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   BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87   

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https://dejure.org/1988,39
BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87 (https://dejure.org/1988,39)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1988 - X ZR 5/87 (https://dejure.org/1988,39)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1988 - X ZR 5/87 (https://dejure.org/1988,39)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Europäisches Patent - Schutzbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69
    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für chromatographische Ionenanalyse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 1
  • NJW 1989, 669
  • MDR 1989, 62
  • GRUR 1988, 896
  • GRUR Int. 1989, 687
 
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Wird zitiert von ... (164)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87
    Zur Begründung einer Benutzung der im Klagepatent unter Schutz gestellten Erfindung reicht mithin die bloße Feststellung einer Gleichwirkung nicht aus (vgl. BGHZ 98, 12, 19 - Formstein).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Danach dient die Auslegung nicht nur zur Behebung etwaiger Unklarheiten in den Patentansprüchen, sondern auch zur Klarstellung der in den Patentansprüchen verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der Erfindung (st. Rspr. des Sen. BGHZ 105, 1 - Ionenanalyse; BGHZ 133, 1 - Autowaschvorrichtung; vgl. auch zu § 14 PatG: BGHZ 98, 12 - Formstein).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).

    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 f. - Ionenanalyse; Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Nach den Grundsätzen, die der erkennende Senat hierzu entwickelt hat, dient die Auslegung der Patentansprüche nicht nur der Behebung etwaiger Unklarheiten, sondern auch zur Erläuterung der darin verwendeten technischen Begriffe sowie zur Klärung der Bedeutung und der Tragweite der dort beschriebenen Erfindung (BGHZ 98, 12, 18 f. - Formstein; 105, 1, 10 - Ionenanalyse; 125, 303, 309 f. - Zerlegvorrichtung für Baumstämme; Sen.Urt. v. 5.5.1992 - X ZR 9/91, GRUR 1992, 594, 596 - mechanische Betätigungsvorrichtung).

    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGHZ 105, 1, 10 f. - Ionenanalyse; Sen.Urt. v. 3.10.1989 - X ZR 33/88, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; v. 28.6.2000 - X ZR 128/98, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).

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