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   BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83   

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https://dejure.org/1984,227
BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83 (https://dejure.org/1984,227)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1984 - X ZR 97/83 (https://dejure.org/1984,227)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1984 - X ZR 97/83 (https://dejure.org/1984,227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Atelierbedingungen in denen das Recht auf Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Benutzer ausdrücklich ausgeschlossen wird - Berücksichtigung von Auslegungsgrundsätzen durch das Berufungsgericht - Ergänzende Vertragsauslegung bei eindeutig bekundeten ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum formularmäßigen Ausschluß der Aufrechnung

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9, § 11 Nr. 2 b, Nr. 3; BGB § 387

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 312
  • NJW 1985, 319
  • ZIP 1985, 38
  • MDR 1985, 228
  • WM 1985, 31
  • BB 1985, 885
  • DB 1985, 225
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
    Eine solche ist unzulässig, wenn sie dazu führt, daß Teile einer an sich nach dem AGB-Gesetz unwirksamen Klausel rechtsverbindlich bleiben (BGHZ 84, 109, 114 ff. [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] mit Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur; BGH NJW 1984, 2404, 2406) [BGH 20.06.1984 - VIII ZR 337/82].

    Auch hier würde es dem Zweck des Gesetzes, den Vertragspartner des Verwenders vor unbilligen Klauseln zu schützen und auf einen den beiderseitigen Interessen gerecht werdenden Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen hinzuwirken, zuwiderlaufen, wenn es zugelassen würde, daß der Verwender bei der Aufstellung seiner Konditionen unbedenklich über die Grenze des Zulässigen hinausgehen dürfte, ohne mehr befürchten zu müssen, als daß das Gericht die Benachteiligung seines Geschäftspartners auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückführen wird (BGHZ 84, 109, 114 f.) [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81].

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
    Indem das Berufungsgericht die von ihm getroffene Auslegung mit der Anwendung der Grundsätze von Treu und Glauben begründet, überschreitet es in Wahrheit die Grenzen, die der Auslegung dadurch gezogen sind, daß sie den Parteiwillen nicht außer Acht lassen darf (vgl. hierzu auch BGH NJW 1984, 2404, 2405) [BGH 20.06.1984 - VIII ZR 337/82].

    Eine solche ist unzulässig, wenn sie dazu führt, daß Teile einer an sich nach dem AGB-Gesetz unwirksamen Klausel rechtsverbindlich bleiben (BGHZ 84, 109, 114 ff. [BGH 17.05.1982 - VII ZR 316/81] mit Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur; BGH NJW 1984, 2404, 2406) [BGH 20.06.1984 - VIII ZR 337/82].

  • OLG Hamm, 18.10.1982 - 2 W 29/82

    Nachträgliche Einbeziehung von AGB bei grenzüberschreitenden VHV, anwendbares

    Auszug aus BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
    Ein Interesse des Verwenders am Ausschluß der Aufrechnung mit Gegenforderungen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind, ist indes nicht anzuerkennen (so auch OLG Hamm NJW 1983, 523, 525 [OLG Hamm 18.10.1982 - 2 W 29/82] li.; Heinrichs in Palandt, BGB, 43. Aufl. 1984, § 11 AGBG Anm. 3 a; Schlosser/Coester-Waltjen/Graba, AGB-Gesetz 1977, § 11 Nr. 3 Rdn. 21; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 4. Aufl. 1982, § 11 Nr. 3 Rdn. 12; Löwe/Graf von Westphalen/Trinkner, Großkommentar zum AGB-Gesetz, Bd. II, 2. Aufl. 1983, § 11 Nr. 3 Rdn. 21; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 1984, § 11 Nr. 3 Rdn. 17).
  • BGH, 27.11.1997 - GSZ 1/97

    Großer Senat für Zivilsachen entscheidet über Freigabeklauseln bei

    Dieses bedeutet, daß eine vorformulierte einheitliche Vertragsklausel, die gegen § 9 AGBG verstößt, nicht auf den gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt und damit aufrechterhalten werden darf (vgl. BGHZ 84, 109, 114 ff.; 92, 312, 314 f.; 115, 324, 326); statt dessen gilt anstelle dieser zu weitgehenden Klausel das für den jeweiligen Vertrag maßgebliche Gesetzesrecht.
  • OLG Nürnberg, 20.08.2014 - 12 U 2119/13

    Vertrag über die Lieferung von Beton an einen Bauunternehmer: Inhaltskontrolle

    Eine geltungserhaltende Reduktion in der Weise, dass die Klausel nur insoweit als unwirksam angesehen wird, als sie ein Zurückbehaltungsrecht wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen ausschließt, ist insoweit nicht anzuerkennen (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.1984 - X ZR 97/83, BGHZ 92, 312, 315 f.).
  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 269/98

    Option zur Verlängerung eines Vertrages in AGB

    Sie würde dem Klauselverwender die Möglichkeit eröffnen, bei der Aufstellung seiner Konditionen unbedenklich über die Grenze des Zulässigen hinauszugehen, ohne mehr befürchten zu müssen, als daß die Benachteiligung seines Geschäftspartners durch das Gericht auf ein gerade noch zulässiges Maß zurückgeführt wird (BGHZ 84, 109, 114 ff.; 92, 312, 315).
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