Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,974
BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86 (https://dejure.org/1987,974)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1987 - VI ZR 288/86 (https://dejure.org/1987,974)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 288/86 (https://dejure.org/1987,974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Krankenhausaufnahmevertrag - Behandlungsbedürftigkeit - Kostenträger - Sittenwidrigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138; BGB § 242; BSHG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1, Abs. 2
    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung gegen Schmerzensgeldforderung des Patienten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 106
  • NJW 1988, 759
  • NJW-RR 1988, 567 (Ls.)
  • MDR 1988, 304
  • VersR 1988, 272
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 222/81

    Zustandekommen eines Aussteueranschaffungsvertrags über Bettwäschegarnituren -

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86
    Ob die Klägerin, der alle tatsächlichen Umstände bekannt waren, sich der Sittenwidrigkeit ihres Tuns bewußt war, ist für die Entscheidung ohne Belang (vgl. u. a. BGH Urteil vom 10. März 1982 - VIII ZR 222/81 - WM 1982, 630 m. w. Nachw.).
  • BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81

    Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des

    Auszug aus BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86
    cc) Die Klägerin war als Krankenhausträger dem Beklagten wie jedem anderen der von ihr aufgenommenen Patienten gegenüber aus dem Krankenhausaufnahmevertrag verpflichtet, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen dazu verfügte, ihn vor unnötigen Behandlungskosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren (vgl. insoweit für das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten das Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - NJW 1983, 2630 = VersR 1983, 443).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Die im Falle einer Verletzung der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung in der Sache grundsätzlich denkbaren spezifischen Schadensersatzansprüche (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, NJW 2000, 3429, 3431 f.; vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 288/86, BGHZ 102, 106, 112; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630; speziell zu § 8 Abs. 2 Satz 5 TPG Lomb, Der Schutz des Lebendorganspenders, 2012, S. 205 ff.) hat die Klägerin indes schon nicht geltend gemacht, entsprechend musste das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen treffen.
  • BGH, 28.01.2020 - VI ZR 92/19

    Informationspflichtverletzung eines Arztes: Mitteilung der voraussichtlichen

    Diese Bestimmung knüpft an die vom Senat entwickelte wirtschaftliche Aufklärungspflicht an (vgl. Senatsurteile vom 9. Mai 2000 - VI ZR 173/99, VersR 2000, 999, juris Rn. 33; vom 27. Oktober 1987 - VI ZR 288/86, BGHZ 102, 106, juris Rn. 17; vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81, VersR 1983, 443, juris Rn. 8, 11; BT-Drucks. 17/10488, S. 9 li. Sp., S. 10 re. Sp., S. 22 li. Sp.).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Gründe, die den zwischen den Parteien stillschweigend zustande gekommenen Krankenhausvertrag ausnahmsweise als sittenwidrig erscheinen lassen könnten (vgl. BGHZ 102, 106), liegen hier nicht vor.

    Es gehört zwar zu den Pflichten der Behandlungsseite, einen Patienten vor unnötigen Kosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren, soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und ein besseres Wissen verfügt (BGHZ 102, 106, 112; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - III ZR 233/94 - NJW 1996, 781).

    Dazu zählt auch ein rechtzeitiger Hinweis des Krankenhausträgers gegenüber einem Patienten über eine bevorstehende Umstufung von einem stationären Behandlungs- zu einem Pflegefall, damit sich der Patient möglichst frühzeitig auf das Erlöschen der Leistungspflicht der Krankenkasse einstellen kann und vor unnötigen finanziellen Belastungen bewahrt wird (BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877).

  • OLG Köln, 16.12.2020 - 5 U 39/20

    Behandlungsvertrag zwischen Hausarzt und Patient: Keine Schutzwirkung für die

    Grundsätzlich können durch den auf eine Heilbehandlung gerichteten Vertrag Schutzpflichten des Arztes nicht nur in Bezug auf Körper und Gesundheit, sondern auch hinsichtlich des Vermögens eines Patienten begründet werden (NJW 1983, 1371; BGHZ 102, 106; BGHZ 106, 153).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

    Allerdings können durch den auf eine Heilbehandlung gerichteten Vertrag Schutzpflichten des Arztes nicht nur in Bezug auf Körper und Gesundheit, sondern auch hinsichtlich des Vermögens eines Patienten begründet werden (BGHZ 86, 240, 247 f; 102, 106, 112; 106, 153, 161 f; Senatsurteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 104/81 - VersR 1983, 443, 444).
  • OLG Köln, 06.04.2020 - 5 U 175/19

    Vertrag über eine kosmetische Haarentfernung als Dienstvertrag

    Grundsätzlich können durch den auf eine Heilbehandlung gerichteten Vertrag Schutzpflichten des Arztes nicht nur in Bezug auf Körper und Gesundheit, sondern auch hinsichtlich des Vermögens eines Patienten begründet werden (NJW 1983, 1371; BGHZ 102, 106; BGHZ 106, 153).
  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

    Die nach Erlaß der angeführten Entscheidung des BSG vom 22. März 1961 in § 77 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) durch Gesetz vom 25. März 1974 angeordnete Nichtanrechnung des Schmerzensgeldes als Einkommen (vgl hierzu BT-Drucks 7/308 S 17 zu Nr. 24) wird, um eine Schmerzensgeldrente mit einer gleichhohen Kapitalentschädigung gleichzubehandeln, dahin verstanden, daß ein Schmerzensgeld in vollem Umfang unberücksichtigt bleibt, also auch als Vermögen (BGHZ 102, 106 ff), und daß auch die Zinsen einer Kapitalentschädigung nicht als Einkommen gelten (Knopp/Fichtner, BSHG, 6. Aufl, § 77 RdNr 3a).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2004 - 3 U 82/03

    Krankenhausvertrag: Fürsorgepflicht bei nicht von der Krankenkasse übernommenen

    Die Klägerin war als Krankenhausträger dem Beklagten wie gegenüber jedem anderen der von ihr aufgenommenen Patienten verpflichtet, ihn vor unnötigen Behandlungskosten und unverhältnismäßigen finanziellen Belastungen zu bewahren (BGH NJW 1988, 759f, zit. n. Juris), soweit sie aus ihrer Expertenstellung heraus über bessere Kenntnisse und Wissen verfügte.
  • OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90

    Streit um den Eintritt eines Pflegefalles; Verletzung der krankenhausvertraglich

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04

    Anspruch eines Zahnarztes auf Zahlung von Kosten der Interiumsversorgung unter

    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
  • OLG Hamm, 11.08.1989 - 26 U 54/89

    Rechtsnatur eines Heimpflegevertrages; Interesse des Geschäftsherrn an der

  • OLG Frankfurt, 14.02.1995 - 20 W 32/95

    Frist zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses gemäß § 1994 Abs. Satz 1

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht