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   BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79   

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https://dejure.org/1980,690
BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79 (https://dejure.org/1980,690)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1980 - II ZR 106/79 (https://dejure.org/1980,690)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 (https://dejure.org/1980,690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pensionszahlungen eines ehemaligen ordentlichen Vorstandsmitglieds einer AG - Einstandspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für schon vor Insolvenzeröffnung entstandene Versorgungsansprüche - Maßgeblichkeit der Versorgungsberechtigung gegenüber dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 78, 73
  • NJW 1980, 2468
  • ZIP 1980, 662
  • MDR 1981, 119
  • DB 1980, 1992
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.1980 - II ZR 255/78

    Schutz des Betriebsrentengesetzes für Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79
    Daß § 7 Abs. 1 BetrAVG von "Versorgungsempfängern" spricht, steht seiner Anwendung auf rückständige Versorgungsleistungen nicht entgegen, da für die Verpflichtung des Beklagten die Versorgungs berechtigung und nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn entscheidend ist (Urt. v. 9.6. 80 - II ZR 255/78, WM 1980, 818 = ZIP 1980, 556).

    Hierbei kann davon ausgegangen werden, daß diese Vergünstigungen auch pensionierten Mitgliedern des Vertretungsorgans einer juristischen Person zukommen sollen, soweit diese nicht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urt. v. 28.4. 80 - II ZR 254/78, ZIP 1980, 453 = WM 1980, 709 u. v. 9.6. 80 aaO) als Unternehmer zu betrachten und deshalb vom Schutz des Betriebsrentengesetzes ebenfalls ausgeschlossen sind.

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79
    Dabei mußte der Gesetzgeber davon ausgehen, daß Pensionäre, die das Entgelt für ihre Versorgung in Gestalt betriebstreu geleisteter Dienste bereits voll erbracht haben, auf diesen Schutz nicht weniger, sondern in mancher Hinsicht noch stärker angewiesen sind als tätige Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 30.3. 73 - 3 AZR 26/72, BAGE 25, 146 = NJW 1973, 959 zu B II 5 a).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79
    Hierbei kann davon ausgegangen werden, daß diese Vergünstigungen auch pensionierten Mitgliedern des Vertretungsorgans einer juristischen Person zukommen sollen, soweit diese nicht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Urt. v. 28.4. 80 - II ZR 254/78, ZIP 1980, 453 = WM 1980, 709 u. v. 9.6. 80 aaO) als Unternehmer zu betrachten und deshalb vom Schutz des Betriebsrentengesetzes ebenfalls ausgeschlossen sind.
  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

    Auszug aus BGH, 14.07.1980 - II ZR 106/79
    Das gilt nicht nur für den Anspruch auf die nach Konkurseröffnung laufenden Bezüge, deren Ausfall ein Pensionär in der Regel weder durch anderweitigen Einsatz seiner Arbeitskraft wettmachen noch mit Hilfe von Arbeitslosengeld überbrücken kann; der Gesichtspunkt, daß eine Betriebsrente neben den Sozialversicherungsleistungen im Rahmen der Gesamtversorgung weniger ins Gewicht fällt, trifft nicht immer und vor allem nicht auf die hier zu beurteilenden Ruhegeldansprüche von Gesellschaftsorganen zu (vgl. BAG, Urt. v. 4.7. 69 - 3 AZR 212/68, BAGE 22, 105 = NJW 1970, 964 zu II 1).
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Sowohl das Ausbleiben künftiger als auch rückständiger Versorgungsleistungen hat im Insolvenzfall seinen Grund regelmäßig in der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, auf der die Insolvenzeröffnung ihrerseits beruht (vgl. schon BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73; ebenso wohl BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    Diese Ausführungen sprechen gegen die Annahme, das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung für rückständige Leistungen in § 7 Abs. 1 BetrAVG solle zum Ausdruck bringen, dass Rückstände durch diese Vorschrift nicht gesichert seien (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Das Betriebsrentengesetz will Versorgungsempfänger insgesamt gegen Ausfälle infolge wirtschaftlicher Schwäche ihres früheren Arbeitgebers schützen (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 4 der Gründe, aaO) .

    Er hat vielmehr durch das Betriebsrentengesetz die Lücke, die im Insolvenzschutz für Betriebsrentner noch bestand, durch eine weitgehend anders gestaltete Regelung geschlossen, die der besonderen Lage gerade dieses Personenkreises angepasst ist und grundsätzlich sowohl künftige als auch rückständige Versorgungsleistungen erfasst (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73) .

    Es trifft auch nicht zu, dass eine Betriebsrente neben den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderer Sozialversicherungszweige im Rahmen der Versorgung weniger ins Gewicht fällt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 78, 73; BAG 4. Juli 1969 - 3 AZR 212/68 - zu II 1 der Gründe, BAGE 22, 105) .

    c) Diese Auslegung entsprach auch bereits seit dem Jahr 1980 der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (9. Juni 1980 - II ZR 255/78 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 77, 233; 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) und des Bundesarbeitsgerichts (30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - zu II 1 der Gründe, BAGE 34, 242) .

    In der damit angesprochenen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof die Haftung des Trägers der Insolvenzsicherung für rückständige Versorgungsleistungen auf sechs Monate begrenzt (vgl. BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - BGHZ 78, 73) .

    Er ist deshalb nicht eintrittspflichtig, wenn die entscheidende Ursache für den Zahlungsausfall in anderen Gründen liegt (BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu III 1 der Gründe, BGHZ 78, 37) .

  • ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14

    Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung;

    Denn "Versorgungsempfänger" i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG ist danach nicht nur ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber bereits Versorgungsleistungen erhalten hat, sondern jeder Arbeitnehmer, der im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Betriebsrente erfüllt (BAG 26.1.1999 - 3 AZR 464/97 - zu I. 2. der Gründe, BAGE 91, 1; BAG 17.9.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 25, BAGE 128, 1; BAG 28.6.2011 - 3 AZR 385/09 - Rn. 26, BAGE 138, 184; vgl. auch bereits BGH 9.6.1980 - II ZR 255/78 - zu II. 1. der Gründe, BGHZ 77, 233; BGH 16.6.1980 - II ZR 195/79 - zu 1. der Gründe, AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG; BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu II. 1. der Gründe, BGHZ 78, 73).

    In seinem grundlegenden Urteil für diese Rechtsprechung schloss der Bundesgerichtshof die Insolvenzsicherung rückständiger Versorgungsleistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG für Ansprüche, die "länger als sechs Monate vor Konkurseröffnung entstanden [!] sind" aus (BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu IV. der Gründe, BGHZ 78, 73), obwohl er zuvor im Rahmen seines Urteils auch die Fälligkeit von Ansprüchen thematisiert hatte (BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu II. 1. und 3. der Gründe, BGHZ 78, 73).

    Diese Rechtsprechung begrenzte die Einstandspflicht der Trägers der Insolvenzsicherung jedoch in Kenntnis der Differenzierung zwischen "laufenden Leistungen" und (einmaligen) "Kapitalleistungen" (vgl. BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu II. 2. der Gründe, BGHZ 78, 73) pauschal für rückständige Versorgungsleistungen (vgl. BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu III. der Gründe, BGHZ 78, 73).

    Denn mit § 7 Abs. 1a Satz 3 BetrAVG hat der Gesetzgeber anknüpfend an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs letztlich eine zeitliche Grenze fixiert, bis zu der typischerweise ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den rückständigen Versorgungsleistungen und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers anzunehmen ist (vgl. BGH 14.7.1980 - II ZR 106/79 - zu III. 3. der Gründe, BGHZ 78, 73).

  • BGH, 23.01.2003 - IX ZR 39/02

    Gehaltsansprüche des Nicht-Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH in der

    In späteren, nicht zu Gehaltsansprüchen, sondern zu rückständigen Versorgungsleistungen nach § 7 Abs. 1 BetrAVG ergangenen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof betont, die Vergünstigungen der § 59 Abs. 1 Nr. 3d und § 61 Abs. 1 Nr. 1d KO sollten grundsätzlich auch den (pensionierten) Mitgliedern des Vertretungsorgans einer juristischen Person zukommen, soweit diese nach der Rechtsprechung (BGHZ 77, 94 und 233) nicht als Unternehmer zu betrachten seien (BGHZ 78, 73, 79).
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    Entscheidend ist nicht der tatsächliche Zahlungsbeginn, sondern die bestehende Versorgungsberechtigung (BAG 20. September 2016 - 3 AZR 411/15 - Rn. 18, BAGE 156, 196 unter Bezugnahme auf BGH 14. Juli 1980 - II ZR 106/79 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 78, 73) .
  • BAG, 12.12.1989 - 3 AZR 540/88

    Insolvenzsicherung

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1057/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • BGH, 25.09.1989 - II ZR 259/88

    Versorgungsansprüche eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZR 143/02

    Vergütungsansprüche der Gesellschafter-Geschäftsführer im Konkurs der GmbH

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 489/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 618/93

    Sicherungsfall des außergerichtlichen Vergleichs

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1058/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80

    Insolvenz - Versorgungsansprüche

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1056/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 1059/14

    Umfang der Insolvenzsicherung hinsichtlich Zusagen auf Kapitalleistungen in der

  • LAG Köln, 08.05.2015 - 4 Sa 490/15

    Haftung des Pensionssicherungsvereins für rückständige Versorgungsansprüche

  • BAG, 09.12.1997 - 3 AZR 429/96

    Insolvenzschutz bei Betriebseinstellung und offensichtlicher Masselosigkeit

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 6 U 166/01

    Konkurssicherung der Geschäftsführervergütung

  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

  • OLG Stuttgart, 29.04.1988 - 2 U 233/87

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Pensionsansprüchen eines ehemaligen

  • LAG Köln, 12.02.2016 - 9 Sa 978/14

    Umfang der Eintrittspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung für Leistungen im

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 86/81

    Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 183/80

    Streitwert bei Gehaltsklagen und Pensionsklagen von Mitgliedern des

  • LAG Köln, 11.03.1999 - 10 Sa 1763/97

    Klage eines 12 Jahre tätigen gewesenen, wegen Erwerbaunfähigkeit aus dem Betrieb

  • LAG Baden-Württemberg, 30.09.1999 - 4 Sa 33/99

    Altersruhegeld, Konkurs, Anspruch gegen die Konkursmasse im Konkursverfahren bei

  • OLG Bamberg, 13.10.1994 - 1 U 24/94

    Kündigung einer Krankenhaustagegeldversicherung; Unangemessene Benachteiligung ;

  • ArbG Köln, 14.12.2012 - 9 Ca 7701/12

    Anspruch der Erben eines Betriebsrentners auf Zahlung rückständiger

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.1982 - 1 Sa 7/82
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