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   BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86   

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https://dejure.org/1987,339
BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86 (https://dejure.org/1987,339)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1987 - I ZB 8/86 (https://dejure.org/1987,339)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - I ZB 8/86 (https://dejure.org/1987,339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragungsfähigkeit von Titeln periodisch ausgestrahlter Fernsehsendungen als Dienstleistungsmarke - Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke für eine bloße Hilfsdiensttätigkeit - Möglichkeit der nachträglichen Erweiterung des Warenverzeichnisses und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 1 Abs. 2, § 2
    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der Hilfsdiensttätigkeit; Nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 102, 88
  • NJW 1988, 1672
  • NJW-RR 1988, 933 (Ls.)
  • MDR 1988, 377
  • GRUR 1988, 377
  • ZUM 1988, 200
  • afp 1988, 22
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß in Parallele zur Eintragungsfähigkeit von Zeitschriftentiteln als Warenzeichen (§ 1 Abs. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; 1974, 661, 662 - St. Pauli Nachrichten) auch Titel von periodisch ausgestrahlten Fernsehsendungen, die bereits in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 1 UWG schutzfähig sein können (vgl. BGHZ 83, 52, 54 f [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - Point: Periodisch ausgestrahlte Hörfunksendung), als Dienstleistungsmarken nach § 1 Abs. 2 WZG eintragungsfähig sind.

    Denn beim Titelschutz nach § 16 Abs. 1 UWG genügt die Eignung des Titels zur Unterscheidung von anderen Werken; für eine Zeicheneintragung muß aber der Titel darüber hinaus auch die Eignung zur Herkunftskennzeichnung aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb besitzen (vgl. BGH GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli Nachrichten).

  • BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71

    Übereinstimmung eines eingetragenen Warenzeichens mit dem für die

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine bloße Hilfsdiensttätigkeit hat zwar - wie die Zeicheneintragung für bloße Hilfswaren (vgl. BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft) - auszuscheiden (vgl. BGH GRUR 1986, 893, 894 - Stelzer Motor), da diese nicht den Gegenstand des fraglichen Betriebs bildet (§ 1 WZG).
  • BGH, 27.01.1982 - I ZR 61/80

    POINT

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß in Parallele zur Eintragungsfähigkeit von Zeitschriftentiteln als Warenzeichen (§ 1 Abs. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; 1974, 661, 662 - St. Pauli Nachrichten) auch Titel von periodisch ausgestrahlten Fernsehsendungen, die bereits in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 1 UWG schutzfähig sein können (vgl. BGHZ 83, 52, 54 f [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - Point: Periodisch ausgestrahlte Hörfunksendung), als Dienstleistungsmarken nach § 1 Abs. 2 WZG eintragungsfähig sind.
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß in Parallele zur Eintragungsfähigkeit von Zeitschriftentiteln als Warenzeichen (§ 1 Abs. 1 WZG; vgl. BGH GRUR 1961, 232, 233 - Hobby; 1974, 661, 662 - St. Pauli Nachrichten) auch Titel von periodisch ausgestrahlten Fernsehsendungen, die bereits in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 1 UWG schutzfähig sein können (vgl. BGHZ 83, 52, 54 f [BGH 27.01.1982 - I ZR 61/80] - Point: Periodisch ausgestrahlte Hörfunksendung), als Dienstleistungsmarken nach § 1 Abs. 2 WZG eintragungsfähig sind.
  • BGH, 07.05.1986 - I ZB 9/85

    "STELZER MOTOR"; Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine bloße Hilfsdiensttätigkeit hat zwar - wie die Zeicheneintragung für bloße Hilfswaren (vgl. BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft) - auszuscheiden (vgl. BGH GRUR 1986, 893, 894 - Stelzer Motor), da diese nicht den Gegenstand des fraglichen Betriebs bildet (§ 1 WZG).
  • BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60

    Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
    Die Produktion umfaßt, wie das Bundespatentgericht mit Recht ausgeführt hat, die Herstellung dieses (Fernseh-) Filmwerks, unabhängig von einer Verkörperung des Werks auf Bild- und Tonträgern (vgl. BGHZ 37, 1, 6 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; siehe v. Gamm, UrhG, § 2, Rdn. 23, S. 208).
  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

    Titel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitschriftentiteln (vgl. BGH GRUR 1961, 232 - "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 - "St. Pauli-Nachrichten") markenfähig (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    Insbesondere setzt ihre Eintragung als Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft voraus, die über die für den Titelschutz ( MarkenG § 5 Abs. 3 ) erforderliche geringere Unterscheidungskraft hinausgeht (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film").

    Wenn ihr beschreibender Gehalt für den inländischen Verkehr ohne weiteres verständlich ist, fehlt ihnen für die genannten Dienstleistungen auch die Unterscheidungskraft (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 186 - "wie hammas denn"; BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film).«.

    Vielmehr beinhaltet die Produktion und Ausstrahlung einer Fernsehsendung die Herstellung und Verbreitung des betreffenden (Fernseh-)Filmwerks und mithin die Werkverwertung iSv § 15 Abs. 2 Nr. 2 , § 20 UrhG (vgl BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film" mwN; vgl auch BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?").

    1. Derartige Werktitel von Fernsehsendungen sind - auch nach neuem Markenrecht - in Parallele zu den Zeitungs- und Zeitschriftentiteln - (vgl BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten") grundsätzlich nicht nur titelschutzfähig iSv § 5 Abs. 3 MarkenG , sondern auch iSv § 3 Abs. 1 MarkenG als Marke eintragbar (vgl zum früheren Markenrecht BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    2. Für die absolute Schutzfähigkeit solcher Werktitel im Bereich der Fernsehsendungen gelten in Parallele zur Schutzfähigkeit von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") allerdings die allgemeinen Regeln (BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Dem lag die Erwägung zugrunde, daß ein Buchtitel im Regelfall nicht als Kennzeichen für die Herkunft aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb verstanden werde (BGHZ 26, 52, 61 - Sherlock Holmes; BGH, Urt. v. 1.4.1958 - I ZR 49/57, GRUR 1958, 500, 502 - "Mecki"-Igel I; BGHZ 83, 52, 54 - POINT; 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 11.3.1993 - I ZR 264/91, GRUR 1994, 191, 201 - Asterix-Persiflagen; vgl. auch Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 178; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., § 1 Rdn. 21; Deutsch, GRUR 1958, 66 f.; anders bereits Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 1 WZG Rdn. 61).

    Das Bundespatentgericht ist mit Recht davon ausgegangen, daß die Frage einer hinreichenden Unterscheidungskraft nach den allgemeinen markenrechtlichen Grundsätzen und nicht nach den Maßstäben des Schutzes von Zeitschriften- und Zeitungstiteln zu beantworten ist, bei denen häufig eine geographische Angabe verbunden mit einer reinen Gattungsbezeichnung als ausreichend angesehen wird (BGH GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten; BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Verkehr mit bekannten Werktiteln häufig auch die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft verbindet (vgl. BGHZ 102, 88, 91 f. - Apropos Film; 120, 228, 230 - Guldenburg; BGH, Urt. v. 12.11.1998 - I ZR 84/96, GRUR 1999, 581, 582 = WRP 1999, 519 - Max; GRUR 2000, 504, 505 - FACTS).
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