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   BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81   

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BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81 (https://dejure.org/1982,149)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1982 - V ZR 104/81 (https://dejure.org/1982,149)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1982 - V ZR 104/81 (https://dejure.org/1982,149)
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Aufhebungsvertrag Grundstückskauf

§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Formbedürftigkeit der Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags nach Erlangung eines Anwartschaftsrechts des Käufers

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundstückskauf - Form - Aufhebung eines Grundstückskaufvertrags - Formbedürftigkeit - Formerfordernis

Papierfundstellen

  • BGHZ 83, 395
  • NJW 1982, 1639
  • MDR 1982, 742
  • DNotZ 1982, 619 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81
    Gleiches gilt auch dann, wenn der Veräußerer zugunsten des Auflassungsempfängers einen Eintragungsantrag gestellt hat, den er aber jederzeit wieder zurücknehmen kann (vgl. BGHZ 45, 186, 190).

    Ein - heute allgemein anerkanntes - Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201).

    Eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Auflassungsempfängers durch den Veräußerer ist aber auch dann nicht mehr möglich, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, die nach den §§ 883 Abs. 2, 888 BGB Schutz vor einer anderweitigen Verfügung des Veräußerers gewährt (vgl. BGHZ 45, 186, 190).

    Das Anwartschaftsrecht ist ein dem Volleigentum wesensähnliches Recht (BGHZ 45, 186, 192), eine selbständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundstückseigentums, deren Erstarkung zum Vollrecht vom Veräußerer nicht mehr verhindert werden kann.

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81
    Ein - heute allgemein anerkanntes - Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201).

    Ein derartiges Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers ist zu bejahen, wenn er selbst den Antrag auf Eintragung als Eigentümer gestellt hat; denn nach § 17 GBO muß das Grundbuchamt diesen Antrag vor zeitlich nachfolgenden Eintragungsanträgen erledigen, so daß der Erwerber vor anderweitigen Verfügungen des Veräußerers geschützt ist (vgl. BGHZ 49, 197, 200, 201).

    Die Wesensähnlichkeit mit dem Grundstückseigentum führt dazu, daß das Anwartschaftsrecht nicht durch Abtretung nach §§ 398, 413 BGB sondern durch Auflassung nach § 925 BGB übertragen wird (BGHZ 49, 197, 202).

  • BGH, 26.02.1964 - V ZR 154/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81
    Die Frage, in welcher Form ein Kaufvertrag über ein Grundstück von den Beteiligten aufgehoben werden kann, ist vom Senat im Urteil vom 26. Februar 1964, V ZR 154/62, WM 1964, 509, 510 dahingehend beantwortet worden, daß vor dem Vollzug des Kaufvertrages im Grundbuch eine mündliche Aufhebungsvereinbarung wirksam sei.
  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Dieser soll die Vertragsparteien vor übereilten Verträgen bewahren, sie auf die Wichtigkeit des Geschäfts hinweisen und ihnen die Möglichkeit zu rechtskundiger Belehrung und Beratung eröffnen (Senat, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 397; Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 268/81, BGHZ 87, 150, 153).
  • BGH, 14.09.2018 - V ZR 213/17

    Grundstückskaufvertrag: Formbedürftigkeit von Änderungen des Vertrags nach der

    (1) Die Beurkundungspflicht soll den Beweis über die Art und den Inhalt der Vereinbarungen sichern, den Veräußerer und den Erwerber vor übereilten Verträgen bewahren, sie auf die Wichtigkeit des Geschäfts hinweisen und ihnen durch die Mitwirkung des sachkundigen und unparteiischen Notars die Möglichkeit rechtskundiger Belehrung und Beratung eröffnen (Beweisfunktion; Warn- und Schutzfunktion; vgl. Senat, Urteil vom 23. September 1977 - V ZR 90/75, BGHZ 69, 266, 269; Urteil vom 23. Februar 1979 - V ZR 99/77, NJW 1979, 1495, 1496; Urteil vom 6. April 1979 - V ZR 72/74, BGHZ 74, 346, 351 f.; Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 397; Urteil vom 25. März 1983 - V ZR 268/81, BGHZ 87, 150, 153; Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 251/98, WM 2000, 579, 580; Urteil vom 13. Mai 2016 - V ZR 265/14, NZM 2016, 646 Rn. 27; Urteil vom 10. Juni 2016 - V ZR 295/14, DNotZ 2017, 48 Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2016 - V ZR 295/14

    Beweiskraft öffentlicher Urkunden: Widerlegung eines notariellen Vertrages durch

    aa) Zweck der in § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB vorgeschriebenen notariellen Beurkundung von Verträgen über Grundstücke ist es, Veräußerer und Erwerber vor übereilten Verträgen zu bewahren, sie auf die Wichtigkeit des Geschäftes hinzuweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Belehrung und Beratung zu eröffnen (Senat, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 397).
  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Das Anwartschaftsrecht ist insoweit nur ein dem Volleigentum wesensähnliches Recht, eine selbständig verkehrsfähige und geschützte Vorstufe des Volleigentums, deren Erstarkung zum Vollrecht vom Veräußerer nicht mehr verhindert werden kann (BGH-Urteil vom 30. April 1982 V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 399).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 268/81

    Rechtsfolgen der irrtümlichen Falschbezeichnung bei einem Grundstückskaufvertrag

    Die Form soll einmal Veräußerer und Erwerber vor übereilten Verträgen bewahren, sie auf die Wichtigkeit des Geschäftes hinweisen und ihnen die Möglichkeit rechtskundiger Belehrung und Beratung eröffnen (vgl. BGHZ 83, 395, 397).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Die Klägerin wirft den Beklagten vor, sie nicht darauf hingewiesen zu haben, daß die Vereinbarung vom 9. Februar 1982 wegen des zugunsten der Käuferin begründeten Anwartschaftsrechts nach nahezu unbestrittener Literaturmeinung, die durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395) unter Abweichung von dessen Urteil vom 26. Februar 1964 - V ZR 154/62, WM 1964, 509, 510 bestätigt worden sei, der notariellen Beurkundung bedurft habe.

    Das Berufungsgericht geht im Anschluß an BGHZ 83, 395, 399 f davon aus, die Vereinbarung vom 9. Februar 1982 habe entsprechend § 313 BGB der notariellen Beurkundung bedurft, weil die Vertragsparteien sich verpflichtet hätten, das für die Käuferin begründete Anwartschaftsrecht aufzuheben.

    Bei diesem relativ leicht erkennbaren Stand der Rechtsentwicklung könnte einiges dafür sprechen, daß der Beklagte zu 2) im Februar 1982 in Rechnung stellen mußte, der Bundesgerichtshof werde - wie dies tatsächlich kurz darauf im Urteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395) geschah - bei nächster Gelegenheit von der 18 Jahre zuvor ergangenen und - soweit ersichtlich - von ihm nie bekräftigten Entscheidung WM 1964, 509 derart abrücken, daß er die Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages im Fall eines zugunsten des Käufers begründeten Anwartschaftsrechts der Form des § 313 BGB unterwarf und ein Anwartschaftsrecht auch annahm, wenn nach erklärter Auflassung eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde.

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist nämlich davon auszugehen, daß die Vereinbarung vom 9. Februar 1982 auch bei Zugrundelegung der mit der Entscheidung BGHZ 83, 395 eingeleiteten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. auch BGH, Urt. v. 20. November 1987 - V ZR 171/86, NJW-RR 1988, 265 [BGH 20.11.1987 - V ZR 171/86]; BGHZ 103, 175, 179) [BGH 29.01.1988 - V ZR 146/86] nach der seinerzeit einhellig und noch heute ganz überwiegend vertretenen Meinung der notariellen Beurkundung nicht bedurfte.

    Der Grund dafür, daß die Verpflichtung zur Aufhebung eines Anwartschaftsrechts der notariellen Beurkundung bedarf, liegt darin, daß der Inhaber des Anwartschaftsrechts damit gezwungen wird, eine gesicherte Rechtsposition in bezug auf das Grundstück zugunsten des Verkäufers wieder aufzugeben (BGHZ 83, 395, 400).

  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Der Senat hat zwar im Urteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395) der Verpflichtung zur Eigentumsübertragung die Verpflichtung zur übertragung eines Anwartschaftsrechts in Bezug auf ein Grundstück gleichgestellt.

    Ein Anwartschaftsrecht liegt aber nur vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand des Grundstückseigentums schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Vollrechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201; 83, 395, 399).

    Die im Senatsurteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395, 397) vertretene Auffassung, die Aufhebung eines durch Auflassung und Eintragung vollzogenen Grundstücksveräußerungsgeschäftes bedürfe auch dann der Form des § 313 Satz 1 BGB, wenn der Aufhebungsvertrag die Rückübertragungspflicht nicht enthalte, sie sich vielmehr aus den §§ 812 ff BGB ergebe, steht nicht entgegen.

    Die im Senatsurteil vom 30. April 1982 (BGHZ 83, 395, 400) aufgestellten Grundsätze über die Formbedürftigkeit einer Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Anwartschaftsrechten können daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    Das Anwartschaftsrecht ist ein dem Volleigentum wesensähnliches Recht, eine selbständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundeigentums, deren Entwicklung zum Vollrecht nur noch von der Eintragung in das Grundbuch abhängt, die der Veräußerer grundsätzlich nicht mehr verhindern kann (BGHZ 83, 395, 399).

    b) Die Kläger waren bei Eintritt der Schäden am Haus Inhaber eines Anwartschaftsrechts, weil ihnen das Grundstück bereits aufgelassen war und zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung bestand (BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]; 106, 108, 111), mithin von einem mehraktigen Entstehungstat bestand des Vollrechts (Eigentum) schon so viele Erfordernisse erfüllt waren, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der Veräußerer nicht mehr einseitig zerstören konnte (BGHZ 45, 186, 188; 49, 197, 201).

  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 102/93

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Auftrags zum treuhänderischen Erwerb von

    Das Berufungsgericht stützt sich zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht u.a. auf die Rechtsprechung des Senats zur Formbedürftigkeit der Aufhebungsvereinbarung über einen bereits vollzogenen Grundstückskaufvertrag (BGHZ 83, 395, 397 ff; 85, 245, 249 f).
  • BGH, 25.06.2021 - V ZR 218/19

    Der treuhänderische Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ein

    Entsprechendes gilt dann, wenn im Zeitpunkt des Auftrags zugunsten des Auftragnehmers ein Anwartschaftsrecht besteht, weil die Auflassung bindend geworden ist und der Beauftragte entweder den Antrag auf Eigentumsumschreibung gestellt hat oder zu seinen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist (zum Entstehen eines Anwartschaftsrechts vgl. Senat, Urteil vom 30. April 1982 - V ZR 104/81, BGHZ 83, 395, 399; Urteil vom 11. November 1983 - V ZR 211/82, BGHZ 89, 41, 44 f.; Beschluss vom 1. Dezember 1988 - V ZB 10/88, BGHZ 106, 108, 111).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04

    Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

  • BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08

    Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor

  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

  • BGH, 04.02.2016 - IX ZA 28/15

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung eines vom Schuldner

  • BGH, 14.05.1992 - IX ZR 262/91

    Notarielle Beratungspflicht bei Kettenverkauf eines Grundstücks - Amtspflicht zur

  • BGH, 10.12.2009 - IX ZR 203/06

    Vornahme eines Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch Bindung

  • BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91

    "Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines

  • BGH, 31.05.1988 - IX ZR 103/87

    Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren

  • BGH, 17.02.1994 - IX ZR 158/93

    Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des

  • BGH, 05.11.1982 - V ZR 228/80

    Auftrag zur Ersteigerung eines Grundstücks

  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 77/11

    Nachbarrecht: Pflicht zum Ausbau einer Gebäudewand als Brandwand nach Teilung

  • VG Köln, 14.11.2017 - 2 K 4269/17

    Auswirkungen des Rücktritts des Verkäufers vom Kaufvertrag auf das gemeindliche

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

  • OLG Koblenz, 24.01.2005 - 12 U 1077/03

    Grundstückskaufvertrag: Widerrufsgrund bei einer als unwiderruflich vereinbarten

  • BVerfG, 19.09.2001 - 1 BvR 1351/00

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare gerichtliche Abweisung

  • BGH, 29.10.1987 - IX ZR 181/86

    Pflichten des Notars bei vorbehaltenem Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag;

  • FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15

    Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 146/86

    Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts zwischen einem Siedlungsunternehmen und

  • OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer notariellen Amtspflicht;

  • LG Düsseldorf, 29.01.1985 - 25 T 536/84

    Antrag auf Eintragung einer entsprechend § 848 Abs. 2 Satz 2 ZPO entstehenden

  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 62.96

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung - Vorerwerbsrecht - Dingliches

  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 260/86

    Abänderung der Rücktrittsvoraussetzungen von einem Grundstückskauf

  • OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03

    Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des

  • BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05

    Volkseigentum; entschädigungslose Enteignung; Anwartschaftsrecht;

  • OLG Hamm, 11.03.2008 - 15 W 60/07

    Beurkundungsgebühren für eine sog. Schubladenlösung

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 12 U 50/20

    Umfang des Rückgewähranspruchs aufgrund Insolvenzanfechtung einer mittelbaren

  • OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96

    Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs

  • FG Berlin, 13.12.2004 - 9 K 9090/03

    Ausübung der Rechte aus einem Aktienkaufoptionsvertrag als zusätzlicher

  • OLG Stuttgart, 08.06.2001 - 2 Ws 68/01

    Vermögensschaden bei Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen

  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 171/86

    Aufhebung von Verträgen mit beurkundetem Inhalt - Grundsatz der "falsa

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 15 W 298/07

    Trotz Pfändung des Anwartschaftsrechts auf Rückauflassung durch den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2019 - L 8 LW 2/18

    Erfüllung der Wartezeit in der Alterssicherung der Landwirte

  • OLG München, 10.01.2001 - 7 U 2115/00

    Beratervertrag aufgrund organisatorischer Eingliederung - fristlose Kündigung bei

  • VG Schwerin, 22.09.1994 - 3 A 874/93

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Vernichtung der Grundbücher der

  • OLG Frankfurt, 19.09.2000 - 1 UF 138/00

    Zu den Formerfordernissen der Aufhebung eines Ehevertrags und zu den sich daraus

  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 31/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Notars

  • BGH, 25.01.1991 - V ZR 258/89

    Anwendung ausländischen Rechts

  • BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 129/87

    Wirksamkeit eines Maklervertrages bei Formunwirksamkeit einer im Maklervertrag

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 179/08

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt trotz Anwartschaftsrecht eines Kindes an

  • OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 19 U 148/03

    Formbedürftigkeit einer Unterhaltsvereinbarung: Abänderung eines Ehevertrages

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 21 W 2/05

    Verfahrensrecht - Streitwert der Auflassungsklage bei geringer Restforderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 14 A 1042/97

    Wohnung; Fehlbelegungsabgabe; Nutzung durch Eigentümer; Wohnungseigentum; Teilung

  • VG Chemnitz, 20.12.1995 - 2 K 125/93
  • FG Hessen, 03.04.2008 - 5 K 1766/05

    Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht

  • LG Hannover, 19.01.1993 - 3 T 175/92

    Keine erneute Auflassung bei Anteilsübertragung in BGB-Gesellschaft vor

  • OLG Stuttgart, 17.03.2000 - 8 W 215/98

    Kostenbegünstigung des Aufhebungsvertrages

  • FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1076/03

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei

  • OLG Brandenburg, 16.01.1997 - 8 U 22/96

    Einredeweise Geltendmachung der Gründe für einen Vertragsrücktritt gegenüber

  • OLG Hamm, 05.10.1983 - 5 UF 297/83
  • VG Gera, 21.07.2005 - 4 K 802/04

    ; Vorkaufsrecht; Ausübung durch VA; Auslegung zweier Bescheide;

  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 59/83

    Auslegung einer Erklärung als Verzicht auf die Möglichkeit der Wandlung -

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