Rechtsprechung
BGH, 23.03.1982 - X ZR 76/80 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Produktion und Vertrieb von Bohrköpfen - Verkauf von Patenten - Anfechtung eines Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung - Entgeltliche Übertragung einer Schutzrechtsanmeldungen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Hartmetallkopfbohrer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 83, 283
- NJW 1982, 2861
- MDR 1982, 749
- GRUR 1982, 481
- BB 1982, 2011
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03
Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme …
Das setzt voraus, daß er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie daß der Irrtum den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung veranlaßt hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflußt hat (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314).Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluß zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewußt ist (…BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.
- BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94
Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit …
Lizenzverträge sind meist gewagte Geschäfte, die für beide Seiten gewisse Risiken bergen (RGZ 33, 103, 104;… BGH, Urt. v. 5. Juli 1960 - I ZR 63/59, GRUR 1961, 27, 28;… Benkard/Ullmann § 15 Rdn. 17 und 90; vgl. auch BGHZ 83, 283, 288;… BGH, Urt. v. 17. März 1961 - I ZR 94/59, GRUR 1961, 466, 468). - OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16
Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!
Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGHZ 83, 283, 291; RGZ 77, 309, 314).Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung aber auch jede andere Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (BGH, Urteil vom 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen.
- LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10
Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister; …
Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904;… vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07;… Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165). - OLG Nürnberg, 27.05.2010 - 12 U 1442/09
Werkvertrag: Außerordentliche fristlose Kündigung eines Vertrags über Planung und …
Wenn die Leistung mangelfrei ist, trägt grundsätzlich der Gläubiger - hier also die Beklagte - das Risiko der Verwertbarkeit (BGH, Urteil vom 01.06.1979 - V ZR 80/77, BGHZ 74, 370; Urteil vom 23.03.1982 - X ZR 76/80, BGHZ 83, 283 - Hartmetallkopfbohrer; Urteil vom 16.02.2000 - XII ZR 279/97, NJW 2000, 1714, 1716). - OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02
Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines …
Da der Lizenzvertrag kein Austauschverhältnis ist, das mit der Erbringung der beiderseitigen Leistungen abgewickelt ist, sondern ein auf Dauer des lizenzierten Schutzrechts angelegtes Schuldverhältnis, ist es gerechtfertigt, § 41 Abs. 4 Satz 2 UrhG heranzuziehen (vgl. zu Patentlizenzen: BGH vom 23. März 1982, Az: X ZR 76/80, GRUR 1982, 481 - Hartmetallkopfbohrer), zumal nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks und der immanenten Wertungen des Vertrags nichts dagegen spricht. - LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07
Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem …
Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (so zum Beispiel BGH NJW 1982, 2861, 2863).Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
- LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07 Das Anfechtungsrecht gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass der Anfechtende sich bei Abgabe seiner Willenserklärung aufgrund einer der Gegenseite zurechenbaren Täuschungshandlung über einen vertragswesentlichen Umstand geirrt hat, und der Irrtum seine Entschließung - hier zum Vertragsschluss - zumindest beeinflusst hat (vgl. nur BGH NJW 1982, 2861, 2863).
Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
- OLG Düsseldorf, 14.12.2006 - 10 U 68/06
Arglistige Täuschung im Zusammenhang mit Veräußerung und Übertragung eines …
Das setzt voraus, dass er sich bei Abgabe seiner Willenserklärung über einen Umstand geirrt hat, weil ein anderer eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGHZ 83, 283, 291 = MDR 1982, 749). - OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05
Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung …
Die Annahme von Kausalität setzt voraus, dass sich die Beklagte bei Abgabe ihrer Willenserklärung (Annahme des Angebots der Klägerin) über einen Umstand geirrt hat, weil die Klägerin eine Täuschungshandlung begangen hat, sowie, dass der Irrtum den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst hat, wobei es ausreicht, wenn die Täuschungshandlung eine von mehreren Ursachen ist und die Entschließung lediglich beeinflusst hat (BGH NJW-RR 2005, 1082 unter Verweis auf BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer; RGZ 77, 309, 314).Sofern sie nur geeignet ist, den entstandenen Irrtum hervorzurufen und hierdurch den Entschluss zur Abgabe der Willenserklärung zu beeinflussen, kommt als Täuschungshandlung jede Handlung in Betracht, wenn der Handelnde sich der Eignung bewusst ist (…BGH, Urt. v. 28.11.1984 - IV ZR 81/83, VersR 1985, 156) oder jedenfalls mit der Möglichkeit rechnet, der Gegner werde bei Kenntnis die Willenserklärung nicht oder nicht mit dem gewünschten Inhalt abgeben (BGHZ 83, 283, 291 - Hartmetallkopfbohrer, m.w.N.), und er gleichwohl die Handlung mit dem Willen vornimmt, den Irrtum hervorzurufen und den Gegner zur Abgabe der Willenserklärung zu veranlassen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1082 ; Urteil vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 -).
- OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19
Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von …
- AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08
Eintragungsofferte, Täuschung
- AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10
Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines …
- LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09
Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung …
- AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10
Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines …
- LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08
Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse
- BGH, 16.03.1989 - IX ZR 242/87
Pflichten des Gläubigers bei einer Ausfallbürgschaft
- AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08
Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular
- BGH, 13.07.1982 - X ZR 50/81
Abschluss eines Vertrages über die Abnahme und den Weiterverkauf von patentierten …
- LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
- LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 126/07
Arglistige Täuschung; Indizien; irreführende Werbeaktion; Omnibuswerbung
- LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 4a O 45/13
Straßenbeleuchtungssystem
- LG Düsseldorf, 10.09.1991 - 4 O 264/90
Zahlung rückständiger Entgelte für die Benutzung eines Gebrauchsmusters; Gründung …