Rechtsprechung
   BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,103
BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76 (https://dejure.org/1978,103)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1978 - VII ZB 30/76 (https://dejure.org/1978,103)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1978 - VII ZB 30/76 (https://dejure.org/1978,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den Antragsgegner auf Wohngeld und Zinsen - Höhe des Zinsanspruchs bei rückständigem Wohngeld - Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 71, 314
  • NJW 1978, 1977
  • MDR 1978, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.11.1955 - IV ZB 90/55

    Keine Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist jedenfalls in den sog. echten Streitsachen (hier: Verfahren nach § 43 Wohnungseigentumsgesetz) die unselbständige Anschlußbeschwerde zulässig (Abweichung von BGHZ 19, 196).

    An einer entsprechenden Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch gehindert durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. November 1955 - IV ZB 90/55 (BGHZ 19, 196) und vom 20. Dezember 1963 - V ZB 8/63 (WM 1964, 275).

    Die vom Bundesgerichtshof seit BGHZ 19, 196 im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 120, 274, 276) vertretene Ansicht beruht im wesentlichen auf der formalen Erwägung, die unselbständige Anschlußbeschwerde sei im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht vorgesehen, also sei sie auch nicht statthaft.

    So gilt insbesondere in diesen echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch das Verbot der Schlechterstellung (BGHZ 19, 196, 199).

    Entgegen der Ansicht des früheren IV. Zivilsenats in BGHZ 19, 196, 199 steht der Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußbeschwerde nicht entgegen, daß dazu das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Bestimmungen enthält, obgleich die Rechtsmittel in den §§ 19 ff eingehend geregelt sind.

    Auch im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat es sich als notwendig erwiesen, Regelungen aus der Zivilprozeßordnung zu übernehmen, etwa die der §§ 536, 559 ZPO über das Verbot der Schlechterstellung (BGHZ 19, 196, 199 mit Nachweisen) oder die der §§ 42 ff ZPO über die Richterablehnung (BGHZ 46, 195; weitere Beispiele in …

    Denn die Reformbestrebungen in dieser Frage werden ersichtlich von sachlichen Überlegungen, insbesondere zur Interessenlage, getragen und wollen gerade dem in BGHZ 19, 196 eingenommenen mehr formalen Standpunkt entgegenwirken, der von Rechtsprechung und Schrifttum weitgehend nicht mehr geteilt wird.

    Wenn endlich der frühere IV. Zivilsenat (BGHZ 19, 196, 200) meint, es bleibe mangels entsprechender gesetzlicher Regelung unklar, bis zu welchem Zeitpunkt eine unselbständige Anschlußbeschwerde eingelegt werden könne, so hindert auch das die Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs nicht.

    Der Zeitpunkt der Herausgabe der Entscheidung ist eindeutig und leicht feststellbar, infolgedessen als zweifelsfreie zeitliche Grenze für die Einlegung einer unselbständigen Anschlußbeschwerde geeignet (wie hier Jansen, Rdn. 14 und Keidel/Winkler, Rdn. 7 jeweils zu § 22 FGG; Fenn a.a.O. S. 227/228 mit weiteren Nachweisen; a.A. für den Fall der mündlichen Verhandlung Habscheid JZ 1956, 372, 374; Bärmann, Freiwillige Gerichtsbarkeit § 32 II 5 f; Ruppert DRiZ 1973, 8, 10).

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, könne über die weiteren Beschwerden nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat bindend (BGHZ 7, 339, 341; 54, 65, 67).

    Er ist deshalb an den Beschluß selbst dann gebunden, wenn dieser unter Verstoß gegen die Gemeinschaftsordnung oder das Gesetz zustande gekommen sein sollte (BGHZ 54, 65, 69/70).

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Der Senat tritt der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgericht bei, die auch vom Kammergericht (NJW 1972, 2307), vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1973, 1; 1976, 312) und vom Oberlandesgericht Stuttgart (Die Justiz 1974, 464, 466) geteilt wird.

    Das legt nahe, in anderen Verfahren mit ähnlicher Interessenlage im Einklang mit der vom Gesetzgeber seither verfolgten neuen Zielrichtung die unselbständige Anschlußbeschwerde ebenfalls zuzulassen (vgl. auch BayObLGZ 1973, 1, 5/6).

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Dem soll durch die Möglichkeit der unselbständigen Anschließung entgegengewirkt werden (BGHZ 4, 229, 233 f).

    Die Gründe, weshalb die Anschließung im Zivilprozeß eine Beschwer nicht voraussetzt (BGHZ 4, 229, 234; BGH Urteil vom 13. Mai 1974 - III ZR 35/72 = VersR 1974, 1018, 1019), haben in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit die gleiche Berechtigung.

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Solche Lücken werden von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsanalogie geschlossen, auch und gerade im Verfahrensrecht (BGHZ 10, 350, 359).
  • BGH, 15.11.1951 - IV ZB 42/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    So hat sich der Bundesgerichtshof nicht daran gehindert gesehen, auf die Beschwerde nach der Zivilprozeßordnung Vorschriften entsprechend anzuwenden, die an sich nur für Berufung und Revision gelten, wenn dafür ein sachliches Bedürfnis besteht (BGH Beschluß vom 15. November 1951 - IV ZB 42/51 = LM ZPO § 515 Nr. 1 zur Anwendung des § 515 Abs. 3 ZPO bei Rücknahme der Beschwerde).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Auch im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat es sich als notwendig erwiesen, Regelungen aus der Zivilprozeßordnung zu übernehmen, etwa die der §§ 536, 559 ZPO über das Verbot der Schlechterstellung (BGHZ 19, 196, 199 mit Nachweisen) oder die der §§ 42 ff ZPO über die Richterablehnung (BGHZ 46, 195; weitere Beispiele in …
  • BGH, 31.10.1972 - NotZ 3/72

    Pflichten des Notars bei der Verwahrung der von seinen Amtsvorgängern

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Das Oberlandesgericht will das bejahen und setzt sich damit in Widerspruch außer zu den bereits angeführten Entscheidungen des IV. und V. Zivilsenats zu den Beschlüssen des VII. Zivilsenats vom 20. September 1962 - VII ZB 1/62 (WM 1962, 1257, 1259, insoweit in BGHZ 38, 36 nicht abgedruckt) und des Senats für Notarsachen vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 (insoweit nicht veröffentlicht).
  • KG, 11.02.1972 - 1 W 1672/71
    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Der Senat tritt der Auffassung des vorlegenden Oberlandesgericht bei, die auch vom Kammergericht (NJW 1972, 2307), vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1973, 1; 1976, 312) und vom Oberlandesgericht Stuttgart (Die Justiz 1974, 464, 466) geteilt wird.
  • BGH, 20.09.1962 - VII ZB 1/62

    Vorlegung kraft Landesrecht

    Auszug aus BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76
    Das Oberlandesgericht will das bejahen und setzt sich damit in Widerspruch außer zu den bereits angeführten Entscheidungen des IV. und V. Zivilsenats zu den Beschlüssen des VII. Zivilsenats vom 20. September 1962 - VII ZB 1/62 (WM 1962, 1257, 1259, insoweit in BGHZ 38, 36 nicht abgedruckt) und des Senats für Notarsachen vom 31. Oktober 1972 - NotZ 3/72 (insoweit nicht veröffentlicht).
  • BGH, 13.05.1974 - III ZR 35/72

    Unterbrechung der Verjährung durch unbezifferten Klageantrag

  • BGH, 05.06.1972 - VII ZR 35/70

    Verwalterstreitigkeiten i.S. d. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG

  • BGH, 20.12.1963 - V ZB 8/63
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

  • RG, 18.02.1928 - V B 1/28

    61. Anschlussbeschwerde im Aufwertungsverfahren.

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 87/76

    Zuweisung einer nicht aufteilbaren ehelichen Wohnung; Sonstige Personen in

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber an den bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtszustand angeknüpft, nach dem die Anschließung an ein Rechtsmittel in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vereinzelt spezialgesetzlich geregelt war (vgl. §§ 22 Abs. 2, 28 Abs. 1 LwVfG, § 11 Abs. 3 HöfeVfO) und darüber hinaus von der Rechtsprechung auch ohne ausdrückliche Regelung für zulässig erachtet wurde, wenn sich im Verfahren mehrere Beteiligte mit entgegengesetzten Interessen gegenüberstanden und die Gesichtspunkte der Waffengleichheit und der Verfahrensökonomie eine Überwindung des Verbots der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers geboten (BGHZ 71, 314, 317 f. = NJW 1978, 1977 f.; Senatsbeschlüsse BGHZ 86, 51, 52 f. = FamRZ 1983, 154 f. und BGHZ 92, 207, 210 f. = FamRZ 1985, 59, 60).
  • OLG Saarbrücken, 29.08.2006 - 5 W 72/06

    Verwalter muss Liste der Wohnungseigentümer herausgeben

    Es handelt sich um nach Ablauf der für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde maßgebenden Frist um eine (unselbständige) Anschlussbeschwerde an die von der Antragsgegnerin eingelegte befristete sofortige weitere Beschwerde, die anerkanntermaßen in echten Streitsachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wozu auch der Bereich der in § 43 WEG geregelten Streitigkeiten gehört, zuzulassen ist (grundlegend BGHZ 71, 314; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 22, Rdnr. 7, 7 a, m.w.N.).
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Gleiches galt nach herrschender Auffassung im Anwendungsbereich des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2007, 237, 238; Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., Vorb. §§ 19-30 Rn. 4), soweit dort ein - gesetzlich nicht geregeltes - Anschlussrechtsmittel überhaupt für zulässig erachtet wurde (vgl. BGHZ 71, 314, 316 ff.; 95, 118, 124 ff.; Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl., § 19 Rn. 19 mwN), und wird nunmehr - trotz des im Vergleich zu den ZPO-Vorschriften weiter gefassten Wortlauts - auch für die Anschluss(-rechts-)beschwerde nach §§ 66, 73 FamFG vertreten (vgl. Bassenge/Roth/Gottwald, FamFG/RPflG, 12. Aufl., § 66 FamFG Rn. 1; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 16. Aufl., § 73 Rn. 2; Schulte-Bunert/Weinreich/Unger, FamFG, 2. Aufl., § 66 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht