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   BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80   

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https://dejure.org/1981,923
BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,923)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1981 - II ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,923)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1981 - II ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Hilfsaufrechnung im Wechselprozess - Auswirkungen einer Hilfsaufrechnung im Wechselprozess bei Beweisfälligkeit bezüglich erhobener Einwendungen - Inhaltliche Anforderungen an die Formgültigkeit eines in Neuseeland ausgestellten Wechsels - Verbrauch ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 97
  • NJW 1982, 1536
  • ZIP 1981, 375
  • MDR 1981, 564
  • DB 1981, 1187
  • JR 1981, 333
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80
    Hätte der Beklagte nicht hilfsweise, sondern - ohne sich in erster Linie auf andere Einwendungen zu berufen - unbedingt aufgerechnet, hätte die Klage durch Prozeßurteil als in der gewählten Prozeßart unstatthaft abgewiesen werden müssen (§ 557 Abs. 2 ZPO), weil die Klägerin den Beweis für ihre Gegeneinwendung nicht durch Urkunden oder Antrag auf Parteivernehmung angetreten hat (vgl. SenUrt. BGHZ 50, 112, 115).
  • OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 10 U 15/19

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen für einen Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von

    Es gilt insoweit die Beweiserhebungstheorie (h.M.: Zöller/Vollkommer, ZPO, 32. Auflage 2018, § 322 Rn. 20; MüKo ZPO/Gottwald, a.a.O., § 322 Rn. 197; Musielak/Voit/Musielak, 16. Aufl. 2019, ZPO, § 322 Rn. 84; Stein/Jonas-Althammer, a.a.O., § 322 Rn. 156; BGH, Urteil vom 23.02.1981 - II ZR 57/80; Köln NJW-RR 1992, 260).
  • OLG Köln, 25.05.2016 - 1 W 6/16

    Schadensschätzung; allgemeinkundige Tatsache; Internetrecherche; Mutwilligkeit

    Dieses darf allerdings nur geschehen, wenn das Entstehen der Klageforderung festgestellt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1981 - II ZR 57/80, BGHZ 80, 97, zitiert juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 22 U 156/13

    Entscheidung des Gerichts bei Geltendmachung von Einwendungen im Urkundenprozess

    Die Klage ist dann wiederum nach § 597 Abs. 2 ZPO als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen, weil die Klägerin den Beweis für ihre Gegeneinwendung nicht durch Urkunden oder Antrag auf Parteivernehmung angetreten hat (vgl. BGH , Urteil vom 23. Februar 1981, II ZR 57/80, BGHZ 80, 97-100; BGH , Urteil vom 29. Januar 1986, VIII ZR 298/84, juris).

    Dementsprechend ist nach den oben ausgeführten Grundsätzen, wonach für den Fall, dass die Beklagte Einreden gegen die Forderung mit den Mitteln des Urkundenprozesses bewiesen hat und die Klägerin dem widersprochen hat, der Urkundenprozess nach § 597 Abs. 2 ZPO als in der gewählten Prozessart nicht statthaft abzuweisen (vgl. BGH , Urteil vom 23. Februar 1981, II ZR 57/80, BGHZ 80, 97-100; BGH , Urteil vom 29. Januar 1986, VIII ZR 298/84, juris; Voit , a.a.O., § 597 Rn. 3; Braun , in: Münchener Kommentar ZPO, 4. Aufl. 2012, § 597 Rn. 5; Greger , a.a.O., Rn. 1a).

  • OLG Köln, 28.11.2007 - 2 W 88/07

    Bindung an Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Zurückverweisung - Prüfung der

    Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, darf dann, wenn sich ein Beklagter - wie hier - nur hilfsweise durch Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen verteidigt, die Klage wegen der sonst unbestimmten Rechtskraftwirkung der Entscheidung nicht mit der Begründung abgewiesen werden, die Klageforderung sei, wenn sie überhaupt begründet sein sollte, "jedenfalls" durch Aufrechnung erloschen (vgl. RGZ 167, 257 [258 f.]; BGHZ 80, 97 [99]; BAGE 11, 346 [350]; Senat, NJW-RR 1992, 258 [260] mit weit.
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 238/84

    Berücksichtigung nach der Rechtsnachfolge nach Tod des Klägers im

    Demnach ist die Klage in Höhe 23 000 DM in der gewählten Prozeßart unstatthaft (§ 597 Abs. 2 ZPO , vgl. BGHZ 50, 112, 115; 80, 97, 99).
  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins;

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist nämlich auch dann, wenn zwar nicht die vom Beklagten in erster Linie erhobenen Einwendungen, wohl aber die zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln bewiesen sind, die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen (BGHZ 80, 97 ff. ), und zwar auch dann, wenn der Kläger Gegeneinwendungen gegen die Aufrechnungsforderung erhebt, die er seinerseits im Urkundenprozess nicht beweisen kann (BGHZ 80, 97 ff; NJW 1986, 2767).
  • OLG Brandenburg, 11.09.2013 - 4 U 100/12

    Werkvertragsrecht: Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung bei

    Über eine Hilfsaufrechnung darf wegen der Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht entschieden werden, ehe nicht sämtliche sonstigen Einwendungen gegen den Bestand der Klageforderung erledigt sind (vgl. nur: BGH Urteil vom 23.02.1981 - II ZR 57/80 - Rn. 8).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 25/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Dies gilt auch, soweit sie darauf hinweist, das Berufungsgericht hätte die Frage, in welchem Umfang der eingeklagte Zahlungsanspruch des Klägers besteht, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht mit der Begründung offenlassen dürfen, sein Anspruch sei jedenfalls durch die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem Rückgewähranspruch aus § 3 Abs. 1 HWiG erloschen (vgl. BGHZ 80, 97, 99; BGH, Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55, LM § 322 ZPO Nr. 21).
  • BGH, 13.01.2022 - V ZR 100/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Entscheidung über die Prozessaufrechnung bei

    Die Nichtzulassungsbeschwerde weist zwar zu Recht darauf hin, dass wegen der Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO über die Aufrechnung nicht entschieden werden darf, ehe nicht sämtliche sonstigen Einwendungen des Beklagten gegen den Bestand der Klageforderung erledigt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1981 - II ZR 57/80, BGHZ 80, 97, 99).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 50/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Dies gilt auch, soweit sie darauf hinweist, das Berufungsgericht hätte die Frage, in welchem Umfang der eingeklagte Zahlungsanspruch des Klägers besteht, mit Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung gemäß § 322 Abs. 2 ZPO nicht mit der Begründung offenlassen dürfen, sein Anspruch sei jedenfalls durch die Aufrechnung der Beklagten mit ihrem Rückgewähranspruch aus § 3 Abs. 1 HWiG erloschen (vgl. BGHZ 80, 97, 99; BGH, Urteil vom 25. Juni 1956 - II ZR 78/55, LM § 322 ZPO Nr. 21).
  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 27/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • BGH, 23.09.2003 - XI ZR 54/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 W 58/90

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen ; Zahlung von Trennungsunterhalt ; Bewilligung

  • OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet -1/00
  • OLG Oldenburg, 11.07.1997 - 2 W 88/97

    Vorliegen einer Werterhöhung, wenn das Gericht das Bestehen einer Klageforderung

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