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BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Gleichartigkeit von Dienstleistung und Ware - Voraussetzungen für das Vorliegen der Gleichartigkeit - Schutzfähigkeit der Bezeichnung "MICROTONIC" - Ermittlung des Gerichts, ob es der Verkehrsansschauung entspricht, dass der Veranstalter von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WZG § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 4
"MICROTONIC"; Gleichwertigkeit von Dienstleistung und Ware - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
WZG § 1 Abs. 2, § 5 Abs. 4 -- "Microtonic"
Unzulässige Verwendung übereinstimmender Zeichen bei Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 107, 71
- NJW 1989, 1931
- NJW-RR 1989, 941 (Ls.)
- MDR 1989, 608
- GRUR 1989, 347
- BB 1989, 933
- DB 1989, 1511
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 07.11.1985 - I ZB 12/84
"RE-WA-MAT"; Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Das Bundespatentgericht geht zutreffend davon aus, daß die Anwendung der Vorschriften für das Warenzeichen auf das Recht der Dienstleistungsmarke gemäß § 1 Abs. 2 WZG zur Folge hat, die Grundsätze, wie sie im Rahmen des § 5 Abs. 4 WZG zur Gleichartigkeit von Waren untereinander entwickelt worden sind, auch bei der Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen entsprechend anzuwenden (BGH, Beschl. v. 7.11.1985 - I ZB 12/84, GRUR 1986, 380, 381 - RE-WA-MAT).Maßgebend ist dabei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die - notwendig generalisierend (BGHZ 60, 159, 161 - Smarty; BGH GRUR 1986, 380, 381 f. - RE-WA-MAT) - darauf abzustellen hat, ob durch die in Frage stehende Zeichenverwendung die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird.
Der Senat hat daher auch bereits in seinem Beschluß vom 7. November 1985 (GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT) darauf hingewiesen, daß es nicht bereits aus Rechtsgründen schlechthin ausgeschlossen sei, die Gleichartigkeit zwischen Dienstleistungen und zu ihrer Erbringung verwendeter Hilfsmittel zu bejahen.
Eine solche Betrachtungsweise stellt auf - mit Erfahrungssätzen nicht belegbare - Fehlvorstellungen im Einzelfall ab und verläßt die für die Beurteilung der Gleichartigkeit im Kennzeichnungsrecht gebotene generalisierende Betrachtungsweise (BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - Ib ZB 7/62, GRUR 1964, 26, 27 - Milburan; 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT).
- BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53
Gleichartigkeit von Waren
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Diese Ausführungen werden von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen; dagegen ist aus Rechtsgründen auch nichts zu erinnern (vgl. BGHZ 19, 23, 25 - Magirus;… Urt. v. 14.2.1958 - I ZR 3/57, GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen). - BGH, 19.01.1973 - I ZB 1/72
Zeichenrechtliche Gleichartigkeit von Vor- und Fertigprodukt
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Maßgebend ist dabei eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die - notwendig generalisierend (BGHZ 60, 159, 161 - Smarty; BGH GRUR 1986, 380, 381 f. - RE-WA-MAT) - darauf abzustellen hat, ob durch die in Frage stehende Zeichenverwendung die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt wird.
- BGH, 19.01.1984 - I ZR 194/81
Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes im Firmenrecht bei Vertrieb von mit einer …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Soweit im Einzelfall hinsichtlich der wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenarbeit des Warenproduzenten und des gewerblichen Ausstellungsveranstalters wettbewerbsrechtlich relevante Fehlvorstellungen aufkommen, kann diesen mit dem Schutz der besonderen geschäftlichen Kennzeichen gemäß § 16 UWG (BGH, Urt. v. 19.1.1984 - I ZR 194/81, GRUR 1984, 545, 547 - Schamotte-Einsätze) oder dem Verbot irreführender Werbung begegnet werden. - BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86
"Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Dies setzt aber - wie bei der Zeicheneintragung selbst (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.1972 - I ZB 1/71, GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; Beschl. v. 22.101987 - I ZB 8/86, GRUR 1988, 377, 378 - Apropos Film) - voraus, daß Herstellung oder Vertrieb der Waren und die Erbringung der Dienstleistung nach Auffassung des Verkehrs üblicherweise jeweils selbständig Gegenstand des fraglichen Geschäftsbetriebs sind. - BGH, 14.02.1958 - I ZR 3/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Diese Ausführungen werden von der Rechtsbeschwerde nicht angegriffen; dagegen ist aus Rechtsgründen auch nichts zu erinnern (vgl. BGHZ 19, 23, 25 - Magirus; Urt. v. 14.2.1958 - I ZR 3/57, GRUR 1958, 393 - Ankerzeichen). - BGH, 19.06.1963 - Ib ZB 7/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Eine solche Betrachtungsweise stellt auf - mit Erfahrungssätzen nicht belegbare - Fehlvorstellungen im Einzelfall ab und verläßt die für die Beurteilung der Gleichartigkeit im Kennzeichnungsrecht gebotene generalisierende Betrachtungsweise (BGH, Beschl. v. 19.6.1963 - Ib ZB 7/62, GRUR 1964, 26, 27 - Milburan; 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT). - BGH, 11.10.1972 - I ZB 1/71
Übereinstimmung eines eingetragenen Warenzeichens mit dem für die …
Auszug aus BGH, 23.02.1989 - I ZB 11/87
Dies setzt aber - wie bei der Zeicheneintragung selbst (vgl. BGH, Beschl. v. 11.10.1972 - I ZB 1/71, GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft; Beschl. v. 22.101987 - I ZB 8/86, GRUR 1988, 377, 378 - Apropos Film) - voraus, daß Herstellung oder Vertrieb der Waren und die Erbringung der Dienstleistung nach Auffassung des Verkehrs üblicherweise jeweils selbständig Gegenstand des fraglichen Geschäftsbetriebs sind.
- BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01
"GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und …
Hierzu gehören insbesondere die Art, der Verwendungszweck und die Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (…EuGH, Urt. v. 29.9.1998 - Rs. C-39/97, GRUR 1998, 922, 923 Tz. 23 = WRP 1998, 1165 - Canon;… BGH, Urt. v. 16.11.2000 - I ZR 34/98, GRUR 2001, 507, 508 = WRP 2001, 694 - EVIAN/REVIAN, m.w.N.; vgl. auch zu § 1 Abs. 2 WZG: BGH, Beschl. v. 23.2.1989 - I ZB 11/87, BGHZ 107, 71, 73 - MICROTRONIC). - BGH, 23.09.1991 - II ZR 135/90
Haftung des Einmanngesellschafters im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern - …
Der Allein- oder Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, der gleichzeitig deren alleiniger Geschäftsführer ist und sich außerdem als Einzelkaufmann unternehmerisch betätigt, haftet grundsätzlich nach den Haftungsregeln im qualifizierten faktischen Konzern (Ergänzung zu BGHZ 95, 300 [BGH 11.07.1985 - X ZB 26/84] = NJW 1986, 188; BGHZ 107, 73 [BGH 23.02.1989 - I ZB 11/87] = NJW 1989, 1800). - BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94
Canon II
Obwohl Dienstleistungen generell weder mit den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln noch mit den durch sie erzielten Ergebnissen, soweit sie Waren hervorbringen (hier: etwa die produzierten Filme), für ähnlich zu erachten sind, können doch besondere Umstände die Feststellung der Ähnlichkeit nahelegen (vgl. zum Warenzeichengesetz: BGH, Beschl. v. 7.11.1985 - I ZB 12/84, GRUR 1986, 380, 382 - RE-WA-MAT; Beschl. v. 23.2.1989 - I ZB 11/87, GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC).
- OLG Hamm, 23.03.2010 - 4 U 175/09
Umfang der Schutzwirkung der Marke "Pelikan"
Grundsätzlich kann es auch eine Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen geben (BGH GRUR 1986, 380 - REWAMAT; BGH GRUR 1989, 347 - Microtonic;… Ströbele/Hacker a.a.O. § 9 Rz. 93;… Ingerl/Rohnke a.a.O. § 14 Rz. 496). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 249/88
"MEDICE"; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren und Dienstleistungen
Die Frage der Gleichartigkeit von Ware und Dienstleistung im Verletzungsrechtsstreit unterliegt den für das patentamtliche Eintragungsverfahren geltenden Beurteilungskriterien (im Anschluß an BGH, NJW 1989, 1931 [BGH 23.02.1989 - I ZB 11/87] = LM § 1 WZG Nr. 37 = GRUR 1989, 347 = MICROTONIC).Vielmehr ist eine Gleichartigkeit von Ware und Dienstleistung - und zwar entgegen der Ansicht der Klägerin unabhängig davon, ob es um die Beurteilung dieser Frage im patentamtlichen Verfahren oder im Verletzungsrechtsstreit geht - nur anzunehmen, wenn bei den angesprochenen Verkehrskreisen die Vorstellung aufkommen kann, Ware und Dienstleistung stammten aus selbstängigen Geschäftsbereichen desselben Unternehmens, sei es, daß das Dienstleistungsunternehmen sich selbständig auch mit der Herstellung der Ware befaßt, sei es, daß der Hersteller der Ware sich auch auf dem Bereich der Dienstleistung gewerblich betätigt (BGH, Beschl. v. 23.2.1989 - I ZB 11/89, GRUR 1989, 347 - MICROTONIC).
- BPatG, 18.01.2017 - 29 W (pat) 9/15
Markenbeschwerdeverfahren - "GRÜNKÄPPCHEN - natürlich Bio www.gruenkaeppchen.de …
Dazu muss bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen, dass Ware und Dienstleistung der Kontrolle desselben Unternehmens unterliegen, sei es, dass das Dienstleistungsunternehmen sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Ware befasst, sei es, dass der Warenhersteller oder -vertreiber sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsgebiet betätigt (vgl. BGH GRUR 1989, 347 - MICROTRONIC). - OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02
Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen …
Ob Verwechslungsgefahr auch zwischen den Klagemarken und dem angegriffenen Zeichen der Beklagten bestand (und besteht), ist unter der Geltung des Warenzeichengesetzes weniger eindeutig zu beantworten (BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC). - BPatG, 13.01.2010 - 30 W (pat) 40/09
Markenbeschwerdeverfahren - "D.BOSS (Wort-Bild-Marke)/BOSS …
Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen sind die Kriterien für die Beurteilung von Waren untereinander zugrunde zu legen (vgl. BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC; GRUR 1991, 317, 318 - MEDICE).Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen kann, Ware und Dienstleistung unterlägen der Kontrolle desselben Unternehmens, sei es, dass das Dienstleistungs-Unternehmen sich selbständig auch mit der Herstellung bzw. dem Vertrieb der Ware befasst, sei es, dass der Warenhersteller oder -Vertreiber sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsbereich selbständig gewerblich betätigt (vgl. BGH GRUR 1989, 347, 348 - MICROTONIC; GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; MarkenR 2004, 122, 124 - GEDIOS;… Ströbele/Hacker MarkenG 9. Aufl. § 9 Rdn. 93 ff. m. w. N.).
- BPatG, 29.08.2016 - 29 W (pat) 73/10
10 AZR 63/14
Dazu muss bei den beteiligten Verkehrskreisen der Eindruck aufkommen, dass Ware und Dienstleistung der Kontrolle desselben Unternehmens unterliegen, sei es, dass das Dienstleistungsunternehmen sich selbständig auch mit der Herstellung oder dem Vertrieb der Ware befasst, sei es, dass der Warenhersteller oder -vertreiber sich auch auf dem entsprechenden Dienstleistungsgebiet betätigt (vgl. BGH GRUR 1989, 347 - MICROTRONIC). - OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 6 U 18/06
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Marke für Dienstleistungen; …
Auch soweit (nach heutigem Recht) im Rahmen einer Ähnlichkeitsprüfung zwischen Waren und Dienstleistungen die Frage von Bedeutung ist, ob der Verkehr die betreffende Dienstleistung als eine selbständige gewerbliche Tätigkeit versteht, geht es darum, ob die Kennzeichnung der betreffenden Dienstleistung den Verkehr zu einer unzutreffenden Vorstellung über die betriebliche Zuordnung der Dienstleistung führen kann (vgl. BGH, GRUR 1989, 347 - MICROTONIC;… Ingerl/ Rohnke, Markengesetz, 2. Auflage, § 14 Rdnr. 496 ff., 498;… Ströbele/ Hacker, Markengesetz, 8. Auflage, § 9 Rdnr. 83-85). - LG München I, 18.07.1997 - 21 O 17599/96
Freundin.de
- KG, 29.11.2002 - 5 U 83/02
Zur Verwendung des Begriffes "Zarentafel" im geschäftlichen Verkehr
- BPatG, 08.08.2011 - 30 W (pat) 46/10
Markenbeschwerdeverfahren - "femicare/FEMICUR" - zur Kennzeichnungskraft - Waren- …
- BPatG, 25.03.2015 - 29 W (pat) 532/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Mevida/MELVITA" - teilweise Waren- und …
- BPatG, 23.11.2004 - 27 W (pat) 47/02
- BPatG, 17.08.2023 - 29 W (pat) 525/20
- BPatG, 19.02.2008 - 30 W (pat) 253/04
- BPatG, 22.10.2007 - 30 W (pat) 253/04
- BPatG, 22.01.2007 - 30 W (pat) 181/04
- LG Köln, 06.01.2022 - 33 O 66/21
- BPatG, 12.02.2015 - 29 W (pat) 552/11
Markenbeschwerdeverfahren - "SOPHOS KNOW HOW TRANSFER/SOPHOS/Sophos …
- BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 108/01
- BPatG, 30.10.1991 - 29 W (pat) 148/89
Eintragung eines Dienstleistungszeichens bei Namensgleichlaut; Inhalt des …
- BPatG, 11.09.2017 - 29 W (pat) 524/16
Markenbeschwerdeverfahren - "BEMOBIL/beromobil" - zur Kennzeichnungskraft - …
- BPatG, 15.07.2010 - 30 W (pat) 44/09
Markenbeschwerdeverfahren - "AGENDIA (Wort-Bildmarke)/AREDIA"
- BPatG, 23.10.2008 - 30 W (pat) 72/05
Bestboy ./. 1. Prima-Boy 2. WebBoy - Keine Verwechslungsgefahr
- BPatG, 19.01.2006 - 25 W (pat) 222/03
- BPatG, 22.08.2018 - 29 W (pat) 591/17
Markenbeschwerdeverfahren - "Vergißmeinnicht/Vergiss mein nicht" - Warenidentität …
- BPatG, 05.08.2004 - 25 W (pat) 49/03
- BPatG, 30.01.2003 - 25 W (pat) 99/02
- BPatG, 13.11.2006 - 30 W (pat) 202/04
- BPatG, 07.08.2006 - 25 W (pat) 1/04
- BPatG, 06.04.2004 - 27 W (pat) 94/03
- BPatG, 31.03.2000 - 33 W (pat) 72/99
Widerspruch gegen Markeneintragung wegen Verwechslungsgefahr; Begriff der …
- BPatG, 14.03.2007 - 28 W (pat) 42/05
- BPatG, 12.02.2004 - 25 W (pat) 164/02
- BPatG, 12.03.2007 - 30 W (pat) 165/04
- BPatG, 03.02.2004 - 27 W (pat) 91/02