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   BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52   

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https://dejure.org/1953,432
BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52 (https://dejure.org/1953,432)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1953 - V ZR 5/52 (https://dejure.org/1953,432)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1953 - V ZR 5/52 (https://dejure.org/1953,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Siedlungsvertrages - Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs für die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung von Kleinsiedlungsverträgen durch die Verweisung auf die Kleingartenordnung - Unterstellung des gesamten Kleinsiedlungsrechts unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 138
  • NJW 1953, 825
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 23.05.1919 - II 22/19

    1. Unterschied zwischen Beweisvertrag, Schiedsrichtervertrag und

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52
    Es handelt sich mithin nicht um die Übertragung der Entscheidungsgewalt auf eine Verwaltungsbehörde oder um einen Schiedsvertrag, sondern um einen Schiedsgutachtervertrag (RG in JW 1936, 820 und Anmerkung dazu von Jonas; RGZ 96, 57 59; BayObstLG in NJW 1950, 909 [BayObLG 12.01.1950 - IIa - 5/49]), und der Ausdruck "unter Ausschluß des Rechtswegs" soll nur besagen, daß Gerichte und Verwaltungsbehörden, die je nach der gesetzlichen Regelung zur Entscheidung berufen sind, an ein solches Schiedsgutachten gebunden sind.
  • RG, 21.08.1936 - II 154/36

    1. Finden auf das Schiedsgutachterverfahren die Vorschriften des X. Buches der

    Auszug aus BGH, 20.03.1953 - V ZR 5/52
    Solche Schiedsgutachterverträge werden allgemein anerkannt, sie bedürfen nicht der Form des § 1027 ZPO und es werden auf sie die Grundsätze des § 319 BGB entsprechend angewendet (RGZ 152, 201 204).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Für die Zeit und die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 1027a ZPO am 1.7.1977 hat der BGH bereits am 20.3.1953 entschieden, daß durch einen Schiedsgutachtenvertrag der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen wird (BGHZ 9, 138 ff. = NJW 1953, 825).
  • BGH, 06.06.1994 - II ZR 100/92

    Bestimmung der Leistung durch das Gericht nach Verlust der Eignung eines in einer

    Da das staatliche Gericht grundsätzlich an das Ergebnis eines Schiedsgutachtens gebunden ist (BGHZ 9, 138, 145) [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52], hat der Schiedsgutachter seine Aufgabe unabhängig und unparteiisch zu versehen (BGH, Urt. v. 5. Dezember 1979 - VIII ZR 155/78, DB 1980, 967, 968).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Aber auch die von einem Schiedsgutachter zu ermittelnden Tatsachen darf das Prozeßgericht nicht selbst feststellen, (Senat, BGHZ 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]; BGH, Urt. v. 16. November 1987, II ZR 111/87, NJW-RR 1988, 506).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Das gilt meist sogar dann, wenn die Einweisung des Kranken in das Krankenhaus auf Vorgängen des öffentlichen Rechts beruht (vgl. BGHZ 4, 138; 9, 145 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52] ; 23, 319) [BGH 14.02.1957 - VII ZR 250/56] .
  • LG Frankfurt/Oder, 17.12.2013 - 16 S 131/13

    Kraftfahrzeugversicherung: Zurückweisung des von der Gegenseite benannten

    Da das staatliche Gericht grundsätzlich an das Ergebnis eines Schiedsgutachtens gebunden ist (BGHZ 9, 138, 145), hat der Schiedsgutachter seine Aufgabe unabhängig und unparteiisch zu versehen (BGH DB 1980, 967, 968).
  • BGH, 24.06.1968 - II ZR 88/67

    Ausscheiden aus einer Aktiengesellschaft wegen Nichtverlängerung des

    Die ihr zugrunde liegende Auffassung von den Aufgaben eines Schiedsgutachters im Gegensatz zu denen eines Schiedsrichters entspricht gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 6, 335, 338 f [BGH 25.06.1952 - II ZR 104/51]; 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]).

    Dann nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts hat auch das Schiedsgutachten insofern eine gewisse (sachliche, nicht prozessuale) Bindungswirkung, als es nur in den Grenzen der §§ 317 ff BGB gerichtlich nachzuprüfen ist (vgl. zu ähnlichen Abreden BGHZ 9, 138, 143 ff [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52]; BAG NJW 1958, 315).

  • BGH, 20.10.1967 - V ZR 130/64

    Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Unentgeltliches

    Inwiefern, wie die Revision unter Wiedergabe einer Bemerkung aus dem Urteil des Senats vom 20. März 1953 (V ZR 5/52, BGHZ 9, 138, 141) meint, die unterschiedlichen "wirtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Träger von Kleinsiedlungen und dem Siedler einerseits und dem Ausgeber von Kleingärten und dem Kleingärtner andererseits" bei der Beurteilung des vorliegenden Sachverhalts eine Rolle spielen sollen, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 110/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits ausgesprochen (BGHZ 9, 138 [143/145]), dass derartige Schiedsgutachterverträge wirksam sind und keinen Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zur Folge haben (vgl. hierzu auch Schmidt-Bellinger, Die Kleinsiedlung, Heft 25 a der Handbücherei des Wohnungs- und Siedlungswesens, S. 33 Anm. 1).
  • OLG München, 27.10.1999 - 7 U 3147/99

    Zulässigkeit der Klage trotz Schiedsgutachtervereinbarung

    Rechtliche Konsequenz hieraus ist, daß die Berufung des Beklagten auf die Schiedsklausel im vorliegenden Fall keinesfalls zur Unzulässigkeit der Klage führen kann, weil ein Schiedsgutachtervertrag den Zivilrechtsweg nicht ausschließt (vgl. BGHZ 9, 138; WM 82, 543).
  • BGH, 24.05.1973 - III ZR 178/70

    Klage auf Schadensersatz infolge Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Ausübung

    Auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der die Beziehungen zwischen einer Universitätsklinik und ihren Patienten in der Regel bürgerlich-rechtlicher Natur sind (BGHZ 4, 138; 9, 145 [BGH 20.03.1953 - V ZR 5/52] ; 38, 49, 51 [BGH 24.09.1962 - III ZR 201/61] ; BGH NJW 1959, 816; VersR 1960, 752; 1964, 598 [BGH 18.02.1964 - VI ZR 32/63] ; 614)steht der Möglichkeit nicht entgegen, daß es sich im vorliegenden Fall um hoheitliche Tätigkeit handelt.
  • OLG Koblenz, 27.04.1995 - 5 U 1536/94

    Feststellen der Wirksamkeit der Schiedsgerichtsabrede im Rahmen eines

  • BGH, 30.10.1970 - V ZR 4/68

    Höhe des Erbbauzinses steht für die gesamte Erbbauzeit fest -

  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 189/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 28.09.1964 - II ZR 181/62
  • OLG Dresden, 26.08.1999 - 16 U 931/99

    Verfahrensrecht - Methodische Fehler im Schiedsgutachten

  • BGH, 07.02.1968 - VIII ZR 172/65

    Auszahlung einer Hinterlegungsmasse - Abnahme einer bezugsfertigen Gaststätte -

  • BGH, 04.07.1969 - V ZR 188/67

    Bestellung von Erbbaurecht an Grundstücken - Auslegung von Anpassungsklauseln in

  • BGH, 29.01.1971 - V ZR 97/68

    Abgrenzung einer Schiedsgutachterklausel von einer Schiedsvertragsabrede -

  • BGH, 21.12.1954 - V ZR 97/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1963 - VII ZR 162/61
  • BGH, 19.12.1960 - III ZR 185/59

    Anwendung der Amtshaftungsbestimmungen bei Ausübung ärztlicher Maßnahmen als

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1998 - 12 Sch 1/98
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