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   BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78   

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BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78 (https://dejure.org/1979,215)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1979 - IV ZR 106/78 (https://dejure.org/1979,215)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1979 - IV ZR 106/78 (https://dejure.org/1979,215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsfrist bei Vaterschaftsanfechtungen - Anwendbarkeit deutschen Rechts bei Vaterschaftsanfechtung und doppelter Staatsangehörigkeit - Heimatrecht des Ehemannes bei Anfechtungen der Ehelichkeit eines Kindes - Sammeleinbürgerung von Sudetendeutschen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 75, 32
  • NJW 1979, 1776
  • NJW 1979, 2468 (Ls.)
  • MDR 1980, 42
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 04.12.1974 - 1 BvL 14/73

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Die Frage, ob die Anfechtungsfrist im Einzelfall vom Gesetzgeber kürzer oder länger bestimmt wird, berührt die Grundprinzipien der deutschen Rechtsvorstellungen nicht, solange die Frist noch als ausreichend angesehen werden kann (vgl. auch BVerfG NJW 1975, 203 [BVerfG 04.12.1974 - 1 BvL 14/73] und OLG Düsseldorf FamRZ 1973, 211).

    Der Regelung der Anfechtung der Ehelichkeit nach deutschem Recht und insbesondere der Befristung des Anfechtungsrechts des Ehemannes liegt der Gedanke zugrunde, daß dem Interesse des Kindes, möglichst frühzeitig endgültige Gewißheit über seinen Personenstand zu erlangen, der Vorrang vor dem Interesse des Ehemannes an der zeitlich unbeschränkten Klärung der Nichtehelichkeit des Kindes gebührt (BVerfG NJW 1975, 203, 204) [BVerfG 04.12.1974 - 1 BvL 14/73].

  • BGH, 18.06.1953 - IV ZR 18/53

    Anfechtung der Ehelichkeit. Fristbeginn

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Der dadurch bewirkten Lockerung der Anfechtungsregelung zugunsten des Ehemannes liegen zwar Billigkeitserwägungen zugrunde (BGHZ 10, 111, 114; LM BGB § 1494 Nr. 1), jedoch nicht fundamentale Gerechtigkeitsvorstellungen.
  • BGH, 04.10.1951 - IV ZR 108/50

    Staatsangehörigkeit in Ehesachen (Österreich)

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zunächst vom erkennenden Senat die Maßgeblichkeit der deutschen Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters bei der Beurteilung der deutschen Gerichtsbarkeit unter Hinweis auf die auch im internationalen Privatrecht herrschende Auffassung bejaht worden (BGHZ 3, 178, 180 f).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Gegen diese Regelung bestehen keine völkerrechtlichen und damit - über Art. 25 GG - verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BVerfGE 1, 322; BayObLG DÖV 1969, 638; Maunz/Dürig/Herzog GG Art. 116 Rdn. 6 ff).
  • BGH, 11.06.1958 - IV ZR 4/58

    Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    In den letzten Jahrzehnten ist jedoch - zunächst in der Literatur und später auch in der Rechtsprechung - in zunehmendem Maße die Ansicht vertreten worden, daß auch bei Mehrstaatern mit Inlandsstaatsangehörigkeit an die effektive Staatsangehörigkeit anzuknüpfen sei (OLG Düsseldorf FamRZ 1974, 528, 530; OLG Köln 1976, 170, 171 f; vgl. auch BVerfGE 37, 217, 243; BSG FamRZ 1977, 636; OLG Düsseldorf FamRZ 1976, 277; Ferid, RabelsZ 1958, 498 ff; Beitzke, JZ 1959, 123, 124 [BGH 11.06.1958 - IV ZR 4/58]; Heldrich, NJW 1978, 2169, 2171 f; Kegel IPR § 13 II 5; Palandt/Heldrich a.a.O. Vorbem. 7 a vor Art. 7 EGBGB; Soergel/Kegel a.a.O. Art. 29 EGBGB Rdn. 37; differenzierend: Staudinger/Gamillscheg a.a.O. Vorbem. vor Art. 13 EGBGB Rdn. 160 ff; vgl. auch Samtleben a.a.O. S. 456 ff).
  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Der erkennende Senat hat die Frage in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 2. März 1979 (IV ZB 41/78) offen gelassen, jedoch in seiner Rechtsprechung die Gültigkeit der Regelung bisher nicht in Zweifel gezogen (BGHZ 43, 213, 217 f).
  • BGH, 17.09.1968 - IV ZB 501/68

    Legitimation von Ehebruchskindern

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Das Verbot der Anwendung ausländischen Rechts greift nur ein, wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspricht; das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts muß zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, daß es aus deutscher Sicht untragbar erscheint (BGHZ 50, 370, 375 f) [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68].
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Zu Art. 3 des Haager Minderjährigenschutzabkommens hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1972 ausgesprochen, daß im Falle der Doppelstaatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates den Vorrang habe (BGHZ 60, 68, 82); im übrigen hat er die Frage bisher offen gelassen (NJW 1976, 1028).
  • BGH, 02.03.1979 - IV ZB 41/78

    Familienname eines Kindes aus gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Der erkennende Senat hat die Frage in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 2. März 1979 (IV ZB 41/78) offen gelassen, jedoch in seiner Rechtsprechung die Gültigkeit der Regelung bisher nicht in Zweifel gezogen (BGHZ 43, 213, 217 f).
  • BGH, 28.01.1976 - IV ZR 90/74

    Feststellung des Rechts zum Getrenntleben - Voraussetzungen der Anwendbarkeit des

    Auszug aus BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
    Zu Art. 3 des Haager Minderjährigenschutzabkommens hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 1972 ausgesprochen, daß im Falle der Doppelstaatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates den Vorrang habe (BGHZ 60, 68, 82); im übrigen hat er die Frage bisher offen gelassen (NJW 1976, 1028).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

  • BayObLG, 19.11.1964 - BReg. 1b Z 6/63
  • RG, 19.03.1936 - IV 47/35

    1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Maßgebend ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und der in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es nach inländischen Vorstellungen untragbar erscheint (sogen. ordre public international - BGHZ 50, 370, 375 f.; 75, 32, 43; BGH, Urt. v. 21. Januar 1991 - II ZR 50/90, NJW 1991, 1418, 1410).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 1 C 122.80

    Staatsangehörigkeit - Nichteheliches Kind - Wiedereinbürgerung -

    Aus dieser Regelung haben Rechtsprechung und Lehre den Grundsatz entwickelt, daß die Ehelichkeit eines Kindes und die Geltendmachung der Nichtehelichkeit nach den Gesetzen des Staates beurteilt werden, dem der Ehemann der Mutter zu dem genannten Zeitpunkt angehört (BGHZ 45, 213 [BGH 15.04.1966 - VI ZR 271/64] [218]; 75, 32) israelischer Staatsangehöriger.

    Besitzt der Ehemann der Mutter außer der deutschen eine fremde Staatsangehörigkeit, ist nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an letztere anzuknüpfen, wenn zur Zeit der Geburt des Kindes die Beziehung des Mannes zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger als die zu Deutschland ist (BGHZ 75, 32 [40 ff.]).

    Damit wäre zugleich das schutzwürdige Interesse des Kindes beeinträchtigt, frühzeitig Gewißheit über seinen Personenstand zu erlangen (BGHZ 75, 32 [44]).

    Gegen die Anknüpfung an die (damalige) Staatsangehörigkeit des Ehemannes bestehen auch im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 GG schon deswegen keine Bedenken (vgl. dazu BGHZ 75, 32 [35 f.]), weil - wie sich aus dem Zusammenhang des Berufungsurteils und der Bezugnahme auf die Verwaltungsvorgänge ergibt - der Kläger und seine Mutter ebenfalls israelische Staatsangehörige waren und in Israel lebten, diese Staatsangehörigkeit also die gemeinsame und effektive der Familie war.

    Wie oben bereits erwähnt worden ist, setzt sich indessen zunehmend die Auffassung durch, daß bei einem Deutschen, der zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt, an letztere anzuknüpfen ist, wenn im maßgebenden Zeitpunkt seine Beziehung zu dem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zu Deutschland (BGHZ 75, 32 [40 ff.]; NJW 1981, 520 [BGH 29.10.1980 - IVb ZB 586/80] [521 f.]).

    Diese Einschränkung des Grundsatzes der effektiven Staatsangehörigkeit wahrt im vorliegenden Zusammenhang den Grundrechtsschutz des Art. 6 Abs. 5 GG und trägt außer der Vorbehaltsklausel des Art. 30 EGBGB auch dem verfassungsrechtlichen Schutzanspruch Rechnung, der allen Deutschen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zusteht (vgl. dazu BGHZ 75, 32 [41]; Mikat, Zur Diskussion um die Lehre vom Vorrang der effektiven Staatsangehörigkeit, 1983, S. 40 ff.).

  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Die genannten Vorbehaltsklauseln untersagen die Anwendung ausländischen Rechts, wenn das Ergebnis der Anwendung zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und den ihm zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß dies aus deutscher Sicht untragbar erscheint (BGHZ 75, 32, 43).
  • BGH, 24.06.2015 - XII ZB 273/13

    Personenstandssache auf Berichtigung des Familiennamens im Geburtenregister:

    Im Fall doppelter Staatsangehörigkeit war schon zum Zeitpunkt der Geburt des Betroffenen das Recht desjenigen Staates maßgeblich, mit dem die Person am engsten verbunden ist (BGHZ 75, 32 = FamRZ 1979, 696, 698; seit 1. September 1986: Art. 5 Abs. 1 EGBGB).

    Denn eine Änderung gegenüber der bis zum 31. August 1986 bestehenden Rechtslage war mit Art. 5 Abs. 1 EGBGB allenfalls im Fall einer (auch) bestehenden deutschen Staatsangehörigkeit verbunden, während die Ermittlung des Personalstatuts bei ausländischen Doppelstaatern schon zuvor durch die effektive Staatsangehörigkeit konkretisiert wurde (vgl. BGHZ 75, 32 = FamRZ 1979, 696, 698; MünchKommBGB/Sonnenberger 3. Aufl. Art. 5 EGBGB Rn. 2; Staudinger/Bausback BGB [2013] Art. 5 EGBGB Rn. 1).

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Die früher in der Praxis herrschende Auffassung, daß im internationalen Privatrecht bei Doppelstaatern mit Inlandsstaatsangehörigkeit im Inland stets an diese anzuknüpfen sei (Nachweise in BGHZ 75, 32, 39), ist in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für das deutsche internationale Privatrecht allgemein aufgegeben worden.

    Selbst wenn man dem gewöhnlichen Aufenthalt, dem im MSA auch sonst eine wesentliche Bedeutung für die Anknüpfung zukommt, im Rahmen des Art. 3 nicht schlechthin die maßgebliche Bedeutung zumessen wollte, wäre er doch regelmäßig ein wesentliches Indiz dafür, daß der minderjährige Mehrstaater zum Aufenthaltsstaat, in dem sein Lebensmittelpunkt liegt, die engste persönliche Beziehung hat (BGHZ 75, 32, 42).

  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Maßgeblich ist vielmehr, ob das Ergebnis der Anwendung des ausländischen Rechts zu den Grundgedanken der deutschen Regelungen und den in ihnen enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es nach inländischer Vorstellung untragbar erscheint (BGHZ 50, 370, 375 f [BGH 17.09.1968 - IV ZB 501/68]; 75, 32, 43; BGH, Urt. v. 21. Januar 1991 - II ZR 50/90, NJW 1991, 1418, 1420; Senatsurt. v. 4. Juni 1992 - IX ZR 149/91, WM 1992, 1451, 1458 f, z.V.b. in BGHZ 118, 312 [BGH 04.06.1992 - IX ZR 149/91]).
  • OLG Stuttgart, 22.02.1983 - 17 WF 284/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die

    Zwar ist nach der vom Amtsgericht in Bezug genommenen neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Personen, die zugleich die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht stets die deutsche Staatsangehörigkeit maßgebend; ist die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger als die zum Inland, so ist - auch mit dem Fernziel des internationalen Entscheidungseinklangs - an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (BGHZ 75, 32; BGH, FamRZ 1980, 673 = NJW 1980, 2016 zu Artt. 18, 24 f. EGBGB ).

    Diese, wie der BGH ausführt, sowohl vom deutschen öffentlichen Recht als auch von einer verbreiteten ausländischen Rechtspraxis abweichende Anknüpfung an eine effektive ausländische Staatsangehörigkeit eines Deutschen stellt jedoch keinesfalls die Regel dar ("kann es Fälle geben", BGHZ 75, 40 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] ).

    Sie setzt ein derartiges Übergewicht der Auslandsbeziehung voraus, daß sie für das anzuwendende Recht bestimmend ist; sie schließt es gegebenenfalls nicht aus, daß im öffentlich-rechtlichen Bereich und im Verfahrensrecht die Inlandsstaatsangehörigkeit maßgeblich bleibt (BGHZ 75, 42 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] ).

    Die Schutzfunktion der inländischen Staatsangehörigkeit ist auch nach BGHZ 75, 41 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] ein gewichtiger Grund für die Anknüpfung an die Inlandsstaatsangehörigkeit.

    Diese Beziehung wird in der Regel zu dem Staat angenommen, in dem der Mehrstaater seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (BGHZ 75, 39 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] m.w.N.; vgl. auch Art. 29 EGBGB ).

  • BGH, 17.04.1980 - IVa ZR 8/80

    Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht

    Es wird daran festgehalten, daß für die Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht bei Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht stets die letztere maßgebend ist; wenn die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist als die zum Inland, ist vielmehr an die ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (Urt. des früheren IV. Zivilsenats BGHZ 75, 32).

    Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung ist in den Fällen, in denen der Mehrstaater nicht auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, an die Zugehörigkeit zu dem Staat anzuknüpfen, zu dem die betreffende Person die engste persönliche Beziehung hat (Grundsatz der effektiven Staatsangehörigkeit), wobei in aller Regel in erster Linie auf den gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird (vgl. BGHZ 75, 32).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Meinung inzwischen aber aufgegeben; er hat sich den vornehmlich im Schrifttum gewonnenen neueren Einsichten nicht verschlossen und hat durch das genannte Urteil (für Art. 18 Abs. 1 EGBGB) nunmehr dahin entschieden, daß bei Mehrstaatern mit auch deutscher Staatsangehörigkeit im deutschen internationalen Privatrecht ebenfalls an die (effektive) Auslands-Staatsangehörigkeit anzuknüpfen und das ausländische Heimatrecht anzuwenden ist, sofern die Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatstaat wesentlich enger ist (BGHZ 75, 32, 41).

    Diese Entscheidung hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (Kropholler, NJW 1979, 2468; Heldrich, FamRZ 1979, 1006; vgl. auch Palandt/Heldrich, 39. Auflage, Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Anm. 7 a bb); der Senat hält an ihr fest.

  • BVerwG, 15.03.1994 - 9 C 340.93

    Staatsangehörigkeit - Deutsche Volksliste

    Diese völkerrechtlichen Schranken hat der Gesetzgeber eingehalten, da § 1 Abs. 1 Buchst. d 1. StARegG einen Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Verordnung über die Deutsche Volksliste nur dann anerkennt, wenn der seinerzeit Eingebürgerte deutscher Volkszugehöriger ist und der Erwerb seinem Willen entspricht (BVerwGE 23, 274 (278); BGHZ 75, 32, (37, 38)).

    Das ändert nichts an dem Umstand, daß sie zu der Zeit, auf die sich die Anerkennung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit bezieht, des Schutzes durch den polnischen Staat entbehrten, und läßt die völkerrechtliche Wirksamkeit der Anerkennung unberührt (BGHZ 75, 32 (38); vgl. auch BVerfGE 40, 141 (163) betreffend die ähnliche Lage der sog. Autochthonen in den sog. "wiedergewonnenen Gebieten" westlich und nördlich der polnischen Staatsgrenzen vom 1. September 1939, nämlich in den Wojewodschaften Stettin, Allenstein und Breslau).

  • BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79

    Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten

    Hier befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Auffassung des Senats, die er grundlegend in seinem Urteil vom 20. März 1979 (BGHZ 75, 36 [BGH 20.06.1979 - IV ZR 106/78] = VRS 56, 416) zum Ausdruck gebracht und dann in den beiden Urteilenvom 10. April 1979 (VI ZR 83/78 und VI ZR 146/78 = VRS 56, 429 und 431 - VersR 1979, 532) weiter entwickelt hat.
  • BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81

    Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05
  • OLG Bremen, 12.07.1985 - 1 W 52/85

    Anspruch auf Änderung eines polnischen Familiennamens

  • OLG Karlsruhe, 03.04.1986 - 4 U 72/85
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 12.84

    Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit i.R.e. Klage auf

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 121/07

    Vollstreckbarerklärung einer schweizerischen Entscheidung: Verstoß gegen den

  • OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 5 U 39/09

    Vollstreckungsklage: Vollstreckbarerklärung einer amerikanischen

  • BGH, 15.02.1984 - IVb ZB 701/81

    Auswirkungen des Vaterschaftsanerkenntnisses eines Ausländers

  • OLG Köln, 05.12.2017 - 10 UF 25/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung der Ehe ehemaliger

  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 75/84

    Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs eines iranischen Kindes gegen seinen

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

  • BVerwG, 17.12.1985 - 1 C 45.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - DDR - Ordre-public-Klausel

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 334/81

    Zur Verfassungswidrigkeit von Art. 17 Abs. 1 EGBGB

  • OLG Hamm, 04.12.1986 - 1 UF 475/86

    Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Beschlusses eines

  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80

    Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen -

  • OLG München, 14.12.1983 - 20 U 1945/81
  • BFH, 31.07.1991 - VIII R 89/86

    Von ausländischem Gericht verhängte Geldstrafe kann bei Widerspruch zu

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 42/82

    Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren;

  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 637/80

    Ehelich werden eines Kindes durch die Eheschließung seiner Eltern - Festlegung

  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 321/81

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Anwendbarkeit

  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 120/89

    Verfassungsmäßigkeit der Zweijahresfrist

  • BGH, 23.12.1981 - IVb ZR 643/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anspruch auf Unterhalt -

  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

  • BGH, 11.05.1994 - XII ZR 7/93

    Bestimmung des anzuwendenden Rechts bei Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen

  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 536/80

    Ehelicher Unterhaltsanspruch in gemischt-nationaler Ehe

  • OLG Stuttgart, 03.08.2000 - 16 UF 180/00

    Anfechtung der Vaterschaft nach ausländischem Recht

  • BVerwG, 02.05.1988 - 1 B 26.88

    Nichteheliches Kind - Deutsche Staatsangehörigkeit - Einschränkung - Mutter -

  • BVerwG, 29.05.1986 - 1 B 20.86

    Internationales Privatrecht - Ausländer - Adoption im Ausland - Familiennachzug -

  • KG, 13.02.1986 - 16 UF 3009/85

    Bestimmung des anwendbaren Güterrechts bei einer gemischt-nationalen Ehe anhand

  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 10 K 4820/99

    Kindergeld; Vaterschaftsfeststellung; Abstammungsgutachten; Aufenthaltserlaubnis;

  • OLG Bremen, 25.10.1984 - 3 UF 51/84

    Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates in dem das Kind seinen gewöhnlichen

  • BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81

    Bindungswirkung einer Entscheidung im Anerkennungsverfahren über eine

  • VG Köln, 03.08.2016 - 10 K 6517/14

    Anspruch eines deutschen Spätaussiedlers auf Ausstellung eines

  • OLG Hamm, 27.01.1992 - 4 UF 170/91

    Änderung einer früheren (antragsabweisenden) Entscheidung zum

  • VG Köln, 21.12.2011 - 10 K 7781/10

    Legitimation eines nichtehelichen Kindes nach den deutschen Gesetzen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 6 S 2621/92

    Vertriebenenausweis für Aussiedler aus Polen; Sammeleinbürgerung; Erwerb der

  • OLG Frankfurt, 03.06.1986 - 2 WF 58/86

    Trennungsunterhalt; Doppelte Staatsangehörigkeit; Gemeinsames Heimatrecht;

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG Bamberg, 01.07.1981 - 2 UF 75/81

    Rechtsmittel der befristeten Beschwerde; Antrag auf Übertragung der elterlichen

  • VG Köln, 20.02.2008 - 10 K 1056/06
  • LG Stuttgart, 08.02.1994 - 2 T 1047/93

    Eintragung als eheliches Kind in das Familienbuch; Vorliegen eines wirksamen

  • BayObLG, 12.05.1992 - BReg. 3 Z 58/91

    Anerkennung einer italienischen Ehescheidung in Deutschland

  • OLG Karlsruhe, 29.08.1983 - 4 W 43/83

    Internationales Ehegüterrecht (Schweiz)

  • BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92

    Einwand der Scheidung im Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen

  • KG, 17.03.1987 - 1 W 4413/86

    Antrag eines Kindes auf Ehelicherklärung; Möglichkeit einer Legitimation eines in

  • KG, 23.09.1986 - 1 W 3677/85

    Bestimmung der Beschwerdeberechtigung eines auf Berichtigung des

  • OLG Karlsruhe, 06.04.1982 - 16 UF 210/81
  • OLG Frankfurt, 02.10.1981 - 3 UF 278/80
  • OLG Düsseldorf, 25.06.1980 - 5 UF 77/80
  • AG Stuttgart, 22.04.2005 - F 6 XVI 2309
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1983 - 3 W 170/83

    Internationales Ehegüterrecht (Italien)

  • OLG Koblenz, 12.02.1985 - 11 UF 788/84
  • OLG Stuttgart, 01.03.1984 - 16 U 11/82

    Erfolgsaussichten einer Anfechtung der Ehelichkeit durch die Tochter aufgrund

  • KG, 16.03.1983 - 3 U 693/82

    Verpflichtung zur Zahlung des Regelunterhaltes; Feststellung der Abstammung eines

  • OLG Hamm, 08.02.1983 - 15 W 341/82
  • KG, 26.06.1985 - 3 WF 2855/85
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