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   BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80   

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BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80 (https://dejure.org/1982,710)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1982 - X ZB 24/80 (https://dejure.org/1982,710)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1982 - X ZB 24/80 (https://dejure.org/1982,710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Beschwerde gegen eine Patenterteilung - Notwendigkeit der Zahlung einer Beschwerdegebühr innerhalb der Beschwerdefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 271
  • NJW 1983, 2386
  • MDR 1982, 666
  • GRUR 1982, 414
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
    Es verstößt nicht gegen ein Grundrecht, wenn der Gesetzgeber in den verschiedenen Verfahrensordnungen die Verfolgung eines Rechtsmittels von unterschiedlichen formellen Voraussetzungen abhängig macht, soweit diese nicht den Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 9, 194, 199; 10, 264, 268) [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59].

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift des Art. 24 Bayer. Kostengesetz vom 17. Dezember 1956, nach der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren von dem Antragsteller ein Vorschuß für die Gerichtskosten erhoben werden kann mit der Folge, daß bei Nichtzahlung des Vorschusses der Antrag als zurückgenommen gilt, als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (BVerfGE 10, 264, 268) [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59].

  • BVerwG, 30.11.1960 - VIII B 145.60
    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
    Die Abstellung auf den Einzelfall und das Abweichen vom Gesetz würde schließlich zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit führen, so daß die Rechtsmittelbelehrung für die Rechtsuchenden bedeutungslos würde (vgl. Benkard a.a.O. § 47 Rdn. 13 unter Hinweis auf BVerwG NJW 1961, 380).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
    Eine solche Differenzierung in den einzelnen Verfahrensgesetzen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 8, 174, 183 [BVerfG 10.06.1958 - 2 BvF 1/56]; 31, 237, 305) [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 765/66].
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
    Eine solche Differenzierung in den einzelnen Verfahrensgesetzen ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 8, 174, 183 [BVerfG 10.06.1958 - 2 BvF 1/56]; 31, 237, 305) [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 765/66].
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80
    Es verstößt nicht gegen ein Grundrecht, wenn der Gesetzgeber in den verschiedenen Verfahrensordnungen die Verfolgung eines Rechtsmittels von unterschiedlichen formellen Voraussetzungen abhängig macht, soweit diese nicht den Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 9, 194, 199; 10, 264, 268) [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59].
  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Soweit die Rechtsbeschwerde auf - nach der "ERBA"-Entscheidung ergangene - Rechtsprechung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zum patentrechtlichen Beschwerdeverfahren (Beschluss vom 25. März 1982 - X ZB 24/80, GRUR 1982, 414, 415 f. - Einsteckschloß) verweist, sind die Sachverhalte, die den Entscheidungen zugrunde liegen, nicht vergleichbar.

    Auf diesen Umstand hat der X. Zivilsenat in seiner Entscheidung maßgeblich abgestellt (BGH, GRUR 1982, 414, 415 - Einsteckschloss).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Die Einzahlung der Beschwerdegebühr ist zwingende Voraussetzung für die Rechtsmitteleinlegung; von ihr hängt ab, ob ein Beschwerdeverfahren überhaupt anhängig wird (vgl. BGHZ 83, 271, 273 - Einsteckschloss; Knoll in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 66 Rdn. 46).
  • BGH, 19.09.2017 - X ZB 1/17

    Widerruf des Streitpatents: Gemeinsame Einreichung einer Beschwerdeschrift durch

    bb) Für den Fall, dass - wie hier - solche Anhaltspunkte nicht ersichtlich sind, hat die Rechtsprechung bislang angenommen, dass eine Zuordnung der entrichteten Beschwerdegebühr nicht möglich sei und die Beschwerde sämtlicher Beteiligter als nicht erhoben gelte (BGH, Beschluss vom 25. März 1982 - X ZB 24/80, BGHZ 83, 271, 274 - Einsteckschloss; Beschluss vom 27. September 1983 - X ZB 19/82, GRUR 1984, 36 - Transportfahrzeug; ebenso BPatGE 12, 163, 167 f.).

    Einer Zuordnung der Gebühr nach Ablauf der Beschwerdefrist stehe der Grundsatz entgegen, wonach bei befristeten Rechtsmitteln innerhalb der Frist klar sein müsse, wer Rechtsmittelführer sei (BGHZ 83, 271, 274 - Einsteckschloss, unter Bezugnahme auf BGHZ 8, 293, 302 und BGHZ 21, 168, 172).

  • BGH, 27.09.1983 - X ZB 19/82

    Einlegung einer Beschwerde gegen einen Erteilungsbeschluss durch mehrere in einer

    Legen mehrere in einer Rechtsgemeinschaft stehende Einsprechende durch einen gemeinsamen Schriftsatz unter Entrichtung nur einer Beschwerdegebühr Beschwerde gegen einen Erteilungsbeschluß ein, ohne daß innerhalb der Beschwerdefrist das Bestehen der Rechtsgemeinschaft vorgetragen oder sonst erkennbar ist, und kann deshalb die Einzahlung der Beschwerdegebühr weder der Rechtsgemeinschaft noch einem der Einsprechenden zugeordnet werden, dann gilt die Beschwerde als nicht erhoben (Ergänzung zu BGH GRUR 1982, 414 - Einsteckschloß).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. März 1982, GRUR 1982, 414 ff - Einsteckschloß) und wird von der Rechtsbeschwerde auch nicht in Zweifel gezogen.

    Da die Bezeichnung des Beschwerdeführers mit Ablauf der Beschwerdefrist nicht mehr nachgeholt werden kann (BGH BlPMZ 1974, 210 f - Warmwasserbereiter) und den Beschwerdeführern entgegen ihrem Vorbringen auch vor dem Beschluß des Senats vom 25. März 1982 (aaO) erkennbar war, daß die Einzahlung nur einer Beschwerdegebühr für mehrere Beschwerdeführer nur im Falle einer Rechtsgemeinschaft für eine wirksame Einlegung der Beschwerde ausreichend ist (vgl. BPatGE 12, 153 ff, 158; Benkard, PatG GebrMG 6. Aufl., § 36 l PatG Rdn. 29), hat das Beschwerdegericht die Beschwerde zu Recht als nicht erhoben behandelt.

    Wie der Senat im Beschluß vom 25. März 1982 (a.a.O. S. 416 f) eingehend ausgeführt hat, konnte nach dem Inhalt der Rechtsmittelbelehrung auch für den anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten nicht zweifelhaft sein, daß jeder der Beteiligten, der Rechtsmittel einlegen wollte, eine Gebühr zu entrichten hatte.

    Wie der Senat im Beschluß vom 25. März 1982 (a.a.O. S. 416) ausgeführt hat, ist die Regelung des § 36 l Abs. 3 PatG 1978, daß bei Nichtzahlung der Gebühr die Beschwerde als nicht erhoben gilt, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, in den verschiedenen Verfahrensordnungen die Verfolgung eines Rechtsmittels von unterschiedlichen formellen Voraussetzungen anhängig zu machen, solange dadurch der Zugang zu den Gerichten nicht in sachfremder und unzumutbarer Weise erschwert wird (BGH GRUR 1982, 414 ff; 416 - Einsteckschloß m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Löschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    (2) Die Einzahlung der Beschwerdegebühr ist zwingende Voraussetzung für die Rechtsmitteleinlegung; von ihr hängt ab, ob ein Beschwerdeverfahren überhaupt anhängig wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1982 - X ZB 24/80, BGHZ 83, 271, 273 - Einsteckschloss; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 53/07, BGHZ 182, 325 Rn. 16 - Legostein).
  • BPatG, 17.12.2016 - 10 W (pat) 7/15

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung

    Ein gegebenenfalls fehlender Hinweis, dass bei Einlegung einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte eine entsprechende Mehrzahl von Gebühren eingezahlt werden müsse, würde eine Rechtsmittelbelehrung nicht unrichtig machen (vgl. BGH GRUR 1984, 36, 37 - "Transportfahrzeug"; GRUR 1982, 414, 415 - "Einsteckschloss").
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 54/07

    Eintritt der Wirkung der nicht vollständigen Zahlung der Beschwerdegebühr kraft

    Die Einzahlung der Beschwerdegebühr ist zwingende Voraussetzung für die Rechtsmitteleinlegung; von ihr hängt ab, ob ein Beschwerdeverfahren überhaupt anhängig wird (vgl. BGHZ 83, 271, 273 - Einsteckschloss; Knoll in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 66 Rdn. 46).
  • BPatG, 03.12.2013 - 10 W (pat) 17/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Satz aus Mauersteinen" - zur Gebührenzahlung bei

    Dabei wäre ein solcher mit Schriftsatz vom 29. November 2013 erfolgter Vortrag selbst dann als verspätet zu bewerten, wenn man die dem vorliegend angefochtenen Beschluss beigefügte Rechtsmittelbelehrung wegen eines unvollständigen oder missverständlichen Gebührenhinweises als fehlerhaft ansehen müsste (vgl. hierzu BGH GRUR 1982, 414, 416 f. - "Einsteckschloss").
  • BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84

    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei

    Ob daran festgehalten werden kann, daß bei einer Mehrzahl von nicht in Rechtsgemeinschaft stehenden Einspruchs-Beschwerdeführern nach § 36 1 Abs. 3 PatG 1968 jeder gesondert eine Gebühr für die gemeinsam eingereichte Beschwerde zu zahlen hat (BGHZ 83, 271 - Einsteckschloß; GRUR 1984, 36 - Transportfahrzeug), wird gelegentlich, auch mit Rücksicht auf die Neugestaltung des Einspruchsverfahrens, zu überprüfen sein.
  • BPatG, 14.07.2003 - 11 W (pat) 305/02
    Diese konnten jedoch gemeinschaftlich einen einzigen Einspruch erheben, weil sie bereits in ihrem Einspruchsschriftsatz zur Überzeugung des Senats in hinreichender Weise eine durch enge Zusammenarbeit begründete Rechtsgemeinschaft dargelegt haben (vgl dazu: BGH GRUR 1982, 414, 415 f - Einsteckschloß; BGH GRUR 1984, 36, 37 f - Transportfahrzeug).
  • BVerfG, 16.03.1989 - 1 BvR 1452/88

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschusserhebung als Voraussetzung der Beschwerde nach

  • BPatG, 23.02.2000 - 5 W (pat) 428/99
  • BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
  • BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 319/06
  • BPatG, 30.04.2008 - 19 W (pat) 303/05
  • BPatG, 01.12.2003 - 20 W (pat) 309/03
  • BPatG, 10.12.1998 - 9 W (pat) 22/98

    Patentbeschwerdeverfahren - Beschlußzustellung mittels eines eingeschriebenen

  • BPatG, 28.07.2016 - 27 W (pat) 6/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dali DIE AUSSTELLUNG AM POTSDAMER PLATZ

  • BPatG, 15.04.2016 - 35 W (pat) 442/13

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein

  • BPatG, 02.11.2007 - 25 W (pat) 59/06
  • BPatG, 12.09.2007 - 25 W (pat) 31/07
  • BPatG, 21.07.2004 - 26 W (pat) 140/02
  • BPatG, 06.02.2001 - 26 W (pat) 195/00
  • BPatG, 02.08.2019 - 23 W (pat) 29/18
  • BPatG, 09.01.2018 - 23 W (pat) 29/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Bestrahlungsvorrichtung und Verfahren zur

  • BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 330/05
  • BPatG, 26.08.2009 - 20 W (pat) 356/04
  • BPatG, 04.06.2009 - 14 W (pat) 6/09
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