Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.12.1977

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   BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76   

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BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76 (https://dejure.org/1977,577)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1977 - II ZR 164/76 (https://dejure.org/1977,577)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1977 - II ZR 164/76 (https://dejure.org/1977,577)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 337
  • NJW 1978, 1374
  • MDR 1978, 907
  • DB 1978, 978
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1971 - VII ZR 163/69

    Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76
    Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, daß die Beklagte durch die Art ihrer Beteiligung als eine Art finanzieller Sachwalter in Erscheinung getreten ist und insoweit gegenüber der Klägerin einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, den sie grundsätzlich gegen sich gelten lassen muß; der Bundesgerichtshof hat gerade dann, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit eines in Aussicht genommenen Vertragspartners zweifelhaft ist, demjenigen Dritten, der einen eigenen Einfluß auf die Abwicklung und Finanzierung eines Geschäfts hat oder zu haben den Eindruck erweckt und dadurch den Geschäftsabschluß maßgeblich beeinflußt, Aufklärungs-, Rücksichts- und Schutzpflichten gegenüber dem anderen Teil auferlegt und ihn schadensersatzpflichtig gemacht, wenn solche Pflichten verletzt werden (BGHZ 56, 81, 85).
  • BGH, 21.03.1967 - VI ZR 164/65

    Verjährung deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche - Annahme einer

    Auszug aus BGH, 19.12.1977 - II ZR 164/76
    Diese Auffassung steht zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 21. März 1967 - VI ZR 164/65 (LM BGB § 276 [Ha] Nr. 4) nicht im Widerspruch.
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 40/03

    Überprüfung der Parteifähigkeit im Berufungsverfahren

    Ausnahmsweise kann allerdings der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er - was vorliegend nicht in Betracht kommt - ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluß des Geschäfts hatte (st. Rspr., BGHZ 56, 81, 83 ff.; 70, 337, 341 ff.; 74, 103, 108; 129, 136, 170; BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95, WM 1997, 1431, 1432; vgl. nunmehr § 311 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Ein solches dem Vertreter persönlich entgegengebrachtes besonderes Vertrauen kann z.B. in dessen außergewöhnlicher Sachkunde für den Vertragsgegenstand begründet sein, aber auch in seiner besonderen persönlichen Zuverlässigkeit (BGHZ 56, 81, 83 f mit Nachweisen; 63, 382; 70, 337, 341; BGH NJW 1977, 1914, Urteil vom 17. März 1976 - VIII ZR 208/74 = LM BGB § 276 (A) Nr. 14 = WM 1976, 614).
  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Denn es ist nicht einzusehen, daß das einem Dritten infolge seines Verhaltens entgegengebrachte Vertrauen im vorvertraglichen Stadium ein Haftungsgrund, nach Vertragsschluß aber keiner mehr sein soll, auch wenn der Dritte das Vertrauen für sich gerade auch für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung in Anspruch genommen hat (BGHZ 70, 337, 342 ff; ähnlich auch Urteil vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 = NJW 1982, 1807 unter II 2 der Gründe; ebenso Soergel/Wiedemann aaO. Rdnr. 246 und 248 vor § 275 BGB).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Ein Ersatz des Vertrauensschadens kann auf dieser Grundlage auch gewährt werden, wenn der eine Teil sich im Vertrauen auf Zusicherungen des anderen Teils über die ordnungsmäßige Abwicklung des Vertrages zum Vertragsschluß bereit gefunden hat, es aber nach Vertragsabschluß unterläßt, dem Vertragspartner wesentliche Informationen über die voraussichtliche Undurchführbarkeit des Geschäfts zu geben, und dieser deshalb Dispositionen trifft, die ihm schädlich sind, oder solche nicht trifft, die ihn vor Schaden bewahren können (vgl. BGH Urt. v. 19. Dezember 1977 - II ZR 164/76 = WM 1978, 425).
  • BGH, 04.05.2004 - XI ZR 41/03

    Haftung der Muttergesellschaft einer Anlagevermittlerin für in Anspruch

    Ausnahmsweise kann allerdings der für einen Beteiligten auftretende Vertreter, Vermittler oder Sachwalter selbst aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat oder wenn er - was vorliegend nicht in Betracht kommt - ein unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluß des Geschäfts hatte (st. Rspr., BGHZ 56, 81, 83 f.; 70, 337, 341 f.; 74, 103, 108; 129, 136, 170; BGH, Urteil vom 29. Januar 1997 - VIII ZR 356/95, WM 1997, 1431, 1432; vgl. nunmehr § 311 Abs. 3 BGB).
  • BGH, 06.02.2003 - IX ZR 77/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Vorbehalt der genaueren Prüfung

    Eine eigene Haftung des Beklagten zu 2 käme daher nur in Betracht, wenn er bei Anbahnung der mit den Klägern begründeten Vertragsbeziehungen besonderes Vertrauen dahin in Anspruch genommen hätte, daß er entscheidenden Einfluß auf die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages habe, und wenn die behauptete Pflichtverletzung nicht in einer Schlechtleistung, sondern in der Verletzung einer Aufklärungs-, Rücksichts- oder Schutzpflicht bestünde (vgl. BGHZ 70, 337, 343 ff; 88, 67, 68 f; Urt. v. 3. April 1990 - XI ZR 206/88, VersR 1990, 753, 754).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 195/85

    Berufung auf fehlende Passivlegitimation bei jahrelanger Vertragsdurchführung

    Eine eigene, letztlich auf Vertrauen gestützte Haftung des Erfüllungsgehilfen und - was auf ähnlicher Ebene liegt - des Verhandlungsvertreters hat die Rechtsprechung zwar nur unter eingeschränkten Voraussetzungen angenommen, die hier nicht vorliegen (vgl. BGHZ 70, 337; 79, 281; 88, 67 [BGH 04.07.1983 - II ZR 220/82]; BGH NJW 1983, 217, 218 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 157/88

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem

    Der Umstand, daß aufgrund seines Verhaltens bereits die Beklagte zu 2 haftet, kann kein Grund sein, den Beklagten zu 1 von einer eigenen Haftung zu entlasten (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 21. März 1967 - VI ZR 164/65, WM 1967, 480, BGHZ 70, 337, 344, vgl. weiter Steffen in RGRK, BGB 12. Aufl. § 164 Rdn. 4; Hohloch NJW 1979, 2369, 2373 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 142/82

    Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung einer Senkung des Herstellerlistenpreises

    Eine derartige Pflicht hat die Rechtsprechung aus den konkreten, zwischen den Partnern bestehenden Vertragsbeziehungen dann abgeleitet, wenn das Verschweigen von Tatsachen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde und der Erklärungsgegner die Mitteilung der verschwiegenen Tatsache nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (Senatsurteile vom 1. April 1981 - VIII ZR 51/80 = LM BGB § 276 Fc Nr. 12 = NJW 1981, 2050 [BGH 01.04.1981 - VIII ZR 51/80] = WM 1981, 689; vom 9. Februar 1977 - VIII ZR 258/75 = WM 1977, 394, 396; vom 18. Dezember 1974 - VIII ZR 179/73 = WM 1975, 157, 158; BGHZ 72, 382, 388; 70, 337, 342; 47, 207, 211 [BGH 20.02.1967 - III ZR 134/65]; RGZ 111, 233, 235).
  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79

    Prospekthaftung des Rechtsanwalts

    Darüber hinaus entspricht es anerkannter Rechtsprechung, daß der Sachwalter einer Vertragspartei ohne Rücksicht darauf, ob er als Vertreter tätig wird, für Pflichtverletzungen bei Vertragsverhandlungen dem ihm vertrauenden Vertragspartner auf Ersatz des Vertrauensschadens haftet (vgl. BGHZ 56, 81; 63, 382; 70, 337).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 232/87

    Persönliche Haftung des durch eine Partei zu Vertragsverhandlungen hinzugezogenen

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

  • BGH, 14.11.1983 - II ZR 184/82

    Haftung wegen Schlechterfüllung eines Beratervertrags - Voraussetzungen einer

  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 330/88

    Verschulden bei Vertragsschluss: Haftung von Organen einer im Inland nicht

  • BGH, 12.05.1986 - II ZR 84/85

    Folgen eines Vertragsschlusses auf Grund falscher Angaben einer Vertrauensperson

  • BGH, 09.07.1984 - II ZR 193/83

    Haftung von Mitgliedern eines Bankenkonsortiums für irreführende und

  • OLG Dresden, 09.12.1998 - 8 U 2864/98

    Eigenhaftung des Vertreters aus culpa in contrahendo

  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 151/83

    Schadenersatzforderung gegen einen Dritten, der bei der Anbahnung und Abwicklung

  • BGH, 09.07.1984 - II ZR 302/83

    Haftung aus Garantievertrag - Haftung eines Bankenkonsortiums - Begründung eines

  • BGH, 15.05.1979 - VI ZR 128/78

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen Betruges

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77   

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https://dejure.org/1977,775
BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77 (https://dejure.org/1977,775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 337
  • BGHSt 27, 305
  • NJW 1978, 836
  • MDR 1978, 689
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08

    Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften

    Ähnliches gilt im Hinblick auf die Regelung des § 115b BRAO, der nur dann Anwendung finden soll, wenn alle angeschuldigten Verstöße Gegenstand strafrechtlicher oder ordnungswidrigkeitsrechtlicher Ahndung gewesen sind (BGHSt 27, 305, 306).

    Der Senat hat auch berücksichtigt, dass der RA im Anschuldigungspunkt 2 weitere Berufspflichtverletzungen begangen hat, die auch nach Aufgabe der Rechtsfigur der einheitlichen Pflichtverletzung (s. auch BGHSt 27, 305, 306 f.) für die Prüfung der Notwendigkeit einer zusätzlichen berufsgerichtlichen Ahndung aus spezialpräventiven Erwägungen von Bedeutung sein können.

  • BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12

    Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten

    b) Gleichfalls zutreffend hat das Kammergericht ausgeführt, dass im Berufsrecht allgemein der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305, und vom 20. Mai 1985 - StbStR 9/84, BGHSt 33, 225, 229; Wagner, Die Konkurrenz zwischen dem Strafverfahren und dem anwaltsgerichtlichen Verfahren, Berlin 2005, S. 48; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Aufl., § 89 Rn. 9; Feuerich in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Aufl., § 113 Rn. 25 ff.), der auch für Disziplinarmaßnahmen nach der Wirtschaftsprüferordnung Anwendung findet (Pickel in Hense/Ulrich, WPO, 2008, § 67 Rn. 9).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Mit rechtlich nicht zu beanstandenen Erwägungen hat der Ehrengerichtshof in dem unter IV der Urteilsgründe bezeichneten Umfang die unter III festgestellten Äußerungen des Rechtsanwalts und sein sonstiges Verhalten vor und gegenüber Gerichtspersonen und anderen Verfahrensbeteiligten als schuldhafte Pflichtverletzungen i.S. der §§ 43, 113 BRAO gewertet und sein Gesamtverhalten (BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]) mit einem zeitigen Vertretungsverbot nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO geahndet.

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • AnwG Frankfurt/Main, 21.12.2016 - IV AG 55/16

    Berufsrecht, anwaltsgerichtliches Verfahren, außerberufliches Verhalten

    Mit der Einfügung des Absatzes 2 durch Art. 1 Nr. 21 des Gesetzes zur Änderung der BRAO und der Patentanwaltsordnung vom 15.01.1969 (BGB L I S. 25) wurde die Tendenz verfolgt, rein private Verfehlungen nicht mehr als Pflichtverletzungen zu ahnden (Feuerich/Weyland/Ree/sen, BRAO, § 113 Rn. 12; vgl. auch BGHSt 26, 241; 27, 305).
  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 193/80

    Einmann-GmbH - culpa in contrahendo - Gesellschafter - Geschäftsführer - Haftung

    Ausnahmsweise kann allerdings der für einen Beteiligten auftretende Vermittler (Sachwalter) oder Abschlußvertreter selbst aus dem Gesichtspunkt des Verhandlungsverschuldens auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er für seine Person Vertrauen in Anspruch genommen oder wegen eigenen wirtschaftlichen Interesses die Vertragsverhandlungen beeinflußt hat (vgl. BGH, LM BGB § 278 BGB Nr. 49; BGHZ 56, 81 = NJW 1971, 1309 m. w. Nachw.; BGH, NJW 1975, 642 = WM 1975, 309; BGHZ 63, 382 = NJW 1975, 642; BGHZ 70, 337 NJW 1978, 836 u. BGH, NJW 1981, 922 = WM 1981, 322 = ZIP 1981, 278).
  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Denn über das gesamte vorgeworfene, schuldhafte Verhalten des Rechtsanwalts kann nur einheitlich entschieden werden (BGHSt 16, 237,240 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 27, 305) [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77].
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 6/78

    Außerberufliches Verhalten eines Rechtsanwalts

    Während früher der Begriff des Dienstvergehens (in der Bundesdisziplinarordnung) und der Standespflichtverletzung (in den betreffenden Gesetzen) die Verfehlungen im privaten Bereich mit erfaßte und diese auch dienstlich oder Standesrechtlich (ehrengerichtlich oder berufsgerichtlich) zu ahnden waren, sollte nach der neuen Bestimmung ein fehlerhaftes Verhalten im privaten Bereich , das nach wie vor eine Pflichtverletzung bleibt (vgl. BGHSt 26, 241; 27, 305; Isele, BRAO S. 1353 Anm. § 113 VI C 1 b; vgl. zum Dienstvergehen BDHE 1, 55, 60; 2, 59, 71), eine ehrengerichtliche Maßnahme nur noch dann zur Folge haben, wenn die zusätzlichen in § 113 Abs. 2 BRAO dargelegten Merkmale vorliegen (Begründung zum Entwurf des Änderungsgesetzes zu Art. 1 Nr. 20 BR-Drucks. 111/68 S. 23, 24).
  • BGH, 29.01.1996 - AnwSt (R) 11/95

    Abgrenzung von beruflicher und außerberuflicher Pflichtverletzung bei Anstiftung

    Die Generalstaatsanwaltschaft verweist zu Recht auf die ständige Rechtsprechung (BGHSt 27, 305 f), nach der bei einem prozessualen Zusammentreffen von außerberuflichen und beruflichen Pflichtverletzungen § 113 Abs. 2 BRAO grundsätzlich nicht zur Anwendung kommt (kritisch dazu Jähnke, Festschrift für Pfeiffer S. 941).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 3 Ws 48/03

    Strafverfolgungsverjährung: Unterbrechung durch einen Auftrag der

    In rechtlicher Hinsicht geht die Strafkammer allerdings zutreffend davon aus, dass lediglich die unbedingte Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten gem. § 78 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB die Verjährung unterbricht, während ein bloßer allgemeiner Ermittlungsauftrag an die Polizei selbst dann keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfaltet, wenn im Rahmen der zur Aufklärung des Sachverhalts durchzuführenden Ermittlungen auch die Vernehmung des Beschuldigten erfolgen soll (vgl. BGH NStZ 1985, 545; StV 1997, 634 [Ls]; HansOLG Hamburg MDR 1978, 689; NJW 1978, 434; BayObLG NStZ-RR 1996, 46; LG Hamburg NStZ-RR 1997, 265; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 78 c Rdnr. 10; Jähnke in LK-StGB 11. Aufl. § 78 c Rdnr. 22).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81

    Rechtsanwalt - Vertreterbestellung - Verbot - Amtlich Bestellter Vertreter

    Erforderlich war eine Würdigung des gesamten pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts (BGHSt 27, 305, 307).
  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

  • BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 1/89

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

  • LBerG Heilberufe Bayern, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
  • BGH, 11.12.1978 - NotSt (B) 1/78

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Vertreter der Einleitungsbehörde -

  • AGH Hessen, 21.12.2016 - IV AG 55/16
  • AGH Bayern, 19.07.2005 - BayAGH II - 3/05
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 16/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Standesvergehens durch einen Rechtsanwalt

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