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   BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52   

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https://dejure.org/1952,135
BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,135)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1952 - I ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,135)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1952 - I ZR 56/52 (https://dejure.org/1952,135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überspielen von Schallplatten auf Magnettonband - Urheberrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Aufführung und auf Löschung - Leistungsschutzrechte des Bearbeiters - Anwendbarkeit von deutschem Recht - Unterscheidung zwischen Vervielfältigung und Bearbeitung eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Magnettonbänder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 88
  • NJW 1953, 540
  • MDR 1953, 223
  • GRUR 1953, 140
  • DB 1953, 103
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52
    Der vortragende Künstler erwirbt in solchen Fallen ein (fiktives) Bearbeiter-Urheberrecht, das als solches durch § 11 LitUrhG wie das Urheberrecht am Originalwerk und an einer echten Bearbeitung gegen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Aufführung geschützt ist (RGZ 153, 1 [8 ff]).
  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Dies gilt nicht nur für das Überspielen eines Tonträgers, insbesondere von Schallplatten (BGHZ 8, 88) auf ein Magnettonband, sondern auch dann, wenn die Magnettonaufnahme die erste Festlegung des Werkes auf einen Tonträger darstellt.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 21. November 1952 (BGHZ 8, 88) dargelegt hat, stellt das Überspielen eines Tonträgers , insbesondere von Schallplatten auf Magnettonbänder eine Vervielfältigung im Sinne von § 11 LitUrhG dar.

    Ob eine solche Vervielfältigung ohne Erlaubnis der Urheberberechtigten statthaft ist, ist aber allein aus dem Vervielfältigungs- und nicht aus dem Bearbeitungsrecht zu beantworten (vgl. BGHZ 8, 88 [92], so im Ergebnis u.a. Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht S. 158; de Boor, Magnettongeräte und Urheberrecht, Gutachtensammlung der Gema 1952 S. 94 ff).

    Diese Klärung war mit der Entscheidung des Senats vom 21. November 1952 (BGHZ 8, 88) noch nicht eingetreten, da der Senat in dieser Entscheidung die Frage ausdrücklich offengelassen hat, ob die privaten Zwecken dienende Magnettonaufnahme unter § 15 Abs. 2 LitUrhG fällt.

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, darf ein Vorgehen bei zweifelhafter Rechtslage nicht einfach auf die günstigere Ansicht gestützt werden (vgl. BGHZ 8, 88, 97 - Magnetophon; BGH, Urt. v. 28.10.1970 - I ZR 39/69, GRUR 1971, 223, 225 = WRP 1971, 261 - clix-Mann; BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 138/78, GRUR 1981, 286, 288 = WRP 1981, 265 - Goldene Karte I; BGH, Urt. v. 23.5.1990 - I ZR 176/88, GRUR 1990, 1035, 1038 = WRP 1991, 76 - Urselters II; BGH, Urt. v. 27.9.1990 - I ZR 87/89, GRUR 1991, 153, 155 = WRP 1991, 151 - Pizza & Pasta).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Sie durfte sich auch nicht darauf verlassen, daß das Klagezeichen wegen des mehrfach erhobenen Einwands der Löschungsreife nicht schutzfähig sei; denn bei einer ungeklärten Rechtslage darf der Verletzer sich nicht einfach auf die ihm günstigere Rechtsauffassung verlassen, ohne sich dem Vorwurf der Fahrlässigkeit auszusetzen (vgl. BGHZ 8, 88, 97 - Magnetophon; BGH, Urt. v. 27.9.1990 - I ZR 87/89, GRUR 1991, 153, 155 = WRP 1991, 151 - Pizza & Pasta).
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