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   BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79   

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BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79 (https://dejure.org/1980,751)
BGH, Entscheidung vom 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79 (https://dejure.org/1980,751)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79 (https://dejure.org/1980,751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung in der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht - Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines Vermerks in einem Prüfungsbericht - Ermächtigung von Sachverständigen zur Einholung von "Zusatzgutachten"

  • archive.org

    Prüfbericht, der Beweisordnungen beanstandet, kann die richterliche Unabhängigkeit verletzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 76, 288
  • NJW 1980, 1850
  • MDR 1980, 754
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Berlin, 05.10.1976 - V 66/76
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf folgende Streitakten hingewiesen: ... S. 24 V 66/76".

    Beispielhaft sei in diesem Zusammenhang auf folgende Streitakten hingewiesen ... S 24 V 66/76".

    Der Antragsteller, der eine entsprechende Beweisanordnung in dem Rechtsstreit S 24 V 66/76 erlassen hatte, wandte sich in Stellungnahmen an den Präsidenten des SG, den Präsidenten des LSG und den Bezirksrichterrat, weil er sich in seiner richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt fühle.

  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vermerk zur Bekanntgabe an den Antragsteller bestimmt war (vgl. hierzu BGHZ 47, 275, 282) und auf welche Weise dieser Kenntnis von seinem Inhalt erhalten hat.

    Die Frage der Verwertbarkeit so zustandegekommener Zusatzgutachten ist nicht von den Dienstgerichten, sondern von den Prozeßgerichten im jeweiligen Verfahren zu entscheiden (vgl. BGHZ 47, 275, 286).

  • OLG Hamm, 12.04.1973 - 2 Ss 100/73
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Diese Rechtsprechung ist in der Literatur zwar auch auf Ablehnung gestoßen (vgl insbesondere Friedrichs in JZ 1974, 257, 258 und in NJW 1973, 2259), hat im übrigen aber weitgehend Zustimmung gefunden, und zwar auch für andere, nach der ZPO ausgerichtete Verfahrensarten (vgl. Jessnitzer, "Der gerichtliche Sachverständige", 7. Aufl 1978, S 69 ff; Peters in JR 1969, 428; Gollwitzer in Loewe/Rosenberg, Kommentar zur StPO, 23. Aufl 1978, § 250, Rdn 27; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, Band II S II 88-79 Anm zu § 404 ZPO und S II/88-75 Vorbemerkung 4 c).
  • BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75

    Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich;

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Im Zweifel ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (vgl. insbesondere BGHZ 67, 184, 187 f [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75] = DRiZ 1977, 56; BGH in DRiZ 1978, 185).
  • BGH, 30.10.1968 - 4 StR 281/68

    Verwertbarkeit eines an eine Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Der Bundesgerichtshof hat es für das Verfahren nach der Strafprozeßordnung (StPO) für zulässig gehalten, daß das Gericht ein Gutachten verwertet, in dem der Sachverständige außer an die Ergebnisse seiner eigenen Sachverständigenuntersuchungen an die Ergebnisse einer von ihm veranlaßten Zusatzuntersuchung eines anderen Sachverständigen anknüpft, ohne daß der Hilfssachverständige vom Gericht vernommen und sein Bericht verlesen wird, wenn nur der Hauptsachverständige kraft seiner Sachkunde die Verantwortung auch für die Ergebnisse des Hilfsgutachtens übernimmt (BGHSt 22, 268).
  • BGH, 27.01.1978 - RiZ(R) 6/77

    Nichterledigung überjähriger Sachen eines Richters - Dienstvergehen eines

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Im Zweifel ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (vgl. insbesondere BGHZ 67, 184, 187 f [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75] = DRiZ 1977, 56; BGH in DRiZ 1978, 185).
  • BSG, 20.09.1973 - 4 RJ 211/73
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    In dem nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Oktober 1973 - 4 RJ 211/73 - hat das BSG zwar ausgesprochen, daß die Verwertung eines mit Erlaubnis des Gerichts vom bestellten Sachverständigen eingeholten Zusatzgutachtens als Sachverständigengutachten ein Verfahrensmangel sei.
  • BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 51/77
    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    In einem ebenfalls nicht veröffentlichten Urteil des BSG vom 27. April 1979 - 4 RJ 51/77 - ist nicht die Einholung des Zusatzgutachtens durch den bestellten Sachverständigen und seine Verwertung, sondern lediglich der Umstand als Verfahrensmangel gewertet worden, daß das Tatsachengericht das Zusatzgutachten anders gewürdigt hat als der bestellte Hauptgutachter.
  • BGH, 07.05.1980 - RiZ(R) 3/79

    Periodische Beurteilung von Richtern

    Auszug aus BGH, 05.02.1980 - RiZ(R) 2/79
    Der angefochtene Teil des Prüfungsberichts richtet sich durch die darin enthaltene negative Wertung unter Bezugnahme auf eine konkrete richterliche Tätigkeit gegen den Antragsteller und schafft damit eine Konfliktsituation zwischen Justizverwaltung und Richter (vgl. BGH in DRiZ 1979, 378).
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Entsprechend der starken subjektiven Komponente der richterlichen Unabhängigkeit entscheidet allerdings der Richter durch die Begründung seines Antrages weitgehend (vgl. aber BGHZ 76, 288 [290]) selbst, ob eine Maßnahme der Dienstaufsicht vom Richterdienstgericht (wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit) oder vom Verwaltungsgericht (wegen sonstiger Rechtsverletzung) nachgeprüft werden soll.
  • BGH, 10.01.1985 - RiZ(R) 7/84

    Beanstandung der Terminierungspraxis eines Amtsrichters

    Dabei sind alle ihr auch nur mittelbar dienenden - sie vorbereitenden und ihr nachfolgenden - Sach- und Verfahrensentscheidungen in den Schutzbereich der richterlichen Unabhängigkeit einzubeziehen (vgl. BGHZ 42, 163, 169; 47, 275, 286; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 71, 9, 11; 76, 288, 291; 90, 41, 45).
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

    Im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (BGHZ 46, 147 [149 f.]; 47, 275 [287 f.]; 67, 184 [188 f.]; 70, 1 [4]; 76, 288 [291]; BGH DRiZ 1991, 410).

    Ist eine Trennung unmöglich, so kommt eine Maßnahme der Dienstaufsicht nur unter den dargelegten engen Voraussetzungen, unter denen einem Richter der Inhalt einer Entscheidung vorgehalten werden kann, d.h. bei offensichtlich fehlerhafter Amtsausführung, in Betracht (BGHZ 76, 289 [291]; 100, 271 [276] [richtig: BGHZ 76, 288 [291]; 100, 271 [276] - d. Red.] ).

  • BGH, 17.04.2008 - RiZ(R) 3/07

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Anweisung, bei

    Maßnahmen der Dienstaufsicht sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur unmittelbare Eingriffe, sondern auch alle Einflussnahmen einer für die Dienstaufsicht in Betracht kommenden Stelle, die sich auf die Tätigkeit des Richters nur mittelbar auswirken, etwa Anregungen oder Meinungsäußerungen dienstaufsichtsführender Stellen, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen Verhalten eines Richters in einem konkreten Fall befassen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 282 f., vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 290 f. und vom 31. Januar 1984 - RiZ(R) 3/83, BGHZ 90, 41, 43) und auf eine direkte oder indirekte Weise nahe legen, wie der Richter in Zukunft verfahren oder entscheiden soll (vgl. etwa BGH, Urteile vom 31. Januar 1984 aaO S. 43 f. und vom 14. April 1997 - RiZ(R) 3/96, DRiZ 1998, 20, 22).
  • BGH, 24.06.1991 - RiZ(R) 3/91

    Überprüfung von Formulierungen in schriftlichen Urteilsgründen im Wege der

    Ansonsten kommt eine den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung angehende dienstaufsichtliche Maßnahme nur für den Fall einer offensichtlich fehlerhaften Amtsausübung in Betracht; im Zweifelsfalle ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (s. Senatsurteile BGHZ 46, 147, 149 f.; 47, 275, 287 f.; 67, 184, 187 f. [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4; 76, 288, 291).
  • DG Bremen, 17.06.2005 - DG 1/04
    In diesem Bereich sind indessen Maßnahmen der Dienstaufsicht grundsätzlich unzulässig (BGH, BGHZ 76, 288, 291; BGH, DRiZ 1996, 371; Haberland, aaO; Achterberg, aaO).

    Rechtsprechung oder Literatur für eine solche Auffassung hat sie nicht anführen können, in der Tat wird, soweit ersichtlich, eine solche Ansicht auch nirgends vertreten (vgl. zu diesem Erfordernis bei einem offensichtlichen Verfahrensfehler BGH, BGHZ 76, 288, 291).

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

    Das Unterlassen eines Zwischenbescheides war kein offensichtlicher, jedem Zweifel entrückter Fehlgriff, der auch im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit zum Gegenstand dienstaufsichtlicher Maßnahmen gemacht werden darf (vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1966 - RiZ(R) 1/66, BGHZ 46, 147, 150, vom 27. September 1976 - RiZ(R) 3/75, BGHZ 67, 184, 187, vom 17. Oktober 1977 - RiZ(R) 2/77, BGHZ 70, 1, 4, vom 5. Februar 1980 - RiZ(R) 2/79, BGHZ 76, 288, 291 und vom 12. Oktober 1995 - RiZ(R) 2/95, DRiZ 1996, 371, 372).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/95

    Maßnahmen der Dienstaufsicht im Bereich der Rechtsfindung

    Er ist nur dann berechtigt, im Rahmen seiner Dienstaufsicht tätig zu werden, wenn es sich um einen offensichtlichen, jedem Zweifel entrückten Fehlgriff handelt (vgl. BGHZ 46, 147, 150; 67, 184, 187 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 70, 1, 4 [BGH 17.10.1977 - RiZ R 2/77]; 76, 288, 291; BGH DRiZ 1984, 194, 195).
  • BGH, 18.08.1987 - RiZ(R) 2/87

    Ankündigung der routinemäßigen Geschäftsprüfung

    Zudem liegt darin keine Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGHZ 76, 288, 290).
  • BGH, 13.02.1991 - RiZ(R) 6/90

    Zulässigkeit dienstaufsichtlicher Maßnahmen

    Im Zweifel ist die richterliche Unabhängigkeit zu respektieren (vgl. BGHZ 67, 184, 188 [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75]; 76, 288, 291).
  • BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 86.82

    Anfechtung der Erprobungsbeurteilung eines Richters - Unterscheidung des

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