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   BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80   

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BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80 (https://dejure.org/1981,434)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1981 - IX ZR 93/80 (https://dejure.org/1981,434)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1981 - IX ZR 93/80 (https://dejure.org/1981,434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 81, 353
  • NJW 1982, 96
  • MDR 1982, 139
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 212/71

    Begriff der höheren Gewalt; Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH NJW 1973, 698).

    Dem sind der VIII. Zivilsenat in NJW 1973, 698 und für den Lauf der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes der IV. Zivilsenat in BGHZ 31, 342, 347 gefolgt.

  • BGH, 04.05.1955 - VI ZR 37/54

    Hemmung der Verjährung bei Unvermögen zur Aufbringung der Prozeßkosten

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
    Das Verschulden des vom Anfechtungsberechtigten nur mit seiner Beratung betrauten Rechtsanwalts ist keine höhere Gewalt im Sinne des § 1600 h Abs. 6 BGB (Fortführung von BGHZ 17, 199; 31, 342).

    Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in BGHZ 17, 199, 206 näher dargelegt, daß es der Berechtigte im allgemeinen gegen sich gelten lassen muß, wenn die Verjährungsfrist durch das Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten versäumt wird, weil er dieses in seinem Bereich liegende Risiko zu tragen hat.

  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 103/59

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
    Das Verschulden des vom Anfechtungsberechtigten nur mit seiner Beratung betrauten Rechtsanwalts ist keine höhere Gewalt im Sinne des § 1600 h Abs. 6 BGB (Fortführung von BGHZ 17, 199; 31, 342).

    Dem sind der VIII. Zivilsenat in NJW 1973, 698 und für den Lauf der Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes der IV. Zivilsenat in BGHZ 31, 342, 347 gefolgt.

  • BGH, 04.07.1973 - IV ZR 122/72

    Restitutionsklage nach § 641i ZPO

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
    Sie setzt eine rechtskräftige Entscheidung über die Abstammung eines nichtehelich geborenen (vgl. BGH FamRZ 1975, 483 = NJW 1975, 1465) oder die erfolgreiche Anfechtung der Ehelichkeit eines dadurch nichtehelich gewordenen (BGHZ 61, 186) Kindes voraus.

    Sein eigenes Verhalten rechtfertigt es dann, dem Rechts- und Familienfrieden den Vorrang einzuräumen, selbst wenn dies auf Kosten der Klärung des wahren Abstammungsverhältnisses geht (vgl. BGHZ 61, 186, 191).

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 60/74

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kinds - Versäumung der Anfechtungsfrist -

    Auszug aus BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80
    Sie setzt eine rechtskräftige Entscheidung über die Abstammung eines nichtehelich geborenen (vgl. BGH FamRZ 1975, 483 = NJW 1975, 1465) oder die erfolgreiche Anfechtung der Ehelichkeit eines dadurch nichtehelich gewordenen (BGHZ 61, 186) Kindes voraus.
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Auch im deutschen Recht wurde und wird unter höherer Gewalt - in Anlehnung an den Begriff des "unabwendbaren Zufalls" (§ 233 ZPO a.F.) - ein Ereignis außerhalb der Sphäre des Betroffenen verstanden, das nicht vorhersehbar ist und dessen Eintritt oder dessen Folgen selbst durch äußerste Sorgfalt nicht vermieden werden können (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1966 - BVerwG II C 45.64 - Buchholz 310 § 76 VwGO Nr. 1 ; Urteil vom 30. Oktober 1997 - BVerwG 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288 ; vgl. RGZ 158, 357 ; BGHZ 17, 199 ; 81, 353 ; 129, 282 ).
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Das Hindernis muß auf Ereignissen beruhen, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnten, schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 81, 353, 355; BGH, Urteil vom 6. Juli 1994 a.a.O. unter 1 a).

    Der spätestens seit dem 11. März 1994 anwaltlich vertretene Kläger muß sich ein etwaiges Verschulden seines Prozeßbevollmächtigten zurechnen lassen (BGHZ 17, 199, 203; 31, 342, 347; 81, 353, 356).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 18/07

    Wahrung der Frist für die Anfechtungsklage des leiblichen Vaters gegenüber dem

    Dieser Hinweis hat den Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten des Klägers, den dieser sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss (BGHZ 81, 353, 356), ersichtlich bestärkt oder gar erst hervorgerufen.

    Schon das geringste (Anwalts-) Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGHZ 81, 353, 355).

  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der

    Höhere Gewalt in diesem Sinne ist ein außergewöhnliches Ereignis, dessen Eintritt nicht vorauszusehen und auch bei äußerster Sorgfalt nicht mit üblichen Mitteln abzuwenden ist; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 23 mwN; allgemein dazu auch BGHZ 17, 199, 201; 81, 353, 355; Peters in Staudinger, BGB, 1995, § 203 RdNr 10; Walter in Soergel, BGB, 12. Aufl, § 203 RdNr 3; von Feldmann in Münchener Komm zum BGB, 3. Aufl, § 203 RdNr 3; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl, § 203 RdNr 4; RGRK, 12. Aufl, § 203 BGB RdNr 2).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH 24. September 1981 - IX ZR 93/80 - BGHZ 81, 353; Soergel/Niedenführ BGB 13. Aufl. § 203 Rn. 3; Staudinger/Frank Peters aaO § 203 Rn. 10).
  • LAG München, 30.11.2010 - 6 Sa 684/10

    Urlaub

    Sie liegt jedoch stets nur dann vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen oder Umständen beruht, die auch durch die äußerste, billigerweise noch zu erwartende Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (ebenso BAG v. 7.11.2002, a.a.O.; BGH v. 7.5. 1997 - VIII ZR 253/96, NJW 1997, 3164; BGH v. 24.9. 1981 - IX ZR 93/80, NJW 1982, 96; Bamberger/Roth/ Henrich , a.a.O., § 206 Rz. 3; Erman/ Schmidt-Räntsch , a.a.O. § 206 Rz. 4; Palandt/ Ellenberger , a.a.O. § 206 Rz. 4; Staudinger/ Peters/Jacobs , a.a.O. § 206 Rz. 4).

    Bereits geringstes Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BAG v. 7.11.2002, a.a.O.; BGH v. 24.9. 1981, a.a.O.; MünchKomm/ Grothe , a.a.O. § 206 Rz. 4; Staudinger/ Peters/Jacobs , a.a.O. § 206 Rn. 4).

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 15/99

    Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Verkehrsunfall

    Danach schließt schon das geringste Mitverschulden des Geschädigten die Annahme höherer Gewalt aus (z.B. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. September 1981 IX ZR 93/80, BGHZ 81, 353, 355).
  • OLG Dresden, 14.09.1998 - 10 UF 333/98

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Anwendbarkeit des Familiengesetzbuchs der DDR;

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  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 720/80

    Anfechtung der Ehelichkeit eines in der UdSSR lebenden Kindes des deutschen

    Es erscheint aus den vom Berufungsgericht ausgeführten Gründen bereits zweifelhaft, ob es sich als höhere Gewalt (s. insoweit zuletzt BGHZ 81, 353, 355) darstellt, wenn der Kläger zunächst der Auffassung war, daß der Anfechtungsprozeß nur in der UdSSR geführt werden könne und aufgrund seiner Eingabe an das Volksgericht Vilnius vom 1. Dezember 1974 ein solcher Anfechtungsprozeß in Gang gekommen sei oder in Gang kommen werde.

    Soweit der Kläger - was nicht feststeht - rechtzeitig anwaltliche Beratung auch hinsichtlich der Anfechtungsfrage in Anspruch genommen haben sollte, könnte ihm eine etwaige unrichtige Beratung nicht als höhere Gewalt im Sinne des § 203 BGB zugutegehalten werden, da er sich ein Verschulden des Rechtsanwalts als in seinem Bereich liegend zurechnen lassen müßte (BGHZ 31, 342, 347; 81, 353, 356 f.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01 - NJW 1993, 2849; BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R

    Wartezeit für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BayObLG, 01.12.2004 - 3Z BR 106/04

    Antragstellung im Spruchverfahren bei regulärem Delisting - Anspruch auf

  • BayObLG, 29.10.1997 - 1Z BR 62/97

    Hemmung der Ausschlagungsfrist bei Neubestellung eines Betreuers zur Vertretung

  • BGH, 06.07.1994 - XII ZR 136/93

    Einhaltung der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Vertrauen

  • BayObLG, 24.02.1993 - 1Z BR 55/92

    Antrag auf Bestimmung einer neuen Inventarfrist; Voraussetzungen für das Anfallen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08

    Zulassung zur Entrichtung freiwilliger Beiträge; sozialrechtlicher

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 11 U 102/89

    Im Handelsregister gelöschte GmbH; Wiedereintragungsfähiges Rechtssubjekt;

  • LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97

    Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 186/93

    Anfechtung der Ehelichkeit eines durch Verheiratung der Eltern ehelich gewordenen

  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

  • OLG Dresden, 24.04.2001 - 10 WF 145/01

    Zur Frage der höheren Gewalt im Sinne des § 203 BGB bei säumiger Bearbeitung

  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 316/90
  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 50/84
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 321/81

    Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Anwendbarkeit

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