Rechtsprechung
BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richter - Probe - Entlassung
Papierfundstellen
- BGHZ 85, 319
- NJW 1983, 927
- MDR 1983, 400
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 22.10.1968 - 2 BvL 16/67
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.07.1980 - RiZ(R) 4/80
Entlassung einer Richterin auf Probe und Mutterschutz
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15
Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des …
aa) Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung (vgl. bereits BVerfGE 24, 268 sowie im Anschluss daran BGHZ 85, 319 ). - VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im …
"Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung (vgl. bereits BVerfGE 24, 268, 276 f. sowie im Anschluss daran BGHZ 85, 319, 323 f.). - BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97
Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe
Als Wahlentscheidung bedarf sie keiner Begründung (…vgl. BVerfGE aaO; BVerwGE 70, 270, 275; Dienstgericht des Bundes - BGHZ 85, 319, 323).