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   BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86   

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https://dejure.org/1987,1433
BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86 (https://dejure.org/1987,1433)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86 (https://dejure.org/1987,1433)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86 (https://dejure.org/1987,1433)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Dienstaufsicht - Ermittlungsrichter - Durchsuchungsbeschluß - Richterliche Unabhängigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 26 Abs. 3
    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Aufforderung zu dienstlicher Äußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 100, 271
  • NJW 1987, 2441
  • MDR 1988, 51
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.1976 - VI ZR 249/75

    Zustellung einer fehlerhaften Urteilsausfertigung

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Es entspricht der feststehenden Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, daß in diesem Bereich Maßnahmen der Dienstaufsicht unzulässig sind (vgl. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz § 26 Rdn. 24 mit ausführlichen Nachweisen), es sei denn, es liege ein offensichtlicher Fehler bei der Rechtsanwendung vor (BGHZ 67, 284; 70, 1, 4).
  • BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83

    Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Das Dienstgericht des Bundes hat deswegen eine Maßnahme der Dienstaufsicht in jeder Meinungsäußerung einer dienstaufsichtführenden Stelle erblickt, die sich in irgendeiner Weise kritisch mit dem dienstlichen oder außerdienstlichen Verhalten eines Richters befaßt, auch wenn sie nur gegenüber einem Dritten geäußert wird (vgl. BGHZ 90, 41, 43; BGH DRiZ 1979, 375; 1984, 445).
  • BGH, 09.03.1967 - RiZ(R) 2/66

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Der Sachverhalt ist somit mit dem in der Entscheidung BGHZ 47, 275, 283 erwähnten Beispielsfall, in dem der Dienstvorgesetzte eine Aufsichtsbeschwerde eines Rechtsuchenden gegen einen Richter beschreibt, nicht vergleichbar.
  • BGH, 17.10.1977 - RiZ(R) 2/77

    Zur dienstaufsichtlichen Beanstandung der mündlichen Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Es entspricht der feststehenden Rechtsprechung des Dienstgerichts des Bundes, daß in diesem Bereich Maßnahmen der Dienstaufsicht unzulässig sind (vgl. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz § 26 Rdn. 24 mit ausführlichen Nachweisen), es sei denn, es liege ein offensichtlicher Fehler bei der Rechtsanwendung vor (BGHZ 67, 284; 70, 1, 4).
  • BGH, 26.06.1984 - RiZ(R) 2/84

    Politische Betätigung von Beamten und Richtern

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Voraussetzung ist jedoch, daß es sich um einen Konfliktfall zwischen Justizverwaltung und Richter handelt; dies setzt eine entsprechende Zielrichtung der Äußerung voraus (vgl. BGH DRiZ 1984, 445).
  • BGH, 01.12.1983 - RiZ(R) 5/83

    Beachtung der Ausführungen über die Zuständigkeit des richterlichen Eildienstes -

    Auszug aus BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 7/86
    Nach der Rechtsprechung des BGH (DRiZ 1984, S. 194 f.) sind im Kernbereich richterlicher Tätigkeit auch offensichtliche Fehlgriffe bei der Rechtsanwendung der Dienstaufsicht zugänglich.
  • BGH, 03.12.2014 - RiZ(R) 2/14

    Richterliche Unabhängigkeit: Verbot einer Weisungserteilung durch den

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr nicht befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967, RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285; Urteil vom 6. November 1986, RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987, RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276 und Urteil vom 4. Juni 2009, RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26).

    Zu Weisungen im Bereich richterlicher Tätigkeit ist der Dienstherr unter keinen Umständen befugt (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 unter Verweis auf BT-Drucks. 3/2785, S. 13; außerdem BGH, Urteil vom 6. November 1986 - RiZ(R) 4/86, NJW 1987, 1197, 1198; Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276; Urteil vom 4. Juni 2009 - RiZ(R) 5/08, BGHZ 181, 268 Rn. 26; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl., § 26 Rn. 35).

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 5/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch Bereichtspflichten

    Ob darin ein Vorhalt im Sinne des § 26 Abs. 2 DRiG oder nur eine schwächere Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 und vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276), etwa ein Hinweis (Kissel, GVG 3. Aufl. § 1 Rdn. 52), liegt, bedarf aber keiner Entscheidung.

    Zwar ist es unzulässig, einen Richter um eine dienstliche Äußerung zu einer von ihm getroffenen, zum Kernbereich der richterlichen Tätigkeit gehörenden Entscheidung zu ersuchen (BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276) und dadurch einem nachträglichen Rechtfertigungsdruck auszusetzen (Kissel, GVG 3. Aufl. § 1 Rdn. 62).

  • BGH, 29.10.1993 - RiZ(R) 2/93

    Dienstaufsichtsbeschwerde gegenüber einem Richter - Ablehnung eines Richters

    Eine solche Information, die den Richter in neutraler Form mit einem ihn betreffenden Sachverhalt vertraut macht, stellt keine "Maßnahme gegen den Richter" dar, durch die allein die Unabhängigkeit berührt werden kann (vgl. BGHZ 61, 374, 378 [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; 100, 271, 275; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1976 - RiZ (R) 3/76, DRiZ 1977, 151).

    Zwar bezieht sich das Schreiben damit auf ein konkretes, in die richterliche Zuständigkeit des Antragstellers fallendes Verfahren, es enthält aber weder eine Kritik an seinem dienstlichen Verhalten in dieser Sache, noch den Versuch einer direkten oder indirekten, auch nur psychologischen, Einflußnahme darauf, wie er in Zukunft verfahren oder entscheiden soll, auch nimmt es nicht zu seiner dienstlichen Tätigkeit wertend Stellung (vgl. BGHZ 61, 374, 377 f. [BGH 12.11.1973 - RizR 1/73]; 93, 238, 241; 100, 271, 274 f.).

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 4/03

    Zulässigkeit von Vorhalten in Bezug auf einzelne Verfahren

    Dies gilt unabhängig davon, ob diese Äußerung einen Vorhalt im Sinne des § 26 Abs. 2 DRiG oder nur eine schwächere Maßnahme der Dienstaufsicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. März 1967 - RiZ(R) 2/66, BGHZ 47, 275, 285 und vom 30. März 1987 - RiZ(R) 7/86, BGHZ 100, 271, 276), etwa einen Hinweis (Kissel, GVG 3. Aufl. § 1 Rdn. 52), darstellt.
  • DGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2004 - 1 DGH 2/02

    Zur Frage, inwieweit dienstaufsichtliche Maßnahmen des Präsidenten eines OVG in

    Ist eine Trennung unmöglich, so kommt eine Maßnahme der Dienstaufsicht nur unter den dargelegten engen Voraussetzungen, unter denen einem Richter der Inhalt einer Entscheidung vorgehalten werden kann, d.h. bei offensichtlich fehlerhafter Amtsausführung, in Betracht (BGHZ 76, 289 [291]; 100, 271 [276] [richtig: BGHZ 76, 288 [291]; 100, 271 [276] - d. Red.] ).
  • LG Rostock, 23.05.2008 - 9 T 8/07

    Notar: Aushändigung von Originalurkunden an einen Gerichtssachverständigen

    Erwähnenswert ist insofern, dass notarielle Urkunden, die sich in Verwahrung eines Notars befinden, auch im Strafverfahren grundsätzlich beschlagnahmefähig sind (vgl. BGH, NJW 1987, 2441; Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, 5. Aufl. § 18 Rdnr. 32; LG Darmstadt, wistra 1987, 232; LG Gera, NotBZ 2003, 433; LG Landshut, MittBayNot 1994, 586 (Fundstellen der Rspr. alle zitiert nach juris); vgl. auch das Merkblatt der Bundesnotarkammer vom Februar 1998 zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen im Notariat, abgedruckt bei Weingärtner, Notarrecht, 8. Aufl. Nr. 191 unter 191-3 m.w.N.).
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