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   BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82   

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BGH, 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82 (https://dejure.org/1982,2528)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1982 - RiZ(R) 3/82 (https://dejure.org/1982,2528)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1982 - RiZ(R) 3/82 (https://dejure.org/1982,2528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 85, 319
  • NJW 1983, 927
  • MDR 1983, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    aa) Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung (vgl. bereits BVerfGE 24, 268 sowie im Anschluss daran BGHZ 85, 319 ).
  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

    "Da der eigentliche Wahlakt keiner gerichtlichen Kontrolle unterliegt, bedarf sein Ergebnis auch keiner Begründung (vgl. bereits BVerfGE 24, 268, 276 f. sowie im Anschluss daran BGHZ 85, 319, 323 f.).
  • BGH, 25.05.1998 - RiZ(R) 1/97

    Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe

    Als Wahlentscheidung bedarf sie keiner Begründung (vgl. BVerfGE aaO; BVerwGE 70, 270, 275; Dienstgericht des Bundes - BGHZ 85, 319, 323).
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