§§ 23 ff VVG) grundsätzlich auch für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gelten, meint aber, daß für sie dann kein Raum sei, wenn, wie hier, der Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer herbeigeführt sei.
Diese Auffassung kann aber deshalb nicht zutreffen, weil nach ihr die Vorschriften über die Herbeiführung des Versicherungsfalles (§§ 61, 152 VVG), die die Leistungsfreiheit des Versicherers an sehr viel strengere Voraussetzungen knüpfen als die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung, sinnlos wären (BGHZ 2, 360 [365]; Framhein S 31).
Der erkennende Senat hat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 48; 156, 113) bereits mehrfach ausgeführt, daß unter Gefahrerhöhung nur solche Gefährdungsvorgänge verstanden werden können, die einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufes bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet ist (BGHZ 2, 360; VersR 1951, 67).
Diese Bestimmungen zeigen, daß das Gesetz unter dem Begriff der Gefahrerhöhung nur die Herbeiführung eines erhöhten Gefahrenzustandes von einer gewissen Dauer verstehen kann (BGHZ 2, 360 [365]; OLG Hamm VA 1924, 138; OLG Hamburg JR PrV 1933, 79;… Möller aaO).
Die Rechtsprechung hat es deshalb bisher auch regelmäßig abgelehnt, eine einmalige, unter gefahrerhöhenden Umständen vorgenommene Fahrt, wie eine Fahrt mit einem überladenen oder nicht betriebssicheren Fahrzeug oder mit einem nicht vorgesehenen Anhänger oder unter Mitnahme betriebsfahrtfremder Personen oder in einem vorübergehenden Zustand der Unsicherheit des Fahrers als Gefahrerhöhung zu werten (RGZ 141, 185 [193]; 150, 48; 168, 372 [384]; RG JR PrV 1941, 185 [193]; OLG Hamburg JR PrV 1939, 79; BGHZ 2, 360 [364]).
- RG, 03.01.1936 - VII 203/35
1. Gelten die Vorschriften über die Gefahrerhöhung auch bei der …
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Diese Bestimmung wäre sinnlos, wenn sich die rechtlichen Folgen der Herbeiführung des Versicherungsfalles in jedem Falle ausschließlich nach den §§ 61, 152, 181 VVG regeln würden Die in der Rechtsprechung und Literatur vorherrschende Auffassung geht deshalb auch dahin, daß die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gefahrerhöhung durch die Bestimmungen über die Herbeiführung des Versicherungsfalles nicht berührt wird (RGZ 150, 48; OLG Düsseldorf JR PrV 1936, 14; OLG Hamm VA 1933 Nr. 2605, S 370; KG VersR 1952, 21;… Prölss 1951, 137 und VVG 7. Aufl § 23 Anm. 3; Kisch Handbuch des Privaten Versicherungsrechts II 561 und Öff VersR 1932, 247; Hagen Versicherungsrecht I 630).Der erkennende Senat hat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 48; 156, 113) bereits mehrfach ausgeführt, daß unter Gefahrerhöhung nur solche Gefährdungsvorgänge verstanden werden können, die einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufes bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet ist (BGHZ 2, 360; VersR 1951, 67).
Die Rechtsprechung hat es deshalb bisher auch regelmäßig abgelehnt, eine einmalige, unter gefahrerhöhenden Umständen vorgenommene Fahrt, wie eine Fahrt mit einem überladenen oder nicht betriebssicheren Fahrzeug oder mit einem nicht vorgesehenen Anhänger oder unter Mitnahme betriebsfahrtfremder Personen oder in einem vorübergehenden Zustand der Unsicherheit des Fahrers als Gefahrerhöhung zu werten (RGZ 141, 185 [193]; 150, 48; 168, 372 [384]; RG JR PrV 1941, 185 [193]; OLG Hamburg JR PrV 1939, 79; BGHZ 2, 360 [364]).
- RG, 24.02.1942 - VII 16/41
Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer, der mit einem …
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Die Rechtsprechung hat es deshalb bisher auch regelmäßig abgelehnt, eine einmalige, unter gefahrerhöhenden Umständen vorgenommene Fahrt, wie eine Fahrt mit einem überladenen oder nicht betriebssicheren Fahrzeug oder mit einem nicht vorgesehenen Anhänger oder unter Mitnahme betriebsfahrtfremder Personen oder in einem vorübergehenden Zustand der Unsicherheit des Fahrers als Gefahrerhöhung zu werten (RGZ 141, 185 [193]; 150, 48; 168, 372 [384]; RG JR PrV 1941, 185 [193]; OLG Hamburg JR PrV 1939, 79; BGHZ 2, 360 [364]).
- RG, 16.06.1933 - VII 24/33
1. Zur Frage, zwischen welchen Personen bei der Haftpflichtversicherung der …
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Die Rechtsprechung hat es deshalb bisher auch regelmäßig abgelehnt, eine einmalige, unter gefahrerhöhenden Umständen vorgenommene Fahrt, wie eine Fahrt mit einem überladenen oder nicht betriebssicheren Fahrzeug oder mit einem nicht vorgesehenen Anhänger oder unter Mitnahme betriebsfahrtfremder Personen oder in einem vorübergehenden Zustand der Unsicherheit des Fahrers als Gefahrerhöhung zu werten (RGZ 141, 185 [193]; 150, 48; 168, 372 [384]; RG JR PrV 1941, 185 [193]; OLG Hamburg JR PrV 1939, 79; BGHZ 2, 360 [364]). - OLG Celle, 17.03.1952 - 1 U 194/51
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Eine solche setze einen gewissen Dauerzustand voraus, der bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt nicht gegeben sei Diese Auffassung findet sich auch in Schrifttum und in der Rechtsprechung (…Bischoff aaO; Gutachten der Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen DAR 1951, 87;… Gerlach aaO; Lohfink VersR 1952, 3; Vetter ZfV 1951, 91; Schmidt-Rost NJW 1952, 749; Guelde Betrieb 1951, 617; Möller Deutscher Straßenverkehr 1952, 330; Holtz MDR 1952, 13 und in zahlreichen weiteren Aufsätzen; LG Siegen VersR 1952, 94; LG Essen VersR 1952, 144; LG München VersR 1952, 206 u.a.m.). - BGH, 30.04.1952 - II ZR 301/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Hierin liegt eine Tatsachenfeststellung, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeprüft werden kann (BGH VersR 1952, 223), Der von der Revision angeführte Umstand, daß der Kläger beim Befahren der Kurve auf die linke Straßenseite geriet, ist hierbei ohne Bedeutung; denn die Tatsache seines verkehrswidrigen Verhaltens läßt noch keinen Schluß auf seinen bedingten Vorsatz zu. - RG, 12.11.1937 - VII 22/37
1. Ist es bei der Unfallversicherung für den Umfang des Versicherungsschutzes von …
Auszug aus BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52
Der erkennende Senat hat in Fortführung der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 48; 156, 113) bereits mehrfach ausgeführt, daß unter Gefahrerhöhung nur solche Gefährdungsvorgänge verstanden werden können, die einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schaffen, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufes bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell zu fördern geeignet ist (BGHZ 2, 360; VersR 1951, 67).
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Über die Erkenntnis der Möglichkeit des Eintritts eines schadenstiftenden Erfolges hinaus ist erforderlich, daß der Schädiger den als möglich vorgestellten Erfolg auch in seinen Willen aufnimmt und mit ihm für den Fall seines Eintritts einverstanden ist (vgl. BGH 18. Oktober 1952 - II ZR 72/52 - BGHZ 7, 311, 313; 19. März 1992 - III ZR 16/90 - BGHZ 117, 363, 368). - BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69
Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf …
Der Begriff des Vorsatzes umfaßt auch im Versicherungsrecht den bedingten Vorsatz (BGHZ 7, 311, 313 [BGH 18.10.1952 - II ZR 72/52] und Urteil des BGH vom 27. Oktober 1954 - VI ZR 132/53 - VersR 1954, 591). - BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70
Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern
Es ist der Ansicht, § 158 c VVG setze eine Leistungsfreiheit im Sinne des § 23 VVG voraus und hat ausgeführt, die einmalige Fahrt eines Kraftfahrers im Zustand der Trunkenheit sei nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 7, 311) noch keine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23, 25 VVG und führe deshalb nicht zu einer Befreiung des Versicherers von seiner Verpflichtung, Versicherungsschutz zu gewähren.Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHZ 7, 311).
- LG München I, 09.06.2022 - 5 HKO 17659/21
Wirecard - Arrest
Bedingt vorsätzlich handelt, wer den als möglich erkannten pflichtwidrigen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 7, 311, 313; NJW 1984, 800, 801; NJW 1986, 180, 182; NJW 2017, 2463, 2464 = WM 2017, 1400, 1402 = MDR 2017, 1011 = VersR 2017, 1091, 1092 = ZWH 2017, 379, 381 = JR 2019, 90, 93;… Grüneberg-Grüneberg, BGB, 81. Aufl. § 276 Rn. 10). - BGH, 18.03.1992 - IV ZR 87/91
Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung
Eine nach §§ 8 Nr. 2 VGB, 23 VVG anzuzeigende Gefahrenänderung kommt nur in Betracht, wenn sie einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, der mindestens von so langer Dauer ist, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann (vgl. BGHZ 7, 311, 318). - BGH, 23.06.2004 - IV ZR 219/03
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Schaden durch …
Die vom Berufungsgericht angenommene Anzeigepflicht der vormaligen Geschäftsführer hätte zu Beginn des betreffenden Winterhalbjahres jeweils neu eingesetzt und mit seinem Ablauf geendet, denn nur während der Frostperiode ist denkbar, daß ein Zustand erhöhter Gefahr geschaffen wurde, der seiner Natur nach geeignet war, von so langer Dauer zu sein, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden und damit den Eintritt des Versicherungsfalles generell fördern konnte (vgl. BGHZ 7, 311, 317; Senatsurteil vom 27. Januar 1999 - IV ZR 315/97 - VersR 1999, 484 unter 2 a). - BGH, 27.10.1954 - VI ZR 132/53
Rechtsmittel
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist in seiner Entscheidung BGHZ 7, 311 [313] ebenfalls von dieser Auffassung ausgegangen und hat in einem Fall dieser Art § 152 VVG angewandt.Das hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung BGHZ 7, 311 [313] ausgesprochen.
Es sieht die Merkmale dieser Verschuldensform im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zutreffend als gegeben an, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, durch seine Handlung könne einem Dritten ein Schaden erwachsen, und wenn er weiterhin den als möglich vorgestellten Schadenseintritt in Kauf nimmt, also mit ihm einverstanden ist (BGHZ 7, 311 [313] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. April 1952 - II ZR 301/51 - VersR 1952, 223).
- OLG Celle, 18.12.2003 - 8 U 39/03
Ansprüche wegen des Diebstahls an einer Sache gegen eine Versicherung; …
Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt nämlich voraus, dass ein Zustand erhöhter Gefahrverwirklichung für eine gewisse Dauer vorliegt (BGHZ 7, 311, 317 f.;… Römer/Langheid, §§ 23 - 25 Rdnr. 20). - BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 300/85
Haftung des Arbeitnehmers - Freistellungsanspruch
Erforderlich ist vielmehr, daß der Schädiger den als möglich vorgestellten Erfolg auch in seinen Willen aufnimmt und mit ihm für den Fall seines Eintritts einverstanden ist (BGH Urteil vom 18. Oktober 1952 - II ZR 72/52 - BGHZ 7, 311, 313). - BGH, 27.01.1999 - IV ZR 315/97
Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung (anzeigepflichtige Gefahrerhöhung)
a) Die Annahme, es habe eine Gefahrerhöhung vorgelegen, setzt einen Gefährdungsvorgang voraus, der einen neuen Zustand erhöhter Gefahr schafft, wobei dieser mindestens von der Dauer sein muß, daß er die Grundlage eines neuen natürlichen Gefahrenverlaufs bilden kann und damit den Eintritt des Versicherungsfalls generell zu fördern geeignet ist (BGHZ 7, 311, 317;… vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 23 Rdn. 11 m.w.N. zur Rspr.). - OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97
Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der …
- LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2008 - 8 O 3170/07
Private Krankenversicherung: Beweislastverteilung beim Einwand der hypothetischen …
- BGH, 14.04.1976 - IV ZR 29/74
Versagung von Versicherungsschutz bei grob fahrlässiger Herbeiführung des …
- BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68
Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz
- BAG, 18.01.1966 - 1 AZR 247/63
Fahrt zur Baustelle - Gefahrgeneigte Arbeit, § 670 BGB, Freistellungsanspruch, …
- BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung
- OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 4 U 222/03
Leistungspflicht der PKW-Kaskoversicherung - mögliches grob fahrlässiges …
- OLG Köln, 10.10.2006 - 9 U 209/05
Anspruch eines Versicherungsmaklers mit dem Spezialgebiet Sportversicherung auf …
- BGH, 22.01.1971 - IV ZR 121/69
Verkehrssicherheit - Gefahrerhöhung - Grobe Fahrlässigkeit - Leichtfertigkeit
- BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung
- BGH, 20.03.1967 - II ZR 186/64
Gefahrerhöhung bei Gewichtsüberschreitung durch Mitnahme eines Beifahrers auf …
- BGH, 07.04.1966 - II ZR 16/64
Versicherung von Kraftfahrzeugen eines Transportunternehmens gegen Haftpflicht - …
- OLG Köln, 30.05.2006 - 9 U 129/05
Hausratversicherung - Einbruchdiebstahl: Wann liegt eine Gefahrerhöhung vor?
- BGH, 06.02.1954 - II ZR 65/53
Begriff des Unfalls
- BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90
Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis …
- OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98
Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge …
- BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61
Verursachung eines Unfalls durch Lösen eines Anhängers vom Motorwagen - …
- LG Coburg, 23.05.2007 - 14 O 252/07
Kfz-Haftpflichtversicherung - Pkw-Fahrer verletzt vorsätzlich Radfahrer: Auch …
- BSG, 01.06.1982 - 1 RA 45/81
Tod des Versicherten; Bedingt vorsätzliche Herbeiführung; Hinterbliebenenrente; …
- BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 52/80
Voraussetzungen für den Wegfall des versicherten Interesses - Überlassen eines …
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 12/80
Verpflichtung zur Gewährung von Versicherungsschutz aus Feuerversicherung - …
- BGH, 19.01.1977 - IV ZR 99/75
Gefahrerhöhung bei Gebrauch eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich …
- BGH, 29.11.1972 - IV ZR 162/71
Übernahme von Dachschäden aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen für …
- BGH, 22.01.1962 - III ZR 198/60
Verletzung der Amtspflicht durch das Finanzamt bei Gewährung eines Kredits - …
- AG Bremen, 13.06.2013 - 9 C 16/13
Schmerzensgeld wegen Schleudertrauma aufgrund Abbremsens
- BGH, 09.04.1969 - IV ZR 612/68
Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorliegen einer …
- BAG, 11.06.1959 - 1 AZR 337/56
Kraftfahrer - Gesetzliche Haftpflichtversicherung - Öffentlich-rechtliche …
- BGH, 26.03.1956 - II ZR 180/54
Rückgriff bei Haftpflichtversicherung
- LG Köln, 22.12.2003 - 24 O 497/01
Treuwidrige Kündigung des Versicherungsvertrags wegen Gefahrerhöhung nach den …
- BGH, 12.03.1975 - IV ZR 97/73
Pflicht des Versicherungsnehmers zur Überwachung der Verkehrssicherheit des …
- BAG, 13.03.1961 - 1 AZR 403/59
Berufungsgericht - Entscheidung über Zinsanspruch - Prozeßrüge - Haftung des …
- LG Saarbrücken, 27.03.2002 - 12 O 34/00
Gefahrerhöhung bei Autobenutzung mit abgefahrenen Hinterreifen
- BGH, 03.07.1968 - IV ZR 531/68
Rechtsmittel
- BGH, 28.06.1965 - II ZR 31/63
Gefahrerhöhung durch ständige Überbeanspruchung eines Fernfahrers mit der …
- BGH, 06.05.1965 - II ZR 133/63
Gefahrerhöhung bei Notwendigkeit des Tragens einer Brille
- OLG Hamm, 29.02.1980 - 20 U 138/79
- BGH, 14.03.1963 - II ZR 172/61
Kauf eines Lastkraftwagens unter Eigentumsvorbehalt - Abschluss einer …
- AG Rheinberg, 02.03.2004 - 10 C 129/03
Gefahrerhöhung; Proviltiefe; Reifen; Ausbrechen
- BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 496/79
- OLG Frankfurt, 12.07.1989 - 19 U 249/87
Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Leistungsfreiheit des Versicherers …
- OLG Hamm, 14.09.1983 - 20 U 213/83
- OLG Hamburg, 18.08.1983 - 6 U 25/82
Versicherungsleistungen aus einer Seeversicherungspolice; Volle Deckung der …
- BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61
Leistungsfreiheit der Beklagten wegen vorgenommener Gefahrerhöhung bei …
- BGH, 11.02.1953 - VI ZR 58/52
- BVerwG, 28.11.1969 - II WD 67.69
Verstoß gegen Dienstpflichten - Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten - …