Rechtsprechung
BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83 |
Kartoffelpülpe
§ 521 BGB, pVV, cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), 'Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand';
§ 823 Abs. 1 BGB
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Kartoffelpülpe
- Prof. Dr. Lorenz
Haftung aus pVV: Haftungsmaßstab bei Verletzung einer Schutzpflicht ("Kartoffelpülpe-Fall)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingreifen der Haftungsmilderung aus § 521 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei der Verletzung von Schutzpflichten ohne Zusammenhang zum Gegenstand einer Schenkung - Voraussetzungen für ein Durchschlagen der Haftungsmilderung aus § 521 BGB auf Ansprüche eines Beschenkten aus ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Reichweite der Haftungsmilderung des Schenkers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schenkung - Haftungsmilderung - Verletzung von Schutzpflichten - Deliktische Ansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 521
Papierfundstellen
- BGHZ 93, 23
- NJW 1985, 794
- MDR 1985, 389
- VersR 1985, 278
- WM 1985, 579
- BB 1985, 1355
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13
Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter
Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1971 (…VIII ZR 81/70, aaO) und unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien, wonach ein Schweigen des Veräußerers zwingend als Zusicherung der handelsüblichen Reinheit und Unverdorbenheit im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB aF anzusehen sei (…BT-Drucks. 7/2990, S. 18), ausgesprochen, dass für § 7 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes 1975 nichts anderes gelte als zuvor (BGH, Urteil vom 20. November 1984 - IVa ZR 104/83, BGHZ 93, 23, 25 f.). - BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß die gesetzliche Beschränkung der Vertragshaftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt mit der Folge, daß wegen derselben Handlung nach Deliktsrecht keine strengere Haftung stattfindet (RGZ 66, 363; 88, 317; BGHZ 46, 140, 145; 46, 313, 316; 55, 392, 396; 93, 23, 29) [BGH 20.11.1984 - IVa ZR 104/83]. - OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 97/12
Gewinn einer Berlin-Reise bei der Tombola eines Bundestagsabgeordneten: Haftung …
§ 276 BGB soll dagegen für die allgemeinen Schutzpflichten gelten, die zum Vertragsgegenstand in keiner Beziehung stehen, sondern dahin gehen, die Rechtsgüter des Vertragspartners nicht zu verletzen, mit denen der Schenker anlässlich des Vertragsschlusses bzw. der Vertragsdurchführung in Berührung kommt (BGHZ 93, 23).c) Die Haftungsmilderung des § 521 BGB, die dem Beklagten zu 2. bei der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen zu Gute kommt und im Übrigen auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung durchschlägt (BGHZ 93, 23; BGHZ 46, 140; BGH NJW 1954, 155), hat zur Folge, dass der Beklagte zu 2. allenfalls für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen hätte.
- OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Verkehrssicherungspflicht: Ordnungsgemäße Unterhaltung einer Schulanlage
Wie der Bundesgerichtshof nämlich bezogen auf die gleichartige Vorschrift des § 521 BGB ausgeführt hat, rechtfertigt die Großzügigkeit des Schenkers es nicht, die Haftungsmilderung auch da eingreifen zu lassen, wo es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (BGH NJW 1985, 794, 795). - OLG Stuttgart, 11.11.1992 - 3 U 147/91
Verkehrssicherungspflichten eines Grundstückseigentümers bei unentgeltlicher …
Abgesehen davon könne sich die Beklagte gemäß BGHZ 93, 23 auch im Rahmen einer etwaigen Haftung aus unerlaubter Handlung auf das Haftungsprivileg des § 599 BGB , wonach nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet werde, berufen.Richtig ist, dass die für den Verleiher geltende Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach der für die Haftung des Schenkers entwickelten Rechtsprechung des BGH (BGHZ 93, 23 ) durchschlägt auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wenn der Schaden entstanden ist aus der Verletzung von Schutzpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1988, 157).
- OLG Zweibrücken, 11.04.2002 - 4 U 122/01
Verwahrungsvertrag: Selbstschädigung als Indiz für Beachtung der eigenüblichen …
Der für vertragliche Ansprüche kraft Gesetzes abgemilderte Haftungsmaßstab beschränkt zugleich die deliktische Haftung (vgl. etwa BGH aaO sowie NJW 1992, 2474, 2475 und NJW 1985, 794, 796;… Palandt/Thomas aaO vor § 823 Rdn. 9 m.w.N.). - AG Ratingen, 29.11.2013 - 9 C 292/13
Unfallschadenregulierung, Abschleppkosten
Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist einzig der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, das heißt die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (vgl. BGH NJW 1970, 1454; 1974, 34; 1992, 1619), wobei den Geschädigten eine Schadenminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 S. 1 BGB trifft (vgl. BGH NJW 1975, 160; 1985, 794). - OLG Köln, 11.03.2008 - 3 U 145/07
Schadensersatz wegen unberechtigter Rückforderung des Geschenks
Diese Haftungserleichterung gilt zugunsten des Schenkers nicht nur in Bezug auf Pflichten, die den Schenkungsgegenstand selbst betreffen, sondern allgemein dort, wo lediglich die Vertragserwartungen des Beschenkten und nicht die Verletzung weiterer, nicht mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehende Schutzpflichten in Rede stehen (BGH, Urt. v. 20.11.1984, IVa ZR 104/83, BGHZ 93, 23 ff.; zustimmend MüKo-Koch, 5.Aufl., § 521 BGB Rn5). - OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 4 U 125/90
Haftungsmilderung; Verleiher; Deliktsrechtliche Ansprüche; Verletzung von …
Das trifft z.B. zu, wenn Informationspflichten über Gefahren bestehen, die dem Entleiher durch den Leihgegenstand drohen ... .Der BGH hat diese Rechtsauffassung bisher nur vertreten im Fall des § 521 BGB (Schenkung - BGHZ 93, 23 ff = DRsp I (133) 282 a-b). - LG Lübeck, 08.01.2009 - 14 S 284/07 Dabei ist § 254 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden ( BGH NJW 1985, 794 [BGH 20.11.1984 - IVa ZR 104/83] ), insbesondere besteht eine Schadensminderungspflicht des Geschädigten.
- OVG Schleswig-Holstein, 25.03.1997 - 2 L 210/96
- OLG Jena, 12.07.1995 - 4 U 56/95
Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Anspruch auf vollen Ersatz der tatsächlich …
- AG Ahlen, 06.11.2015 - 30 C 494/14
Schadensersatz aus Verkehrsunfall
- LG Traunstein, 02.03.1998 - 3 O 3337/97
- AG Zossen, 28.08.2019 - 2 C 44/19
Unfallregulierung
- AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02