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   BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77   

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https://dejure.org/1978,605
BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77 (https://dejure.org/1978,605)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1978 - VI ZR 95/77 (https://dejure.org/1978,605)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1978 - VI ZR 95/77 (https://dejure.org/1978,605)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Zum fehlenden Direktanspruch des Geschäftsführers ohne Auftrag gegen den Kfz-Haftplichtversicherer für die Beseitigung einer Ölverunreinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag - Voraussetzungen für die Ermittlung des mutmaßlichen Geschäftswillens - Behebung eines Ölschadens ohne vorherige Beauftragung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG 1965 § 3 Nr. 1; BGB § 677

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Direktklage wegen Aufwendungsersatz gegen den Versicherer des Fahrzeughalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677; PflVG (1965) § 3 Nr. 1
    Ersatzansprüche aufgrund Beseitigung eines Ölschadens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 151
  • NJW 1978, 2030
  • MDR 1979, 130
  • VersR 1978, 870
  • DB 1978, 2120
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1971 - VI ZR 97/70

    Anwendung deutschen Rechts bei einem Verkehrsunfall unter Ausländern

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Diese Vorschrift gibt dem Geschädigten aufgrund eines gesetzlich angeordneten Schuldbeitrittes in der Person des Versicherers einen weiteren Schuldner für seinen Schadensersatzanspruch (BGHZ 57, 265, 269) [BGH 23.11.1971 - VI ZR 97/70].
  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Eines Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Speditionsfirma wegen des Unfalls haften könnte (vgl. dazu die zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsurteile VI ZR 150/76 vom 23. Mai 1978 und VI ZR 156/76 vom 6. Juni 1978), bedarf es ebensowenig wie der Entscheidung der Frage, ob die Beklagte ihrem Versicherungsnehmer gegenüber nach § 10 Abs. 1 AKB deckungspflichtig ist, weil der Schaden, obschon nicht durch den "Betrieb" des Tankfahrzeuges (§ 7 StVG), doch immerhin "durch den Gebrauch" ihres Fahrzeuges entstanden ist.
  • BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76

    Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Eines Eingehens auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Speditionsfirma wegen des Unfalls haften könnte (vgl. dazu die zur Veröffentlichung vorgesehenen Senatsurteile VI ZR 150/76 vom 23. Mai 1978 und VI ZR 156/76 vom 6. Juni 1978), bedarf es ebensowenig wie der Entscheidung der Frage, ob die Beklagte ihrem Versicherungsnehmer gegenüber nach § 10 Abs. 1 AKB deckungspflichtig ist, weil der Schaden, obschon nicht durch den "Betrieb" des Tankfahrzeuges (§ 7 StVG), doch immerhin "durch den Gebrauch" ihres Fahrzeuges entstanden ist.
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Dies hat bereits der IV. Zivilsenat in seinem Urteil vom 22. Mai 1970 (BGHZ 54, 157, 160) [BGH 22.05.1970 - IV ZR 1008/68] ausgesprochen.
  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Die Rechtsprechung wendet auf solche Ansprüche von je her die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag an und betont den "schadensähnlichen" Charakter der (unfreiwilligen) Aufwendungen des Klägers (vgl. RGZ 167, 85; BGHZ 38, 270, 277 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 217/61] u. 281).
  • BGH, 27.05.1975 - VI ZR 95/74

    Beurteilung des straßenverkehrsrechtlichen Merkmals "beim Betrieb eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Zur Begründung schließt es sich den Erwägungen aus dem seiner Ansicht nach ähnlich gelagerten, vom Senat durchUrteil vom 27. Mai 1975 (VI ZR 95/74 - VersR 1975, 945) entschiedenen sog. Silo-Fall an, und vertritt die Auffassung, das Einfüllen des Öls sei nicht mehr der Beförderungsfunktion des Fahrzeuges zuzurechnen.
  • RG, 07.05.1941 - VI 72/40

    1. Auf welcher Rechtsgrundlage können Hinterbliebene des bei einer Lebensrettung

    Auszug aus BGH, 04.07.1978 - VI ZR 95/77
    Die Rechtsprechung wendet auf solche Ansprüche von je her die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag an und betont den "schadensähnlichen" Charakter der (unfreiwilligen) Aufwendungen des Klägers (vgl. RGZ 167, 85; BGHZ 38, 270, 277 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 217/61] u. 281).
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Der für eine Fremdgeschäftsführung erforderliche unmittelbare Bezug zum Rechts- und Interessenkreis des Vermieters (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ; BGH, Urteil vom 3. März 2009 - XI ZR 41/08, WM 2009, 790, Tz. 24; Palandt/Sprau, a.a.O., § 677 Rdnr. 4) ist entgegen der Auffassung der Revision nicht schon deswegen gegeben, weil die Renovierungsmaßnahmen zu einer Verbesserung der Mietsache führen und damit dem Vermögen des Vermieters zugute kommen.
  • BGH, 28.09.2011 - IV ZR 294/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Aufwendungsersatz für Sicherungs- und

    Der VI. Zivilsenat hat in einem früheren Urteil entschieden, ein "Ölschadendienst", der einen beim Auffüllen eines Öltanks entstandenen Ölschaden beseitigt, ohne von irgendeiner Seite dazu beauftragt worden zu sein, habe gegen den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Speditionsfirma keinen Anspruch aus § 3 PflichtVG i.V.m. §§ 683, 670 BGB (Urteil vom 4. Juli 1978 - VI ZR 95/77, BGHZ 72, 151, 154 f.).
  • BGH, 12.12.1991 - IX ZR 178/91

    Bindungswirkung eines außergerichtlichen Sanierungsvergleichs

    Diese mittelbare Beziehung reicht jedoch nicht aus, die Klägerin im Verhältnis zu den am Vergleich beteiligten Gläubigerbanken als Geschäftsherrin und diese als Geschäftsführer anzusehen (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f; 72, 151, 153; 82, 323, 330; BGB-RGRK/Steffen aaO. Vor § 677 Rdn. 13 f).
  • BGH, 25.11.1981 - VIII ZR 299/80

    Bürgschaft nach Wegfall des zahlungsunfähig gewordenen Hauptschuldners

    Diese mittelbare Beziehung reicht jedoch nicht aus, ihn im Verhältnis zur Klägerin, der Geschäftsführerin, als Geschäftsherrn anzusehen (vgl. BGH Urteile vom 22. Mai 1970 - IV ZR 1008/68 = BGHZ 54, 157, 160 f und vom 4. Juli 1978 - VI ZR 95/77 = BGHZ 72, 151, 153).
  • BGH, 03.03.2009 - XI ZR 41/08

    Zur Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung durch den Bürgen

    Dies reicht für sich nicht aus, ein den Erstattungsanspruch nach den §§ 677, 683 BGB auslösendes Geschäftsführungsverhältnis zu begründen (vgl. BGHZ 54, 157, 160 f. ; 61, 359, 363 ; 72, 151, 153 ; 82, 323, 330 f. ).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Die Ansprüche aus § 683 BGB können unter Umständen eine existenzbedrohende Höhe erreichen; inwieweit man sich gegen sie durch den Abschluß einer Haftpflichtversicherung absichern kann, ist zweifelhaft und höchstrichterlich noch nicht geklärt (vgl. BGHZ 72, 151, 154).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2001 - 8 U 60/00

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Schadensersatzanspruch der Eltern eines

    Eine solche mittelbare Beziehung reicht aber nicht aus, um die Beklagte im Verhältnis zum Kläger als Geschäftsherrin anzusehen (BGH zur mittelbaren Beziehung zum Geschäftsführer: BGHZ 82, 330f., 331; 72, 151 ff., 153; 54, 160 ff., 161), wenn auch die Geschäftsführung ohne Auftrag von Verwaltungsträgern nicht ohne weiteres mit den Kategorien der §§ 677 ff. BGB zu messen ist (vgl. MüKo-Seiler, 3. Aufl. 1997 (19997 offensichtlicher Schreibfehler: die Red.), vor § 677, Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 28.05.1979 - III ZR 83/77

    Versäumung der Anmeldefrist durch den Sozialversicherungsträger

    Der Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer ist lediglich ein gesetzlicher Schuldbeitritt zur Verstärkung des Haftpflichtanspruchs (BGHZ 57, 265, 269 [BGH 23.11.1971 - VI ZR 97/70]; 69, 153, 157; 72, 151, 153), ein "Annex" hierzu, d.h. ein Anspruch ohne selbständige Bedeutung, der nur als akzessorisches Recht der Sicherung der Forderung des Verletzten dient (BGH,Urteile vom 7. November 1978 - VI ZR 86/77 = VersR 1979, 30 und vom 5. Dezember 1978 - VI ZR 233/77 = VersR 1979, 256).
  • BSG, 28.10.1980 - 9 RVi 1/80

    Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität - Arzthaftpflichtprozeß -

    lichen Zusammenhang zwischen grobem schuldhaften Behandlungsfehler und eingetretenem Gesundheitsschaden (ua RGZ 171, 171; BGHZ 72, 151; Baumgärtel in Festschrift für Karl Schäfer S. 15 ff) seien im Impfschadensrecht analog anwendbar, ist, wie das LSG im Ergebnis zu Recht annimmt, nicht zu folgen.
  • LG Hamburg, 08.01.1980 - 6 O 338/78
    Das Interesse an der raschen Durchführung solcher Maßnahmen reicht als nur mittelbare Beziehung nicht aus, um in der durchgeführten Maßnahme die Besorgung eines zu dem Rechtskreis des Versicherers gehörenden Geschäfts zu sehen (vgl. BGHZ 54, 157 [160 f.] = VersR 1970, 952 953; BGH VersR 1978, 870 f.).
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