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   BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81   

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https://dejure.org/1983,488
BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81 (https://dejure.org/1983,488)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1983 - IVa ZR 182/81 (https://dejure.org/1983,488)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - IVa ZR 182/81 (https://dejure.org/1983,488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Bewertung eines Ehevermittlungsauftrages - Vorhandensein dienstvertraglicher Elemente in einem Ehemäklervertrag - Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Eheanbahnungsvertrages

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirksamkeit einer erfolgsunabhängigen Provisionsvereinbarung in AGB

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Rechtsverhältnis beim Ehevermittlungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 309
  • NJW 1983, 2817
  • MDR 1983, 915
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56

    Schadenersatzanspruch gegen Ehemäkler

    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81
    Hiervon ist auch der II. Zivilsenat in BGHZ 25, 124 ausgegangen; dort wird (auf S. 126) ausgeführt, daß § 656 sowohl Klagen auf Ehemäklerlohn als auch auf die "geschuldeten Dienste" des Ehemäklers ausschließe; das setzt aber voraus, daß § 656 BGB auch solche Verträge trifft, die eine Verpflichtung zur Leistung von Ehemäklerdiensten begründen.
  • OLG Frankfurt, 08.07.1981 - 17 U 242/80
    Auszug aus BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81
    Nicht ganz zutreffend ist es, wenn in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung von einer "Einkleidung des Ehemäklervertrages in das rechtliche Gewand eines Dienstvertrages" gesprochen wird (OLG Frankfurt/Main NJW 1983, 397); meist wird die dienstvertragliche Ausgestaltung des Eheanbahnungsvertrages ernstlich gewollt und nicht etwa nur zur Umgehung des § 656 BGB gewählt sein.
  • BGH, 28.06.2006 - VIII ZR 124/05

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum

    Diese dispositive gesetzliche Bestimmung tritt nach § 306 Abs. 2 BGB auch dann an die Stelle der unzulässigen Klausel, wenn eine für ihren Verwender günstigere vertragliche Gestaltungsmöglichkeit im Hinblick auf die Abwälzung der Instandhaltungspflicht bestünde (vgl. BGHZ 87, 309, 321; 96, 18, 26, jew. zu § 6 Abs. 2 AGBG).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auch für ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. zum Eheanbahnungsdienstvertrag BGHZ 87, 309, 316 ff.), auf das sich der Kläger in den Tatsacheninstanzen berufen hat und das im landgerichtlichen Urteil geprüft und verneint worden ist, geben die Feststellungen des Berufungsgerichts nichts her.

    Der Bundesgerichtshof hat den Anwendungsbereich dieser Vorschriften auf ähnliche Vertragsverhältnisse wie Eheanbahnungsdienstverträge (BGHZ 87, 309, 312 ff.) und Partnerschaftsvermittlungs-Dienstverträge (BGHZ 112, 122, 124 ff.; Senatsurteil vom 4. März 2004 - III ZR 124/03 - NJW-RR 2004, 778, 779) erstreckt.

  • BGH, 17.06.2021 - III ZR 125/19

    Online-Partnervermittlungsvertrag: Vergütungsanspruch durchsetzbar

    Der Bundesgerichtshof hat eine entsprechende Anwendung der Vorschrift zunächst auf den Eheanbahnungs- und schließlich auf den Partnerschaftsanbahnungsvertrag angenommen, weil die Gründe, die den Gesetzgeber veranlasst haben, das erfolgsabhängige Vergütungsversprechen für unklagbar zu erklären, in gleicher Weise auch auf Dienstverträge zutreffen, die eine Eheanbahnung zum Gegenstand haben (BGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - IVa ZR 182/81, BGHZ 87, 309, 313).
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