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   BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84   

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https://dejure.org/1984,333
BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84 (https://dejure.org/1984,333)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1984 - KRB 1/84 (https://dejure.org/1984,333)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1984 - KRB 1/84 (https://dejure.org/1984,333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Verstoß gegen das Verbot von Subventionsabsprachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung - Aufsichtspflichtverletzung - Submissionsabsprachen

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 84
  • BGHSt 32, 389
  • NJW 1984, 2372
  • NJW 1984, 3272
  • MDR 1984, 958
  • GRUR 1984, 753
  • NStZ 1985, 77
  • WM 1984, 1241
  • BB 1984, 1446
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.1976 - StB 8/76

    Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Zulässigkeit einer von dem im

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84
    Das ist aber deshalb nicht der Fall, weil Prozeßhandlungen eines Verteidigers auch dann wirksam bleiben, wenn seine Bevollmächtigung gegen § 146 StPO verstieß (vgl. BGHSt 26, 291 ff).

    Der Grundsatz, daß mit der Zurückweisung auch die Prozeßhandlung unwirksam wird, die Anlaß zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verteidigung und damit zur Zurückweisung gegeben hat (vgl. BGHSt 26, 291, 294; 335, 337, 372), besagt nicht, daß auch ohne Zurückweisung solche Prozeßhandlungen unwirksam werden, bei denen der Verteidiger bei richtiger Anwendung des § 146 StPO an sich hätte zurückgewiesen werden müssen, sondern schließt das gerade aus.

  • BGH, 22.01.1976 - KRB 1/75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84
    In der Regel ist deshalb nur eine einzige Pflichtverletzung anzunehmen, wenn in einem Betrieb in gewissem Zeitlichen Zusammenhang mehrere Verstöße gegen dieselbe gesetzliche Bestimmung begangen worden sind (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Januar 1976 - KRB 1/75 = LM OWiG 1975 § 130 Nr. 1).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1980 - 3 VAs 5/80
    Auszug aus BGH, 09.07.1984 - KRB 1/84
    Die Verletzung einer betriebsbezogenen Pflicht - hier die Zuwiderhandlung gegen die Verbotsnorm des § 1 GWB i.V.m. § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB - ist lediglich objektive Bedingung der Ahndung der Aufsichtspflichtverletzung (OLG Karlsruhe Justiz 1980, 395; Göhler, OWiG 7. Aufl. § 130 Rdn. 17).
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auch die letztere Art der Schadensbeseitigung ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat und woran er weiter festhält, eine Form der Naturalrestitutitution (BGHZ 66, 239, 247; Senatsurteil vom 20. Juni 1972 = aaO; ständ.Rspr., s. auch BGHZ 92, 85, 87 f) [BGH 09.07.1984 - KRB 1/84].
  • BGH, 13.10.2009 - VI ZR 318/08

    Schadensabrechnung unter Zugrundelegung des durch Sachverständigengutachten

    Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 92, 84, 86 f.; 102, 322, 330; 161, 151, 154; Urteil vom 9. Dezember 2008 - VI ZR 173/07 - VersR 2009, 408, 409 und vom 9. Juni 2009 - VI ZR 110/08 - VersR 2009, 1092, 1093).
  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der

    Es ist jedoch revisionsrechtlich überprüfbar, ob der Tatrichter Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat (vgl. Senat, BGHZ 102, 322, 330 ; 92, 84, 86 f. ).
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