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   BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77   

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https://dejure.org/1979,12
BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77 (https://dejure.org/1979,12)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1979 - VII ZR 259/77 (https://dejure.org/1979,12)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1979 - VII ZR 259/77 (https://dejure.org/1979,12)
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Nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell

Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ 675 Abs. 2 BGB nF), konkludenter Beratungsvertrag, § 98 HGB

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage eines Geldanlegers auf Rückzahlung seiner Einlagen in eine Kommanditgesellschaft gegen den Anlageberater - Verletzung der vertraglichen Beratungspflicht und Verschulden bei Vertragsverhandlungen als Haftungsgrundlagen - Vorliegen eines Beratungsvertrags bei ...

  • archive.org

    Schadensersatzpflicht unter dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung - Kreis der Haftenden (Unternehmensbeteiligung)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers, Eigenhaftung des Vertreters, Vermittlung von Kapitalanlagen

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 103
  • NJW 1979, 1449
  • MDR 1979, 748
  • WM 1979, 530
  • DB 1979, 1219
 
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Wird zitiert von ... (340)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Der Beklagte zu 2) hat bei der Anbahnung des Darlehensvertrages der Beklagten zu 1) mit der PrintBeteiligungs GmbH nicht, wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (BGHZ 56, 81, 84; 74, 103, 108; 129, 170; 159, 94, 102), in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen.
  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 3255/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Berechnung des Erwerbsschadens von

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 53, 132, 138 und 74, 103, 116) wird ein auf den Schaden anrechenbarer Steuervorteil grundsätzlich durch die den Geschädigten hinsichtlich der Schadensersatzleistung treffende Steuerpflicht ausgeglichen, ohne dass die Beträge im Einzelfall festgestellt zu werden brauchen (BGH, NJW 1987, 1814; BGH, NJW 1999, 3711 [Nichtselbständige]; BGH, NJW 1995, 389 [sozialversicherter Arbeitnehmer]).

    In einem derartigen Fall liegt eine Steuervergünstigung für den Schadensersatzgläubiger darin, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt; das ist bei der Berechnung des Erwerbsschadens zu berücksichtigen (BGH, NJW 1987, 1814; BGH, NJW 1999, 3711; so auch die Rechtsprechung des BGH in Fällen der Rückerstattung des Anlagebetrags bei Kapitalanlagesachen, etwa im Urt. des BGH vom 31.05.2010, II ZR 30/09 [Juris]; BGH, Urt. vom 22.04.2010, III ZR 324/08 [Juris]; BGH ZIP 2010, 176 Tz. 3; BGHZ 74, 103).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe etwa BGHZ 74, 103, 114 ff.; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2001 - III ZR 288/00, WM 2001, 2262, 2264 m.w.Nachw.) stellen Steuernachforderungen, die nach Rückabwicklung eines steuersparenden Rechtsgeschäfts zu erwarten sind, grundsätzlich keinen Schaden gemäß § 249 BGB dar, weil durch sie die aus der Anlageentscheidung erwachsenen Steuervorteile kompensiert werden, die andernfalls zugunsten des Schädigers schadensmindernd zu berücksichtigen wären.
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