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   BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52   

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https://dejure.org/1953,63
BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52 (https://dejure.org/1953,63)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1953 - I ZR 110/52 (https://dejure.org/1953,63)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1953 - I ZR 110/52 (https://dejure.org/1953,63)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb des fotografischen Urheberrechts an einzelnen Aufnahmen eines Films - Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, Vernichtungsansprüchen sowie Auskunftsansprüchen - Filmverwertungsvertrag zwischen dem Inhaber der Urheberrechte am Film und einem Filmverleiher unter ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lied der Wildbahn I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 262
  • NJW 1953, 1258
  • GRUR 1953, 299
  • DB 1953, 946
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
    Ein Filmverwertungsvertrag zwischen dem Inhaber der Urheberrechte am Film und einem Filmverleiher, durch den das ausschließliche Recht zur Öffentlichen Vorführung und zum Vertrieb des Films überlassen wird, ist ein urheberrechtlicher Nutzungsvertrag eigener Art (BGHZ 2, 331).
  • RG, 28.04.1942 - I 4/42

    1. Welche Anforderungen sind an den Rechtsbegriff der freien Benutzung zu

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
    Während dem Film als solchem, wenn die Gestaltung der Bild erfolge nicht als eigentümliche Schöpfung anzusehen ist, kein Urheberrechtsschutz zukommt, genießen Lichtbilder den vollen Urheberrechtsschutz auch dann, wenn sie keine künstlerische Eigenart aufweisen (RGZ 169, 109 114).
  • RG, 12.02.1883 - 3089/82

    Ist der §. 3 des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von

    Auszug aus BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
    Es kann nicht darauf ankommen, ob quantitativ oder qualitativ ein erheblicher Teil des fremden Werkes unbefugt benutzt wird (so noch RGSt 8, 34; RGZ 12, 117; 116, 303), sondern ausschließlich darauf, ob der entlehnte Teil eines Werkes als solcher den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügt, also eine eigentümliche Schöpfung darstellt, wobei sich die besondere Eigenart des Werkes als Ganzen in diesem Teil nicht zu offenbaren braucht.
  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 112/06

    Metall auf Metall

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt kein Wertungswiderspruch darin, dass selbst kleinsten Tonpartikeln eines Tonträgers Leistungsschutz zukommt, während Teile eines Musikwerkes nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (vgl. zum Schutz von Werkteilen BGHZ 9, 262, 266 ff. - Lied der Wildbahn I; BGHZ 28, 234, 237 - Verkehrskinderlied; BGH, Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 105/59, GRUR 1961, 631, 633 - Fernsprechbuch; zum Werkteilschutz bei Musikwerken Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rdn. 122 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    Entgegen der Ansicht der Revision liegt kein Wertungswiderspruch darin, dass Laufbildern stets Leistungsschutz zukommt, auch wenn es sich nur um den Teil einer längeren Bildfolge handelt, während Teile von Filmwerken nur dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie für sich genommen den urheberrechtlichen Schutzvoraussetzungen genügen (vgl. zu letzterem BGHZ 9, 262, 266 ff. - Lied der Wildbahn I; BGH, Urt. v. 19.10.1962 - I ZR 174/60, GRUR 1963, 40, 41 - Straßen - gestern und morgen).
  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Allerdings wird bei sehr kleinen Teilen eines Sprachwerkes - wie einzelnen Wörtern oder knappen Wortfolgen - Urheberrechtsschutz meist daran scheitern, dass diese für sich genommen nicht hinreichend individuell sind (vgl. BGH, Urteil vom 31. April 1953 - I ZR 110/52, BGHZ 9, 262, 266, 267 f. - Lied der Wildbahn I; Schricker/Loewenheim aaO § 2 UrhG Rn. 68; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 2 UrhG Rn. 76 f.).
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