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   BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86   

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BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86 (https://dejure.org/1987,1337)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1987 - BLw 15/86 (https://dejure.org/1987,1337)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1987 - BLw 15/86 (https://dejure.org/1987,1337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 101, 95
  • NJW 1987, 3002
  • NJW-RR 1987, 1352 (Ls.)
  • MDR 1987, 844
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 17/75

    Ungesunde Verteilung der Bodennutzung - Verpachtung von landwirtschaftlicher

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86
    Bei der Prüfung der Frage, ob eine Verpachtung zur ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen würde, kann auf den in § 9 II GrdstVG enthaltenen Grundsatz zurückgegriffen werden (Bestätigung von BGH, NJW 1976, 1747 = LM § 5 LPG Nr. 7).

    Sie können daher Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widersprechen und dadurch zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofes v. 3. Juni 1976, V BLw 17/75, LM Nr. 7 zu § 5 LPG = AgrarR 1976, 317).

    Die für den innerdeutschen Bereich zur erfolgreichen Beanstandung und Aufhebung eines Pachtvertrages aufgestellte Voraussetzung, daß der Anpachtungsinteressent auch bereit und in der Lage ist, den vom zunächst in Aussicht genommenen Pächter versprochenen Pachtzins zu zahlen (vgl. BGH Beschl. v. 3. Juni 1976 aaO), kann im Verhältnis zu einem Schweizer Pächter dagegen nicht aufgestellt werden.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86
    Wie der Senat im Beschluß vom 9. Mai 1985 (BGHZ 94, 292) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73) ausgeführt hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86
    Wie der Senat im Beschluß vom 9. Mai 1985 (BGHZ 94, 292) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73) ausgeführt hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    e) Daß dieses Gesetzesverständnis auch der grundsätzlichen Bewertung des modernen Gesetzgebers entspricht, zeigt ein Vergleich mit dem neuen Landpachtrecht (vgl. zu den einschlägigen wechselseitigen Beziehungen zwischen Grundstücksverkehrsrecht und Landpachtrecht auch die Senatsbeschlüsse v. 3. Juni 1976, V BLw 17/75, NJW 1976, 1747 = RdL 1976, 219 und v. 14. Mai 1987, BLw 15/86, BGHZ 101, 95, 98 ff = RdL 1987, 218; ferner Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht, Rdn. 32 ff zu § 4 LPachtVG).
  • BGH, 23.11.2007 - BLw 9/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats u.a. dann der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke durch die Verpachtung an Nichtlandwirte der Nutzung durch Landwirte entzogen werden, die diese Flächen dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen und zur Anpachtung bereit und in der Lage sind (BGHZ 101, 95, 99; ebenso Bendel/Becker, LPachtVG, § 4 Rdn. 4.1.3; Hötzel in Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht, 3. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 21; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 9).

    Nach der vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) widerspricht es den Maßnahmen zur Verbesserung der maßgeblichen deutschen Agrarstruktur, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2007 - 13 W 98/06

    Landpachtvertrag; Freizügigkeitsabkommen: Aufhebung eines Landpachtvertrages über

    Pachtet ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen Grenzgebiet an, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844).

    Gemäß § 4 Abs. 2 LPachtVG liege eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung in der Regel vor, wenn die Verpachtung Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspreche, wobei nach ständiger Rechtsprechung auf Maßnahmen zur Verbesserung der deutschen Agrarstruktur abzustellen sei (siehe BGH MDR 1987, 844 = BGHZ 101, 95).

    2. Ist aber ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz bei Anpachtung von Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet wie ein inländischer Nichtlandwirt zu behandeln, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844 Rn. 12).

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 10/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, führt trotz des Vorhandenseins von deutschen Landwirten mit dringendem Aufstockungsbedürfnis zu keiner ungesunden Verteilung der Bodennutzung allein aus dem Grund, dass die Pächter schweizerische Landwirte sind (Aufgabe von Senat, BGHZ 101, 95, 99) .

    Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.

  • BGH, 23.11.2007 - BLw 10/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Das ist nach der Rechtsprechung des Senats u.a. dann der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke durch die Verpachtung an Nichtlandwirte der Nutzung durch Landwirte entzogen werden, die diese Flächen dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen und zur Anpachtung bereit und in der Lage sind (BGHZ 101, 95, 99; ebenso Bendel/Becker, LPachtVG, § 4 Rdn. 4.1.3; Hötzel in Faßbender/Hötzel/Lukanow, Landpachtrecht, 3. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 21; Lange/Wulff/Lüdtke-Handjery, Landpachtrecht, 4. Aufl., § 4 LPachtVG Rdn. 9).

    Nach der vor dem Inkrafttreten des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) widerspricht es den Maßnahmen zur Verbesserung der maßgeblichen deutschen Agrarstruktur, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 9/07

    Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs an den Gerichtshof der Europäischen

    Das ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 101, 95, 99) der Fall, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Vollerwerbslandwirte entzogen werden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen.
  • BGH, 27.06.1988 - II ZR 283/87

    Verweigerung der Zahlung aus dem Akkreditiv durch die Akkreditivbank

    Ein starker Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages berechtigt die Akkreditivbank nicht, dem Begünstigten die Zahlung aus dem Akkreditiv zu verweigern (Ergänzung zu BGHZ 101, 95).

    Es muß vielmehr offensichtlich oder liquide beweisbar sein, daß die Ware zur Vertragserfüllung ganz und gar ungeeignet ist (vgl. dazu eingehend das Senatsurteil BGHZ 101, 95 = WM 1987, 977 mit ausführlichen Nachweisen).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2007 - 13 W 119/06

    Zur Anwendbarkeit des Landpachtverkehrsgesetzes auf einen Schweizer Landwirt, der

    Pachtet ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen Grenzgebiet an, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844).

    Ist aber ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz bei Anpachtung von Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet wie ein inländischer Nichtlandwirt zu behandeln, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844 Rn. 12).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2007 - 13 W 110/06

    Landpacht: Beanstandung einer Verpachtung von Pachtflächen im deutschen

    Pachtet ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz landwirtschaftliche Flächen im deutschen Grenzgebiet an, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844).

    Ist aber ein Schweizer Landwirt mit Hofstelle in der Schweiz bei Anpachtung von Pachtflächen im deutschen Grenzgebiet wie ein inländischer Nichtlandwirt zu behandeln, liegen die Voraussetzungen für eine Beanstandung des Pachtvertrages nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 LPachtVG vor, da es Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zuwider laufen würde, wenn landwirtschaftliche Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch Verpachtung an Schweizer Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, der Nutzung deutscher Landwirte entzogen würden, die dieses Land dringend zur Schaffung und Erhaltung leistungs- und wettbewerbsfähiger Betriebe benötigen (BGH MDR 1987, 844 Rn. 12).

  • AG Waldshut-Tiengen, 13.10.2006 - 4 Lw 7/05
    Abzustellen war nach ständiger Rechtsprechung auf Maßnahmen der Verbesserung der deutschen Agrarstruktur (siehe dazu BGH MDR 1987, S. 844).
  • AG Waldshut-Tiengen, 04.08.2006 - 4 Lw 5/05
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