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   BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80   

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BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80 (https://dejure.org/1982,1204)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1982 - IVa ZR 267/80 (https://dejure.org/1982,1204)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1982 - IVa ZR 267/80 (https://dejure.org/1982,1204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht - Verletzung - Unfallflucht - VN - Versicherungsnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Versicherung - Aufklärungspflicht - Verletzung einer Aufklärungspflicht - Unfallflucht - Versicherungsnehmer

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 84
  • NJW 1982, 2323
  • MDR 1982, 829
  • VersR 1982, 742
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2023 - IV ZR 353/21

    Geringfügige Belehrungsfehler können Verstoß gegen Treu und Glauben bei Ausübung

    Dies wurde unter anderem angenommen bei für die Feststellung des Versicherungsfalles oder des Schadensumfanges folgenlosen, die berechtigten Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdenden Obliegenheitsverletzungen durch den Versicherungsnehmer, die andernfalls zu einer gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers geführt hätten (vgl. Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117 [juris Rn. 10]; vom 21. April 1982 - IVa ZR 267/80, BGHZ 84, 84 unter I 1 [juris Rn. 9]; vom 16. Januar 1970 - IV ZR 645/68, BGHZ 53, 160, 164 ff. [juris Rn. 11, 13]; jeweils zu § 7 V AKB a.F.; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Juli 1981 - VIII ZR 247/80, NJW 1981, 2686 unter I 4 [juris Rn. 14]).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Sollte das Berufungsgericht die vom Kläger behauptete Unkenntnis nicht feststellen können, wird es die Relevanzrechtsprechung des Senats zu beachten haben, wonach der Versicherer auch bei vorsätzlich begangener Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungspflichtig bleibt, wenn den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft (vgl. z.B. BGHZ 84, 84, 87; vgl. Hoegen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, 103).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    aa) Er hat bereits in der Entscheidung BGHZ 84, 84, 87 anerkannt, dass die Versicherer mit der zum 1. Januar 1975 eingeführten Neufassung des § 7 V AKB der früher zur vorangegangenen Fassung des § 7 V AKB (BGHZ 53, 160, 164) entwickelten Relevanzrechtsprechung ausreichend Rechnung getragen haben.

    Diese fußte auf der Erwägung, die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers nach dem so genannten "Alles-oder-Nichts-Prinzip" (§ 7 V Satz 1 AKB in der vor 1975 geltenden Fassung) sei eine zu harte "Strafe" für den Versicherungsnehmer, wenn sie ihn ohne Rücksicht darauf treffe, ob dem Versicherer durch eine Obliegenheitsverletzung überhaupt Nachteile entstanden seien (vgl. dazu BGHZ 84, 84, 87).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Denn mit § 21 Nr. 4 VHB 84 wollten die Versicherer die Relevanzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs in ihre Versicherungsbedingungen übernehmen (Ollik, VerBAV 1984, 358, 360; Dietz, Hausratversicherung 84, 2. Aufl. § 21 Rdn. 5; Knappmann in Prölss/Martin, 25. Aufl. § 21 VHB 84 Anm. 4; vgl. zur Relevanzrechtsprechung z.B. BGHZ 84, 84, 87; VersR 1977, 1021; Hoegen in Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 103, insbes. S. 104).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

    Es wird dabei zu beachten haben, dass der Versicherer auch bei vorsätzlich begangener Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers leistungspflichtig bleibt, wenn den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft (BGHZ 84, 84, 87).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Wie der Senat in BGHZ 84, 84 = VersR 1982, 742 und in seinem weiteren Urteil vom 19. Januar 1983 - IVa ZR 225/81 = VersR 1983, 333 = MDR 1983, 650 erneut bestätigt hat, kommt es hinsichtlich der Relevanz der Obliegenheitsverletzung nicht darauf an, ob eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers vorliegt; es genügt insoweit vielmehr, daß der Verstoß des Versicherungsnehmers generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden.
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem

    d) Schließlich wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass sich der Versicherer nach der Relevanzrechtsprechung auf völlige Leistungsfreiheit nur dann berufen kann, wenn die vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht zwar folgenlos geblieben, aber generell geeignet ist, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, für dessen Fehlen er beweispflichtig ist (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - IV ZR 265/03, VersR 2004, 1117 unter 3; vom 21. Januar 1998 - IV ZR 10/97, VersR 1998, 447 unter 2 b; vom 21. April 1982 - IVa ZR 267/80, BGHZ 84, 84, 87; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1998 - IV ZR 10/97

    Anspruch aus der Kasko-Versicherung bei Obliegenheitsverletzung - Entwendetes

    Danach kann sich der Versicherer auf Leistungsfreiheit nur berufen, wenn die vorsätzliche, aber - wie hier - folgenlos gebliebene Obliegenheitsverletzung generell geeignet war, seine berechtigten Interessen zu gefährden, und den Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden traf (vgl. Senatsurteil vom 21. April 1993 - IV ZR 33/92 - VersR 1993, 830 unter II 3 m.w.N. = NJW-RR 1993, 1049; BGHZ 84, 84, 87).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 79/09

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers ohne Anzeichen für einen Unfallschock

    Hieraus folgt, dass nicht jede Unfallflucht eine besonders schwerwiegende Verletzung der Aufklärungspflicht darstellt, weil dieser Fall in § 7 V. 2. AKB nur als Beispielsfall für eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht erwähnt ist, nicht aber als ein stets besonders schwerwiegender Fall der Obliegenheitsverletzung bezeichnet wird (BGH VersR 1982, 742; 1983, 333; Prölss/Martin, § 7 AKB Rdnr. 69 f.).
  • KG, 09.11.2010 - 6 U 103/10

    Versicherungsvertrag: Leistungspflicht des Versicherers trotz Falschangaben des

    Diese Rechtsprechung beruhte auf der Erwägung, die völlige Leistungsfreiheit des Versicherers und damit das Alles-oder-Nichts-Prinzip sei bei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen, die folgenlos geblieben sind, eine zu harte "Strafe" für den Versicherungsnehmer, weil er - anders als bei grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen - den gesamten Versicherungsschutz in jedem Falle ohne Rücksicht darauf verlieren sollte, ob sein Verhalten überhaupt Nachteile für den Versicherer verursacht hat; das Alles-oder-Nichts-Prinzip wurde daher mit Rücksicht auf die Grundsätze von Treu und Glauben und der Verhältnismäßigkeit sowie die Gebote der materiellen Gerechtigkeit abgemildert (BGH VersR 1982, 742; Römer, in Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage § 6 Rz. 53).
  • BGH, 28.04.1995 - BLw 73/94

    Wegfall der Hofeigenschaft

  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96

    Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls;

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2003 - 4 U 71/03

    Zur Frage der Leistungsfreiheit im Falle eines Unfalles im Zustand der

  • OLG Naumburg, 04.03.2004 - 4 U 159/03

    Kein Ausgleichsanspruch des Versicherers bei Entfernen vom Unfallort ohne

  • LG Heidelberg, 23.01.2014 - 3 S 26/13

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsausschluss und Regressanspruch des

  • OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 U 99/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Unfallflucht bei vergeblichen

  • BGH, 19.01.1983 - IVa ZR 225/81

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Versicherungsnehmers

  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 99/99

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Entschädigungsanspruchs gegenüber einer

  • OLG Köln, 27.05.1997 - 9 U 225/96

    Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers zu Vorschäden, Versicherungsrecht,

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des

  • OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98

    Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten

  • OLG München, 15.04.1996 - 30 U 882/95
  • OLG Köln, 18.10.1994 - 9 U 180/94

    VERSICHERUNG; KASKOVERISCHERUNG; UNFALLFLUCHT; ALKOHOL; RELEVANZ

  • OLG Köln, 30.09.1997 - 9 U 10/96

    Kaskoversicherung Diebstahl Anscheinsbeweis Beweiswürdigung Falschangaben

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 19/96

    Aufklärungsobliegenheit Vorschäden Bagatellisierung Versicherer Leistungsfreiheit

  • OLG Köln, 13.04.1999 - 9 U 136/98
  • OLG Köln, 07.10.1997 - 9 U 55/97

    Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Fahrzeugschlüssel Relevanz

  • OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 171/98
  • OLG Braunschweig, 02.03.1995 - 1 U 40/94

    Anspruch auf Ersatz des Neubeschaffungspreises gegen den

  • LG Konstanz, 28.04.1989 - 1 S 21/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Kenntnis von der Zustellung

  • LG Traunstein, 18.04.1983 - 5 O 3842/82
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