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   BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84   

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https://dejure.org/1984,320
BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84 (https://dejure.org/1984,320)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1984 - II ZR 91/84 (https://dejure.org/1984,320)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1984 - II ZR 91/84 (https://dejure.org/1984,320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Aufnahmezwang für die IG Metall

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Industriegewerkschaft jemanden als Mitglied aufzunehmen - Verweigerung der Aufnahme wegen Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Deutschland (KPD) - Herleitung des Aufnahmeanspruches aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen - Anforderungen an die ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verpflichtung der Gewerkschaft zur Aufnahme beitrittswilliger Arbeitnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 611; GG Art.9
    B-c

Papierfundstellen

  • BGHZ 93, 151
  • NJW 1985, 1216
  • ZIP 1985, 276
  • MDR 1985, 385
  • GRUR 1985, 569
  • NZA 1985, 540 (Ls.)
  • WM 1985, 387
  • BB 1985, 397
  • DB 1985, 586
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.1974 - II ZR 78/72

    Aufnahmezwang eines Monopolverbandes

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Ein Anspruch auf Aufnahme in einen Verein kann nicht nur bei Monopolvereinigungen, sondern auch dann bestehen, wenn ein Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein schwerwiegendes Interesse von Beitrittswilligen am Erwerb der Mitgliedschaft besteht (Ergänzung zu BGHZ 63, 282 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72]); das gilt auch für Gewerkschaften.

    Einen Aufnahmezwang hat der Bundesgerichtshof bislang für Monopolverbände angenommen (BGHZ 63, 282, 284 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72] m.w.N.).

    Die Beklagte ist nach alledem einem Aufnahmezwang für beitrittswillige Bewerber ihres Wirkungskreises unterworfen; für sie gelten infolgedessen dieselben Regeln, die bislang für bestimmte Monopolverbände entwickelt worden sind (BGHZ 63, 282 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72]).

    Nur wenn deren sachliche Berechtigung zu verneinen und die Zurückweisung des Bewerbers unbillig ist, besteht in der Regel ein Anspruch auf Aufnahme (BGHZ 63, 282, 284, 285 [BGH 02.12.1974 - II ZR 78/72]m.w.N.).

  • BGH, 01.10.1984 - II ZR 292/83

    Pflicht einer Gewerkschaft zur Aufnahme einer geschlossenen Gruppe mit

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Zwar ergibt sich ein Aufnahmeanspruch, wie der Senat kürzlich entschieden hat (Urt. v. 1.10.1984 - II ZR 292/83, zur Veröffentlichung bestimmt), nicht schon aus der Satzung der Beklagten.

    Wie der Senat im Urteil vom 1. Oktober 1984 (II ZR 292/83) ausgeführt hat, ist Streitgegenstand nicht die förmliche Entscheidung der Gewerkschaft, mit der sie den Aufnahme antrag abgelehnt hat, sondern die Frage, ob ein materiellrechtlicher Anspruch des Bewerbers auf Aufnahme besteht.

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Das Bundesverfassungsgericht hat dazu zusammenfassend ausgeführt (BVerfGE 38, 281, 305), daß die Gewerkschaften allgemein über ihre Zielsetzung - die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Arbeitnehmer - weit hinausgewachsen sind und die Repräsentation der Arbeitnehmerinteressen in Staat und Gesellschaft in umfassender Weise wahrnehmen; sie bilden heute einen bestimmenden Faktor im Sozialleben.
  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 206/77

    Mitgliedsausschluß aus politischer Partei

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Da dies um so eher der Fall ist, je wichtiger für den Betroffenen die Zugehörigkeit zu einer Organisation ist (vgl. BGHZ 47, 381, 385 u. Sen.Urt. v. 2.7.1979 - II ZR 206/77, NJW 1980, 443 [BGH 02.07.1979 - II ZR 206/77]), sind aus den gleichen Erwägungen, die zur Begründung des Aufnahmezwangs führen, dem Ermessen der Gewerkschaft enge Grenzen gesetzt.
  • BGH, 28.09.1972 - II ZR 5/70

    Gewerkschaftsausschluss wegen gewerkschaftsfeindlicher politischer Interessen

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Gewerkschaften zum Schutze ihres Rechts auf Selbstbewahrung berechtigt sind, in ihren Satzungen die Beendigung der Mitgliedschaft vorzusehen, wenn ein Gewerkschaftsmitglied einer gegnerischen politischen Partei angehört (vgl. Sen.Urt. v. 28.9.1972 - II ZR 5/70, LM GrundG Art. 9 Nr. 4).
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Die Gründe, die der Senat im Urteil vom 30. Mai 1983 (BGHZ 87, 337, 343 f.) dafür angeführt hat, daß die Tatsachenermittlung im Vereins rechtlichen Disziplinarverfahren der Nachprüfung durch die staatlichen Gerichte unterliegen muß, gelten ebenso für die Überprüfung des Sachverhalts, auf den die Ablehnung eines Aufnahmegesuchs gestützt wird.
  • BGH, 20.04.1967 - II ZR 142/65

    Offenbare Unbilligkeit der Ausschließung aus einem Verein

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Da dies um so eher der Fall ist, je wichtiger für den Betroffenen die Zugehörigkeit zu einer Organisation ist (vgl. BGHZ 47, 381, 385 u. Sen.Urt. v. 2.7.1979 - II ZR 206/77, NJW 1980, 443 [BGH 02.07.1979 - II ZR 206/77]), sind aus den gleichen Erwägungen, die zur Begründung des Aufnahmezwangs führen, dem Ermessen der Gewerkschaft enge Grenzen gesetzt.
  • BGH, 07.10.1980 - KZR 25/79

    Unbillige Behinderung durch Verbandsbeschluß

    Auszug aus BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84
    Das ist - was allerdings bei monopolartigen Vereinigungen häufig in Betracht kommen wird - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein oder Verband im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht (so andeutungsweise BGH, Urt. v. 26.6.1979 - KZR 25/79, LM BGB § 38 Nr. 7).
  • BGH, 13.10.2015 - II ZR 23/14

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz für

    Ebenso wie ein Monopolverband, der Leistungen und Vorteile vermittelt, die nur von Verbandsangehörigen in Anspruch genommen werden können, zur Aufnahme von Bewerbern um die Mitgliedschaft verpflichtet ist, um diesen die Teilhabe an den vom Monopolverband vermittelten Leistungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 1974 - II ZR 78/72, BGHZ 63, 282, 284 ff.; Urteil vom 10. Dezember 1984 - II ZR 91/84, BGHZ 93, 151, 152 f.), ist ein Monopolverband, der als einziger bestimmte Leistungen unter von ihm selbst aufgestellten Kriterien an Nicht-Verbandsangehörige erbringt, verpflichtet, diese Leistungen jedem zu gewähren, der die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung erfüllt (vgl. Lambertz, Die Nominierung im Sport, 2012, S. 65 f.).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Diese Rechtsprechung ist sodann auf Vereine und Verbände ausgedehnt worden, die im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehaben (vgl. BGHZ 93, 151).
  • BGH, 23.11.1998 - II ZR 54/98

    Verband muss Sportverein aufnehmen

    Das ist - in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWB - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGHZ 93, 151, 152; 102, 265, 276; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1985 - KZR 2/85, GRUR 1986, 332, 333 - "Aikido-Verband"; Sen.Urt. v. 9. Juni 1997 - II ZR 303/95, ZIP 1997, 1591, 1593).

    Nur wenn nach einer Abwägung der beiderseitigen Interessen die Zurückweisung des Bewerbers unbillig erscheint, besteht in der Regel ein Anspruch auf Aufnahme (BGHZ 93, 151, 153 f.; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1985 - KZR 2/85 aaO).

    bb) Mit seinem Vorbringen hat der Kläger seiner Darlegungslast genügt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 10. Dezember 1984 - II ZR 91/84, WM 1985, 387, 388 - IG Metall).

  • LG Memmingen, 28.07.2021 - 13 S 1372/20

    Aufnahmeanspruch in einem Verein bei Ungleichbehandlung

    Nur bei Zusammentreffen beider Merkmale bejaht die herrschende Rechtsprechung einen Aufnahmeanspruch (BGH, Urteil vom 10.12.1984, II ZR 91/84; BGH, Urteil vom 23.11.1998, II ZR 54/98).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Diese Beschränkung ist bei Monopolverbänden sowie Vereinigungen mit einer überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich, bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist, wozu aufgrund ihrer überragenden Stellung im Chemiebereich sich die Beklagte rechnet (vgl. für die Gewerkschaften im allgemeinen BGHZ 93, 151, 152 f.) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84], und die deshalb einem Aufnahmezwang unterliegen, innerlich nicht berechtigt.

    Wenn die Rechtsordnung bei ihnen mit Rücksicht auf schwerwiegende Interessen der betroffenen Kreise die grundsätzliche Selbstbestimmung über die Aufnahme von Mitgliedern nicht hinnehmen kann (BGHZ 93, 151, 152) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84], so muß sie ihnen aus den gleichen Gründen auch die freie Entscheidung über den Ausschluß von Mitgliedern versagen.

    Da ein Ausschluß aber um so eher unbillig sein wird, je wichtiger für den Betroffenen die Mitgliedschaft ist, sind diesem Beurteilungs- oder Ermessensspielraum enge Grenzen gesetzt (vgl. BGHZ 93, 151, 158) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84].

  • BGH, 04.03.1991 - II ZR 90/90

    Ausschluß von Teilmitgliedern aus einer Gewerkschaft

    In demselben Sinne hat sich der Senat auch in seiner Entscheidung BGHZ 93, 151, 155 [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84] ausgesprochen, wo mit derselben Begründung auch die Pflicht der Gewerkschaft zur Aufnahme ehemaliger Mitglieder gegnerischer Organisationen abgelehnt worden ist, wenn der Bewerber sich nicht glaubhaft von seiner früheren Haltung abgewendet hat.

    Dieses Recht ist der Beklagten, was in jener Entscheidung noch offenbleiben konnte (ähnlich Urt. v. 28. September 1972 aaO; für Unzumutbarkeit der Aufnahme von Mitgliedern gegnerischer politischer Parteien schlechthin dagegen BGHZ 93, 151, 155) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84], weil es dort um den Ausschluß des Vorsitzenden des Zentralkomitees der MLPD ging, nicht nur gegenüber Amtsträgern dieser Partei zuzubilligen, sondern auch gegenüber Mitgliedern, die keine besonders herausgehobene innerparteiliche Funktion bekleiden.

  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

    Davon abgesehen hat der Senat einen Aufnahmezwang nur dann angenommen, wenn der Verein oder Verband eine Monopolstellung oder jedenfalls im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse am Erwerb der Mitgliedschaft besteht, wie es bei bestimmten Wirtschafts- und Berufsvereinigungen auch außerhalb des Anwendungsbereiches von § 27 GWB der Fall sein kann (vgl. BGHZ 93, 151 [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84]).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    In jedem Falle - also nicht nur bei sozialmächtigen Verbänden - kann das Gericht den Sachverhalt in vollem Umfang nachprüfen (vgl. BGHZ 93, 151, 158) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84].
  • LG Bremen, 31.01.2013 - 7 O 24/12
    Ein solcher Aufnahmezwang trifft solche Vereinigungen, denen eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich zukommt und bei denen die Mitgliedschaft für den Einzelnen aus beruflichen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen von erheblicher Bedeutung ist (BGHZ 93, 151 [Tz. 7]).

    Das ist - in Anlehnung vor allem an § 826 BGB und § 27 GWB - ganz allgemein der Fall, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung innehat und ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an dem Erwerb der Mitgliedschaft besteht (BGHZ 93, 151 [152] 102, 265, [276] 140, 74 [Tz. 12 f.]).

    Wenn die Rechtsordnung bei ihnen mit Rücksicht auf schwerwiegende Interessen der betroffenen Kreise die grundsätzliche Selbstbestimmung über die Aufnahme von Mitgliedern nicht hinnehmen kann (BGHZ 93, 151 [152]), so muss sie ihnen aus den gleichen Gründen auch die freie Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern versagen (BGHZ 102, 265 [Tz. 15]).

  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 19/87

    HBV-Familien- und Wohnungsrechtsschutz - Kopplung

    Diese überragende Machtstellung der Gewerkschaften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich spiegelt sich auch darin wieder, daß sie im Hinblick auf das sich aus den vorerörterten Umständen ergebende grundlegende Interesse des einzelnen Arbeitnehmers am Erwerb der Mitgliedschaft einem Aufnahmezwang unterliegen, von dem sie nur unter bestimmten Voraussetzungen befreit sind (BGHZ 93, 151, 152 ff.) [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84].
  • KG, 05.05.1992 - 19 U 6735/91

    Aufnahme eines klagenden Sportvereins in einen beklagten Dachverband ;

  • BAG, 06.04.2022 - 5 AZR 325/21

    Bewerbungen für internationale Friedenseinsätze - ZIF-Expertenpool

  • BGH, 15.10.1990 - II ZR 255/89

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitgliedes

  • OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 177/00

    Abführung von Tantiemen als Aufsichtsratsmitglied gemäß Satzung einer

  • BGH, 10.12.1985 - KZR 2/85

    Anspruch eines Sportfachverbandes auf Aufnahme in einen Landesverband

  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06

    Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner

  • OLG Frankfurt, 03.03.2009 - 11 U 57/08

    Anspruch auf Aufnahme eines Handballvereins in den Landessportbund: Ablehnung der

  • OLG Frankfurt, 16.03.1989 - 6 U 28/88

    Gegnerische Organisation im Sinne einer Satzungsbestimmung; Ziel einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2021 - 21 Sa 51/20

    Ausschluss aus dem ZIF-Expertenpool - internationale Friedenseinsätze -

  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 8 U 77/01

    Mitgliederversammlung; Verein; Abstimmung; Telefonische Zuschaltung;

  • KG, 20.03.2023 - 26 U 164/22

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Antrag eines Journalisten auf Aufnahme im

  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90

    Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß

  • OLG Koblenz, 26.06.2003 - 5 U 1621/02

    Gerichtliche Überprüfung eines Vereinsausschlusses

  • VG Hannover, 21.03.1997 - 9 B 1291/97

    Gemeindeordnungsrechtliche Ausgestaltung der Rechtsstellung von fraktionslosen

  • LG Heidelberg, 12.01.1990 - 5 O 149/89

    Vereinsfreiheit und Aufnahmezwang

  • BGH, 21.07.2008 - II ZR 230/07

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Überschreitung des

  • LG Düsseldorf, 02.09.2005 - 16 O 98/05
  • BayObLG, 28.06.1990 - BReg. 3 Z 62/90

    Vor-Genossenschaft; Prüfungsverband; Eintragung; Genossenschaftsregister;

  • OLG München, 28.04.2005 - U (K) 5018/04
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 13/21
  • LG Berlin, 27.07.2023 - 4 O 29/23
  • LG Hannover, 24.01.1995 - 18 S 65/94

    Allgemeiner Aufnahmezwang eines privatrechtlichen Vereins; Kern der

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