Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,488
BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84 (https://dejure.org/1985,488)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1985 - BLw 9/84 (https://dejure.org/1985,488)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - BLw 9/84 (https://dejure.org/1985,488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 94, 299
  • NJW 1986, 2709 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 310
  • MDR 1985, 1024
  • DNotZ 1986, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Dem schließt sich der Senat, der diese Frage in der zum Grundstücksbegriff des Grundstückverkehrsgesetzes ergangenen Entscheidung BGHZ 49, 145 noch offengelassen hat, an.

    Für den Bereich des Grundstückverkehrsgesetzes hat der Gesetzgeber den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff bewußt aufgegeben und nur auf das Grundstück im Rechtssinne abgestellt (vgl. hierzu im einzelnen BGHZ 49, 145).

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Da ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter behördlicher Zwischenbescheid nur diese Zweimonatsfrist hätte in Lauf setzen können (vgl. BGHZ 44, 202, 204 - insoweit von BVerfGE 21, 306 unberührt geblieben - Senatsbeschl. vom 14. Februar 1974, V BLw 1/73, LM RSiedlG Nr. 19 = WM 1974, 539), würde die von dem Beteiligten zu 2 angegriffene Sachentscheidung des Landkreises schon deshalb keinen Bestand haben, weil vor ihrem Erlaß bereits die Fiktionswirkung des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingetreten wäre.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65

    Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Da ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter behördlicher Zwischenbescheid nur diese Zweimonatsfrist hätte in Lauf setzen können (vgl. BGHZ 44, 202, 204 - insoweit von BVerfGE 21, 306 unberührt geblieben - Senatsbeschl. vom 14. Februar 1974, V BLw 1/73, LM RSiedlG Nr. 19 = WM 1974, 539), würde die von dem Beteiligten zu 2 angegriffene Sachentscheidung des Landkreises schon deshalb keinen Bestand haben, weil vor ihrem Erlaß bereits die Fiktionswirkung des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingetreten wäre.
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Behördliche Kontrolle und gesetzliches Vorkaufsrecht sind somit beide rechtliche Hilfsmittel zur Verbesserung der Agrarstruktur geworden (vgl. § 6 Abs. 2 RSG ErgG n.F.), jedoch mit einem entscheidenden Unterschied: Während das Genehmigungsverfahren nur der Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur dient (vgl. BVerfGE 26, 215, 223), ist das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ein positives Lenkungsmittel, mit dessen Hilfe über das gemeinnützige Siedlungsunternehmen Land in die Hände aufstockungswürdiger oder ansiedlungswilliger Landwirte gelangen soll.
  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Da ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter behördlicher Zwischenbescheid nur diese Zweimonatsfrist hätte in Lauf setzen können (vgl. BGHZ 44, 202, 204 - insoweit von BVerfGE 21, 306 unberührt geblieben - Senatsbeschl. vom 14. Februar 1974, V BLw 1/73, LM RSiedlG Nr. 19 = WM 1974, 539), würde die von dem Beteiligten zu 2 angegriffene Sachentscheidung des Landkreises schon deshalb keinen Bestand haben, weil vor ihrem Erlaß bereits die Fiktionswirkung des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingetreten wäre.
  • BGH, 25.04.1961 - V BLw 9/60
    Auszug aus BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84
    Dieser galt sowohl für die Bundesratsbekanntmachung über den Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken vom 15. März 1918 (RGBl I S. 123) als auch für das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 (RGBl I S. 1429), die Grundstückverkehrsbekanntmachung vom 26. Januar 1937 (RGBl I S. 35) und für das KRG 45 (vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1961, V BLw 9/60, LM KRG Nr. 45 Art. IV Nr. 34 = RdL 1961, 175; BayObLGZ 1956, 11, 17 m. w. Nachw.).
  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Zur Verlängerung der Frist für die Entscheidung über eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auf drei Monate reicht es aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts gemäß § 12 GrdstVG zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet zu sein, und rechtzeitig einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlässt; es kommt nicht darauf an, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich bestand (Aufgabe der früheren Senatsrechtsprechung, zuletzt Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985, BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302).

    Diese Frage spielt ausschließlich eine Rolle für das Bestehen eines Vorkaufsrechts nach § 4 RSG (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302 ff.).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung, auf die sich das Beschwerdegericht stützt, soll allerdings ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht gestützter Zwischenbescheid nur die Zweimonatsfrist nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 GrdstVG in Lauf setzen (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302; Beschluss vom 14. Februar 1974 - V BLw 1/73, WM 1974, 539; Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 19/65, BGHZ 44, 202, 204; vgl. auch Beschluss vom 7. November 2002 - BLw 24/02, NL-BzAR 2003, 74; Nachweise der obergerichtlichen Rechtsprechung bei Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 6 Anm. 4.6.2.3, S. 406 f.; so wohl auch Lange, GrdstVG, 2. Aufl., § 6 Anm. 5a; Ehrenforth, RSG und GrdstVG, 1965, Teil E § 6 GrdstVG Anm. 3 c; Wöhrmann, GrdstVG, 1963, § 6 Rn. 31; Herminghausen, DNotZ 1965, 211, 215).

    Insbesondere gehört die Frage, ob ein Vorkaufsrecht nach § 4 RSG besteht, in materieller Hinsicht grundsätzlich nicht zum Prüfungsgegenstand des Einwendungsverfahrens nach § 10 RSG, in dem die Sachentscheidung der Genehmigungsbehörde überprüft wird (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; näher unten zu IV.).

    Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122; BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Soweit - wie im Reichssiedlungsgesetz - eine ausdrückliche Gleichstellung von Grundstücksteilen fehlt, wird hingegen von vornherein nicht der grundbuchrechtliche, sondern ein wirtschaftlicher Grundstücksbegriff zugrunde gelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 302, und vom 27. April 2001 - BLw 22/00, AgrarR 2001, 382, zu § 4 RSG).
  • BGH, 02.03.1995 - BLw 71/94

    Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde mangels Divergenz -

    Die Rechtsbeschwerde meint aber nur, das Beschwerdegericht berufe sich zwar auf die Senatsentscheidung BGHZ 94, 299 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84] (= RdL 1985, 277) habe sich aber bei der Subsumtion des Sachverhalts insbesondere hinsichtlich der Lage und Nutzung der einzelnen Grundstücke nicht an die Grundsätze dieses Senatsbeschlusses gehalten, sondern sei mit einer eigenen Auslegung des Begriffs des wirtschaftlichen und räumlichen Zusammenhangs von dieser Entscheidung abgewichen.

    Im übrigen übersieht sie, daß sich die Senatsentscheidung BGHZ 94, 299 ff [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84] nur mit der Frage befaßt, ob im Bereich des Reichssiedlungsgesetzes der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend ist, nähere Rechtssätze zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit werden darin aber nicht aufgestellt.

    Dies widerspreche BGHZ 94, 299, 303 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84].

    Im vorliegenden Fall handelt es sich um den Bereich des Reichssiedlungsgesetzes und das Berufungsgericht stellt insoweit mit dem Senat (BGHZ 94, 299 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84]) auf den wirtschaftlichen Grundstücksbegriff ab.

    Weder in BGHZ 94, 299 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84] noch in BGHZ 49, 145 hat der Senat ausgesprochen, daß im Rahmen der inzidenten Genehmigungsprüfung nach § 4 RSG wieder der rechtliche Grundstücksbegriff entscheidet.

    Eine solche Annahme würde die Rechtsauffassung von BGHZ 94, 299 [BGH 09.05.1985 - BLw 9/84] in ihr Gegenteil verkehren.

  • BGH, 07.11.2002 - BLw 24/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls; Einheitliche Ausübung eines

    Das Beschwerdegericht geht auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 14. Februar 1974, V BLw 1/73, WM 1974, 539; BGHZ 94, 299) davon aus, daß die Genehmigungsfiktion des § 6 Abs. 2 GrdstVG eingreift, da der Zwischenbescheid der Beteiligten zu 2 keine Verlängerung der Frist des § 6 Abs. 1 GrdstVG um zwei, sondern nur um einen Monat bewirkt habe, weil kein siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bestanden habe.

    Zum einen enthalten diese Entscheidungen zu der jetzt zu beurteilenden Konstellation gar keine Aussage, und zum anderen befindet sich das Beschwerdegericht im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die Senatsentscheidung BGHZ 94, 299 beruht.

    b) Soweit die Rechtsbeschwerde gerade auch eine Abweichung zu dieser letzteren Entscheidung (BGHZ 94, 299) geltend macht, ist ihr ebenfalls nicht zu folgen.

    Damit verschärfe das Beschwerdegericht die Voraussetzungen gegenüber den sich aus BGHZ 94, 299 ergebenden Rechtssätzen.

  • OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der

    Im Rahmen der Genehmigungsentscheidung sind gleichrangig auch andere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung zu beachten, wie z.B. Maßnahmen des Umwelt und Naturschutzes oder sonstige andere Ziele, die für den ländlichen Raum relevant sind (vgl. dazu BGH RdL 1997, 47, 48. AgrarR 1985, 300, 301. OLG Frankfurt AUR 2003, 315, 316. OLG Oldenburg, RdL 2001, 295, 296).

    Die Realisierung von notwendigen Maßnahmen und ggf. Einschränkungen zu Zwecken des Umwelt und Naturschutzes sind jedoch heute ebenfalls Bestandteile der zu fördernden agrarpolitischen Strukturverbesserung (vgl. BGH RdL 1997, 47, 48. AgrarR 1985, 300, 301. OLG Frankfurt AUR 2003, 315, 316. OLG Oldenburg, RdL 2001, 295, 296).

    Deshalb kann einem Kaufvertrag, der einer bestimmten Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur oder nach § 9 Abs. 6 GrdstVG dringenden volkswirtschaftlichen Belangen dient, die Genehmigung nicht deshalb versagt werden, weil das einer anderen Strukturmaßnahme entsprechende Erwerbsinteresse eines Dritten im konkreten Fall dringlicher erscheinen mag (vgl. BGHZ 94, 292, 297. BGH AgrarR 1985, 300, 301. OLG Oldenburg RdL 2001, 295, 296).

  • OLG Schleswig, 12.09.2006 - 3 WLw 39/06

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Er hat dort ausgesprochen, das Grundstücksverkehrsgesetz verstehe unter einem Grundstück das Grundstück im Rechtssinne (und nicht im wirtschaftlichen Sinne), also einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, und vertritt dies in ständiger Rechtsprechung (z. B. BGH AgrarR 1971/72, 121, 122; BGH AgrarR 1985, 300; BGH AgraR 1986, 211).

    Es entspricht feststehender Rechtsprechung und Literaturmeinung, dass bei Veräußerung mehrerer landwirtschaftlicher Grundstücke, die jeweils unter der Größe von 2 ha liegen, zusammen aber die Größe von 2 ha überschreiten, für die Größe von 2 ha aufwärts gemäß § 4 Abs. 1 RSG die Summe der Grundstücke maßgeblich ist, wenn der veräußerte Grundbesitz ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne ist (BGH AgrarR 1985, 300; AgrarR 2001, 382; Senatsbeschluss vom 9. November 2004 - 3 WLw 21/04 - Seite 9/10; Netz, a. a. O., § 4 RSG Anm. 4.35.3.1.6, Seite 988; Pikalo-Bendel, Grundstücksverkehrsgesetz, § 27 II.1. zu § 4 Abs. 1 RSG a) ee), Seite 1110; Hörsting, Agrarrecht 1998, 180, 185).

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Ist im Bereich des Reichssiedlungsgesetzes weiterhin der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgebend (BGHZ 94, 299 ff), so ist auch im vorliegenden Zusammenhang grundsätzlicher Ausgangspunkt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise; sie hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können.
  • OLG Jena, 16.07.1998 - Lw U 83/98

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Abzustellen ist hinsichtlich des Grundstücksbegriffes i.S.v. § 4 RSG jedoch auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise (BGHZ 94, 299, 302; OLG Jena, OLG-NL 1995, 209, 210).

    Danach ist unter einem Grundstück im Rechtssinne der räumlich abgrenzbare Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art seiner Nutzung unter einer besonderen Nummer gebucht ist (BGHZ 49, 145, 147; BGHZ 94, 299, 303; BGH, AgrarR 1986, 211).

    Die Tauglichkeit dieses gesetzlichen Instruments aktiver staatlicher Bodenpolitik wäre stark beeinträchtigt, wenn auch für die §§ 4 ff. RSG der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff maßgeblich wäre (BGHZ 94, 299, 304) bzw. über einen Vorrang der für das Genehmigungsverfahren geltenden Vorschriften gegenüber denen des RSG dem grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriff auch im Anwendungsbereich von § 4 RSG Geltung verschafft würde.

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ist ein positives Lenkungsmittel zur Verbesserung der Agrarstruktur, mit dessen Hilfe Land in die Hände aufstockungswürdiger oder ansiedlungswilliger Landwirte gelangen soll (Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 304).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Er hat dort ausgesprochen, das GrdstVG verstehe unter einem Grundstück das Grundstück im Rechtssinne (und nicht im wirtschaftlichen Sinne), also einen räumliche abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes ohne Rücksicht auf die Art der Nutzung unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, und vertritt dies in ständiger Rechtssprechung (z.B. BGH AgrarR 1971/72, 121, 122; BGH AgrarR 1985, 300; BGH AgrarR 1986, 211).
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate

  • BGH, 26.10.2006 - BLw 16/06

    Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde

  • BGH, 07.10.2004 - BLw 12/04

    Anforderung an die Darlegung eines Divergenzfalls

  • OLG Jena, 08.03.2010 - 9 W 23/10

    Zwischenverfügung, Eintragungshindernis, Grundstücksverkehrsgenehmigung,

  • BGH, 24.04.1986 - BLw 14/85

    Genehmigungsbedürftigkeit eines Schenkungsvertrages über Grundstücke mit einer

  • OLG Naumburg, 09.08.2006 - 2 Ww 7/06

    Landwirtschaftsrecht: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 25/96

    Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs zur Verwirklichung eines

  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • OLG Oldenburg, 08.11.2012 - 10 W 23/12

    Vorrang des Aufstockungsbedürfnisses von Landwirten gegenüber Projekten von

  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

  • BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09

    Ausreichen eines Hinweises auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im

  • BGH, 27.04.2001 - BLw 22/00

    Verlängerung der Frist für die Erklärung zur Ausübung des Vorkaufsrechts;

  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

  • OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 21/12

    Torfabbau als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 9 GrdstVG

  • OLG Naumburg, 15.08.2001 - 2 Ww 19/01

    Grundstückskauf - siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht - mehrere Grundstücke -

  • OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des

  • BGH, 29.03.2001 - BLw 25/00

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10

    Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen

  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

  • OLG Jena, 15.12.2011 - Lw U 201/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung wegen groben Missverhältnisses zwischen

  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 1/13

    Grundstücksverkehrsrecht: Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 1/05

    Landwirtschaftssache: Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts -

  • LG Düsseldorf, 13.12.2006 - 14d O 53/05

    Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung gegen eine Fondsgesellschaft;

  • OLG Jena, 15.05.1995 - Lw U 437/93

    Veräußerung eines landwirtschaftl. Grundstücks

  • OLG Naumburg, 14.09.2022 - 2 Ww 6/21

    1. Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung i.S.v. § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht