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   BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78   

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https://dejure.org/1979,290
BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78 (https://dejure.org/1979,290)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1979 - II ZR 210/78 (https://dejure.org/1979,290)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1979 - II ZR 210/78 (https://dejure.org/1979,290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen eine Rückbelastung und Klage auf Wiedergutschrift eines Geldbetrages - Klage auf Rückgabe eines aus einer Lastschrift zugeflossenen Betrags aus ungerechtfertigter Bereicherung - Zustandekommen eines Vertrages ohne Willenserklärung zur Annahme des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 352
  • NJW 1979, 2143
  • MDR 1980, 34
  • WM 1979, 996
  • DB 1979, 2128
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1970 - II ZR 80/69

    Scheckeinlösung

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
    Das Berufungsgericht meint, im vorliegenden Falle würden die gleichen Grundsätze gelten, die der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 2. Februar 1970 (BGHZ 53, 199 ff) für den Einzug eines Schecks entwickelt hat.

    Es ist dabei der Senatsentscheidung BGHZ 53, 199 ff gefolgt, in der für das Scheckinkasso ausgeführt worden ist, die Vermögensverschiebung, die die Einlösung des Schecks darstelle, sei erst vollendet durch die Bekundung des Einlösungswillens des bezogenen Kreditinstituts.

    In dieser Bestimmung kommt zum Ausdruck, daß die nicht rechtzeitige Rückgabe von Lastschriften nach dem Lastschriftabkommen keine Einlösung bedeutet (vgl. zu der insoweit gleichen Rechtslage beim Scheckrückgabeabkommen BGHZ 53, 199, 203).

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
    Im Lastschriftverfahren gibt die erste Inkassostelle (oder eine etwa weiter eingeschaltete Zwischenbank) im Rahmen des zwischen den jeweiligen Banken bestehenden Giroverhältnisses der Zahlstelle die Weisung, den Lastschriftbetrag vom Schuldner einzuziehen (BGHZ 69, 82, 84 u. 186, 189).
  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 30/68

    Landeszentralbank als Abrechnungsstelle gemäß den Geschäftsbestimmungen für die

    Auszug aus BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78
    Damit wäre die in den Geschäftsbestimmungen vereinbarte Erfüllungswirkung eingetreten und die Rückgabe der Lastschriften ausgeschlossen (vgl. für das Scheckinkasso das SenUrt. v. 10.1. 69 - II ZR 30/68, LM BGB § 812 Nr. 89).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Denn auch dann wäre ein nach außen hervortretendes Verhalten des Empfängers erforderlich gewesen, aus dem der Annahmewille unzweideutig hervorging (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urt. v. 10.2.2000 - IX ZR 397/98, NJW 2000, 1563).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    b) Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Zwar ist der Revision einzuräumen, daß auch in einem derartigen Falle eine eindeutige Betätigung des Annahmewillens erforderlich ist (vgl. BGHZ 74, 352, 356); davon geht jedoch auch das Berufungsgericht aus, das in beanstandungsfreier Weise eine solche Betätigung des Annahmewillens der Klägerin hinsichtlich der Zessionen feststellt.
  • BGH, 14.10.2003 - XI ZR 101/02

    Entbehrlichkeit des Zugangs der Annahmeerklärung

    Auch im Falle des § 151 Satz 1 BGB ist ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, das vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen wirklichen Annahmewillen schließen läßt, erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; Senatsurteil vom 12. Oktober 1999 aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.12.1980 - II ZR 53/80

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsverfahren

    Wie der Senat im Urteil vom 7. Mai 1979 (BGHZ 74, 352) dargelegt hat, hat die Schuldnerbank mit der Einlösung der Lastschrift den ihr von der Gläubigerbank bzw. der letzten Zwischenbank erteilten Auftrag ausgeführt.

    Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die Lastschriften nicht gemäß Nr. 1 Satz 3 der Geschäftsbestimmungen der Abrechnungsstellen der Deutschen Bundesbank (abgedr. bei Baumbach/Hefermehl, Wechsel- und Scheckgesetz 12. Aufl. S. 646) eingelöst worden sind (vgl. dazu das SenUrt. BGHZ 74, 352, 359), weil sie nicht über die Abrechnungsstelle der Landeszentralbank Hamburg gelaufen sind.

    Für dieses Verfahren hat der Senat in BGHZ 74, 352 ff ausgeführt, daß die Weisung der Gläubigerbank für die Schuldnerbank bindend ist, wenn ihr ein Abbuchungsauftrag des Schuldners vorliegt und Deckung vorhanden ist.

    Für einen solchen Fall hat der Senat die Übersendung der Lastschrift an die Schuldnerbank - die wegen des fehlenden Abbuchungsauftrags keine bindende Weisung sein konnte - als Angebot der Gläubigerbank angesehen, die Lastschrift dennoch vom Schuldner einzuziehen (BGHZ 74, 352).

    Daß insoweit die Bedeutung der Belastungsbuchung für die Einlösung beim Scheckinkasso und beim Lastschriftverfahren mit fehlendem Abbuchungsauftrag rechtlich unterschiedlich beurteilt werden muß, hat der Senat bereits im Urteil vom 7. Mai 1979 (BGHZ 74, 352, 357) näher ausgeführt.

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Zwar ist auch im Falle des § 151 BGB eine nach außen hervortretende, eindeutige Betätigung des Annahmewillens erforderlich (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; vgl. auch BGH, Urt. v. 22. Juni 1977 - VIII ZR 278/75, WM 1977, 996, 997).
  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung,

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

    Erforderlich ist aber auch in diesen Fällen die Annahme als solche, d.h. ein als Willensbetätigung zu wertendes, nach außen hervortretendes Verhalten des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89, NJW 1990, 1656 unter II 2 a).
  • BGH, 20.09.1982 - II ZR 186/81

    Angriffs- und Verteidigungsmittel - Beweislast - Lastschrift - Bank - Schaden -

    Auf die Revision der Bekl. wurde das erste Berufungsurteil durch Senatsurteil vom 7.5.1979 (BGHZ 74, 352 = NJW 1979, 2143) aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das BerGer. zurückverwiesen.

    Der mit der Klage verfolgte Bereicherungsanspruch hängt, wie der Senat im Urteil vom 7.5.1979 (BGHZ 74, 352 = NJW 1979, 2143) im einzelnen ausgeführt hat, davon ab, ob die Bekl. die Lastschriften schon eingelöst hatte, als sie diese unter Rückbelastung der Kl. zurückgab.

    Von einer Einlösung der Lastschriften könnte deshalb nur ausgegangen werden, wenn der Bekl. entweder ein Abbuchungsauftrag der C-GmbH vorgelegen oder diese der Belastung ihres Kontos nachträglich zugestimmt oder die Bekl. mit dem Willen gehandelt hätte, die Lastschriften endgültig - gegebenenfalls auf eigenes Risiko - einzuziehen (BGHZ 74, 352 (355, 357) = NJW 1979, 2143; BGHZ 79, 381 (385, 388) = NJW 1981, 1669).

    Der Auftrag der Gläubigerbank, bei Fehlen eines Abbuchungsauftrags die Lastschrift dennoch vom Schuldner einzuziehen (vgl. dazu die Senatsurteile BGHZ 74, 352 (256) = NJW 1979, 2143; BGHZ 79, 381 (385, 386) = NJW 1981, 1669) steht unter dem selbstverständlichen Vorbehalt, daß die Einholung des Einverständnisses des Schuldners zur Belastung seines Kontos grundsätzlich innerhalb der Rückgabefristen des Lastschriftabkommens möglich ist.

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    In solchen Fällen genügt eine nach außen hervortretende, eindeutige Bestätigung des Annahmewillens, in der Regel in Form einer schlüssigen Handlung (vgl Palandt, BGB, 54. Aufl 1995, § 151 RdNrn 2 und 3; BGHZ 74, 352, 356; 102, 60, 61 f [BGH 15.10.1987 - III ZR 235/86]).
  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

  • BGH, 27.10.2006 - V ZR 234/05

    Auslegung eines Grundstückskaufvertrages hinsichtlich der Fälligkeit des

  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87

    Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

  • OLG Köln, 25.11.2005 - 6 U 54/05

    Vertragsstrafe bei übersehenem "Online-Billing"

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91

    Haftung von Kapitalanlegern bei Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaft

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 16 U 81/14

    Auslegung einer Bürgschaft

  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 12 U 1335/04

    Straßenrecht: Öffentliche und Privatstraßen; Erschließungskosten;

  • OLG Stuttgart, 17.10.2017 - 10 U 55/17

    Generalunternehmervertrag: Wirksamkeit der Vorausabtretung von

  • OLG Hamburg, 23.03.1988 - 4 U 27/88

    Vertragsschluss durch konkludente Angebotsannahme; Einreichung eines mit einem

  • OLG Frankfurt, 12.08.2022 - 19 U 196/18

    Streit um Eigentum an Photovoltaik-Anlage

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14

    Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den

  • OLG Frankfurt, 18.10.2012 - 3 U 40/12

    Analoge Anwendung des § 69 VVG a.F.

  • OLG Naumburg, 27.06.2002 - 2 U 157/01

    Zu den Folgen einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung eines Widerspruchs im Rahmen

  • ArbG Wesel, 05.08.1998 - 3 BV 9/98

    Auskunftsanspruch eines Betriebsrates über die durchschnittliche Gesamtzahl der

  • OLG Celle, 13.01.2021 - 14 U 116/20

    Kein Vertrag, kein Honorar!

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 275/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Leistung der

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 82/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

  • KG, 06.10.1999 - 24 U 9222/98

    Zeitliche Bindung an Vertragsangebot des Bürgen gegenüber dem Auto-Leasinggeber

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 113/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 121/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Leistung der

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 86/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 135/91

    Mittelfreigabekriterien als Voraussetzung zur Einlagezahlung durch den Treuhänder

  • BGH, 26.10.1992 - II ZR 277/91

    Publikumgesellschaft zum Erwerb und Betrieb eines Erdgastankers

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 134/91
  • OLG Stuttgart, 01.06.1990 - 2 U 142/89

    Architektenhonorar: Verjährung, Pauschalvereinbarung, anrechenbare Kosten

  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 138/91
  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 14 W 285/12

    Erstattung der Kosten des Verkehrsanwalts; Verzicht auf die Erstattung der Kosten

  • BGH, 12.05.1980 - VIII ZR 170/79
  • LG Karlsruhe, 22.04.2020 - 6 O 20/19

    Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers: Anspruch eines Bauträgers

  • LG Köln, 30.08.2006 - 91 O 26/05
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 142/91
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