Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,971
BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79 (https://dejure.org/1981,971)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1981 - V ZR 146/79 (https://dejure.org/1981,971)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - V ZR 146/79 (https://dejure.org/1981,971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwachsen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber einem nichtklagenden Miteigentümer bei Geltendmachung eines Grundbuchberichtigungsanspruchs gegenüber einem Dritten durch einen anderen Miteigentümer - Möglichkeit eines erneuten Prozesses über einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 79, 245
  • NJW 1981, 1097
  • MDR 1981, 481
  • DNotZ 1982, 46 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 30.11.1927 - V 135/27

    Miteigentum. ; Zurückbehaltungsrecht.

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - V ZR 146/79
    Ein die Klage abweisendes Urteil erwächst nicht in Rechtskraft gegenüber dem nicht klagenden Miteigentümer (RGZ 119, 163, 169; KG HRR 1936 Nr. 1452; BGB-RGRK 12. Aufl. § 1011 Rdn. 13; Staudinger/Berg, BGB 11. Aufl. § 1011 Rdn. 1 Buchst. c; Soergel/Baur, BGB 11. Aufl. § 1011 Rdn. 2; Palandt/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 1011 Anm. 2).
  • BGH, 05.12.2014 - V ZR 5/14

    Zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einer

    (1) Das Bestehen einer gesetzlichen Prozessstandschaft besagt zwar nicht ohne weiteres, dass der Rechtsinhaber von der Geltendmachung der Rechte ausgeschlossen ist; dies bestimmt sich vielmehr nach dem Zusammenhang der Regelung (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., vor § 50 Rn. 33 ff.; Senat, Urteil vom 23. Januar 1981 - V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 f.).

    Hierin liegt ein fundamentaler Unterschied zu einer Bruchteilsgemeinschaft, bei der die gesetzliche Prozessstandschaft eines Miteigentümers gemäß § 1011 BGB im Grundsatz nicht dazu führt, dass die anderen Teilhaber von der Prozessführung ausgeschlossen sind (Senat, Urteile vom 23. Januar 1981 - V ZR 146/79, BGHZ 79, 245, 247 f.; vom 28. Juni 1985 - V ZR 43/84, NJW 1985, 2825).

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Zum Klagegrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (Stein/Jonas/Leipold, § 322 ZPO Rdnr. 230; vgl. auch BGHZ 79, 245, 248; 94, 29, 33 [BGH 25.02.1985 - VIII ZR 116/84]; BGH, Urt. v. 22. Januar 1991 - VI ZR 107/90, NJW 1991, 1046, 1047 [BGH 22.01.1991 - VI ZR 107/90]; Zöller/Vollkommer, Einleitung Rdn. 83; Thomas/Putzo, Einleitung II 7 c dd).
  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Ein Fall von Rechtskrafterstreckung liegt hier aber nicht vor; das im Rechtsstreit eines Miteigentümers ergangene Urteil wirkt weder für noch gegen die übrigen Miteigentümer (BGHZ 79, 245 (247) = NJW 1981, 1097 = LM § 1011 BGB Nr. 2 m. w. Nachw.; RGZ 119, 163 (169)).
  • BGH, 11.12.1992 - V ZR 118/91

    Geltenmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Dritte durch Miteigentümer

    Es handelt sich dabei um ein vom gleichen Recht der übrigen Teilhaber unabhängiges Sonderrecht des einzelnen Miteigentümers (Senatsurt. v. 23. Januar 1981, V ZR 146/79, NJW 1981, 1097).
  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des

    Soweit der Kläger mit dem Hauptantrag Grundbuchberichtigung geltend macht, ist die Klage wegen der aus § 1011 BGB folgenden Prozeßstandschaft zulässig (vgl. Senat, BGHZ 79, 245, 247; auch Senat, Urt. v. 2. Oktober 1998, V ZR 301/97, NJW-RR 1999, 166, 167).
  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

    Da es sich bei den Pflichtverletzungen, die der Kläger dem Beklagten anlastet, um verschiedene Vorgänge aus zwei Sachverhaltskomplexen handelt, sind die Forderungen von je 75.000 DM wegen der Beteiligung des Klägers an der Gesellschaft und wegen der Darlehensvergabe im März 1979 als verschiedene Streitgegenstände anzusehen (vgl. BGHZ 79, 245, 248; 94, 29, 33, [BGH 25.02.1985 - VIII ZR 116/84] BGH, Urteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 107/90 - VersR 1991, 597; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 322 Rn. 230; Zöller/Vollkommer, Einl. Rn. 83), auch wenn sie äußerlich in einem Antrag zusammengefaßt sind (Zöller/Vollkommer, Einl. Rn. 74).
  • BGH, 28.06.1985 - V ZR 43/84

    Wirkung eines klageabweisenden Urteils gegen einen Miteigentümer

    Macht ein Miteigentümer - insoweit auch als gesetzlicher Prozeßstandschafter für die übrigen Rechtsträger - Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend (§ 1011 BGB), so wirkt die Rechtskraft eines die Klage abweisenden Urteils grundsätzlich zwar nicht gegen die am Verfahren unbeteiligten Miteigentümer (BGHZ 79, 245, 247 ff [BGH 23.01.1981 - V ZR 146/79] m.w.N.; Senatsurt.v. 26. Oktober 1984, V ZR 67/83, Umdruck S. 6 - zur Veröffentlichung in BGHZ 92, 351 vorgesehen).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 79, 245, 248 f.; 85, 367, 374 [BGH 24.11.1982 - VIII ZR 263/81]; BGH, Urt. v. 18. November 1982 - IX ZR 91/81, NJW 1983, 388, 389; Urt. v. 13. Dezember 1989 - IVb ZR 19/89, NJW 1990, 1795, 1796) ist zur Bestimmung des Streitgegenstandes nicht nur der prozessuale Antrag, sondern auch der zu seiner Begründung vorgetragene Lebenssachverhalt heranzuziehen.
  • OLG Celle, 12.01.1994 - 2 U 14/93
    Bei einem Rechtsstreit zwischen zwei von mehreren Vermietern einerseits und der Mieterin andererseits würde die Rechtskraft eines Sachurteils sich auf die Rechtsbeziehungen zwischen diesen Prozeßparteien beschränken (vgl. BGHZ 79, 245 (247 f.); Schellhammer, Zivilprozeß, 5. Aufl., Rdnrn. 1223 ff.), während das Verhältnis der am Rechtsstreit nicht beteiligten anderen Vermieter zur Mieterin ungeklärt bliebe.
  • BGH, 29.01.1987 - V ZR 136/86

    Bemessung des Streitwerts bei Klagen mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks

    Daß das Urteil weder für noch gegen den anderen Miteigentümer wirkt (BGHZ 79, 245, 247) und bei gemeinsamer Klage der Miteigentümer eine notwendige Streitgenossenschaft nicht vorliegt (BGHZ 92, 351, 354), schließt nicht aus, daß hier wirtschaftlich gesehen nur ein Gegenstand umstritten ist, wobei es zudem um eine unteilbare Leistung geht.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2010 - 2 U 117/10

    Erbengemeinschaft: Leistung auf eine Nachlassforderung an einen Miterben;

  • BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 408.97

    Eigentum nach Bruchteilen; Antrag auf Rückgabe eines Miteigentumsanteils; Antrag

  • BGH, 04.05.1984 - V ZR 82/83

    Zulässigkeit einer nicht gegen sämtliche Miteigentümer des Verbindungsgrundstücks

  • LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2022 - 2 O 7982/21

    Keine Präklusion auf nicht in der Deckungsablehnung angeführte Gründe bei

  • BFH, 19.01.1989 - V R 98/83

    1. Erlaß von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen für Miterben

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2009 - 3 W 182/08

    Auch in Gebäuden mit Wohnungen und gewerblich genutzten Flächen muss Prostitution

  • OLG Brandenburg, 02.06.1994 - 5 U 22/93

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer genutzten Teilfläche sowie Entfernung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht