Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,129
BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85 (https://dejure.org/1986,129)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1986 - VI ZR 47/85 (https://dejure.org/1986,129)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1986 - VI ZR 47/85 (https://dejure.org/1986,129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Angebliches Vorstandsmitglied

§ 31 BGB i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, 263 StGB;

Gesamtvertretung, Schutzzweck;

§ 254 BGB, fahrlässige Mitverursachung durch den Geschädigten bleibt bei vorsätzlicher Schädigung regelmäßig unberücksichtigt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitverursachung - Schädigung - Juristische Person - Vertretungsmacht

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Deliktische Haftung einer Genossenschaft für unerlaubte Handlung eines Vorstandsmitglieds bei rechtsgeschäftlicher Betätigung trotz Bestehens einer Gesamtvertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 31, 89, § 254; GenG § 25
    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines Vorstandsmitglieds bei bestehender Gesamtvertretung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 148
  • NJW 1986, 2941
  • NJW-RR 1986, 1420 (Ls.)
  • ZIP 1986, 1179
  • MDR 1986, 1012
  • VersR 1987, 45
  • WM 1986, 1104
  • BB 1986, 1944
  • DB 1986, 2275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 332/94

    Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen des Abbruchs von Verhandlungen vor

    Da der Aufwand des Klägers im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages nur zu ersetzen ist, wenn der Beklagte dessen Abschluß trotz seiner Vorbehalte als sicher hingestellt und damit arglistig gehandelt hat, hätte ein allenfalls als fahrlässig zu bewertendes Mitverschulden des Klägers gegenüber dem vorsätzlichen Verhalten des Beklagten zurückzutreten (BGHZ 98, 148, 158 f).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Dies gilt vor allem dann, wenn - wie hier - die Beklagte (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat, während den Klägern nur ein fahrlässiger Verstoß gegen eigene Belange zur Last fällt (vgl. BGHZ 98, 148, 158).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

    Sie knüpft nicht an die scheinbare Vertretungsmacht, sondern an die Fähigkeit des "Organs" an, für die juristische Person zu handeln (BGHZ 98, 148, 151).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht