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   BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82   

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BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1982 - X ZB 4/82 (https://dejure.org/1982,598)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch Auszeichnung einer Patentanmeldung mit einer Patentklasse durch das Patentamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch Auszeichnung einer Patentanmeldung mit einer Patentklasse durch das Patentamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 116
  • NJW 1983, 671
  • MDR 1983, 312
  • GRUR 1983, 114
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.1976 - X ZB 17/74

    Fall der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung im Sinne von § 41 p Abs. 3 Nr. 1 PatG

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Für die Frage, ob ein Spruchkörper seine Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung willkürlich angenommen hat, kommt es nicht auf die von dem Spruchkörper zur Rechtfertigung seiner Zuständigkeit gegebene Begründung an, sondern darauf, ob sich die Annahme seiner Zuständigkeit bei objektiver Betrachtung als unverständlich und offensichtlich unhaltbar erweist (Ergänzung zu BGH GRUR 1976, 719 - Elektroschmelzverfahren).

    Anders als in dem von dem beschließenden Senat entschiedenen Fall "Elektroschmelzverfahren" (GRUR 1976, 719) fehle es an jeder verständlichen Begründung der auch sachlich unhaltbaren Übernahme der Sache durch den 9. Senat.

    Dieser Rechtsprechung hat sich der beschließende Senat in der angeführten "Elektroschmelzverfahren"-Entscheidung (GRUR 1976, 719) auch für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht angeschlossen; an dieser Auffassung hält er fest.

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 489/66

    Verfassungskonforme Auslegung des § 25Nr. 2c GVG

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Von Willkür kann indes nicht schon im Falle eines Irrtums über die Zuständigkeit gesprochen werden, sondern nur dann, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, das heißt, wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG NJW 1967, 2151, 2152 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]; BVerwG MDR 1974, 779, 780).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 359, 364 f; 4, 412, 416 f; 13, 132, 144; 20, 336, 346; 23, 288, 320; 29, 45, 48 f) verstößt eine Entscheidung eines Gerichts vielmehr nur dann gegen das Gebot des gesetzlichen Richters, wenn sie von willkürlichen Erwägungen bestimmt ist.
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den

    Auszug aus BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82
    Von Willkür kann indes nicht schon im Falle eines Irrtums über die Zuständigkeit gesprochen werden, sondern nur dann, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnorm so weit von dem Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist, das heißt, wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG NJW 1967, 2151, 2152 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]; BVerwG MDR 1974, 779, 780).
  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Sie war offensichtlich unvertretbar und lag außerhalb der Gesetzlichkeit, so daß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 29, 45, 48 f; 29, 166, 172 f; 76, 93, 96; 87, 282, 285; 96, 68, 77; ferner BGHZ 85, 116, 118 f).
  • BGH, 20.10.2003 - II ZB 27/02

    Besetzung des Beschwerdesenats im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des

    In dieser - vom Gesetzgeber nicht bedachten - besonderen Situation erweist sich das Vorgehen des Einzelrichters bei objektiver Betrachtung nicht als unverständlich und offensichtlich unhaltbar (vgl. BGHZ 85, 116).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Hiervon kann jedoch allenfalls dann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; vgl. auch Senat, BGHZ 85, 116, 118 f.; BFH, Beschl. v. 23.4.1991 - VII B 221/90, RPfl. 1992, 82).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2022 - 2 W 42/21

    Einstweilige Verfügung im Falle der Doppelvermietung

    Sie war damit objektiv willkürlich (vgl. BVerfG, NJW 2014, 3147; BVerfGE 3, 359 ff.; BGHZ 85, 116 ff.; vgl. hierzu insgesamt Zöller/Lückemann, a.a.O., § 16 GVG, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • BGH, 09.12.2010 - Xa ARZ 283/10

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten verschiedener Gerichtszweige:

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2000 - 1 U 6/99

    Beweisrechtliche Auswirkungen von Dokumentationsmängeln bei der Arzt-Haftung

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  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 GVG) wird durch Irrtümer über die gesetzliche oder geschäftsplanmäßige Zuständigkeit des Gerichts im allgemeinen nicht verstoßen; anders läge es nur bei willkürlicher Zuständigkeitsleugnung oder Zuständigkeitsanmaßung (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; 95, 322, 333; BGHZ 6, 178, 182; BGHSt 11, 106, 110; BGH, Beschl. v. 9.3.1976 - X ZB 17/74, NJW 1976, 1688; BGHZ 85, 116, 118 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Damit hat er sich in einer Weise vom Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, die unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGHZ 85, 116, 119).
  • BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11

    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 29.08.2017 - X ZB 3/15

    Einspruchsverfahren gegen eine Patenterteilung: Zulässigkeit des Beitritts

    Das reicht zur Darlegung des gerügten Verstoßes schon deshalb nicht aus, weil es für die Frage, ob ein Spruchkörper seine Zuständigkeit nach der Geschäftsverteilung willkürlich angenommen hat, nicht auf die von dem Spruchkörper zur Rechtfertigung seiner Zuständigkeit gegebene Begründung ankommt, sondern darauf, ob sich die Annahme seiner Zuständigkeit bei objektiver Betrachtung als unverständlich und offensichtlich unhaltbar erweist (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, GRUR 1983, 114 - Auflaufbremse).
  • BGH, 09.04.2002 - X ARZ 24/02

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem Zuständigkeitskonflikt zwischen

  • BGH, 02.10.2002 - I ZB 27/00

    "TURBO-TABS"; Richterwechsel im schriftlichen Verfahren vor dem

  • BGH, 23.01.1996 - X ZB 3/95

    "Fensterstellungserfassung"; Zuständigkeitsabgrenzung der technischen

  • BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10

    Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 AV 1.11

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Verwaltungsgericht und einem anderem Gericht

  • BGH, 04.02.2020 - X ZR 3/18

    Klage auf Nichtigerklärung eines Patents betreffend einen einen

  • BFH, 18.06.2008 - I S 13/07

    Wiederaufnahme des Verfahrens: Garantie des gesetzlichen Richters

  • BGH, 25.09.2007 - X ARZ 256/07

    Bindungswirkung einer rechtswidrigen Rechtswegverweisung

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZB 42/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 869/98

    Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Bestandsschutzverfahrens im

  • AG Landshut, 30.03.2015 - 4 C 420/15

    Fehlerhafte Rechtswegverweisung vom Arbeits- zum Amtsgericht

  • BSG, 21.11.1989 - 11 BAr 121/88

    Verfahrensmangelund Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 231/91

    Revision wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Berufungsgerichts -

  • KG, 11.08.2003 - 2 AR 26/03

    Rechtsweg: Voraussetzung für eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung

  • BGH, 18.11.1986 - X ZB 9/86

    Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Anordnung zum Fassen von Edelsteinen in

  • BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97

    Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung

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