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   BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79   

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https://dejure.org/1981,1149
BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79 (https://dejure.org/1981,1149)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - VI ZR 233/79 (https://dejure.org/1981,1149)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - VI ZR 233/79 (https://dejure.org/1981,1149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall auf der gemeinsamen Rückfahrt einer Volleyball-Damenmannschaft in einem Privat-Pkw - Schadenersatzansprüche eines mitfahrenden Mannschaftsmitglieds gegenüber dem Fahrer - "Entgeltliche" und "geschäftsmäßige" Beförderung - Zuschüsse aus der Vereinskasse in ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 8 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Steuervergünstigung für schwerbehinderte Personen bei Bildung einer Fahrgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 8a
    Begriff der entgeltlichen Beförderung

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 303
  • NJW 1981, 1842
  • MDR 1981, 834
  • MDR 1981, 835
  • VersR 1981, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 205/67

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    Rechtlich einwandfrei geht das Berufungsgericht auch davon aus, daß das Merkmal der "Geschäftsmäßigkeit" nur dann bejaht werden kann, wenn der Fahrer derartige Beförderungen nicht nur in gleicher Art wiederholen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1968 - VI ZR 205/67 - VersR 1969, 161), sondern sie zu einem dauernden oder wenigstens wiederkehrenden Bestandteil seiner Betätigung machen will (OLG Düsseldorf, NJW 1961, 837 [OLG Düsseldorf 05.01.1961 - 4 W 267/60]; OLG Frankfurt, VersR 1978, 746).

    Richtig ist allerdings, daß der Begriff der Entgeltlichkeit, worauf auch das Berufungsgericht hinweist, weit auszulegen ist (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1968 - VI ZR 205/67 - aaO).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.1961 - 4 W 267/60
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    Rechtlich einwandfrei geht das Berufungsgericht auch davon aus, daß das Merkmal der "Geschäftsmäßigkeit" nur dann bejaht werden kann, wenn der Fahrer derartige Beförderungen nicht nur in gleicher Art wiederholen (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1968 - VI ZR 205/67 - VersR 1969, 161), sondern sie zu einem dauernden oder wenigstens wiederkehrenden Bestandteil seiner Betätigung machen will (OLG Düsseldorf, NJW 1961, 837 [OLG Düsseldorf 05.01.1961 - 4 W 267/60]; OLG Frankfurt, VersR 1978, 746).
  • OLG Köln, 01.02.1978 - 16 U 70/77

    Personenbeförderung; Entgeltlichkeit; Geschäftsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    Deshalb ist nicht jede Beförderung gegen irgendeine Zahlung oder gegen Beteiligung an den Betriebskosten schon "entgeltlich" im Sinne des § 8 a StVG (a.A. OLG Köln, NJW 1978, 2556, 2557 [OLG Köln 01.02.1978 - 16 U 70/77]; Geigel/Lang, aaO, Rdn. 133).
  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 167/77

    Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    Würde schon jede Annahme eines Fahrtkostenzuschusses bzw. die Ersparnis von Fahrtkosten durch wechselseitige Mitnahme eine entgeltliche Personenbeförderung darstellen, wie dies das Oberlandesgericht Köln (NJW 1978, 2552, 2557) [BGH 14.06.1978 - IV ZR 167/77] angenommen hat, dann müßten im übrigen zumindest alle diejenigen Halter von Kraftfahrzeugen, die regelmäßig so verfahren, mit einer Prämienerhöhung rechnen.
  • Drs-Bund, 04.02.1974 - BT-Drs 7/1642
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    Diese Regelung ist eigens geschaffen worden, um zur Förderung von Fahrgemeinschaften beizutragen (vgl. den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 7/1642 V. 4. Februar 1974, S. 2, abgedruckt bei Lauterbach, Unfallversicherung, § 550 RVO, Anm. 1 S. 258/2).
  • Drs-Bund, 06.08.1979 - BT-Drs 8/3092
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - VI ZR 233/79
    All dies dürfte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministers bei seiner Antwort im Bundestag vom 27. Juli 1979 zu den Auswirkungen der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (vgl. BT-Drucks. 8/3092, S. 13) verkannt haben.
  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90

    Entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung

    Die Halterhaftung ist gewissermaßen das Äquivalent für die Entgeltlichkeit und Geschäftsmäßigkeit der Personenbeförderung (Senatsurteil BGHZ 80, 303, 306 f. mit Anm. Weber zu LM StV § 8 a Nr. 4).

    Soweit der Senat in seinem in BGHZ 80, 303 veröffentlichten Urteil ausgeführt hat, das Gesetz bestimme in § 8 a StVG eine Ausnahme von dem Grundsatz der Haftungsfreistellung gegenüber Kfz-Insassen nur dann, "wenn die Beförderung wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient, diese also den eigentlichen Grund für die Personenbeförderung darstellen", hängt das damit zusammen, daß in dem damals zu entscheidenden Fall Halter, Fahrer und Beförderer personen gleich waren.

    Der Begriff der Entgeltlichkeit i.S. des § 8 a StVG ist weit auszulegen (Senatsurteile vom 26. November 1968 - VI ZR 205/68 - VersR 1969, 161 und vom 14. Mai 1981 BGHZ 80, 303, 306).

    bb) Zu der weiteren Frage, ob der Konzertagent F. auch g e s c h ä f t s m ä ß i g i.S. des § 8 a Abs. 1 Satz 1 StVG gehandelt hat, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß Geschäftsmäßigkeit zu bejahen ist, wenn Personenbeförderungen gleicher Art wiederholt werden sollen und sich als dauernder oder wiederkehrender Teil der geschäftlichen Betätigung darstellen (vgl. Senatsurteil BGHZ 80, 303, 305).

  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 948/02

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Auslegung des Klageantrags auf Zahlung

    Nur die Entgeltlichkeit oder Geschäftsmäßigkeit der Beförderung bewirkt ein Äquivalent für den Wegfall des Haftungsausschlusses und lässt die Gefährdungshaftung des Halters für Personenschäden der Insassen bestehen (vgl. BGHZ 80, 303, 306 f.; 114, 348, 350).
  • LG Trier, 20.01.1994 - 3 S 245/93

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung

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