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   BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85   

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https://dejure.org/1986,461
BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 (https://dejure.org/1986,461)
BGH, Entscheidung vom 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 (https://dejure.org/1986,461)
BGH, Entscheidung vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 (https://dejure.org/1986,461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufungsgründe - Berufung gegen Zweites Versäumnisurteil - Unzulässiger Berufungsgrund

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berufung gegen ein sog. zweites Versäumnisurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 345, 513 Abs. 2
    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 97, 341
  • NJW 1986, 2113
  • MDR 1986, 928
  • JR 1986, 512
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Die gegenteilige Auffassung (LAG Hamm, NJW 1981, 887; LAG Frankfurt/Main, NZA 1993, 816; OLG Bremen, OLG-Report 1995, 62; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 345 Rdn. 7ff; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 513 Rdn. 4; Zöller/Herget, ZPO, 21. Aufl., § 345 Rdn. 4; Zöller/Gummer, aaO, § 513 Rdn. 6 a; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 107 VI, S. 620; Hoyer, Das technisch zweite Versäumnisurteil, S. 165 ff; Braun, ZZP 93 (1980) 443, 461; Orlich, NJW 1980, 1782, 1783; Vollkommer, ZZP 94 (1981), 91, 94; ders., JZ 1991, 828; Schneider, MDR 1985, 375, 378; Peters, JZ 1986, 859, 860) findet keine Stütze im Gesetz.

    Darauf, ob das Versäumnisurteil nicht prozeßordnungsgemäß ergangen ist, kommt es nicht an (offengelassen in BGHZ 97, 341, 349).

    Dem Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs ist durch die ordnungsgemäße Ladung Genüge getan (BGHZ 97, 341, 347 f).

    Daher ist es konsequent, an das erneute - auf schuldhafter Säumnis beruhende - Ausbleiben der Partei in dem auf den Einspruch bestimmten Verhandlungstermin die schärfere Sanktion des endgültigen Prozeßverlustes ohne nochmalige Überprüfung des ersten Versäumnisurteils zu knüpfen (BGHZ 97, 341, 345; Stahlhacke, aaO, S. 119).

  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 148/11

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil wegen nachträglichen Auffindens einer

    Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann nicht darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe (BGH, Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341).

    Bleibt die Partei erneut schuldhaft säumig, ist es nur konsequent, an dieses Fehlverhalten die schärfere Sanktion des endgültigen Prozessverlustes zu knüpfen (BGH, Beschluss vom 16. April 1986, aaO S. 345 f).

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Dieses Ergebnis, das in der Rechtsprechung bislang nur vereinzelt vertreten wird (vgl. LAG Hamm BB 1975, 745 f.; NJW 1981, 887; a.A. OLG Düsseldorf MDR 1987, 769 f. m.w.N.), entspricht einer breiten Meinung des Schrifttums (vgl. Ankermann, in: Alternativkommentar zur ZPO § 513 Rdn. 6; Braun ZZP 93, 443, 466 f., 471; Fuchs NJW 1979, 1306; Hoyer aaO. S. 172 f.; Orlich NJW 1973, 1349, 1351 [BAG 01.12.1970 - 3 AZR 1/70]; 1980, 1782, 1783 [BGH 07.12.1978 - III ZR 35/77]; E. Peters, Anm. in JZ 1986, 859, 860; E. Schneider MDR 1985, 375, 378; Schumann ZZP 96 (1983), 137, 210 m.Fußn. 273; Zöller/Schneider § 513 Rdn. 6).

    Die hier vertretene Auffassung steht zu dem Urteil des VIII. Zivilsenats in BGHZ 97, 341 [BGH 16.04.1986 - VIII ZB 26/85] nicht in Widerspruch.

  • BGH, 26.11.2015 - VI ZR 488/14

    Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des Berufungsgerichts: Schlüssige

    So kann die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nicht darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe (BGH, Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341) oder die Klage nicht schlüssig sei (BGH, Beschluss vom 6. Mai 1999 - V ZB 1/99, BGHZ 141, 351).
  • BGH, 05.03.2007 - II ZB 4/06

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil wegen Nichteinhaltung der

    Die beschränkte Prüfungsbefugnis beruht auf dem die rechtliche Ausgestaltung des Versäumnisverfahrens prägenden Gedanken, im Interesse der Prozessbeschleunigung eine - auch durch ein fehlerhaftes - Versäumnisurteil gewarnte Partei zu besonders sorgfältiger Prozessführung anzuhalten (BGHZ 97, 341, 345).

    Infolge der tatsächlich eingetretenen Fristversäumung war der Einspruch gemäß § 341 ZPO ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des ersten Versäumnisurteils zu verwerfen (BGHZ 97, 341, 345; MünchKommZPO/Rimmelspacher 2. Aufl. (AB) § 514 Rdn. 20).

    b) Rechtliches Gehör ist der Beklagten, selbst wenn die Klage und die Terminsladung zum 18. Mai 2004 nicht ordnungsgemäß zugestellt worden wären, durch die fehlerfreie Zustellung des Versäumnisurteils und der damit eröffneten Möglichkeit des Einspruchs gewährt worden (BGHZ 97, 341, 347 f.).

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 259/10

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil als unzulässig durch das

    Die Ausgestaltung des Versäumnisverfahrens ist allgemein durch den Gedanken geprägt, im Interesse der Prozessbeschleunigung eine durch ein Versäumnisurteil gewarnte Partei zu besonders sorgfältiger Prozessführung anzuhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341, 345; vom 5. März 2007 - II ZB 4/06, aaO Rn. 10).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 148/17

    Rechtskraft eines Urteils als Ersetzung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer

    Denn nach allgemeinem Zivilprozessrecht ist auch ein Versäumnisurteil der materiellen Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO fähig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1961 - III ZR 19/60, BGHZ 35, 338, 339; Beschluss vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, BGHZ 97, 341, 345).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2018 - 10 S 358/18

    Zustellung eines Bußgeldbescheid wegen Verkehrsordnungswidrigkeit an

    Der Wirksamkeit einer Ersatzzustellung durch Einlegung in den zu den Geschäftsräumen der GmbH gehörenden Briefkasten kann der Antragsteller jedenfalls seit der mit dem Zustellungsreformgesetz vom 25.07.2001 (BGBl. I S. 1206) erfolgten Änderung des Zustellungsrechts auch nicht mehr mit Erfolg entgegenhalten, der Gewerbebetrieb einer GmbH sei aufgrund deren rechtlicher Selbständigkeit als juristischer Person allein dieser zuzuordnen (vgl. insoweit zur alten Rechtslage - allerdings mit Vorbehalten für kleinere Gesellschaften, deren Geschäftsführer namentlich in der Firma der GmbH erscheinen und als Inhaber des Gewerbebetriebs auftreten - BGH, Beschluss vom 16.04.1986 - VIII ZB 26/85 - BGHZ 97, 341, 343 sowie BayObLG, Beschluss vom 17.01.1985 - BReg …
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob vor Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils die Schlüssigkeit der Klage erneut zu prüfen ist und ob auch mit der Berufung geltend gemacht werden kann, das Versäumnisurteil habe mangels Schlüssigkeit des Klagebegehrens nicht ergehen dürfen, ausdrücklich offengelassen (BGHZ 97, 341, 349).
  • BGH, 27.05.1986 - IX ZR 152/85

    Mangel der Vollmacht im Berufungsverfahren; Begriff des Verhandelns

    Ob im Rahmen des § 513 Abs. 2 ZPO berücksichtigt werden kann, daß der Erlaß des zweiten Versäumnisurteils - beispielsweise wegen § 335 Abs. 1 Nr. 1, 3 ZPO - unzulässig war oder schon ein erstes Versäumnisurteil nicht hätte ergehen dürfen, ist im Schrifttum (vgl. die Nachweise bei Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 44. Aufl., § 513 Anm. 2 B a.E.) streitig, kann aber hier offen bleiben (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 16. April 1986 - VIII ZB 26/85, z. Veröff. i. BGHZ best.).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZB 149/11

    Säumnisverfahren: Zulässigkeit der auf einen Restitutionsgrund gestützten

  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93

    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • BAG, 01.03.1994 - 10 AZR 50/93

    Unterzeichnung der Rechtsmittelbelehrung

  • LAG Hessen, 06.10.2006 - 4 Ta 435/06

    Kein Ordnungsgeld mangels wirksamer Ladung bei Zustellungsfehler

  • LAG Hessen, 15.11.2006 - 4 Ta 438/06

    Kein Ordnungsgeld wegen Nichterscheinens der Partei - Anweisung an den

  • OLG Jena, 16.12.1997 - 8 U 604/97

    Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung; Zustellung eines Mahnbescheides;

  • LAG Hamm, 15.02.2007 - 17 Sa 1621/06

    Berechnung der Dienstwohnungshöchstvergütung einer teilzeitbeschäftigten

  • VGH Bayern, 09.03.2017 - 22 ZB 17.245

    Versäumung der Klagefrist in gewerberechtlichem Untersagungsverfahren gegen GmbH

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 5 U 60/11

    Zustellung im Ausland: Anordnung der Zustellung eines Versäumnisurteils gegen den

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an den Geschäftsführer und

  • OLG Brandenburg, 09.10.1995 - 7 W 16/95

    ZurZulässigkeit bei nicht wirksam zugestelltem Versäumnisurteil

  • OLG Nürnberg, 30.06.1998 - 1 W 1666/98

    Aufhebung eines Ordnungsgeldbeschlusses

  • LAG Hessen, 18.09.1992 - 15 Sa 738/92

    Prüfung des zweiten Versäumnisurteils auch auf gesetzmäßiges Ergehen des ersten

  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • OLG Stuttgart, 31.07.2002 - 9 U 2/02

    Rechtshängigkeit bei nicht förmlicher Zustellung durch deutsche

  • LAG Hessen, 31.08.1992 - 16 Sa 1424/91

    Baugewerbe; Sozialkasse; Auskunftsklage; Versäumnisurteil; Berufung

  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 34/98

    Annahme der Unzulässigkeit einer Berufung aufgrund eines nicht fristgerechten

  • LAG Hamm, 21.01.1999 - 12 Sa 1067/98

    Klage einer Arbeitnehmerin auf Zahlung eines Arbeitsentgelt auf der Grundlage

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