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   BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50   

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https://dejure.org/1951,26
BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,26)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1951 - IV ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,26)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1951 - IV ZR 9/50 (https://dejure.org/1951,26)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfügung - Rechtsgeschäft - Übertragung auf Dritte - Belastung - Aufhebung - Inhaltliche Änderung - Einseitige Gestaltungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 185
    Begriff der Verfügung

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 294
  • NJW 1951, 645
  • BB 1951, 404
  • DB 1951, 384
  • DB 1951, 443
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 07.07.1917 - V 66/17

    Gewährung von Schutz gegenüber persönlichen Ansprüchen eines nicht eingetragenen

    Auszug aus BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
    Nach der in der Rechtsprechung und auch im Schrifttum jetzt wohl einhelligen Meinung ist darunter ein Rechtsgeschäft zu verstehen, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt, oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in seinem Inhalt ändert (RGRK zum BGB, Vorbem. vor § 104 Anm. 7; Planck, BGB 4. Aufl. Bd I S 233; RGZ 90, 395 [399]).

    So wird auch in RGZ 90, 395 (399) als Beispiel von Verfügungsgeschäften über Rechte an Grundstücken (im Gegensatz zum Eigentum) die Kündigung genannt, die an den oder von demjenigen, für den ein Recht an dem Grundstück eingetragen ist, oder an den oder von dem, der als Eigentümer, eingetragen ist, erfolgt.

  • BGH, 22.01.2016 - V ZR 27/14

    Erbbaurechtsvertrag mit einer niedersächsischen Gemeinde: Unwirksamkeit wegen

    Ein Bescheid mit diesem Inhalt steht der Erteilung der Genehmigung gleich, wenn der Genehmigungsvorbehalt - wie hier - allein öffentlichen Interessen dient (BGH, Urteil vom 15. März 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 302; Urteil vom 28. Januar 1969 - VI ZR 231/67, NJW 1969, 922, 923; Urteil vom 3. April 1985 - I ZR 29/83, WM 1985, 1405; Urteil vom 22. September 2009 - XI ZR 286/08, NJW 2010, 144 Rn. 17; Urteil vom 7. März 2013 - IX ZR 7/12, WM 2013, 798 Rn. 11).

    Hätte der Landkreis als damals zuständige Kommunalaufsichtsbehörde sich so - wie von dem Kläger vorgetragen - erklärt, wäre der Vertrag wirksam geworden (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 302) und die im Jahr 2012 erfolgte Versagung der Genehmigung durch das Regierungspräsidium ins Leere gegangen.

  • BGH, 07.03.2013 - IX ZR 7/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtungsrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen

    Dann mag ein schutzwürdiges Interesse beider Rechtsgeschäftsteile daran fehlen, die Unwirksamkeit nach dem Gesetz trotz abweichender Beurteilung der zuständigen Genehmigungsbehörde geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1951 - IV ZR 9/50, BGHZ 1, 294, 302).
  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 6/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bzgl. eines Vertrages zwischen dem

    Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonstwie in seinem Inhalt ändert (vgl. nur BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226; 101, 24, 26).
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