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   BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82   

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https://dejure.org/1984,99
BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82 (https://dejure.org/1984,99)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1984 - VI ZR 174/82 (https://dejure.org/1984,99)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1984 - VI ZR 174/82 (https://dejure.org/1984,99)
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Rückenmarksschädigung

§ 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der Kausalität eines Aufklärungsversäumnisses (Darlegung eines "plausiblen Entscheidungskonflikts" durch den Patienten zur Vermeidung eines "Mißbrauchs" der Arzthaftung)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesundheitsbeschädigung aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers - Schmerzensgeld und Feststellung des Ersatzes zukünftiger Schäden - Aufklärung über ein Bestrahlungsrisiko - Aufklärung über Behandlungsrisiken

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; BGB § 823

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 90, 103
  • NJW 1984, 1397
  • MDR 1984, 565
  • VersR 1984, 465
  • JR 1985, 65
 
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Wird zitiert von ... (146)

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Selbst bei lebenswichtigen ärztlichen Maßnahmen schützt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten eine Entschließung, die aus medizinischen Gründen unvertretbar erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 1984 - VI ZR 174/82, BGHZ 90, 103, 111).
  • OLG München, 31.07.1987 - 1 Ws 23/87

    Sterbebegleitung - Zurverfügungstellung eines Selbsttötungsmittels für einen

    Daß das Selbstbestimmungsrecht einer Zwangsbehandlung entgegensieht, wird von der Rechtsprechung für den "Normalpatienten" anerkannt (RGZ 151, 349, 352; BGHZ 29, 46, 49; 176, 179; 90, 103,105/106; BGHSt 11, 111, 114; BVerfGE 52, 131, 170 = JZ 1979, 596); aus dem Hinweis des BGH im Urteil vom 26.10.1982 (BGH NJW 83, 350, 351): Der entgegenstehende Wille der Kranken war unbeachtlich, weil ihr Leben bedroht war und sie hierüber nicht verfügen konnte", kann nichts Gegenteiliges geschlossen werden, wie die anschließende Einschränkung in diesem Urteil zeigt, daß dies ,zumindest" für die vom damaligen Angeklagten zu treffenden Maßnahmen gelte, die selbst noch keinen körperlichen Eingriff enthielten, nämlich die Verständigung der Angehörigen und des Hausarztes, um mit deren Hilfe eine Sinnesänderung der lebensbedrohlich Erkrankten zu erreichen (vgl. hierzu auch Kutzer MDR 85, 710, 711 FN 13).

    Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten schließt auch die Selbstbestimmung zum Tode ein (Leonardy DRiZ 86, 281, 285; BGHSt 11, 111, 113/14; BGHZ 90, 103, 105/106).

  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 74/05

    Wirksamkeit der Einwilligung der Sorgeberechtigten bei relativ indizierten

    b) Der Verpflichtung, plausibel darzulegen, weshalb aus ihrer Sicht bei Kenntnis der aufklärungspflichtigen Umstände ihre Eltern vor einem Entscheidungskonflikt gestanden hätten, ob sie den ihnen empfohlenen Eingriff gleichwohl ablehnen sollten (vgl. Senat BGHZ 90, 103, 111 ff.; Urteile vom 1. Februar 2005 - VI ZR 174/03 - VersR 2005, 694 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 289/89 - VersR 1990, 1238, 1239), ist die Klägerin - entgegen der Auffassung des Streithelfers - hinreichend nachgekommen.

    Diese Ausführungen genügen den Anforderungen, die der erkennende Senat an die Substantiierung der Plausibilität des Entscheidungskonflikts durch den Patienten stellt (vgl. Senat BGHZ 90, 103, 111 ff.).

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